AKW Ohu 1 / Isar 1

Name: KKI 1 – Kernkraftwerk Isar 1

Art der Anlage: Atomkraftwerk

Status der Anlage: im Rückbau

Bundesland: Bayern

Betreiber: PreussenElektra GmbH

Von E.ON Kernkraft GmbH - E.ON Kernkraft GmbH, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=3772291

Anlage

 

Name der Anlage:

KKI 1– Kernkraftwerk Isar 1

Das AKW wird auch als AKW Ohu 1 bezeichnet, nach dem Namen der Gemeinde, in der es errichtet wurde.

Bundesland:

Bayern

Betreiber:

PreussenElektra GmbH.
Am 01.07.2016 wurden die deutschen Atomenergieaktivitäten der E.ON in die neue Gesellschaft (mit altem Namen) PreussenElektra GmbH ausgegliedert.

Eigentümer:

E.ON Kernkraftwerk GmbH

Beschäftigte:

ca. 500 plus zusätzliche zahlreiche Beschäftigte von Fremdfirmen für beide Blöcke [1]

Reaktortyp:

Siedewasserreaktor, Baulinie 69

Leistung, elektrisch:

912 MW brutto, 878 MW netto

Baubeginn:

01.05.1972

Netzsynchronisation:

03.12.1977

Leistungsbetrieb:

Kommerzieller Leistungsbetrieb ab 21.03.1979

Entsorgungsvorsorge-nachweis:

„Für künftige Einlagerungen in der Grube Asse II wurden die erforderlichen Verwaltungsverfahren, ebenso wie für das Endlager Gorleben eingeleitet. Daneben laufen Untersuchungen zur Prüfung der Eignung und der Nutzungsmöglichkeiten der früheren Eisenerzgrube Konrad für die Einlagerung von schwachradioaktiven Abfällen und von aktivierten bzw. kontaminierten Bauteilen aus kerntechnischen Anlagen soweit sie Abfälle darstellen.“ (8. TEG vom 31.08.1981) [2]

Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde:

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV)

Besondere Gefahren:

Die Siedewasserreaktoren der Baulinie 69 weisen schwerwiegende Konstruktionsmängel auf, die nicht nachgerüstet werden können. Die Druckbehälter entsprechen nicht den Sicherheitskriterien späterer Baulinien. Insbesondere die Schweißnähte stehen unter zu hoher Spannung, können teilweise nicht überprüft werden, Ermüdungsrisse entstehen. "Bei einem schweren Unfall in einem Kernkraftwerk des Typs SWR 69 tritt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine große Freisetzung von Radioaktivität in die Umwelt auf." [3]

"Die Festlegung des Bemessungsbebens am Standort Isar erfolgte nicht nach den Richtlinien der IAEA. Vieles deutet darauf hin, dass die tektonischen Störungszonen der Region eine anhaltende Aktivität aufweisen. Im Hinblick auf die alterungsbedingte Schwächung von Strukturen kommt den schwächeren Bebenereignissen eine erhöhte Bedeutung zu." [3]

Am 30. März 1988 wäre es durch den Absturz eines französischen Kampfflugzeugs (Mirage) in nur zwei Kilometer Entfernung vom AKW beinahe zu einer Katastrophe gekommen. In diesem seinerzeit häufig für Kampfübungen genutzten Luftraum galt der Kühlturm der Atomanlage als beliebte Wendemarke. [4]

Das Nasslager liegt wie im Block 4 im AKW Fukushima außerhalb des Containments unter dem Dach.

Meldepflichtige Ereignisse:

289 (Stand 31.07.2023) [5]

Stilllegung

 

Außerbetriebnahme:

18.03.2011 (laut Moratorium der Bundesregierung)

Abschaltung, endgültig:

06.08.2011 (per Atomgesetz)

Stilllegungsanträge:

04.05.2012: Antrag nach §7 Abs.3 auf vollständigen Rückbau [6]

Bedingungen:

  • Inbetriebnahme von Schacht KONRAD deutlich nach 2018
  • Ausgang der Verfassungsklage gegen die Stilllegung

Eingereichte Genehmigungs-Unterlagen sowie Bekanntmachungen und Genehmigungen der Landesregierung Bayern

14.03 - 14.05.2014: Öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen

22.07.2014: Erörterungstermin

31.01.2020: Antrag nach § 7 Abs. 3 für die 2. Abbaugenehmigung [7]

Genehmigungen:

17.01.2017: 1. Stilllegungs und Abbaugenehmigung [8]

04.09.2023: 2. Abbaugenehmigung [9]

Klagen:

06.12.2016: Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Schadensersatzklage von E.ON wegen der Stilllegung des AKW Ohu 1/Isar 1. Die Stilllegung des AKW durch Änderung des Atomgesetzes begründet keine Enteignung und damit auch keinen Anspruch auf Schadensersatz. [10]

20.12.2018: Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zur Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz Bayerns (BUND) gegen konkrete Punkte der Stilllegungsgenehmigung. Die Klage wird abgewiesen, eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht zugelassen, da das Gericht eine höchstrichterliche Klärung juristischer Sachverhalte für notwendig hält. [11] Klagepunkte waren u.a.: 

  • das Verhältnis von Betriebsgenehmigung und Stilllegungsgenehmigung
  • der Rückbaubeginn obwohl sich Brennelemente in der Anlage befinden
  • die fehlende Bestimmtheit der Genehmigung und die damit verbundene umfassende Verlagerung von Genehmigungsnotwendigkeiten in die Aufsicht
  • die Höhe der Ableitungswerte
  • die Freigaberegelungen

21.01.2021: Das Bundesverwaltungsgericht weist die Klage ab und erklärt die Stilllegungs- und Abbaugenehmigung für rechtmäßig. "Die angefochtene Stilllegungsgenehmigung muss nur die sich auf die Stilllegung des Kernkraftwerks beziehenden Fragen behandeln. Der für die Stilllegung und den Abbau einer kerntechnischen Anlage geltende Genehmigungsvorbehalt in § 7 Abs. 3 AtG löst nicht den gesamten bei der erstmaligen Errichtung und Inbetriebnahme einer Anlage anfallenden Prüfungsaufwand erneut aus und stellt die bestandskräftige und bindende Betriebsgenehmigung insgesamt nicht infrage. [12]

Dauer des Rückbaus:

AKW-Betreiber Preussen-Elektra geht davon aus, dass der nukleare Rückbau des ersten Reaktors Isar 1 bis Ende 2032 beendet werden kann. Der konventionelle Abriss der Anlage soll dann später gemeinsam mit dem Abriss des zweiten Kraftwerksblocks von Isar 2 erfolgen. [13]

Kosten:

Nach Schätzung des Betreibers 1 Mrd. Euro. [14]

Beitrag zum Entsorgungsfonds:

927 Mio. Euro Einzahlung zum 03. Juli 2017 abzüglich im Dezember 2017 ausgezahlte Rückforderung für Entsorgungskosten im ersten Halbjahr 2017: 2,971 Mio. Euro [15]

Abfälle

 

Brennelemente:

Uran-Brennelemente, Uran-Hochabbrand-Brennelemente; Ohu 1 hatte keine Genehmigung für den Einsatz von MOX-Brennelementen.

Insgesamt sind 4.072 Brennelemente (723 t SM) angefallen. [16]

136 Brennelemente haben wegen der ungeplanten Stilllegung einen deutlich niedrigeren Abbrand. [17]

Es gab 44 Sonderbrennstäbe, für die Genehmigungen zur Verladung in CASTOR-Behälter extra erteilt werden mussten. [18]

Abklingbecken:

Seit Oktober 2020 ist das Werk kernbrennstofffrei, 53 Castor-Behältern lagern im Brennelemente-Zwischenlager Grafenrheinfeld. Sonderbrennstäbe wurden in das Abklingbecken des AKW Ohu 2 umgeladen. [19]

Eigentlich sollten bis Weihnachten 2019 alle Brennelemente aus den Nasslager in das Zwischenlager BELLA überführt werden. Wegen defekter Brennelemente ("Edelgas-Leckagen") könnte die Beladung von drei der ingesamt 34 Castor-Behälter "erst im ersten Halbjahr 2020" stattfinden. [20]

Externes Lager:

Gemeinsames Brennelemente-Zwischenlager für Ohu 1 und Ohu 2

Betriebsabfälle: [21]

Genehmigung nach §3 StrlSchV (alt) vom 01.10.1982 für ein Volumen von 4.000 m³: Großkomponentenlager, Komponentenlager, Zellenlager, Stauraum, Öllager, Ölsammeltanks, Fasslager, Lagerung in Kavernen. Bei Zustimmung des Strahlenschutzbeauftragten dürfen weitere  Abfalllagerflächen im Kontrollbereich eingerichtet werden.

Inventar Ohu / Isar 1 und 2 (31.12.2019):
[22]

Rohabfälle und vorbehandelte Abfälle

  • Feste Abfälle, anorganisch: 174,3 t
  • Feste Abfälle, organisch: 13,3 t
  • Flüssige Abfälle, anorganisch: 1,1 t
  • Mischabfälle: 3,9 t

Konditionierte Abfälle

  • 200-l-Fässer: 207 (56 m³)
  • 280-l-Fässer: 89 (34 m³)
  • 400-l-Fässer: 60 (31 m³)
  • 570-l-Fässer: 11 (8 m³)

Abfälle in Endlagergebinden

  • Betonbehälter Typ I: 2 (2 m³)
  • Betonbehälter Typ II: 3 (4 m³)
  • Gussbehälter Typ I: 2 (1 m³)
  • Gussbehälter Typ II: 277 (360 m³)

Meldepflichtige Ereignisse:
[21]

  • 19.03.1986: Gasbildung in Gussfässern mit Crud aus Brennelement-Reinigung
  • 20.03.1987: Veränderung der Geometrie von endkonditionierten 200-l-Fässern mit hochdruckverpressten Abfällen
  • 29.05.1989: Undichtigkeiten im Mantelbereich von 400-l-Fässern mit betonierten Abfällen
  • 30.09.2011: Schwelbrand von Reststoffen in einem Abfallgebinde innerhalb der Trocknungsanlage

Abrissabfälle -  Prognostiziertes Volumen:

E.ON prognostiziert ein Gesamtvolumen von 224.000 t Abfälle, davon nicht dekontaminierbaren oder nicht freizumessenden Abfällen von ca. 3.400 t. [23]

Konditionierung der Abrissabfälle:

Zur Behandlung der Abfälle wird ein Zentrum zur Bearbeitung von Reststoffen und Abfällen (ZEBRA) im Maschinenhaus und in weiteren Räumen des Kontrollbereiches des KKI 1 eingerichtet. Das ZEBRA soll auch für den Abbau von Block 2 genutzt werden. Zur Pufferlagerung sollen weitere Anlagenbereiche zur Verfügung gestellt werden. [23]

Zwischenlagerung der Abrissabfälle:

Ursprünglich sollten die Abrissabfälle nach Mitterteich oder andere Zwischenlager abtransportiert werden. [23] Am 12.04.2018 hat PreussenElektra doch einen Antrag auf Errichtung und Betrieb eines Zwischenlagers (Bereitstellungshalle) am Standort (KKI-BeHa) gestellt. [24]

Verbringung von Abfällen:

  1. Wiederaufarbeitung: 1.870 Brennelemente (339 t SM) wurden nach La Hague (F) verbracht. [17]
  2. Morsleben: 800 m³ [25]
  3. Mitterteich: 1.938 m³ (Stand 31.12.2012) [16]
  4. Fasslager Gorleben: [26]
  • Container Typ III: 5
  • Container Typ IV: 1
  • Container Typ V: 18
  • MOSAIK Gussbehälter Typ II: 63
  1. Müllverbrennungsanlage, Zweckverband Müllverwertung Schwandorf: aus bayerischen AKW, überwiegend vom AKW Isar [27]

Transporte

 

zur Anlage:

Extern konditionierte schwach- und mittelradioaktive Abfälle, Strahlenquellen

von der Anlage:

Radioaktive Rohabfälle, konditionierte radioaktive Abfälle, Strahlenquellen, später ggf. Großkomponenten

Gleisanschluss:

Vorhanden

Adressen

 

Betreiber:

PreussenElektra GmbH
Tresckowstraße 5, 30457 Hannover
Tel.: 0511 439-03
info(at)preussenelektra.de, www.preussenelektra.de

Behörden:

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV)
Rosenavalierplatz 2, 81925 München
Postanschrift: Postfach 810140, 81901 München
Tel.: 089 9124-00, Fax: 089 9124-2266
poststelle(at)stmuv.byern.de, www.stmuv.bayern.de

Kritiker*innen:

Bündnis für Atomausstieg Landshut c/o Armin Reisec
Landshuter Straße 41, 84109 Wörthg a.d. Isar
armin.reiseck(at)gmx.de

Bündnis für Atomausstieg Regensburg
Haaggasse 16, 93047 Regensburg
buefa-regensburg(at)googlemail.com, www.buefa-regensburg.de

BUND Naturschutz Bayern, Landesfachgeschäftsstelle
Bauernfeindstraße 23, 90471 Nürnberg
Tel.: 0911 8187826, Fax: 90471 Nürnberg
herbert.barthel@bund-naturschutz.de, www.bund-naturschutz.de

Quellen

[1] www.preussenelektra.de: Kernkraftwerk Isar, abgerufen 02.11.2023

[2] Deutscher Bundestag: Antwort auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Drucksache 16/12182 vom 06.03.2012, Frage 92

[3] Wolfgang Kromp, Roman Lahodynsky, Viet Anh Nguyen, Norbert Meyer, Wilfried Rindte, Emmerich Seidelberger, Steven Sholly, Ilse Tweer, Geert Weimann und Manfred Zehn: Kurzstudie zu Schwachstellen in den Kernkraftwerken SWR 69 Brunsbüttel, Isar 1, Krümmel und Philippsburg, Oktober 2010

[4] "Abschied von der "alten Kiste"", merkur-online vom 15.03.2011

[5] base.bund.de: Kernkraftwerke in Deutschland: Meldepflichtige Ereignisse seit Inbetriebnahme, abgerufen am 15.02.2021

[6] E.ON Kernkraft: "Kernkraftwerk Isar 1 (KKI 1): Antrag nach § 7 (3) AtG zur Stilllegung und zum Abbau der Anlage (KKI-1-GEN-2012-01)" vom 04.05.2012

[7] PreussenElektra: Kernkraftwerk Isar 1 (KKI1) Antrag nach § 7 Abs. 3 AtG zum weiteren Abbau der Anlage, Phase 2 (2.AG) KKI‐GEN‐2020‐01, 31.01.2020

[8] Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz: Erste Genehmigung nach § 7 Absatz 3 des Atomgesetzes zur Stillegung und zum Abbau des Kernkraftwerks Isar 1, 17.01.2017

[9] Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz: Zweite Genehmigung nach § 7 Absatz 3 des Atomgesetzes zum weiteren Abbau des Kernkraftwerks Isar 1 (KKI 1) 04.09.2023

[10] Bundesverfassungsgericht: Urteil des 1. Senats vom 06.12.2016, 1 BvR 2821/11

[11] Bayerische Staatskanzlei: VGH München, Urteil v. 20.12.2018 – 22 A 17.40004

[12] Bundesverfassungsgericht: Stilllegungs- und Abbaugenehmigung für das Kernkraftwerk Isar 1 rechtmäßig, Pressemitteilung 21.01.2021

[13] deutschlandfunkkultur.de, 2.3.2020: AKW Isar 2 bei Landshut: Abschalten, rückbauen – und dann?

[14] heise.de: Abbau von Atomkraftwerk genehmigt - Isar 1 verschwindet, 24.01.2017

[15] Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung - Geschäftsbericht zum 31.12.2017

[16] Bayerischer Landtag, Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit auf die schriftliche Anfrage des Abgeordneten Wörner (SPD): „Anfall und Verbleib radioaktiver Abfälle von kerntechnischen Anlagen in Bayern“ Drucksache 16/16718 vom 19.06.2013

[17] ESK-Stellungnahme: Anforderungen an bestrahlte Brennelemente aus entsorgungstechnischer Sicht, 27.05.2011

[18] Deutscher Bundestag: Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Annalena Baerbrock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE GRÜNEN: Kernbrennstofffreiheit und Rückbau der acht im Jahr 2011 endgültig abgeschalteten Atomkraftwerke sowie der Atomkraftwerke Grafenrheinfeld und Gundremmingen B, Drucksache 18/9977, 14.10.2016

[19] PreussenElektra: Letzte Brennstäbe aus Kraftwerk entfernt -Kernkraftwerk  Isar 1 ist kernbrennstoffrei, 12.11.2020

[20] Entladung von Isar 1 verzögert sich, idowa.de, 21.11.2019

[21] Deutscher Bundestag: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen: „Atommüll – Fragen zur Lagerung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen und diesbezüglichen Korrosionsproblemen (verrostete Atommüllfässer)“, Drucksache 17/9592 vom 09.05.2012

[22] Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: „Verzeichnis radioaktiver Abfälle – Bestand zum 31. Dezember 2019 und Prognose“, Januar 2021

[23] E.ON: "Sicherheitsbericht für den Restbetrieb und Abbau des Kernkraftwerks Isar 1", Kurzbeschreibung vom Februar 2014

[24] Bayerisches Landesamt für Umwelt: Amtliche Bekanntgabe. 24.07.2018

[25] Deutscher Bundestag: Antwort auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Drucksache 16/12182 vom 06.03.2012, Frage 91

[26] Deutscher Bundestag: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Victor Perli, Lorenz Gösta Beutin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Kosten und Verteilung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle in den Zwischenlager der Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung mbH, Drucksache 19/32620, 29.09.2021

[27] BBU-Deponietabelle, Stand September 2018