SAL Neckarwestheim

Name: Abfall-Zwischenlager Neckarwestheim

Art der Anlage: Zwischenlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle

Status der Anlage: in Betrieb

Bundesland: Baden-Württemberg

Betreiber: BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH

Foto: AG AtomErbe Neckarwestheim

Anlage

                                      

Name der Anlage:

Abfall-Zwischenlager Neckarwestheim (AZN)

vorher: SAL-N Standortabfalllager Neckarwestheim

(Wir haben wegen bestehender Verlinkungen den alten Titel des Datenblatts beibehalten)

Bundesland:

Baden-Württemberg

Betreiber:

Seit 07.12.2020: BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH [1]

Infolge des Entsorgungsübergangsgesetzes vom 27.01.2017 [2] wurde das Zwischenlager auf die BGZ übertragen, einer Ausgründung der Gesellschaft für Nuklear-Service mbH (GNS). Die BGZ ist privatwirtschaftlich geführt aber zu 100 % im Besitz des Bundes. 

Bis 06.12.2020: EnBW Kernkraft GmbH (EnKK)

Inbetriebnahme:

Dezember 2020 [3]

Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde:

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM)

Genehmigung:

23.04.2014: Antrag auf Umgangsgenehmigung nach § 7 StrlSchV beim UM.

22.05.2014: EnBW legt eine Erheblichkeitsstudie vor, die besagt, dass vom SAL-N keine erheblichen Umweltauswirkungen ausgehen würden und damit eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung im Genehmigungsverfahren nicht erforderlich sei. [4] Dies wurde vom Öko-Institut bestätigt. [5] Die Initiative Atomerbe Neckarwestheim hat trotzdem eine 13-seitige kritische Stellungnahme eingereicht. [6]

23.04.2014: Antrag auf Umgangsgenehmigung nach § 7 StrlSchV beim UM.

22.02.2016: Baugenehmigung durch das Landratsamt Heilbronn [7]

17.12.2018: Umgangsgenehmigung nach § 7 StrlSchV, maximal 2 x 1017 Bq. Genehmigung für radioaktive Abfälle aus den kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen der EnBW am Standort Neckarwestheim oder aus anderen kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen der EnBW sowie Prüfstrahler. Die Lagerung von Gebinden mit sonstigen radioaktiven Stoffen aus anderen kerntechnischen Einrichtungen der EnBW erfolgt für einen Zeitraum von maximal sechs Jahren, wobei Lager- und Bearbeitungszeiten im RBZ-N berücksichtigt werden. Bei der Bearbeitung externer Abfälle anfallende Sekundärabfälle bleiben beim SAL-N. [8]

Bauweise / Lage:

Durch die Lage im Steinbruch ist das Gelände begrenzt. Die Halle wurde auf dem Gelände der abgerissenen Zellenkühltürme errichtet.

Stahlbetonhalle 133 m x 30 m x 21 m [3]

Besondere Gefahren:

Die Genehmigungen für die RBZ- und SAL-Anlagen "verstoßen gegen das Minimierungsgebot des Strahlenschutzes, gegen das Verursacherprinzip und gegen das Vorsorgeprinzip, sie sind deshalb abzulehnen", heißt es von Kritiker*innen. [9]

Die neue Anlage wird Jahrzehnte am Standort verbleiben.

Die Anlage steht auf dem Gelände eines ehemaligen Steinbruchs auf geologisch instabilem Grund. Der Kühlturm (Bodendurchmesser 165 Meter) ist bereits um 40 cm abgesunken. Über mehrere Jahre wurde mit Hilfe von Beton-Einpressungen in den Untergrund versucht, diesen zu stabilisieren. Ende 2002 kam es auf einem Acker 4,5 km vom AKW entfernt ohne Vorwarnung zu einem 18 Meter tiefen Erdeinbruch. [10]

Stilllegung

 

Befristung:

Unbefristete Betriebsgenehmigung [8]

Abfälle

 

Inventar (Stand 31.12.2022): [11]

  • Rohabfall: 41 m³
  • Behandelter Abfall: 442 m³
  • Bestand behandelter Abfall der BGZ: 95 m³ (diese befinden sich noch nicht im Gebäude des AZN, der Eigentumsübergang hat aber bereits stattgefunden)

Luftführung und Klimatisierung:

Lüftung über eine Umluftanlage mit Zumischung von Frischluft

Kontrollbereich des SAL-N: Der Handhabungsbereich ist für einen Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen ausgerichtet:

  • Gerichtete Luftströmung durch eine Druckstaffelung
  • Zu- und Abluftanlage zu den angrenzenden Bereichen; gefilterte Abgabe der potenziell aktivitätsführenden Kontrollbereichsluft über den Kamin und die dort vorgesehenen Messstellen zur Überwachung der Fortluft
  • redundanter Aufbau von Ventilatoren und Filter
  • Bei wesentlichen Störungen an der Lüftungsanlage sollen die Lüftungsklappen automatisch geschlossen werden, um einen Einschluss der Radioaktivität sicherzustellen.

Infolge des Übergangs auf die BGZ ist ein Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen im SAL-N nicht mehr gestattet. Unklar ist, inwieweit die genannten Abluftanlagen im Kontrollbereich tatsächlich gebaut wurden. Der Genehmigungsbescheid weist nur aus, dass der ursprünglich ebenfalls vorgesehene Einsatz mobiler Abluftfilteraggregate entfällt. [8]

Inspektionen:

Wiederkehrende Sichtprüfungen und Inspektionen alle 5 Jahre

Periodische Sicherheitsüberprüfung alle 10 Jahre [8]

Transporte

 

zur Anlage:

schwach- und mittelradioaktive Abfälle der EnBW 

von der Anlage:

Radioaktive Betriebsabwässer zur externen Konditionierung

Schwach- und mittelradioaktive Abfälle aus anderen Standorten der EnBW, deren Lagerfrist beendet ist       

Gleisanschluss:

Nicht vorhanden

Adressen

 

Betreiber:

BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH
Frohnhauser Straße 67
45127 Essen
Telefon 0201 2796-0
Webseite: https://bgz.de, E-Mail: info@bgz.de

Behörden:

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Kernerplatz 9, 70182 Stuttgart
Postfach 103439, 70029 Stuttgart
Tel.: 0711 126-0, Fax: 0711 126-2881
poststelle(at)um.bwl.dewww.um.baden-wuerttemberg.de

Kritiker*innen:

Bund der Bürgerinitiativen mittlerer Neckar e.V.
c/o Albrecht Klumpp, Kreuzstr. 34, 71723 Großbottwar
Email: info(at)bbmn.de, www.bbmn.de
Telefon: 0151-51760104

AG AtomErbe Neckarwestheim
c/o BUND Regionalverband Heilbronn-Franken
Lixstraße 10, 74072 Heilbron
richtig-abschalten(at)atomerbe.de, www.atomerbe-neckarwestheim.de

Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim
c/o DemoZ, Wilhelmstr. 45/1, 71638 Ludwigsburg
neckarwestheim(at)antiatom.net, http://neckarwestheim.antiatom.net/

Aktionsbündnis Energiewende Heilbronn
c/o BUND Regionalverband Heilbronn-Franken
Lixstraße 10, 74072 Heilbronn
energiewende-hn(at)gmx.de, www.energiewendeheilbronn.de

Interessengemeinschaft Deponien Froschgraben Schwieberdingen und Burghof Horrheim
c/o Martin Theurer und Dr. Dierk Christian Vogt
Peter-von-Koblenz-Str. 45, 71701 Schwieberdingen
mail(at)froschgraben-freigemessen.de, www.froschgraben-freigemessen.de

Quellen

[1] BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH: Neckarwestheim – BGZ übernimmt Zwischenlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle. Pressemitteilung 07.12.2020

[2] Gesetz zur Regelung des Übergangs der Finanzierungs- und Handlungspflichten für die Entsorgung radioaktiver Abfälle der Betreiber von Kernkraftwerken (Entsorgungsübergangsgesetz - EntsorgÜbG), 27.01.2017

[3] Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg: Bericht über die Entsorgung von radioaktiven Abfällen und abgebrannten Brennelementen aus Baden-Württemberg, Stand September 2023

[4] Dr. Ing. Frank Dröscher: "Errichtung und Betrieb des Standort-Abfalllagers Neckarwestheim (SAL-N) - Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c UVPG Umwelterheblichkeitstudie (UES)", 22.05.2014

[5] Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg: Genehmigungsbescheid für das Kernkraftwerk Neckarwestheim Block I (GKN I) der EnBW Kernkraft GmbH (EnKK) - Stillegungs- und erste Abbaugenehmigung (1. SAG), 03.02.2017

[6] AG AtomErbe Neckarwestheim: Initiativstellungnahme zum atomrechtlichen Genehmigungsverfahren für das Reststoffbearbeitungszentrum (RBZ und das Standort-Abfalllager (SAL) beim Atomkraftwerk Neckarwestheim, 04.04.2016

[7] EnBW erhält Baugenehmigung für die Rückbau-Infrastruktur am Standort Neckarwestheim, pressebox.de, 22.02.2016

[8] Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg: Genehmigung des Umgangs mit sonstigen radioaktiven Stoffen gemäß § 7 der Strahlenschutzverordnung in dem Standort-Abfalllager am Standort Neckarwestheim (SAL-N), 17.12.2018

[9] AG AtomErbe Neckarwestheim: Presse-Mitteilung 17.12.2018

[10] „Landkarte des Schreckens“, DER SPIEGEL 12/201, S. 138 ff.

[11] Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg: Bericht über die Entsorgung von radioaktiven Abfällen und abgebrannten Brennelementen aus Baden-Württemberg, Stand September 2023