Salzstock Gorleben

Name: Erkundungsbergwerk Gorleben

Art der Anlage: „Endlager“

Status der Anlage: nicht errichtet

Bundesland: Niedersachsen

Betreiber: Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE)

Foto: User Fice

Anlage

 

Name der Anlage:

Bergwerk zur Erkundung des Salzstocks Gorleben

Bundesland:

Niedersachsen

Betreiber:

Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE)

Betreiberwechsel zur Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE): Am 23.06.2016 beschloss der Deutsche Bundestag eine Umstrukturierung im Endlagerbereich. [1] Die Betreiberaufgaben des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), die ASSE GmbH und die Betreibertätigkeiten der Deutschen Gesellschaft für den Bau und Betrieb von Endlagern (DBE) wurden in der zu 100 % staatlichen, neu zu gründenden Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) mit Sitz in Peine (Sitz der DBE) zusammengeführt. 

Eigentümer:

Bundesrepublik Deutschland (100 %)

Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde:

Planfeststellung: Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Niedersachsen (NMU)

Erkundungsbergwerk: Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie

Erkundung: [2]

 

 

 

22.02.1977: Standortbenennung durch den damaligen niedersächsischen Ministerpräsidenten Ernst Albrecht - explizit aus politischen Gründen trotz erheblicher Zweifel in Wissenschaftlerkreisen. Gorleben war zuvor nicht unter den Standorten, die nach den damaligen Kriterien als die besten ausgewählt worden waren.

28.07.1977: Planfeststellungsantrag nach § 9b (AtG) auf eine Anlage zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle im Rahmen des am Standort Gorleben geplanten „integrierten Entsorgungszentrums“

17.04.1979: Beginn der hydrogeologischen Untersuchungen         

1983: Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB), die für die Untersuchungen verantwortlich war, empfahl in ihrem Zwischenbericht die Erkundung weiterer Standorte. Nachdem das politische Bonn intervenierte, wurde die Forderung fallen gelassen und die „Eignungshöffigkeit“ bestätigt.

09.09.1983: Genehmigung des Rahmenbetriebsplanes für den Ausbau des geplanten Bergwerks durch das Bergamt Celle.

17.03.1986: Beginn des Abteufens von Schacht 1. Nach einem tödlichen Unfall im Mai 1987, der die Probleme beim Schachtbau verdeutlichte, wurden die Arbeiten eingestellt und erst im Januar 1989 wieder aufgenommen.

März 1997: Weil der Bund die Salzrechte nicht hat, wurde der Erkundungsbereich um 50% auf die Nord-Ost-Flanke reduziert. Damit reduzierten sich auch die möglichen Erkenntnisse über den Salzstock um 50%.

14.06.2000: Im Atomkonsens zwischen der Bundesregierung und den Energiekonzernen wurde ein Moratorium für die Erkundung über 10 Jahre vereinbart.

17.08.2005: Erlass einer Veränderungssperre: Für ein parzellenscharf festgelegtes Gebiet werden “Veränderungen” unterhalb einer Tiefe, gemessen ab der Geländeoberkante von 50 Metern und im übrigen Planungsgebiet von 100 Metern untersagt, die “die Standorterkundung erheblich erschweren können”. [3]

01.10.2010: Aufhebung des Moratoriums durch Bundesumweltminister Röttgen

30.11.2012: Im Zuge der Debatten um ein Standortauswahlgesetz wurde die Erkundung in Gorleben durch Bundesumweltminister Altmaier wieder ausgesetzt, das Bergwerk befindet sich offiziell im „reinen Offenhaltungsbetrieb“: Der Erkundungsbereich 1 wird außer Betrieb genommen, die zwei Schächte sowie der Verbindungsweg werden offen gehalten, der Infrastrukturbetrieb für Bewetterung und Fluchtwege weiter betrieben, die Sicherungsanlagen wurden zurückgebaut. [4]

05.05.2017: Infolge der Novellierung des Standortauswahlgesetzes wird die Veränderungssperre auf alle "Gebiete, die als bestmöglicher Standort für die Endlagerung in Betracht kommen", ausgeweitet. [5]

28.09.2020: Der von der BGE veröffentlichte Zwischenbericht Teilgebiete schließt Gorleben als Standort für die tiefengeologische Lagerung hochradioaktiver Abfälle aus. [6]

17.09.2021: Das BMU erteilt der BGE den Auftrag, das Erkundungsbergwerk zu schließen und die Salzhalde wieder unter Tage zu verbringen. Damit ist das Projekt Endlager Gorleben endgültig aufgegeben. [7]

Inbetriebnahme:

Endgültig aufgegeben. Bei der Antragstellung 1977 wurde von einer Inbetriebnahme 1999 ausgegangen.

Kosten:

Bisher 1,9 Mrd. €

Die Kosten für den Offenhaltungsbetrieb liegen bei ca. 20 Mio. Euro jährlich. [8]

Besondere Gefahren:

Geologische Barriere unzureichend: Spätestens seit 1983 ist bekannt, dass das Deckgebirge nicht den Anforderungen an ein Atommülllager im Salz entspricht. Es weist unter anderem keine durchgängige Tonschicht und keine vollständige Trennung der Grundwasserstockwerke auf. Darüber hinaus gibt es die sogenannte "Gorlebener Rinne", bei der Kies und Sand bis auf den Salzstock hinabreichen und bei der heute noch durch Wasserzutritt der Salzstock abgelaugt wird.

Gasvorkommen: In einer streng-vertraulichen Vorlage des niedersächsischen Wirtschaftsministeriums vom 02.02.1977 „ist mit großer Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass sich unter dem Salzstock Gorleben in einer Tiefe von ca. 3.500 m Gas befindet.“ Bereits 1969 hatte sich auf DDR-Seite in Lenzen eine Gasbohrturmexplosion ereignet. Gas kann zu unkontrollierten Reaktionen und Explosionen führen, wenn der 200 °C heiße hochradioaktive Atommüll in der Nähe eingelagert wird. Durch eine mögliche Gasförderung kann es zu Hebungen und Senkungen des Geländes kommen, Risse und Klüfte können entstehen, durch die sowohl Gas von unten aufsteigen als auch Grundwasser von oben eindringen kann. [9]

Stilllegung

 

Rückbau:

Die Salzhalde soll wieder unter Tage gebracht und anschließend das Bergwerk verschlossen werden. Für den Rückbau  wird mit einer Dauer von 10 Jahren gerechnet. [8]

Kosten:

Das BMU geht von einem dreistelligen Millionenbetrag für den Rückbau aus Finanziert werden sollen die Kosten aus dem staatlichen Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung. [8]

Transporte

 

Gleisanschluss:

Nicht vorhanden

Adressen

 
Betreiber:

Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
Willy-Brandt-Str. 5, 38226 Salzgitter
Tel. 030 18333-7000,
poststelle(at)bge.de, https://www.bge.de

Behörden:

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (NMU)
Archivstraße 2; 30169 Hannover
Tel.: 0511 / 120-0
poststelle(at)mu.niedersachsen.de, www.umwelt.niedersachsen.de

KritikerInnen:

Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V.
Rosenstr. 20, 29439 Lüchow
Tel. 05841 4684, FAX: 05841 319
buero@bi-luechow-dannenberg.de, www.bi-luechow-dannenberg.de

Bäuerliche Notgemeinschaft, www.baeuerliche-notgemeinschaft.de

Gorleben-Archiv (Historie)
Rosenstr. 20, 29439 Lüchow
Tel. 05841 9715845
gorlebenarchiv(at)t-online.de, www.gorleben-archiv.de

Ökumenische Initiative Gorlebener Gebet
c/o Veronika Hüning, Tel.: 05846 986454
huening53(at)aol.com, www.gorlebener-gebet.de

Rechtshilfe Gorleben e.V. (Juristische Fragen)
Hauptstraße 6, 29471 Gartow
rechtshilfegruppe(at)online.de www.rechtshilfe-gorleben.de

Quellen:

[1] Deutscher Bundestag, Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen CD/CSU, SPD, Die LINKE und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/8704: "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Standortauswahlgesetzes", Drucksache 18/8913, 22.06.2016

[2] Die Linke im Bundestag: „Verfälscht, versäumt, verladen: Untersuchungsausschuss Gorleben – Bilanz politischer Fehlentscheidungen“, November 2012

[3] Verordnung zur Festlegung einer Veränderungssperre zur Sicherung der Standorterkundung für eine Anlage zur Endlagerung radioaktiver Abfälle im Bereich des Salzstocks Gorleben (Gorleben-Veränderungssperren-Verordnung - Gorleben VSpV) vom 25.07.2005

[4] Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: "Bericht über Kosten und Finanzierung der Entsorgung bestrahlter Brennelemente und radioaktiver Abfälle", August 2015

[5] gesetze-im-internet.de: Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle (Standortauswahlgesetz - StandAG), § 21 Sicherungsvorschriften

[6] BGE Bundesgesellschaft für Endlagerung: Zwischenbericht Teilgebiete gemäß § 13 StandAG, 28.09.2020

[7] "Bergwerk Gorleben wird geschlossen", Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit mit dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung und der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH, 17.09.2021

[8] "Nach Aus als Atommüll-Endlager: Gorleben wird stillgelegt", ndr.de, 17.09.2021

[9] Deutscher Bundestag: „Beschlussempfehlung und Bericht des 1. Untersuchungsausschusses nach Artikel 44 Grundgesetz“ (PUA Gorleben), Drucksache 17/13700, 23.05.2013