SZL Philippsburg

Name: Brennelemente-Zwischenlager Philippsburg

Art der Anlage: Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente

Status der Anlage: in Betrieb

Bundesland: Baden-Württemberg

Betreiber: BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH

Foto: Christopher Mick, BGZ

Anlage

 

Name der Anlage:

Standort-Zwischenlager (SZL) Philippsburg

Bundesland:

Baden-Württemberg

Betreiber:

BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH

Infolge des Entsorgungsübergangsgesetzes vom 27.01.2017 wurde das Zwischenlager inklusive der Abfallbehälter am 01.01.2019 auf die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH übertragen. Die BGZ ist ein privatwirtschaftlich geführtes Unternehmen, das zu 100 % im Besitz des Bundes ist. [1] Sie ist eine Ausgründung der Gesellschaft für Nuklearservice (GNS). [2]

Bis 31.12.2018: EnBW Kernkraft GmbH

Bauweise:

Hallenbau WTI-Konzept: Wandstärke 70 cm, Deckenstärke 55 cm, zweischiffiges Gebäude, bestehend aus zwei durch eine Zwischenwand abgetrennten Hallen

Inbetriebnahme:

19.03.2007

Genehmigungs-behörde:

Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)

30.06.2016: Übergang der Zuständigkeit vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) auf das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE), seit 1.1.2020: Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)

Aufsichtsbehörde:

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

Genehmigung: [3]

Genehmigung  vom 19.12.2003 nach §6 AtG :

  • Uran-Brennelemente und Hochabbrand-Uran-Brennelemente aus Philippsburg 1 und 2 und MOX-Brennelemente aus Philippsburg 2
  • max. 1.600 t SM
  • max. 1,5 x 1020 Bq Aktivität
  • max. 6,0 MW Wärmeleistung
  • Befristung: 18.03.2047 (40 Jahre, Einlagerungsbeginn 19.03.2007)

Lagerung in CASTOR® V/19 Behältern mit max. 19 BE und CASTOR® V/52 mit max. 52 BE pro CASTOR®:

  • 152 Stellplätze
  • Gesamtinventar pro Behälter CASTOR® V/19, max. 5,5 x 1017 Bq,
  • Gesamtinventar pro Behälter CASTOR® V/52 1,2 x 1018 Bq
  • Max. 39 kW Wärmeleistung pro Behälter
  • Befristung: 40 Jahre ab Beladung

Sonstige radioaktive Stoffe:

  • Abstellen leerer, innen kontaminierter CASTOR® V/19 Behälter, 
    max. 7,4 x 1012 Bq pro Behälter, die für die Beladung vorgesehen sind
  • Umgang mit den beantragten umschlossenen radioaktiven Stoffen in Form von Prüfstrahlern für Mess- und Kalibrierzwecke

Änderungen und
Ergänzungen:
[7]

1. Änderungsgenehmigung vom 05.10.2006: Erhöhung der möglichen Restfeuchte

2. Änderungsgenehmigung vom 21.12.2006: Übertragung der Genehmigung von der EnBW Kraftwerke AG auf die EnBW Kernkraft GmbH (EnKK)

3. Änderungsgenehmigung vom 13.06.2014, Modifikation CASTOR® V/19

4. Änderungsgenehmigung vom 18.12.2014, Aufrüstung der Kranalagen

5. Änderungsgenehmigung vom 24. Februar 2016, Modifikation CASTOR® V/52, Inventar 

6. Änderungsgenehmigung vom 19.03.2020: Aufbewahrung von Köchern mit Sonderbrennstäben in CASTOR® V/19

7. Änderungsgenehmigung vom 01.10.2020: Zusätzliche Beladevarianten für den CASTOR® V/19

8. Änderungsgenehmigung vom 27.10.2020: Erweiterung des baulichen Schutzes gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD)

9. Änderungsgenehmigung vom 08.12.2021: Aufbewahrung von MAW-Glaskokillen in CASTOR® HAW28M 

10. Änderungsgenehmigung vom 25.07.2022: Aufbewahrung von HAW-Glaskokillen in CASTOR® HAW28M 

Alle Änderungsgenehmigungen wurden ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durch das BfS bzw. BaSE erteilt.

Aktuell beantragte Änderungen: keine

Besondere Gefahren:

Beim WTI-Konzept kann ein gezielter Flugzeugangriff zu größeren Schäden mit einem Einsturz von Wänden und  Dach führen, das Deckelsystem einzelner Behälter kann direkt getroffen werden. Im Gegensatz zu allen anderen Standort-Zwischenlagern nach WTI-Konzept, deren Wandstärke 85 cm beträgt, weist das SZL Philippsburg sogar nur eine Wandstärke von 70 cm auf. [3]

Es gibt keine Reparaturmöglichkeit undichter CASTOR-Behälter im SZL. Mit Rückbau des Brennelementlagerbeckens entfällt die Möglichkeit, undichte Castoren im AKW zu entladen und zu reparieren bzw. auszutauschen.

Die Behälter HAW28M mit den Abfällen aus La Hague dürfen gar nicht unter Wasser repariert werden. Ohne Heiße Zelle kann auf einen undichten Primärdeckel nur ein Fügedeckel aufgeschweißt werden. Dann dürfen diese Behälter aber nicht mehr transportiert werden. [4]

Meldepflichtige Ereignisse:

7 (Stand 31.12.2022) [5]

  • April 2017: gebrochene Welle, auf der Messwertgeber zur Überwachung des Hubwerks des Krans. [6]
  • Mai 2017: Riss eines Kabels, das Signale zwischen der Steuerungselektronik auf der Kranbrücke und dem Steuerstand überträgt. [7]
  • November 2020 / Januar 2021: Abweichungen von der Toleranz des Blockmaßes im Deckelsystem dreier Behälter [8]
  • Dezember 2020: Störung am Lastmesssystem des Lagerkrans [9]
  • August 2022: Die in der Sicherheheitssteuerung hinterlegte Lagerbelegung war nicht mit der tatsächlichen identisch. [10]
  • September 2022: Die Nuztungsdauer eines Brennelements wich von der Dokumentation ab. [11]

Stilllegung

 

Betrieb befristet:

Bis 18.03.2047 (40 Jahre nach Einlagerungsbeginn)

Abfälle

 

Inventar:

Bestrahlte Brennelemente aus den AKW Philippsburg 1 und Philippsburg 2

31.12.2023: 102 Behälter, davon 73 Castor V/19 und 29 Castor V/52

Für die Lagerung der Castor-Behälter mit Abfällen aus La Hague werden noch 4 Behälter-Stellplätze benötigt, so dass 48 Stellplätze frei bleiben. [12]

CASTOREN aus La Hague (F):

Nach dem Konzept des Bundesumweltministeriums von 2015 sollten ursprünglich fünf Behälter mit verglasten mittelradioaktiven Abfällen aus La Hague im BZP eingelagert werden. Aufgrund technischer Schwierigkeiten bei der Bereitstellung der vorgesehenen Behälter der Bauart TGC27 sollen nun statdessen vier Behälter mit  hochaktiven Abfällen kommen. [13]

Im Zuge der Konsensfindung zwischen CDU, SPD, FDP und Grünen zum Standortauswahlgesetz 2013 sagte der baden-württembergische Ministerpräsident Kretschmann die Aufnahme von fünf CASTOR®-Behälter aus La Hague im SZL Philippsburg zu. Die Stadt Philippsburg und die Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen haben eine Resolution gegen die geplante Lagerung der CASTOR®-Behälter aus La Hague (F) verfasst und darauf hingewiesen, dass bei der Genehmigung des SZL versprochen worden wäre, dass es ausschließlich für Brennelemente aus den AKW Philippsburg genutzt werden würde. [14]

25.07.2023: Genehmigung für die Einlagerung der Behälter aus La Hague. [13]

Den politischen Vorgaben folgend hat das BaSE entschieden, dass von der Einlagerung der Castoren des Typs HAW28M keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ausgehen würden, das Verfahren nicht UVP-pflichtig sei und damit auch keine Öffentlichkeitsbeteiligung stattfinden müsse. [15]

Der Transporttermin steht noch nicht fest. Eine Transportgenehmigung ist bei BaSE beantragt, aber noch nicht erteilt. [13]

Gleisanschluss:

Vorhanden.

Adressen

 

Betreiber:

BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH
Frohnhauser Straße 67
45127 Essen
Telefon 0201 2796-0
Webseite: www.bgz.de, E-Mail: info@bgz.de

Behörden:

Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)
Wegelystraße 8, 10623 Berlin
Telefon +49 (0)3018 767676 5000
www.base.bund.de, info@base.bund.de

LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg
Postfach 10 01 63, 76231 Karlsruhe
Tel.: 0721 / 5600-0, Fax: 0721 / 5600-1456
poststelle(at)lubw.bwl.de, www.lubw.baden-wuerttemberg.de

KritikerInnen:

Südwestdeutsche Anti-Atom-Initiativen
info(at)atomausstieg-sofort.de, www.atomausstieg-sofort.de

Quellen

[1] Gesetz zur Regelung des Übergangs der Finanzierungs- und Handlungspflichten für die Entsorgung radioaktiver Abfälle der Betreiber von Kernkraftwerken (Entsorgungsübergangsgesetz - EntsorgÜbG), 27.01.2017

[2] Gesellschaft für Nuklearservice: Unternehmensmagazin Ausgabe 9-11/2016

[3] Bundesamt für Strahlenschutz: „Dezentrale Zwischenlager - Bausteine zur Entsorgung radioaktiver Abfälle“, 2005

[4] Neumann, Wolfgang: Heiße Zellen für die Zwischenlagerung von Abfällen aus der Wiederaufarbeitung und bestrahlte Brennelemente, Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfälle, K-Drs 109, 10.06.2015

[5] base.bund.de: Anlagen zur Kernbrennstoffver- und -entsorgung in Deutschland: Meldepflichtige Ereignisse seit der Inbetriebnahme

[6] Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg: "Meldepflichtiges Ereignis im Standort-Zwischenlager Philippsburg", 13.04.2017

[7] enbw.com: Standort-Zwischenlager KKP: Defekt an einem Signalkabel eines Gebäudekrans, 26.05.2017

[8] Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg: Nachmeldung zum meldepflichtigen Ereignis im Standortzwischenlager Philippsburg, 18.01.2021

[9] Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg: Meldepflichtiges Ereignis im Standortzwischenlager Philippsburg, 07.12.2020

[10] Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg: Meldepflichtiges Ereignis im Brennelemente-Zwischenlager Philippsburg 22.08.2022

[11] BGZ: Philippsburg: Daten eines Brennelements weichen geringfügig ab – Keine Auswirkungen auf Sicherheit, 21.09.2022

[12] BGZ: Das Brennelemente-Zwischenlager Philippsburg, Stand 30.11.2023

[13] base.bund.de: Rücknahme und Rücktransport radioaktiver Abfälle aus der Wiederaufarbeitung, Stand 25.07.2023

[14] Atommüll-Lagerung in Philippsburg: Wir haben genug Belastungen, Rhein-Neckar-Zeitung, 24.06.2014

[15] Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit: Philippsburg: Zwischenschritt abgeschlossen im Genehmigungsverfahren, Pressemitteilung 17.08.2018