TBL Gorleben

Name: Brennelemente-Zwischenlager Gorleben (BZG)

Art der Anlage: Zwischenlager HAW

Status der Anlage: in Betrieb

Bundesland: Niedersachsen

Betreiber: BGZ Gesellschaft zur Zwischenlagerung mbH

Anlage

 

Name der Anlage:

Brennelemente-Zwischenlager Gorleben (BZG)
Vor der Umbenennung durch die BGZ: Transportbehälterlager (TBL) Gorleben
(Wir haben wegen bestehender Verlinkungen den alten Titel des Datenblatts beibehalten)

Bundesland:

Niedersachsen

Betreiber:

BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH

Die BGZ ist eine Ausgründung der Gesellschaft für Nuklearservice (GNS), die zum 01.08.2017 zu 100% in den Besitz des Bundes übergegangen ist.

Bauweise:

Die Halle besteht aus 50 cm dicken Stahlbetonwänden und einem Betonplattendach.

Antrag:

03.04.1980

Errichtung:

1982 - 1984

Inbetriebnahme:

erste Einlagerung 25.04.1995. Am 26.10.1994 hatte Bundesumweltminister Klaus Töpfer die niedersächsische Umweltminsiterin Monika Griefahn angewiesen, der Einlagerung von abgebrannten Brennelementen aus dem AKW Philippsburg zuzustimmen. [1]

Genehmigungs-
behörde:

Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BaSE)

30.06.2016: Übergang der Zuständigkeit vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) auf das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE), seit 1.1.2020: Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BaSE)

Aufsichtsbehörde:

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimasschutz (NMU)

Genehmigungen: [2]

Genehmigung vom 05.09.1983 nach § 6 AtG, Anordnung des Sofortvollzugs am 06.09.1988, Neugenehmigung vom 02.06.1995

  • 420 Stellplätze
  • max. 3.960 t SM
  • max. 2 x 1020 Bq (ursprünglich 7,5 x 1018 Bq)

Änderungen und Ergänzungen: [2]

1. Änderungsgenehmigung vom 01.12.2000: Zulassung weiterer Behältertypen

2. Änderungsgenehmigung vom 18.01.2002: Zulassung CASTOR® HAW 20/28CG SN 16

3. Änderungsgenehmigung vom 23.05.2007: Zulassung Behälter TN 85

4. Änderungsgenehmigung vom 29.01.2010: Zulassung CASTOR® HAW28M sowie eine veränderte Aufstellung der Behälter

5. Änderungsgenehmigung vom 01.08.2017: Betreiberwechsel zur BGZ

6. Änderungsgenehmigung vom 21.06.2018: Schutz gegen Störmaßnahmen oder sontiger Einwirkung Dritter (SEWD)

Alle Änderungen wurden ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durch das BfS erteilt.

Aktuell beantragte Änderungen:

  • Lagerung von sonstigen radioaktiven Stoffen aus dem Abfalllager Gorleben in einem Teil der Halle des Transportbehälterlagers

Besondere Gefahren:

Das Lager entspricht dem WTI-Konzept der süddeutschen Standort-Zwischenlager. Allerdings sind die Wände noch  20 – 35 cm dünner. Beim WTI-Konzept kann ein gezielter Flugzeugangriff zu größeren Schäden mit einem Einsturz von Wänden und Dach führen, das Deckelsystem einzelner Behälter kann direkt getroffen werden.

Das Lager ist nicht für eine langfristige Zwischenlagerung ausgelegt. [3]

Meldepflichtige Ereignisse:

11 (Stand 31.12.2020) [4]

Stilllegung

 

Befristung:

Genehmigung befristet bis 31.12.2034

Abfälle

 

Inventar (Stand 31.12.2021): [5]

3 CASTOR® V/19 aus dem AKW Neckarwestheim 2: 57 Brennelemente (30 t)

1 CASTOR® IIa aus dem AKW Philippsburg 1: 9 Brennelemente (5 t)

1 CASTOR® Ic aus dem AKW Gundremmingen B: 16 Brennelemente (3 t)

74 CASTOR® HAW 20/28 CG aus La Hague: 2.072 HAW-Kokillen

21 CASTOR® HAW 28 aus La Hague: 588 HAW-Kokillen

12 TN® 85V aus La Hague: 336 HAW-Kokillen

1 TS® 28V aus La Hague: 28 HAW-Kokillen

Einlagerung beendet:

2011 fand der letzte Castor-Transport nach Gorleben statt. Im Zuge der Verabschiedung des Standortauswahlgesetzes und nach Verhandlungen mit einzelnen Bundesländern wurde vereinbart, die Castoren, die mit verglasten Abfällen aus den Wiederaufarbeitungsanlagen in Sellafield und La Hague zurückgeführt werden müssen, nicht nach Gorleben, sondern in die Standortzwischenlager Philippsburg, Brokdorf, Biblis und Isar zu bringen. Neben der Standortbestimmung sieht das Konzept diverse Abstriche bei der Sicherheit, eine erhebliche Beschleunigung der Genehmigungsverfahren und eine Aushebelung der Öffentlichkeitsbeteiligung vor. [6] 

Bekannte Ereignisse:

23.03.1995: Bundesumweltministerin Merkel vergleicht die Pannen beim Beladen des CASTOR® in Philippsburg damit, dass in jeder Küche „beim Kuchenbacken mal etwas Backpulver daneben geht“. [7]

21.05.1998: Bundesumweltministerin Merkel stoppt alle in- und ausländischen Transporte, nachdem bekannt wird, dass an CASTOR®-Behältern aus La Hague (F) weit überhöhte radioaktive Werte gemessen wurden. Die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) hält 4 Bq/cm² Behälteroberfläche für unbedenklich, der Spitzenwert lag bei 13.400 Bq/cm², Wiederaufnahme der Transporte 2001. [8]

23.02.2011: Eine statistische Erhebung zeigt, dass seit Beginn der Lagerung radioaktiven Atommülls im Jahr 1995 deutlich weniger Mädchen im Landkreis Lüchow-Dannenberg geboren werden. [9]

25.08.2011: Es wird bekannt, dass bereits mit den bisher eingelagerten 102 CASTOR®-Behältern der Grenzwert von 0,3 mSv/a für die radioaktive Belastung der Umgebung am Ende des Jahres erreicht sein könnte, eine weitere Einlagerung hochradioaktiven Abfalls somit nicht zulässig wäre. Die GNS reagiert mit Umstellen der Behälter im Zwischenlager, so dass die gemessenen Werte am Zaun geringer ausfallen. [10]

24.06.2016: Das NMU informiert, dass bei neun von zwölf Behältern, die mit Glaskokillen aus der französischen Wiederaufarbeitung beladen im Transportbehälterlager Gorleben (TBL-G) stehen, Mängel bei der Fertigung aufgetreten sind. [11]

Transporte

 

zur Anlage:

Keine

von der Anlage:

Derzeit keine

Gleisanschluss

Nicht vorhanden

Adressen

 

Betreiber:

BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH
Frohnhauser Straße 67, 45127 Essen
Tel.: 0201 / 2796-0, info@bgz.de

Behörden:

Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Enntsorgung (BaSE)
Wegelystraße 8, 10623 Berlin,
Tel.: 03018 767676 5000
info@base.bund.de, www.base.bund.de

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (NMU)
Archivstraße 2; 30169 Hannover
Tel.: 0511 / 120-0
poststelle(at)mu.niedersachsen.de, www.umwelt.niedersachsen.de

KritikerInnen:

Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V.
Rosenstr. 20, 29439 Lüchow
Tel. 05841 4684, FAX: 05841 319
buero@bi-luechow-dannenberg.de, www.bi-luechow-dannenberg.de

Bäuerliche Notgemeinschaft, www.baeuerliche-notgemeinschaft.de

Gorleben-Archiv (Historie)
Rosenstr. 20, 29439 Lüchow
Tel. 05841 9715845
gorlebenarchiv(at)t-online.de, www.gorleben-archiv.de

Ökumenische Initiative Gorlebener Gebet
c/o Veronika Hüning, Tel.: 05846 986454
huening53(at)aol.com, www.gorlebener-gebet.de

Rechtshilfe Gorleben e.V. (Juristische Fragen)
Hauptstraße 6, 29471 Gartow
rechtshilfegruppe(at)online.de www.rechtshilfe-gorleben.de

Quellen:

[1] Töpfer verpflichtet Niedersachsen zur Einlagerung in Gorleben, Energie-Chronik 941012, Oktober 1994

[2] base.bund.de: Zentrales Zwischenlager Gorleben

[3] Wolfgang Ehmke: Castor-Halle. 23.12.2017

[4] base.bund.de: Anlagen zur Kernbrennstoffver- und -entsorgung in Deutschland: Meldepflichtige Ereignisse seit Inbetriebnahme

[5] Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: „Verzeichnis radioaktiver Abfälle – Bestand zum 31. Dezember 2019 und Prognose"

[6] Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: „Gesamtkonzept zur Rückführung von verglasten radioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung“, Berlin 19.06.2015

[7] Schießl, Michaela: Nicht alles nach Rezept. taz 25.03.1995

[8] „Der strahlende Castor“, Der Spiegel 22/1998, 25.05.1998

[9] bi-luechow-dannenberg.de: Verlorene Mädchen und verlorenes Vertrauen

[10] Greenpeace: "Strahlung am Zwischenlager Gorleben", 19.01.2011

[11] "Wenzel: Erneute Qualitätsprobleme bei Behältern für hochradioaktiven Atommüll - Auch TBL Gorleben betroffen", Pressemitteilung 24.06.2016