Zwischenlager Nord 1-7

Name: ZLN – Zwischenlager Nord Hallen 1-7

Art der Anlage: Zwischenlager LAW, MAW, Konditionierung

Status der Anlage: in Betrieb

Bundesland: Mecklenburg-Vorpommern

Betreiber: Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH (EWN)

Foto: Felix Koenig, Wikipedia

Anlage

 

Name der Anlage:

ZLN – Zwischenlager Nord (auch Zwischenlager Lubmin) Hallen 1-7

Bundesland:

Mecklenburg-Vorpommern

Betreiber:

Seit 02.02.2017: EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH, vorher Energiewerke Nord GmbH (EWN)

Eigentümer:

Bundesrepublik Deutschland (Bundesminsterium für Finanzen)

Bauweise:

Ein Gebäude für alle Arten radioaktiver Abfälle. 8 Lagerhallen, die stirnseitig über die Verladehalle miteinander verbunden sind. Hallen 1-7 für schwach- und mittelradioaktive Abfälle, Halle 8 für Kernbrennstoffe.

Lagerfläche 20.000 m², L x B x H 200 x 140 x 18 m; Außenwände 70 cm, Innenwände 30 cm, Dach ca. 55 cm stark [1]

Baubeginn:

November 1994 [2]

Inbetriebnahme:

04.03.1996: Genehmigte Inbetriebnahme der Halle 7 mit der Einlagerung des 1. Dampferzeugers [2]

Genehmigungs- und aufsichtsbehörde:

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Genehmigung:

04.03.1996: Genehmigung zur Vorab-Inbetriebnahme der Halle 7 [3]

20.02.1998: Genehmigung nach §3 StrlSchV (alt) zur Konditionierung und Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle. für 165.000 m3, max. 4,5 x 1017 Bq. [4]

Ursprünglich erlaubte die Genehmigung nur die Einlagerung von Betriebs- und Stilllegungsabfällen aus den stillgelegten Atomkraftwerken Greifswald und Rheinsberg. [4]

Änderungsgenehmigung vom 11.12.2007: Konditionierung und Lagerung radioaktiver Abfälle aus anderen kerntechnischen Anlagen. [5]

Konditionierung:

Caisson 1: Verdampferanlage

Caisson 2: Hochdruckpresse, Vakuum-Trocknungsanlage

Caisson 3: Schrottschere, Zerlegekabine für thermische Trennverfahren

Caisson 4: Bandsäge für die Zerlegung von Großkomponenten [6]

Ausweitung auf Müll aus Gesamt-Deutschland:

Die EWN GmbH, die für den Abriss der AKW Greifswald und Rheinsberg, des AVR Jülich, sowie der Altlasten in Karlsruhe verantwortlich ist, baut den Standort Lubmin zu einem bundesdeutschen Abfallbehandlungszentrum aus. Sie zerlegt, dekontaminiert und konditioniert seit Jahren Abfälle aus westdeutschen Atomanlagen. Der Versuch, Betreiberin der ASSE II zu werden, scheiterte 2009. [7]

2011 erstellte der Regionale Planungsverband Vorpommern ein Raumordnungsprogramm, wonach im ZLN "vorrangig" ostdeutscher Atommüll gelagert und bearbeitet werden soll. Das Mecklenburg-Vorpommersche Entwicklungsministerium änderte den Passus in „ausschließlich“ Abfälle aus Greifswald und Rheinsberg. Dagegen klagte die EWN GmbH. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald entschied am 28.02.2013, dass es sich dabei nur um eine politische Absichtserklärung ohne rechtlich verbindliche Wertung handle. Daher sei die Klage unzulässig, weil die EWN GmbH nicht in ihren Rechten verletzt werde. Sie verlor zwar den Prozess, darf aber ungehindert weiter Abfälle aus anderen Atomanlagen nach Lubmin holen. [8]

Besondere Gefahren:

Eine Nachrüstung des ZLN zum baulichen Schutz gegen Einwirkung Dritter (SEWD) ist nicht möglich.

Kosten:

Errichtung 240 Mio. € aus dem Bundeshaushalt [9]

Stilllegung

 

Befristung:

Für die Lagerung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen in den Hallen 1-7 sowie für die Konditionierungseinrichtungen gibt es keine Befristung. [10]

19.09.2018: Das Innenministerium verlängert die Zwischenlagerungsgenehmigung für radioaktive Abfälle aus anderen Atomanlagen auf 10 Jahre vor der Behandlung/Konditionierung (vorher 5 Jahre). Nach der Behandlung/Konditionierung dürfen diese Abfälle unverändert 5 Jahre im ZLN gelagert werden. 2011 war ein Antrag der EWN auf unbefristete Lagerung vom IM abgelehnt worden. Die jetzt gültige Regelung ist Ergebnis einer Einigung nach einem Rechtsstreit. [11]

Abfälle

 

Inventar (Stand 31.12.2019): [10]

Rohabfälle und vorbehandelte Abfälle

  • Feste Abfälle, anorganisch: 4.164,6 t
  • Feste Abfälle, organisch 17,7 t
  • Flüssige Abfälle, anorganisch 48,2 t
  • Mischabfall 12,8 t
  • Strahlungsquellen 1,4 t

Konditionierte Abfälle

  • 200-l-Fässer: 10.306 (2.783 m³)
  • 280-l-Fässer: 34 (13 m³)
  • 400-l-Fässer: 114 (59 m³)
  • 570-l-Fässer: 18 (14 m³)

Abfälle in Endlagergebinden

  • Betonbehälter Typ I: 56 (67 m³)
  • Container Typ IV: 526 (3.761 m³)

In den Hallen 1-5 werden v.a. Container, in den Hallen 5 und 6 Großkomponenten gelagert, die abklingen und zerteilt werden sollen.

Die Abfälle aus anderen Anlagen umfassen u.a.:

  • Großkomponenten wie zwei Dampferzeuger, Hauptkühlmittelpumpen, Druckhalter, Hauptkühlmittelleitung und Armaturen aus dem AKW Obrigheim
  • Druckbehälter, Kühlmaschinen und Notstromdiesel aus dem AKW Niederaichbach [12]

Transporte

 

zur Anlage:

Großkomponenten, Rohabfälle und konditionierte Abfälle von den AKW Greifswald und Rheinsberg, Radioaktive Rohabfälle und Großkomponenten von anderen Anlagen zur Konditionierung und Lagerung

von der Anlage:

Konditionierte Abfälle

Gleisanschluss:

Vorhanden

Adressen

 

Betreiber:

EWN - Entsorgungswerk für Nukelaranlagen GmbH
Latzower Straße 1, 17509 Rubenow
Tel: 038354 / 4-0 Fax: 038354 / 22458
oststelle@ewn-gmbh.de, www.ewn-gmbh.de

Behörden:

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
19048 Schwerin
Tel.: 0385 588-0, Fax: 0385 58816024
poststelle@lm.mv-regierung.dehttps://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/

Kritiker*innen:

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Mecklenburg-Vorpommern
Wismarsche Straße 152, 19053 Schwerin
Tel.: 0385 521339-0, Fax: 0385 521339-20
bund.mv(at)bund.nethttps://www.bund-mecklenburg-vorpommern.de

Quellen

[1] EWN: Ein Gebäude - zwei Lager, abgerufen 13.01.2016

[2] ewn-gmbh.de: Zwischenlager Nord (ZLN), abgerufen 

[3] EWN Energiewerke Nord: Genehmigungsbescheid für die Halle7 des Zwischenlagers Nord, Pressemitteilung 06.03.1996

[4] EWN  Energiewerke Nord GmbH: Das Zwischenlager Nord, Lubmin, Mai 2008

[5] Bundesamt für Strahlenschutz: "Statusbericht zur Kernenergienutzung in der Bundesrepublik Deutschland 2012" vom Juli 2013

[6] EWN GmbH: Zwischenlager Nord - Abfalllager, abgerufen 07.05.2023

[7] „Abschaltung der Atombehörde, Teil II“, Der Tagesspiegel, 27.01.2012

[8] „Gericht weist EWN-Klage gegen Einlagerungsverbot in Lubmin zurück“, Die Welt vom 28.02.2013

[9] Zwischenlager Nord - Die Angst vor dem Atom-WC, FAZ 09.07.2011

[10] Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: „Verzeichnis radioaktiver Abfälle – Bestand zum 31. Dezember 2019 und Prognose“, Januar 2021

[11] IM-MV: Zwischenlager Nord: Innenministerium genehmigt längere Zwischenlagerung von Reststoffen/Abfällen aus anderen kerntechnischen Anlagen, Pressemitteilung 19.09.2018

[12] Deutscher Bundestag: Antwort auf die Kleine Anfrage (Grüne): Atommüll-Zwischenlager Nord, Drucksache 17/4009, 29.11.2010

[6] Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: „Gemeinsames Übereinkommen über die Sicherheit und Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle – Bericht der Bundesrepublik Deutschland für die vierte Überprüfungskonferenz im Mai 2012“, S.280f.