LarA Stade

Name: Abfall-Zwischenlager Stade

Art der Anlage: Zwischenlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle

Status der Anlage: in Betrieb

Bundesland: Niedersachsen

Betreiber: BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH

Foto: Marianne Neugebauer

Anlage

 

Name der Anlage:

Abfall-Zwischenlager Stade (AZS)

vorher: LarA - Lager für radioaktive Abfälle Stade

(Wir haben wegen bestehender Verlinkungen den alten Titel des Datenblatts beibehalten)

Bundesland

Niedersachsen

Betreiber:

Seit 01.01.2020: BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH [1]

Infolge des Entsorgungsübergangsgesetzes vom 27.01.2017 [2] wurde das Zwischenlager am 01.01.2020 auf die BGZ übertragen, einer Ausgründung der Gesellschaft für Nuklear-Service mbH (GNS). Die BGZ ist  privatwirtschaftlich geführt aber zu 100% im Besitz des Bundes. 

vorher: PreussenElektra GmbH

Gesellschafter:

100 % Bundesrepublik Deutschland (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit - BMUB)

Inbetriebnahme:

2007 [3]

Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde:

Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Niedersachsen (NMU)

Genehmigung:

Genehmigung für Errichtung und Betrieb im Rahmen der Genehmigung für Stilllegung und Abbau des AKW Stade vom 07.09.2005 nach § 7 StrlSchV für ein Aktivitätsinventar von 1,0 x 1017Bq für max. 4.000 m³: [4]

  • Vorkonditionierte und konditionierte Abfälle nach den vorläufigen Annahmebedingungen für Schacht KONRAD bis zu deren Abruf, max. 40 Jahre
  • radioaktive nicht brennbare Abfälle oder Reststoffe in 20-Fuß-Containern zur Pufferlagerung, höchstens über fünf Jahre je Verpackung, längstens bis zur vollständigen Entlassung der Kraftwerksanlage aus der atomrechtlichen Überwachung
  • Rückverbrachte Abfälle aus dem AKW Stade, „die mit anderen vergleichbaren radioaktiven Abfällen in externen Konditionierungsstätten behandelt wurden und dabei eine durch die verfahrenstechnische Behandlung bedingte Querkontamination erfahren haben oder durch kontrolliertes Mischen mit Abfällen aus Leistungs- und Forschungsreaktoren entstanden sind und nach Art und Menge aus dem Kernkraftwerk Stade stammen könnten und somit den im Kernkraftwerk Stade entstandenen äquivalent sind.

Luftführung und Klimatisierung:

Es besteht eine gerichtete Luftführung im Lagerungsbereich, Aerosolmessung im Abluftkanal und eine Klimatisierung zur Verhinderung der Taupunktunterschreitung. [4]

Inspektionen:

Jährliche Sichtprüfung an Referenzgebinden (1 % von jedem eingelagerten Behältertyp), letzte Inspektion Juli 2015. Bei 10 % der Einlagerungen von extern konditionierten Gebinden ist eine Gutachterbeteiligung vorgesehen. Bisher keine Auffälligkeiten. [5]

Stilllegung

 

Befristung:

40 Jahre nach Inbetriebnahme – Juli 2047. [4]

Abfälle

 

Inventar (Stand 06.09.2021): [6]

  • Container Typ III: 38 (331 m³)
  • Container Typ IV: 198 (1.465 m³)
  • Container Typ V: 227 (2.474 m³)
  • MOSAIK Gussbehälter Typ II: 328 (426 m³)

Vermischung der Abfälle:

Das Radioaktivitätsinventar einiger Behälter mit Abfällen aus dem Reaktordruckbehälter ist so hoch, dass diese bei einer Einlagerung in Schacht KONRAD mit anderen Abfällen vermischt werden müssen. 2026 soll die Aktivität so weit abgeklungen sein, dass dafür die Abfälle aus Stade für die Vermischung ausreichen und keine zusätzlichen gebraucht werden.

Transporte

 

zur Anlage

Extern konditionierte schwach- und mittelradioaktive Abfälle

von der Anlage:

Radioaktive Rohabfälle und Zwischenprodukte zur Konditionierung. Die konditionierten Gebinde verbleiben bis zur Ablieferung an ein Bundesendlager am Standort. [4]

Gleisanschluss:

Vorhanden

Adressen:

 

Betreiber:

BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH
Frohnhauser Straße 67
45127 Essen
Telefon 0201 2796-0
Webseite: https://bgz.de E-Mail: info@bgz.de

Behörden:

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (NMU)
Archivstraße 2, 30169 Hannover
Tel.: 0511 120-0
poststelle(at)mu.niedersachsen.de, www.umwelt.niedersachsen.de

Quellen:

[1]  PreussenElektra: Zwischenlager an den Standorten Würgassen, Stade und Unterweser werden an den Bund übertragen, 17.12.2019

[2] Gesetz zur Regelung des Übergangs der Finanzierungs- und Handlungspflichten für die Entsorgung radioaktiver Abfälle der Betreiber von Kernkraftwerken (Entsorgungsübergangsgesetz - EntsorgÜbG), 27.01.2017

[3] bgz.de: Übericht der BGZ Zwischenlager, abgerufen am 28.10.2021

[4] Niedersächsisches Umweltministerium: Genehmigungsbescheid für das Kernkraftwerk Stade (KKS), (Bescheid 1/2005), Stilllegung und Abbau (Stilllegung, Abbau Phase 1, Lager für radioaktive Abfälle), 07.09.2005

[5] Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz:“Fragen zur Umsetzung der ESK-Leitlinien für die Zwischenlagerung von radioaktiven Abfällen mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung – Anlage: Übersicht der Lagerstandorte für radioaktive Abfälle in Niedersachsen (Stand 30.01.2015)“

[6] Deutscher Bundestag: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Victor Perli, Lorenz Gösta Beutin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Kosten und Verteilung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle in den Zwischenlager der Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung mbH, Drucksache 19/32620, 29.09.2021