Atommüll

Hintergrund

Es ist viel von Atommüll die Rede, doch was ist das eigentlich? Bei jedem Umgang mit radioaktiven Stoffen entstehen radioaktive Abfälle, vom Uranabbau über die Herstellung des Brennstoffs, beim Betrieb der Atomkraftwerke und der Wiederaufarbeitung bis hin zum Rückbau von Atomkraftwerken. Aber auch bei der Bundeswehr, in Forschung, Medizin und Unterricht und sogar bei der konventionellen Rohstoffgewinnung und in der Konsumgüterindustrie fallen radioaktive Abfälle an. Die Mengen und die radiologische und radiotoxische Wirkung auf den Menschen sind je nach Abfallart sehr unterschiedlich. Ebenso unterschiedlich sind die Klassifizierung und die Behandlung des Atommülls in den verschiedenen Ländern.

Ende Oktober 2021 fand die Polizei bei einem Mitarbeiter der Fa. Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH in Braunschweig neben Schusswaffen eine bisher nicht näher bezeichnete Strahlenquelle sowie einen vergrabenen Behälter mit zwei Fläschchen mit dem Radionuklid Nickel-63 sowie weitere potentiell kontaminierte Gegenstände. Ein spektakulärer Fund, der nur die Spitze eines Eisberges ist.

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Die Deutschlandkarte mit den Standorten der Atomanlagen wurde aktualisiert und durch weitere Informationen zum Thema Atommüll angereichert. Wo entsteht radioaktiver Abfall? Welche Mengen fallen in Deutschland an? Wie lange strahlen die Abfälle? Und welche Gesundheitsgefahr geht von ihnen aus? Zu diesen Fragen gibt es auf der neuen Atommüllkarte Informationen und Schaubilder. Die Karte ist für 3.- plus Porto zu beziehen unter info@atommuellreport.de oder bei den Mitgliedsorganisationen des Trägerkreises.

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Bericht über den Fachworkshop "Wem gehört der Atommüll?" 20.04.2018
von Karsten Schmeißner, Regionalkonferenz "AKW Grohnde abschalten"

Mit dem neuen Standortauswahlgesetz wurde auch eine Neuordnung der Verantwortung im Umgang mit dem Atommüll und ein neues Finanzierungskonzept vom Bundestag beschlossen. Zu diesem Thema veranstaltete das Fachportal Atommüllreport am Freitag, dem 20.4. in Hannover den Fachworkshop „Wem gehört der Atommüll“, an dem 40 Vertreter von Firmen, Behörden, Wissenschaft, Initiativen und Umweltverbänden teilnahmen.

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von Christina Hacker (Umweltinstitut München)

Die Forschungs-Neutronenquelle FRM II (Forschungsreaktor München II) in Garching bei München ging 2004 in Betrieb. Problematisch ist, dass der FRM II mit hoch angerei­chertem Uran (HEU, Highly Enriched Uranium, Anreicherung 93 Prozent) betrie­ben wird, das für den Bau von Atombomben geeignet ist und missbraucht werden kann (Prolifera­tions­­risiko, Handel und Weiterverbreitung von atomwaffenfähigem Material). Es ist völlig unklar, was mit dem Garchinger Atommüll geschehen soll. Klar ist, dass auch die abgebrannten Brennelemente ein hohes Proliferationsrisiko darstellen und eine Konditionierung bzw. Abreicherung vor einer Endlagerung nötig ist.

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Gängigerweise wird die Gefährlichkeit des radioaktiven Abfalls mit der Aktivität gleichgesetzt. Tatsächlich ist es jedoch eine Bündelung von Eigenschaften, die den Atommüll und seine Wirkung definieren.

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Eine lückenlose Erhebung der Menge an in der BRD angefallenen und künftig anfallenden radioaktiven Abfälle existiert bisher nicht. Die erste standortscharfe, bemüht umfassende, aber trotzdem lückenhafte Erhebung erfolgte im September 2013 mit „Atommüll - eine Bestandsaufnahme für die Bundesrepublik Deutschland“ der Atommüllkonferenz. Im August 2014 folgte die Bundesregierung mit ihrem ersten offiziellen, standortbezogenen Verzeichnis radioaktiver Abfälle. Doch auch dieses Verzeichnis listet längst nicht alle angefallenen und anfallenden Abfälle auf.

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Radioaktive Abfälle entstehen bei einer Vielzahl von Aktivitäten, beim Uranabbau, der Uranverarbeitung, durch die Nutzung der Atomenergie, die Behandlung des Atommülls und in Forschungseinrichtungen. Darüber hinaus werden radioaktive Stoffe und Strahler in der Medizin, der Industrie, im Unterricht und bei der Bundeswehr eingesetzt. Aber auch die konventionelle Rohstoffindustrie und die Konsumgüterindustrie verursachen radioaktive Abfälle.

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Es gibt keine international einheitliche Klassifizierung der radioaktiven Abfälle. Kriterien sind z.B. Halbwertszeiten, Verarbeitungszustand, Herkunft, Aktivitätskonzentrationen oder andere Eigenschaften. Die Bundesrepublik Deutschland erklärte Mitte der 1980er Jahre im Zuge der geplanten Einlagerung im Eisenerzbergwerk Schacht KONRAD die Wärmeentwicklung zum Hauptkriterium. Die Internationale Atomenergieorganisation und die Kommission der Europäischen Union haben eigene Klassifizierungen aufgestellt, die jedoch nicht bindend sind.

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