Kommissionen

Hintergrund

Das Bundesumweltministerium lässt sich in der Atompolitik von einer Vielzahl von Kommissionen beraten. Begonnen 1956 mit der Einberufung der Deutschen Atomkommission folgten die Reaktor-Sicherheitskommission (RSK), die Strahlenschutzkommission (SSK) und 2008 die Entsorgungskommission (ESK). In allen Kommissionen sind die Atomwirtschaft sowie die von ihnen abhängigen Gutachterorganisationen breit vertreten, während kritische Wissenschaftsansätze bis zur Reform 1998 fast ganz außen vor waren. Weitere ständige Einrichtungen sind der Kerntechnische Ausschuss (KTA) sowie der Länderausschuss Atomkernenergie (LAA). Laut Standortauswahlgesetz soll zudem ein nationales Begleitgremium für die Standortsuche eingerichtet werden.

Zusätzlich zu diesen ständigen Kommissionen berief die Bundesregierung nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima für zwei Monate eine Ethikkommission für eine sichere Energieversorgung ein. Im Oktober 2015 wurde die Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK) einberufen, die ihren Abschlussbericht eigentlich bis Ende Januar 2016 hätte abliefern sollen aber immer noch berät.

Auch der Deutsche Bundestag hat bereits zwei temporäre Kommissionen einberufen. Von 1979 bis 1983 die Enquete-Kommission Zukünftige Kernenergie-Politik und im Juli 2013 die Kommission Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe, die ihren Bericht im Sommer 2016 vorlegen will.

Die Bundesregierung lässt sich bei der Atompolitik von einer Vielzahl an Kommissionen beraten. Die Expertenkommissionen sind meist mehrheitlich mit Vertreterinen und Vertretern besetzt, die eng mit der Atomwirtschaft verbunden oder sogar bei ihr in Lohn und Brot stehen. Ständige Beraterkommissionen sind die Reaktor-Sicherheitskommission (RSK), die Strahlenschutzkommission (SSK) und die Entsorgungskommission (ESK). Darüber hinaus gibt es den Kerntechnischen Ausschuss (KTA) und die Länderkommission Atomkernenergie (LAA). Deren Aufgabe ist die Erstellung eines einheitlichen Regelwerks (KTA) und die Koordinierung von genehmigungsrechtlichen und aufsichtlichen Tätigkeiten der zuständigen Behörden (LAA). 

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Die ESK, konstituiert am 30.06.2008 im Umfeld des Bekanntwerdens der besorgniserregenden Zustände in der ASSE II, löste den Ausschuss "Ver- und Entsorgung" der RSK ab. In der ESK und ihren Ausschüssen findet man zahlreiche VertreterInnen aus der Atomwirtschaft und den entsprechenden Gutachterorganisationen. Die ESK berät das BMUB in den Angelegenheiten der nuklearen Entsorgung und bei der Stilllegung kerntechnischer Einrichtungen. In die Kritik geriet die ESK u.a. wegen ihres Stresstest zu den Zwischenlagern und anderen Anlagen der Ver- und Entsorgung.

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Die RSK, konstituiert am 22.05.1958, sollte Grundsatzfragen der Reaktorkonstruktion und das jeweilige Sicherheitskonzept beurteilen. 14 der Gründungsmitglieder waren zuvor schon in der DAtK tätig gewesen. In den Anfangsjahren setzten sich die Reaktorbauer mehrmals mit Billigung der Bundesregierung über die Kritik der RSK hinweg und errichteten ihre Reaktoren teilweise ohne Genehmigung. Seit einer Satzungsänderung 1998 sind auch atomkritische ExpertInnen in der RSK Mitglied. Die RSK berät das BMUB in den Angelegenheiten der Sicherheit kerntechnischer Anlagen und bis zur Gründung der Entsorgungskommission am 30.06.2008 auch in Fragen der Entsorgung radioaktiver Abfälle.

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Die SSK, konstituiert am 17./18.10.1974, war eine Nachfolgeorganisation des Fachausschusses "Strahlenschutz und Sicherheit" der Deutschen Atomkommission. Die SSK setzt sich vor allem aus WissenschaftlerInnen und StrahlenmedizinerInnen zusammen. In den Ausschüssen der SSK sind auch VertreterInnen der Energiekonzerne, von URENCO und Siemens, der Wismut und von Ingenieur- und Gutachterorganisationen im Dienste der Atomwirtschaft. Nach einer Satzungsänderung 1998 wurde die SSK um atomkritische ExpertInnen erweitert. Insbesondere wegen der Wirkung niedriger Strahlendosen und der gesundheitlichen Folgen der Reaktorkatastrophen in Tschernobyl und Fukushima gibt es immer wieder erbitterte Auseinandersetzungen zwischen kritischen WissenschaftlerInnen und MedizinerInnen auf der einen und der SSK auf der anderen Seite.

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Am 26.10.1972 wurden verschiedene, zum Teil bereits seit den 60er-Jahren auf fachlicher Ebene bestehende Kooperationsgremien zum LAA zusammengefasst. Er besteht aus VertreterInnen der Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden von Bund und Ländern. Der LAA soll die Tätigkeiten von Bund und Ländern beim Vollzug des Atomgesetzes koordinieren und Änderungen von Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie des untergesetzlichen Regelwerks im Interesse eines möglichst bundeseinheitlichen Vollzuges des Atomrechts vorbereiten.

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Der KTA, konstituiert am 19.09.1972, besteht aus Vertretern der Betreiber und der Hersteller kerntechnischer Anlagen, von Behörden des Bundes und der Länder sowie weiterer Behörden und Gutachterorganisationen. Er wurde analog zum Deutschen Dampfkesselausschuss gegründet und hat die Aufgabe, auf Gebieten der Kerntechnik, bei denen sich auf Grund von Erfahrungen eine einheitliche Meinung von Fachleuten der Hersteller, Ersteller und Betreiber von Atomanlagen, der Gutachter und der Behörden abzeichnet, für die Aufstellung sicherheitstechnischer Regeln zu sorgen und deren Anwendung zu fördern.

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Vom 10.04.2014 bis 27.06.2016 tagte die Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe. Sie wurde dem Standortauswahlverfahren nach Standortortauswahlgesetz vorgeschaltet und sollte Alternativen zur unverzüglichen, dauerhaften, tiefengeologischen Lagerung prüfen, Kriterien für die Standortsuche aufstellen und die Möglichkeit einer Fehlerkorrektur diskutieren. Am 05.07.2016 präsentierte die Kommission ihren Abschlussbericht. Anti-Atom-Initiativen und Umweltverbände übten umfangreiche Kritik an den Ergebnissen, die Staatsregierungen von Bayern und Sachsen kündigten Widerstand gegen eine Standortsuche in ihren Bundesländern an.

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Schon seit Mitte der 90er Jahre war die Sicherung der Finanzierung von Stilllegung und Abriss der Atomkraftwerke sowie der Lagerung der radioaktiven Abfälle ein kritisch diskutiertes Thema. Die Forderung nach der Überführung der bilanziellen Rückstellungen der Energiekonzerne für diese Aufgaben in einen öffentlich-rechtlichen Fonds wurde von den jeweiligen Regierungen abgelehnt. Am 14.10.2015 beschloss das Kabinett die Einsetzung einer "Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstieges (KFK)". Diese legte am 27.04.2016 ihren Bericht vor. Sie empfahl u.a. die Herstellung von endlagerfähigen Gebinden für die hochradioaktiven Abfälle, die Zwischenlagerung aller Abfälle und die Transporte von den Zwischenlagern in ein Endlager dem Staat zu übertragen. Für diese Aufgaben inklusive der Endlagerung selbst sollen die Betreiber einen Teil ihrer Rückstellungen in einen öffentlichen Fonds überführen und gleichzeitig von allen weiteren Risiken in diesen Bereichen…

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Im Zusammenhang mit der Beratung der zweiten Fortschreibung des Energieprogramms der Bundesregierung beschloss der 8. Deutsche Bundestag am 29.03.1979 die Einrichtung einer Enquete-Kommission „Zukunft der Kernenergiepolitik". In ihrem ersten Zwischenbericht 1981 am Ende der 8. Wahlperiode kam die Kommission mehrheitlich zu dem Ergebnis, dass die Nutzung der Atomenergie für eine sichere Energieversorgung nicht vonnöten sei. In ihrem zweiten Bericht 1982 kam die Kommission mehrheitlich zu dem Ergebnis, dass der Betrieb des Schnellen Brüters in Kalkar politisch zu verantworten sei.

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Nach der Katastrophe von Fukushima rief Bundeskanzlerin Merkel am 22.03.2011, fünf Tagen vor den Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, die Ethik-Kommission für eine sichere Energieversorgung ein. Am 30.05.2011 präsentierte die Ethikkommission ihren Abschlussbericht, der einen Atomausstieg innerhalb eines Jahrzehnts sowie die Rückholbarkeit radioaktiver Abfälle empfahl.

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Die DAtK, konstituiert am 26.01.1956, war eine Kommission hauptsächlich von Industrievertretern aus verschiedenen Wirtschaftsbereichen und Atomphysikern, die es sich zur Aufgabe gemacht hatten, die Nutzung der Atomenergie in der BRD voran zu treiben. Allerdings gab es in den Anfangsjahren bei den Beteiligten sehr unterschiedliche Interessen und Vorstellungen über die Entwicklung einer deutschen Reaktorlinie und über den staatlichen Anteil bei der Förderung der Atomenergie. Die DAtK war verantwortlich für die ersten Atomprogramme, die jedoch nur rudimentär umgesetzt wurden und für die Bewilligung von Fördermitteln für die Atomforschung.

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