NaPro

Hintergrund

Die Richtlinie 2011/70/EURATOM verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union erstmals bis zum 23. August 2015 eine Bestandsaufnahme der abgebrannten Brennelemente und radioaktiven Abfälle zu erheben, einen Bericht über die Kosten und Finanzierung der Atommülllagerung sowie ein Nationales Entsorgungsprogramm vorzulegen. Danach muss alle drei Jahre ein Fortschrittsbericht bei der Kommission eingereicht werden.

Das Bundesumweltministerium hatte ihren Entwurf für ein Nationales Entsorgungsprogramm einer strategischen Umweltprüfung unterzogen und somit eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Nachdem insbesondere zu der Frage Erweiterung des Inventars des geplanten Atommülllagers Schacht KONRAD in Salzgitter 70.000 Menschen Einwendungen eingelegt hatten, beschloss die Bundesregierung eine Modifizierung in diesem Punkt. Das Nationale Entsorgungsprogramm steht ausdrücklich unter Vorbehalt der Empfehlungen der Kommission Lagerung hochradioaktiver Abfälle des Deutschen Bundestages.

Laut BMUB hat das Nationale Entsorgungsprogramm keine Rechtsnormqualität, ist aber bei allen Entsorgungsplanungen und Verwaltungsverfahren von den Akteuren im Bereich der Entsorgung zu berücksichtigen.

Am 16. Dezember 2015 beschäftigte sich der Umweltausschuss des Deutschen Bundestages aufgrund eines Antrages der Fraktion DIE LINKE erstmalig mit dem Nationalen Entsorgungsprogramm. Als Sachverständige waren geladen: Prof. Dr. Horst Geckeis (Karslruher Institut für Technologie - Institut für Nukleare Ensotgung), Wolfram König (Bundesamt für Strahlenschutz), Michael Sailer (Öko-Institut), Ursula Schönberger (Atommüllreport) sowie die beiden Vorsitzenden der Kommission Lagerung hochradioaktiver Abfälle Ursula Heinen-Esser und Michael Müller.

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Am Mittwoch, den 12. August billigte das Kabinett das Nationale Entsorgungsprogramm (NaPro). Im Folgenden werden die Änderungen zum Entwurf vom 6. Januar dokumentiert.

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Unmittelbar vor den Osterfeiertagen startete das Bundesumweltministerium die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Nationalen Entsorgungsprogramm. Vom 1. April bis 31. Mai wurden das Nationale Entsorgungsprogramm, sowie der dazugehörige Umweltbericht öffentlich auf der Seite des Bundesumweltministeriums "ausgelegt" und es konnten Stellungnahmen dazu abgegeben werden. Insgesamt wurden mehr als 70.000 Einwendungen vor allem unter der Forderung "Schacht KONRAD stoppen statt erweitern" eingelegt.

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Bewertung des „Entwurfs des Nationalen Entsorgungsprogramms“ (BMU 11. September 2014)

von Ursula Schönberger

Die Bundesregierung ist nach Richtlinie 2011/70/EURATOM zur Vorlage eines Nationalen Entsor­gungsprogramms bis zum 23.08.2015 verpflichtet. Gleichzeitig dient der Bericht der Abstimmung zwischen Bund und Ländern. Art und Umfang des bekannt gewordenen Entwurfs erinnern an die Entsorgungsberichte der 70er und 80er Jahre des letzten Jahrhunderts. Das Problem in der Auseinandersetzung mit dem Nationalen Entsorgungs­programm ist, dass es auf eine problemorientierte Darstellung verzichtet. Es zeichnet eine Wunschvorstellung nach, ohne die Realität zu diskutieren.

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Erste fachliche Bewertung des „Verzeichnisses radioaktiver Abfälle“ (BMU Oktober 2014)

von Ursula Schönberger

Vor einem Jahr wurde im Rahmen der Atommüllkonferenz 2013 eine umfassende „Bestandsaufnahme Atommüll für die Bundesrepublik Deutschland“ vorgelegt. Ein Jahr später legt jetzt die Bundesregierung mit einem Verzeichnis radioaktiver Abfälle nach. Anstatt jedoch die Probleme aufzugreifen und mit dem ihr zur Verfügung stehenden Apparat vertieft zu beleuchten, fällt diese „Bestandsaufnahme“ weit hinter der Zusammenstellung unabhängiger Gruppen zurück. Sie beschränkt sich alleine auf die nackten Listen über die Tonnage, bzw. Volumen und Anzahl der vorhandenen Gebinde.

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