Export
Hintergrund
Atommüll wird seit Jahrzehnten aus Deutschland exportiert: Abfälle aus der vor- und nachgelagerten Uranbearbeitung, Brennelemente zur Wiederaufarbeitung und die daraus entstehenden Abfälle, Brennelemente aus Forschungs- und Leistungsreaktoren zum Verbleib im Ausland, Abfälle zur Verklappung, Verbrennung und Zwischenlagerung. Erst 2012 wurde die Natriumreste aus dem Versuchs-Schnellen Brüter KNK II in Karlsruhe in England verbrannt. Am 1. April 2014 unterzeichneten die Bundesregierung, das Nordrhein-wetsfälische Wissenschaftsministerium und das US-amerikanische Department of Energy eine Absichtserklärung, die Brennelemente aus den Hochtemperatur-Reaktoren in Jülich und Hamm-Uentrop in die USA zu exportieren, dort aufzubereiten und dauerhaft zu lagern.
Die Richtlinie 2011770/EURTAOM des Rates vom 19.07.2011 sieht die Möglichkeit für die Mitgliedstaaten vor, Abkommen mit Mitgliedstaaten oder Drittstaaten abzuschließen um radioaktive Abfälle in diese Länder zu exportieren. Im Rahmen des Standortauswahlgesetzes wurde der Abschluss solcher Verträge für den Export aus Deutschland explizit untersagt. Allerdings besteht eine Ausnahme: wenn es sich um Brennelemente aus Forschungsreakotren handelt. Vor diesem Hintergrund wollen die Bundesregierung und die Nordrhein-westfälische Landesregierung jetzt den AVR Jülich zu einem Forschungsreaktor umdefinieren, obwohl er in allen Listen des Bundesamtes für Strahlenschutz und des Bundesumweltministeriums bisher als Leistungsreaktor gelistet war.