RBZ Philippsburg

Name: Reststoffbearbeitungszentrum Philippsburg

Art der Anlage: Konditionierungs- und Freimessanlage

Status der Anlage: in Betrieb

Bundesland: Baden-Württemberg

Betreiber: Gesellschaft für nukleares Reststoffrecycling mbH

Anlage

                                      

Name der Anlage:

Reststoffbearbeitungszentrum Philippsburg (RBZ-P)

Bundesland:

Baden-Württemberg

Betreiber:

Gesellschaft für nukleares Reststoffrecycling mbH (GNR) [1]

Für die beiden RBZ-N und RBZ-P wurde von der EnBW Kernkraft GmbH (EnKK) eigens eine Gesellschaft für nukleares Reststoffrecycling mbH gegründet. Die Gesellschaft steht für den Einstieg strategischer Partner offen. Die Verhandlungen mit Bilfinger sind allerdings gescheitert. [2]

Gesellschafter:

EnBW AG

Beschäftigte:

Bei der GNR gesamt: 150 (Stand 15.02.2024) [1]

Lage:

Auf dem jetzigen Kraftwerksgelände.

Inbetriebnahme:

März 2021 [3]

Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde:

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM)

Genehmigung:

03.06.2014: Antrag auf Umgangsgenehmigung nach § 7 StrlSchV beim UM und Baugenehmigung beim Landratsamt Karlsruhe. [4] 

31.10.2014: EnBW legt eine Erheblichkeitsstudie vor, die besagt, dass vom RBZ-P keine erheblichen Umweltauswirkungen ausgehen würden und damit eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung im Genehmigungsverfahren nicht erforderlich sei. [4] Das Umweltmnisterium stimmt dem unter Berufung auf die Begutachtung durch das Öko-Institut zu. [5]

17.12.2018: Umgangsgenehmigung durch das Umweltministerium [6]

11.12.2020: Zustimmung des Umweltministeriums zur Inbetriebnahme [7]

Max. zulässige Gesamtaktivität: 1 x 1013 Bq

Konditionierung von radioaktiven Abfällen aus Betrieb und Rückbau von Anlagen der EnBW und von Prüfstrahlern, auch wenn diese durch gemeinsame Behandlung oder Bearbeitung mit Abfällen oder Reststoffen aus anderen Einrichtungen vermischt sind oder sich in bereits an die BGZ übergebene Zwischenlager befinden.

Konditionierung:

Das RBZ besteht aus einer Reststoffbearbeitungshalle, einer Freimesshalle, Lagerflächen und sonstigen Bereichen. Verbrennen und Schmelzen radioaktiver Abfälle soll bei externen Konditionierern durchgeführt und die radioaktiven Aschen und Schlacken anschließend zurückgenommen werden. [4] 

Im RBZ-P gibt es keinen Zerlege-Caisson für Großkomponenten. Diese werden aus den KKP 1 und KKP 2 zur Zerlegung zum RBZ-N nach Neckawestheim gebracht. [8]

  • Zerlegung thermisch
  • Zerlegung mechanisch
  • Zerlegebereich für größere Einzelkomponenten
  • Kabelschäl-/Recyclinganlage
  • Betonbrecher und Betonbearbeitung
  • Dekontamination: Trocken-Abrasivverfahren und Nassverfahren
  • Ultraschallreinigung
  • chemische und elektrochemische Dekonteinrichtungen
  • Abfallsortierung
  • Hochdruckpresse
  • Behältertrocknung
  • Verdampferanlage
  • Konditionierung von Verdampferkonzentraten
  • Konditionierung von konventionellen Schadstoffen
  • Verpackungseinrichtungen
  • Freimessung [9]

Gepanter Durchsatz 10 t/Tag im Einschichtbetrieb

Besondere Gefahren:

Mit der Gründung der neuen Gesellschaft will sich die EnKK ein neues Geschäftsfeld erschließen und ihr Rückbaukonzept und Know-How weltweit vermarkten. Die Öffnungsklausel für die Behandlung und Lagerung von Atommüll von anderen EnBW-Standorten kann zum Einfallstor für anderen Atommüll werden, selbst wenn die EnBW derzeit das Gegenteil erklärt. Die Energiewerke Nord haben eine solche Entwicklung bereits vollzogen.

Die Genehmigungen für die RBZ- und SAL-Anlagen "verstoßen gegen das Minimierungsgebot des Strahlenschutzes, gegen das Verursacherprinzip und gegen das Vorsorgeprinzip, sie sind deshalb abzulehnen", heißt es von Kritiker*innen. [10]

Stilllegung

 

Befristung:

unbefristete Betriebsgenehmigung

Abfälle

 

Abfalllagerung:

Ca. 1.640 m² Zwischenlagerflächen von radioaktiven Abfällen und freigemessenen Abfällen sowie zur Transportbereitstellung. Die Lagerflächen werden befestigt aber nicht überdacht. [3]

Inventar:

Bestand 31.12.2022: [11]

  • Rohabfälle 0 m³
  • Behandelte Abfälle: 0 m³

Transporte

 

Zur Anlage:

gerechnet wird mit täglich zwei Transporten:

  • überwiegend aus dem Abbau von KKP 1 und KKP 2
  • Rücktransporte von konditionierten Abfällen von externen Konditionierern [3]

Von der Anlage:

  • Transport von Abfällen nach Behandlung und Konditionierung an die Abfallverursacher
  • Abtransport von Rohabfällen zu externen Konditionierern [3]

Gleisanschluss:

Vorhanden

Adressen

 

Betreiber:

Gesellschaft für nukleares Reststoffrecycling GmbH, Im Steinbruch, 74382 Neckarwestheim

Behörden:

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Kernerplatz 9, 70182 Stuttgart, Postfach 103439, 70029 Stuttgart, Tel.: 0711 / 126-0, Fax: 0711 / 126-2881, poststelle(at)um.bwl.dewww.um.baden-wuerttemberg.de

LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg, Postfach 10 01 63, 76231 Karlsruhe, Tel.: 0721 / 5600-0, Fax: 0721 / 5600-1456, poststelle(at)lubw.bwl.de, www.lubw.baden-wuerttemberg.de

KritikerInnen:

Südwestdeutsche Anti-Atom-Initiativen, mail@atomausstieg-sofort.de, www.atomausstieg-sofort.de und www.philippsburg-abschalten.de

Arbeitskreis gegen das AKW Philippsburg, antiatom(at)t-online.de

BUND Regionalverband Mittlerer Neckar, BUND-Ökozentrum, Waldhornstraße 25, 76131 Karlsruhe, Tel. 0721 / 358582, Fax 0721 / 358587, bund.mittlerer-oberrhein@bund.net, www.bund-mittlerer-oberrhein.de

Quellen

[1] Energiewerke Baden-Württemberg: Bearbeitung von Abbaumaterial, abgerufen 15.02.2024

[2] „Die EnBW will „zügig und effizient“ vorgehen“, stuttgarter-zeitung.de, 31.03.2014

[3] Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg: Zwischenlager Philippsburg. Stand 23.05.2022

[4] Dr. Ing. Frank Dröscher: "Errichtung und Betrieb des Reststoffbearbeitungszentrums Philippsburg (RBZ-P) - Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c UVPG Umwelterheblichkeitstudie (UES)", 12.10.2014

[5] Öko-Institut: Stellungnahme zur allgemeinen Vorprüfung der Umweltverträglichkeit des Reststoffbearbeitungszentrums am Standort Philippsburg, 31.03.2015

[6] Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg: Genehmigung des Umgangs mit sonstigen radioaktiven Stoffen gemäß § 7 der Strahlenschutzverordnung im Reststoffbearbeitungszentrum am Standort Philippsburg (RBZ-P) 17.12.2018

[7] Energiewerke Baden-Württemberg: EnBW kann Reststoffbearbeitungszentrum in Philippsburg in Betrieb nehmen. Pressemitteilung 11.12.2020

[8] Energiewerke Baden-Württemberg: Sicherheitsbericht: Stilllegung und Abbau von Anlagenteilen des Kernkraftwerks Philippsburg Block 2 (KKP 2), Januar 2018

[9] EnBW Kernkraft GmbH: Rückbau im Dialog - Präsentation Bürgerdialog-Veranstaltung in Philippsburg, 03.03.2015

[10] AG AtomErbe Neckarwestheim: Presse-Mitteilung 17.12.2018

[11] Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg: Bericht über die Entsorgung von radioaktiven Abfällen und abgebrannten Brennelementen aus Baden-Württemberg, Stand September 2023