SZL Krümmel

Name: Brennelemente-Zwischenlager Krümmel

Art der Anlage: Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente

Status der Anlage: in Betrieb

Bundesland: Schleswig-Holstein

Betreiber: BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH

Anlage

 

Name der Anlage:

Brennelemente-Zwischenlager Krümmel (BZK), vorher Standort-Zwischenlager (SZL) Krümmel

(Anmerkung: Die BGZ hat bei der Übernahme der Zwischenlager alle Anlagen umbenannt. Wir haben wegen der Verlinkung die alten Namen im Titel beibehalten)

Bundesland:

Schleswig-Holstein

Betreiber:

BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH

Infolge des Entsorgungsübergangsgesetzes vom 27.01.2017 wurde das Zwischenlager inklusive der Abfallbehälter am 01.01.2019 auf die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH übertragen. [1] Die BGZ ist ein privatwirtschaftlich geführtes Unternehmen, das zu 100 % im Besitz des Bundes ist. Sie ist eine Ausgründung der Gesellschaft für Nuklearservice (GNS).

Bis 31.12.2018: Kernkraftwerk Krümmel GmbH und Co oHG

Bauweise:

Hallenbau STEAG-Konzept: Wandstärke ca. 1,2 m, Deckenstärke ca. 1,3 m, einschiffiges Gebäude

Inbetriebnahme:

14.11.2006: Einlagerung des ersten CASTOR®-Behälters

Genehmigungs-behörde:

Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)

30.06.2016: Übergang der Zuständigkeit vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) auf das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE), seit 1.1.2020: Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)

Aufsichtsbehörde:

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN)

Genehmigung: [2]

Genehmigung vom 19.12.2003 nach §6 AtG, Anordnung des Sofortvollzuges am 28.04.2006:

  • Uran-Brennelemente, Hochabbrand-Uran-Brennelemente und MOX-Brennelemente aus dem AKW Krümmel
  • max. 775 t SM
  • max. 9,6 x 1019 Bq
  • max. 3,0 MW Wärmeleistung
  • Befristung: 13.11.2046 (40 Jahre nach Einlagerungsbeginn 14.11.2006)

Lagerung in CASTOR® V/52 Behältern, max. 52 BE pro CASTOR®,:

  • 80 Stellplätze (entspricht ca. 39 Betriebsjahren plus einer Vollentladung des Reaktors)
  • Gesamtinventar pro Behälter maximal 1,2 x 1018 Bq
  • max. 40 kW Wärmeleistung pro Behälter
  • Befristung: 40 Jahre ab Beladung

Sonstige Genehmigungen:

  • Abstellen leerer, innen kontaminierter CASTOR® V/19, max. 7,4 x 1012 Bq pro Behälter, die für die Beladung vorgesehen sind
  • Umgang mit den beantragten umschlossenen radioaktiven Stoffen in Form von Prüfstrahlern für Mess- und Kalibrierzwecke

Änderungen und
Ergänzungen:
[2]

1. Änderungsgenehmigung vom 14.03.2008: Abschwächung beim Nachweis der Intaktheit der BE (Bei einem Versagen eines Brennstabhüllrohres nach der Beladung handelt es sich um kein systematisches Versagen der Brennstabhüllrohre, sondern um ein unabhängiges Einzelereignis)

2. Änderungsgenehmigung vom 17.10.2007: Erhöhung der möglichen Restfeuchte)

3. Änderungsgenehmigung vom 09. Juli 2014: Aufrüstung der Krananlage

4. Änderungsgenehmigung vom 18.04.2016: Erweiterung des baulichen Schutzes gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD)

5. Änderungsgenehmigung vom 04.07.2016: Transport- und Lagerbehälter CASTOR® V/52 - Modifikation, Inventar

6. Änderungsgenehmigung vom 18.12.2018: Aufbewahrung von Köchern mit Sonderbrennstäben in Behältern der Bauart CASTOR® V/52

Alle Änderungsgenehmigungen wurden ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durch das BfS erteilt.

Aktuell beantragte Änderungen: keine

Besondere Gefahren:

Das SZL Krümmel ist baugleich mit dem SZL Brunsbüttel. Am 20.06.2013 erklärte das Oberverwaltungsgericht Schleswig die Betriebsgenehmigung für das SZL Brunsbüttel für nicht rechtens, da die Risiken für den Fall eines gezielten Terrorangriffs mit Flugzeugen und eines Angriffs mit speziellen Waffen nicht im erforderlichen Umfang berücksichtigt worden seien. [3]

Es gibt keine Reparaturmöglichkeit undichter CASTOR-Behälter im SZL. Mit Rückbau des Brennelementlagerbeckens entfällt die Möglichkeit, undichte Castoren im AKW zu entladen und zu reparieren bzw. auszutauschen.

Meldepflichtige Ereignisse:

0 (Stand 31.12.2014) [4]

Stilllegung

 

Betrieb befristet:

Bis 13.11.2046 (40 Jahre nach Einlagerungsbeginn)

Abfälle

 

Inventar:

31.12.2020: 42 CASTOR®-Behälter eingelagert. Nach vollständiger sicherheitstechnischer Umrüstung 65 Stellplätze, so dass 23 Stellplätze frei bleiben [5]

Gleisanschluss:

Vorhanden

Adressen

 

Betreiber:

BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH
Frohnhauser Straße 67
45127 Essen
Telefon 0201 2796-0
info@bgz.de, www.bgz.de

Behörden:

Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)
Wegelystraße 8, 10623 Berlin
Telefon +49 (0)3018 767676 5000
www.base.bund.de, info@base.bund.de, www.base.bund.de

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN)
Mercatorstraße 3, 24106 Kiel
Tel.: 0431 988-0, Fax: 0431 988-7239
internetredaktion(at)mekun.landsh.de
www.schleswig-holstein.de

KritikerInnen:

BI gegen Leukämie in der Elbmarsch
c/o Bettina Boll, Bergstraße 38, 21502 Geesthacht,
bboll(at)gmx.de

Lüneburger Aktionsbündnis gegen Atom (LagAtom)
c/o Heinrich-Böll-Haus Lüneburg, Katzenstraße 2
21335 Lüneburg
info(at)lagatom.de, www.lagatom.de

Quellen

[1] Gesetz zur Regelung des Übergangs der Finanzierungs- und Handlungspflichten für die Entsorgung radioaktiver Abfälle der Betreiber von Kernkraftwerken (Entsorgungsübergangsgesetz - EntsorgÜbG), 27.01.2017

[2] base.bund.de: Standort-Zwischenlager Krümmel (Schleswig-Holstein), abgerufen am 26.08.2021

[3] Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein: „Drittanfechtung einer Genehmigung für atomares Zwischenlager; Schutz vor Störmaßnahmen, hier: Terrorszenarien eines gelenkten Flugzeugabsturzes sowie eines Angriffs mit panzerbrechenden Waffen“ Urteil 4 KS 3/08

[4] base.bund.de: Anlagen zur Kernbrennstoffver- und -entsorgung in Deutschland: Meldepflichtige Ereignisse seit Inbetriebnahme

[5] base.bund.de: Dezentrale Zwischenlager: Standorte und Belegung