Brennelemente

Hintergrund

In den Leichtwasserreaktoren werden Uran-Brennelemente, Hochabbrand-Brennelemente, Mischoxid-Brennelemente (MOX) und Brennelemente mit angereichertem Uran (ERU) eingesetzt, die jeweils unterschiedliche Probleme mit sich bringen. Darüber hinaus gibt es verschiedene Brennelementtypen anderer Reaktorlinien, wie die Brennelemente der Hochtemperatur-Kugelhaufenreaktoren in Jülich und Hamm-Uentrop, sowie die Brennelemente aus den Forschungsreaktoren. Über Jahre hinweg wurden Brennelemente westdeutscher Reaktoren nach Dounreay (GB), Sellafield (GB) und La Hague (F) zur Wiederaufarbeitung und die ostdeutscher Reaktoren in die damalige Sowjetunion gebracht. Der Export zur Wiederaufarbeitung wurde 2005 eingestellt. Nach ihrer Abklingzeit in den Nasslagerbecken in den Atomkraftwerken werden sie seitdem in Castorbehältern (soweit vorhanden) in den Standort-Zwischenlagern gelagert. Die Brennelemente aus Forschungsreaktoren wurden in der Regel in die USA bzw. die Sowjetunion zum Verbleib gebracht. Immer wieder kommt es in den Reaktoren zu Schäden an den Brennelementen. Für Brennelemente mit bestimmten Defekten und mit niedrigem Abbrand gibt es noch keine Zulassung für Transport- und Lagerbehälter.

Brennelementsteuer für Weiterbetrieb entscheidend?

Am 28.04.2014 beschloss E.ON, das AKW Grafenrheinfeld Ende Mai 2015 vom Netz zu nehmen, sieben Monate vor seiner gesetzlichen Außerbetriebnahme. Hintergrund waren ökonomische Berechnungen, die einen notwendigen Einsatz neuer Brennelemente beim Brennelementwechsel im Frühjahr 2015 wegen der fälligen Brennelementsteuer als unrentabel erscheinen ließen. Nachdem das Finanzgericht Hamburg am 11.04.2014 die Rechtmäßgkeit der Brennelementsteuer bestritten hat [1], will E.ON nun das anhängige Verfahren beim Bundesverfassungsgericht abwarten und gegebenenfalls seine Entscheidung noch einmal überdenken.

Am 28.04.2014 beschloss E.ON, das AKW Grafenrheinfeld Ende Mai 2015 vom Netz zu nehmen, sieben Monate vor seiner gesetzlichen Außerbetriebnahme. Hintergrund waren ökonomische Berechnungen, die einen notwendigen Einsatz neuer Brennelemente beim Brennelementwechsel im Frühjahr 2015 wegen der fälligen Brennelementsteuer als unrentabel erscheinen ließen. Nachdem das Finanzgericht Hamburg am 11.04.2014 die Rechtmäßgkeit der Brennelementsteuer bestritten hat [1], will E.ON nun das anhängige Verfahren beim Bundesverfassungsgericht abwarten und gegebenenfalls seine Entscheidung noch einmal überdenken.