Endlagerung

Hintergrund

Die Bilanz nach 50 Jahren Endlagerpolitik in Deutschland fällt nüchtern aus: Zwei havarierte Salzstöcke, ein dritter, der über 40 Jahren heftig umstritten war und geologisch ungeeignet ist und ein altes Erzbergwerk, dessen Umbau zu einem Atommülllager erhebliche Probleme mit sich bringt. Mit zwei Standorten beschäftigten sich bereits Parlamentarische Untersuchungsausschüsse, der niedersächsische Landtag 2009 - 2012 mit der ASSE II und der Deutsche Bundestag 2010 - 2013 mit Gorleben. Bei der Wismut in Sachsen und Thüringen werden die Halden und Absetzbecken einfach als oberflächennahe, dauerhafte Abfalllager für radioaktiven Schrott und Bauschutt genutzt.

Bereits 1977 wurde der Salzstock Gorleben im Landkreis Lüchow-Dannenberg in Niedersachsen als Standort für Endlager für hoch radioaktive Abfälle benannt. Eine vergleichende Standortsuche nach einem bestmöglichen Ort hatte nicht stattgefunden. In den folgenden Jahrzehnten gab es heftige gesellschaftliche Auseinandersetzungen und erhebliche wissenschaftliche Kritik an dieser Standortbenennung. 43 Jahre später wurde der Salzstock Gorleben-Ranbow aus der weiteren Standortsuche ausgeschlossen.

Mit dem Standortauswahlgesetz (StandAG) vom 23. Juli 2013 soll nun ein solches vergleichende Suchverfahren nachgeholt werden. Auf Initiative der Landesregierung Niedersachsen wurde eine „Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ in das StandAG aufgenommen, die dem Standortauswahlverfahren vorgeschaltet wurde. Im März 2017 wurden einige Empfehlungen der Kommission in das StandAG aufgenommen und die Standortsuche begonnen. Von Anfang an gab es erhebliche Kritik an der Ausgestaltung des neuen Standortauswahlverfahrens.

Die Zeitplanung der Standortsuche für die tiefengeologische Lagerung hochradioaktiver Abfälle ist aus dem Ruder gelaufen. Sollte laut Gesetz der Standort 2031 gefunden sein, spricht die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) inzwischen von 2046 bis 2068. Die Kritiker:innen behielten recht, die eine Standortbenennung bis 2031 utopisch nannten. Ein weiterer Kritikpunkt: Bei dem aufgebauten Zeitdruck vor Verabschiedung des Standortauswahlgesetzes 2013 blieb das Wesentliche auf der Strecke, die Aufarbeitung der Fehler der Vergangenheit, die daraus folgenden Konsequenzen für einen Neuanfang und vor allem die gemeinsame gesellschaftliche Diskussion über einen verantwortbaren Umgang mit allen Arten radioaktiver Abfälle in Deutschland. Daraus resultiert nun, dass es weder ein schlüssiges Konzept für die sichere tiefengeologische Lagerung auch der schwach- und mittelradioaktiven Abfälle gibt, noch für die sichere Lagerung der radioaktiven Abfälle in den Zwischenlagern für die nächsten 80…

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77 Anti-Atom-Initiativen aus ganz Deutschland, sowie Umweltverbände unterstützen die Forderung, nach Gorleben auch Schacht KONRAD aufzugeben. Das geplante Atommülllager KONRAD, ein Eisenerzbergwerk in Salzgitter, das nachgenutzt werden soll und das ebenfalls aus den 1970er Jahren stammt und für das es ebenfalls kein Standortauswahlverfahren gegeben hat, wäre nach heutigem Stand von Wissenschaft und Technik nicht mehr genehmigungsfähig. Die Organisationen fordern die sofortige Aufgabe des Projektes Schacht KONRAD! Für alle Arten radioaktiver Abfälle muss ein vergleichendes und transparentes Standortauswahlverfahren umgesetzt werden, heißt es in der Resolution die im Rahmen der Atommüllkonferenz beschlossen wurde.

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Am 28.09.2020 veröffentlichte die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) GmbH den Zwischenbericht Teilgebiete. Er weist 46 %  der Fläche Deutschlands als ungeeignet für die dauerhafte tiefengeologische Lagerung radioaktiver Abfälle aus. Über große Teile der ausgewiesenen Gebiete ist wenig bekannt. Eine kritische Prüfung der Ergebnisse ist kaum möglich, tausende von Seiten sind geschwärzt.

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Am 4. Februar 2021 soll der erste Beratungstermin der Fachkonferenz Teilgebiete beginnen. Sie soll an höchstens drei Terminen innerhalb von sechs Monaten den Zwischenbericht Teilgebiete erörtern und innerhalb eines Monats nach dem letzten Termin ihre Beratungsergebnisse der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) übermitteln

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In der Phase 1a des Standortauswahlverfahrens für ein tiefengeologisches Lager für hochradioaktive Abfälle werden anhand der vorhandenen geologischen Daten über die Bundesrepublik Deutschland sogenannte „günstige Teilgebiete“ ermittelt. Nur wenn die Grundlagen für Auswahl und Ausschluss von Gebieten veröffentlicht und nachprüfbar sind, kann von einem transparenten Verfahren gesprochen werden. Doch bisher stehen die Rechte Dritter an den geologischen Daten einer solchen Transparenz im Wege. Ein Geologiedatengesetz soll Abhilfe schaffen. Doch tut es das wirklich?

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Seit 2017 läuft die Suche nach einem Standort in Deutschland für die tiefengeologische Lagerung hochradioaktiver Abfälle. Vorausgegangen waren 40 Jahre heftige gesellschaftliche Auseinandersetzung über die Pläne, diese radioaktiven Abfälle im Salzstock Gorleben einlagern zu wollen. Mit dem Standortauswahlverfahren soll nun eine vergleichende Standortsuche durchgeführt werden. Bislang ist der Standort Gorleben aber immer noch eine Option im Verfahren. Der Artikel gibt einen Überblick über den Zweck des Standortauswahlgesetzes, die Phasen der Standortsuche, die Kriterien für die Standortauswahl und die vorgesehenen Beteiligungsinstrumente.

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Im Zuge des Standortauswahlverfahrens hat das Bundesumweltministerium (BMU) einen Entwurf für eine Verordnung über die sicherheitstechnischen Anforderungen an die Entsorgung hochradioaktiver Abfälle veröffentlicht. Im Verlauf eines öffentlichen Dialogverfahrens sind dazu mehrere Stellungnahmen mit zum Teil schwerwiegender Kritik eingegangen. Explizit ausgenommen von der Verordnung hat das BMU schwach- und mittelradioaktive Abfälle. Für diese wurden die Anforderungen seit 1983 nicht aktualisiert. Allerdings hatte die Entsorgungskommission bereits 2013 im Morsleben-Verfahren eine Anwendung der akutellen Kriterien auf alle Arten radioaktiver Abfälle gefordert.  

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Im Dezember 2016 konstituierte sich das Nationale Begleitgremium (NBG), dessen Aufgabe laut Gesetzgeber "die vermittelnde und unabhängige Begleitung des Standortauswahlverfahrens" ist, insbesondere die Begleitung "der Öffentlichkeitsbeteiligung, mit dem Ziel, so Vertrauen in die Verfahrensdurchführung zu ermöglichen." Das NBG hat sich bisher mit der Novelle des Standortauswahlgesetzes, der Zwischenlagerung, dem Export hochradioaktiver Abfälle und dem fehlenden Geologiedatengesetz beschäftigt. Allerdings wurden bisher in keinem der Felder von Behörden und Regierung die Anregungen und zentralen politischen Forderungen des NBG aufgegriffen.

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Längst wird bei Schacht KONRAD eine ganz anderes Atommülllager errichtet, als 2002 genehmigt wurde. Auch die Planungen für den Einlagerungsbetrieb haben sich grundlegend geändert. Alle genehmigten Grenzwerte sollen so weit wie möglich ausgenutzt werden, von Sicherheitsreserven keine Spur mehr. Weil dies jedoch mit der bisher geplanten und genehmigten Logistik nicht möglich ist, soll nun eine neue Atomanlage, ein "Bereitstellungslager KONRAD", Abhilfe schaffen.

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Am 8. März 2018 verkündete der Betreiber von Schacht KONRAD, die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE), dass sich die Inbetriebnahme des Endlagers auf 2027 verschieben würde. 2027 wäre das Projekt 50 Jahre, die Genehmigung 25 Jahre und die grundlegenden Sicher­­heits­­berechnungen 40 Jahre alt.

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Die Geschichte der Endlagerprojekte in Deutschland ist eine Geschichte von politischen und ökonomischen Interessen, die gegenüber Sicherheitsbedenken durchgesetzt

wurden. Bei ASSE II und Morsleben wurden Warnungen von Fachleuten und aus der Bevölkerung ignoriert, um ihnen Jahrzehnte später, nachdem der Müll eingelagert worden war, doch Recht zu geben - zu spät. Mit Gorleben und Schacht KONRAD wird an Projekten festgehalten, die offensichtlich ungeeignet, gesellschaftlich nicht akzeptiert und hoffnungslos veraltet sind. Und bei der Wismut in Sachsen und Thüringen werden die Halden und Absetzbecken einfach als oberflächennahe, dauerhafte Abfalllager für radioaktiven Schrott und Bauschutt, der über den Freigabewerten kontaminiert ist, genutzt.

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Am 31. Oktober 1957 ging der erste Atomreaktor in der BRD in Betrieb. Am 1. Januar 1960 trat das Atomgesetz in Kraft. Obwohl bereits damals über die Probleme einer sicheren Atommülllagerung diskutiert wurde, gab es darin keine Regelungen zum Umgang mit den radioaktiven Abfällen. Diese wurden erst mit der vierten Novelle des Atomgesetzes 1976 eingeführt, da war das Atommülllager ASSE II schon neun Jahre in Betrieb.

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Das Meer ist in mehrfacher Hinsicht Endlager für radioaktive Abfälle und durch radioaktive Ableitungen belastet, durch den Fall-out der Atombombenversuche, durch Folgen atomarer Katastrophen, durch die Ableitung radioaktiver Abwässer aus den Atomanlagen, durch vorsätzlich oder infolge von Unfällen versenkte Atom-U-Boote und durch die Versenkung radioaktiver Abfälle im Meer.

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