Endlagerung
Hintergrund
Die Bilanz nach 50 Jahren Endlagerpolitik in Deutschland fällt nüchtern aus: Zwei havarierte Salzstöcke, ein dritter, der über 40 Jahren heftig umstritten war und geologisch ungeeignet ist und ein altes Erzbergwerk, dessen Umbau zu einem Atommülllager erhebliche Probleme mit sich bringt. Mit zwei Standorten beschäftigten sich bereits Parlamentarische Untersuchungsausschüsse, der niedersächsische Landtag 2009 - 2012 mit der ASSE II und der Deutsche Bundestag 2010 - 2013 mit Gorleben. Bei der Wismut in Sachsen und Thüringen werden die Halden und Absetzbecken einfach als oberflächennahe, dauerhafte Abfalllager für radioaktiven Schrott und Bauschutt genutzt.
Bereits 1977 wurde der Salzstock Gorleben im Landkreis Lüchow-Dannenberg in Niedersachsen als Standort für Endlager für hoch radioaktive Abfälle benannt. Eine vergleichende Standortsuche nach einem bestmöglichen Ort hatte nicht stattgefunden. In den folgenden Jahrzehnten gab es heftige gesellschaftliche Auseinandersetzungen und erhebliche wissenschaftliche Kritik an dieser Standortbenennung. 43 Jahre später wurde der Salzstock Gorleben-Ranbow aus der weiteren Standortsuche ausgeschlossen.
Mit dem Standortauswahlgesetz (StandAG) vom 23. Juli 2013 soll nun ein solches vergleichende Suchverfahren nachgeholt werden. Auf Initiative der Landesregierung Niedersachsen wurde eine „Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ in das StandAG aufgenommen, die dem Standortauswahlverfahren vorgeschaltet wurde. Im März 2017 wurden einige Empfehlungen der Kommission in das StandAG aufgenommen und die Standortsuche begonnen. Von Anfang an gab es erhebliche Kritik an der Ausgestaltung des neuen Standortauswahlverfahrens.