Kosten

Hintergrund

Die finanziellen Lasten für die sichere Verwahrung der radioaktiven Abfälle sind derzeit nicht belastbar zu beziffern. So lange es kein technisch-naturwissenschaftliches Konzept gibt, wie und wo die radioaktiven Abfälle dauerhaft sicher gelagert werden können, können die Kosten der Endlagerung auch nicht abgeschätzt werden. Die Erfahrung zeigt zudem: Alle finanziellen Prognosen der Atomwirtschaft müssen laufend nach oben korrigiert werden. Die finanziellen Risiken sind hoch.

Vor diesem Hintergrund haben die Atomkraftwerksbetreiber 2017 erreicht, dass sie nur noch für den Nach- und Restbetrieb und den Rückbau der Atomkraftwerke bis zur Verpackung der radioaktiven Abfälle und ihrer Ablieferung bei einem Endlager oder einem Zwischenlager, das von einem vom Bund beauftragten Dritten betrieben wird, finanziell verantwortlich sind. Alle finanziellen Risiken der weiteren Zwischenlagerung, Konditionierung, Transporte zwischen Lagern und Endlagerung konnten sie gegen Zahlung von pauschal 24,1 Mrd. Euro auf den Staat übertragen. Damit knüpft die Atomwirtschaft an die jahrzehntelange Praxis an, die öffentliche Hand für Forschungen, Haftungsrisiken, gescheiterte Projekte und Altlasten der Atomindustrie bezahlen zu lassen. 

Zur Finanzierung der zukünftigen Aufgaben der Zwischenlagerung von Atommüll hatten die Atomkraftwerksbetreiber bis 2017 entsprechende Verpflichtungen in ihren Bilanzen als Rückstellungen ausgewiesen. Diesen lagen Kostenschätzungen der Betreiber unter Verwendung von GNS-Angaben zugrunde.

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Zweck der 2017 errichteten öffentlich-rechtlichen Stiftung „Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung“ (KENFO) ist es, die Finanzierung der Kosten für die sichere langfristige Verwahrung radioaktiver Abfälle der kommerziellen Atomkraftwerke in Deutschland zu gewährleisten. Basis hierfür sind 24,1 Mrd. Euro, die die Betreiber am 03. Juli 2017 auf die Konten der Stiftung eingezahlt haben. Mit dieser pauschalen Zahlung konnten die Betreiber sämtliche finanzielle Verantwortung für die Kosten von Zwischenlagerung, Konditionierung, Transporten zwischen Lagern und Endlagerung auf den Staat übertragen. Diese Begünstigung der Atomkraftwerksbetreiber wurde von der Europäischen Kommission als gerechtfertigte Beihilfe genehmigt.

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Die Finanzierungsvorsorge für den Rückbau der Atomkraftwerke wird durch Rückstellungen der Betreibergesellschaften getroffen. Ende des Jahres 2021 betrugen die Stilllegungs- und Rückbaurückstellungen für die kommerziellen Atomkraftwerke in Deutschland insgesamt etwa 20,2 Mrd. Euro. Diese Mittel haben Verbraucherinnen und Verbraucher letztlich über den Strompreis bezahlt. Sie liegen aber nicht in einer Kasse, auf die jederzeit zugegriffen werden kann. Inwieweit den Rückstellungen Gegenwerte gegenüberstehen, die ausreichen, um am Ende sämtliche Rückbaukosten zu bezahlen, hängt – staatlich nahezu unkontrolliert – allein von der Anlagepolitik der Unternehmen ab.

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Der Blick auf die finanzielle Vorsorge für Stilllegung, Rückbau und sicherer Verwahrung radioaktiver Abfälle in anderen Ländern zeigt, dass unterschiedliche Möglichkeiten bestehen, die Finanzierungssicherheit im Interesse zukünftiger Generationen zu erhöhen. Hierzu gehören Lösungen, bei denen Fonds bei den Betreibern separiert und staatlich kontrolliert werden, genauso wie betreiberextern verwaltete Fonds unter staatlicher Kontrolle. Letztlich kommt es auf die konkrete Ausgestaltung der Finanzierungssysteme an. Die externen Fondslösungen in der Schweiz, Schweden und Finnland zeichnen sich dadurch aus, dass die Betreiber nicht aus ihrer finanziellen Verantwortung für Stilllegung, Rückbau und Verwahrung der radioaktiven Abfälle entlassen werden.

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Frankreichs Energiepolitik steht mit dem Rücken zur Wand. Der Energiekonzern und AKW Betreiber Electricité de France (EDF) ist hoch verschuldet. Das Land ist fast komplett abhängig von Atomstrom. Doch die Atommeiler sind extrem anfällig, derzeit stehen 15 Reaktoren still. Der Reaktorbaukonzern AREVA wurde 2017/18 zerlegt und umstrukturiert, weil ihn die Neubaukosten für die Atomkraftwerke in Flamanville (Frankreich) und Olkiluoto (Finnland) in die Knie zwangen. Und in 2021 mussten auch noch die beiden einzigen weltweit in Betrieb befindlichen AKW-Blöcke des Typs Europäischer Druckwasserreaktor (EPR) in Taishan (China), die AREVA gebaut hatte, aufgrund von Konstruktionsfehlern abgeschaltet werden. Doch Frankreich will Atommacht bleiben und dazu gehört neben dem militärischen Sektor auch der Bau und Betrieb von Atomkraftwerken. Finanziell schafft die Regierung das alleine nicht, deshalb soll jetzt die EU-Taxonomie die desaströse Atompolitik Frankreichs retten.

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Es wird immer wahrscheinlicher, dass die EU die Atomkraft in Europa wiederbeleben will, obwohl der Neubau von Reaktoren unwirtschaftlich ist. Nun soll die Einstufung von Atomkraft als "nachhaltig" helfen. Werden Atom-Investments in die europäischen Nachhaltigkeitskriterien (EU-Taxonomie) aufgenommen, so werden sie unmittelbar attraktiver für Banken, Aktienfonds und Versicherungen, aber auch für andere Unternehmen der Privatwirtschaft. Nun berichten mehrere Medien unter Berufung auf EU-Kreise, dass die Bundeskanzlerin hingenommen habe, dass pro-AKW-Staaten das deutsche Machtvakuum der Koalitionsverhandlungen ausnutzten, obwohl sie das gerade unter Verweis auf selbige hätte verhindern können. Eine entsprechende EU-Verordnung könnte in den nächsten Wochen erlassen werden.

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Das deutsche System der Finanzierung von Stilllegung, Rückbau und sicherer Verwahrung der radioaktiven Abfälle der Atomkraftwerke war mindestens seit 1978 immer wieder in der Diskussion. Letztlich hat der Staat die Atomkraftwerksbetreiber im Laufe der Geschichte immer wieder begünstigt und nicht zuletzt durch das System der privatwirtschaftlichen Rückstellungsbildung ermöglicht, dass die heutigen großen Energiekonzerne entstanden sind, während die zentralen finanziellen Risiken vom Staat bzw. zukünftigen Generationen von Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern übernommen werden müssen.

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Die Haftung eines Inhabers einer Atomanlage für Schäden aus nuklearen Ereignissen (Störfälle, Unfälle) ist nach dem Pariser Übereinkommen eine strikte Gefährdungshaftung, unabhängig von Verschulden und ohne die Möglichkeit einer Entlastung. Sie erstreckt sich auch auf den Umgang mit radioaktiven Abfällen, allerdings nur bis zur Übergabe der Abfälle in staatliche Verantwortung. Und sie endet nicht mit Beendigung des Leistungsbetriebs eines Atomkraftwerks. Auch wenn die Haftung laut Atomgesetz rechtlich prinzipiell unbegrenzt ist, müssen Atomkraftwerksbetreiber für Schäden über die atomrechtliche Deckungsvorsorge von 2,5 Mrd. Euro hinaus nicht zahlen. Angesichts möglicher Schäden durch auslegungsüberschreitende Atomunfälle in Höhe von mehreren Billionen Euro stellt diese Haftungsbegrenzung die größte wirtschaftliche Begünstigung von Atomkraftwerksbetreibern gegenüber ihren Wettbewerbern dar.

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Am 28. Juni 2018 hat der Bundestag eine Novellierung des Atomgesetzes beschlossen, die RWE und Vattenfall eine Kompensation für Strommengen der AKW Mülheim-Kärlich und Krümmel zugesteht. Notwendig wurde die Novelle durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Es hatte den Atomausstieg zwar im Prinzip für verfassungskonform erklärt, wegen der beiden Sonderfälle jedoch eine Ungleichbehandlung der beiden Unternehmen zu den anderen Atomkonzernen festgestellt. Es gab Kritik an der Novelle, u.a. an der vom Gericht nicht vorgesehenen Einbeziehung des AKW Brunsbüttel in die Entschädigungsregelungen.

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