Export

Hintergrund

Atommüll wird seit Jahrzehnten aus Deutschland exportiert: Abfälle aus der vor- und nachgelagerten Uranbearbeitung, Brennelemente zur Wiederaufarbeitung und die daraus entstehenden Abfälle, Brennelemente aus Forschungs- und Leistungsreaktoren zum Verbleib im Ausland, Abfälle zur Verklappung, Verbrennung und Zwischenlagerung. 2012 wurde die Natriumreste aus dem Versuchs-Schnellen Brüter KNK II in Karlsruhe in England verbrannt. 

Die Richtlinie 2011770/EURTAOM des Rates vom 19.07.2011 sieht die Möglichkeit für die Mitgliedstaaten vor, Abkommen mit Mitgliedstaaten oder Drittstaaten abzuschließen um radioaktive Abfälle in diese Länder zu exportieren. Im Rahmen des Standortauswahlgesetzes wurde der Abschluss solcher Verträge für den Export aus Deutschland explizit untersagt. Allerdings besteht eine Ausnahme: wenn es sich um Brennelemente aus Forschungsreaktoren handelt. Vor diesem Hintergrund wollten die Bundesregierung und die Nordrhein-westfälische Landesregierung über Jahre hinweg den AVR Jülich zu einem Forschungsreaktor umdefinieren um die Brennelemente in die USA exportieren zu können, obwohl der AVR in allen Listen des Bundesamtes für Strahlenschutz und des Bundesumweltministeriums als Leistungsreaktor gelistet war. Endfe 2022 wurde dieser Plan nach vielen Protesten wieder aufgegeben.

von Lisa Bender

Die Bundesregierung und das Land Nordrhein-Westfalen planen einen Atommülltransport aus dem Forschungszentrum Jülich in die USA. Dieser wäre rechtswidrig. Greenpeace hat ein juristisches Gutachten vorgelegt. Es belegt, dass die Verschickung der 152 hochradioaktiven Castoren in die US-Atomfabrik Savannah River Site gegen das Verbot verstößt, Atommüll ins Ausland zu bringen und wiederaufarbeiten zu lassen (§9a Abs.1 Satz 2 Atomgesetz).

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Die Lagerung des mit deutscher Atomenergienutzung verbundenen Atommülls im eigenen Land ist eine „nationale Verantwortung“, so das Credo der Politikerinnen und Politiker aller Couleur. In das selbe Horn stieß Bundesumweltminister Altmaier bei seiner Rede zum Standortauswahlgesetz am 17. Mai 2013 im Deutschen Bundestag: „Dabei leitet uns ein Grundsatz, der uns alle eint: Die in Deutschland angefallenen Abfälle müssen auch in Deutschland entsorgt werden; das gebietet das Prinzip der nationalen Verantwortung.“ So weit, so gut. Doch was der Minister verschwieg: Längst liegt Müll, der in Zusammenhang mit deutscher Atomindustrie und deutscher Atomforschung angefallen ist, in aller Welt verstreut. 

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