Export
Hintergrund
Atommüll wird seit Jahrzehnten aus Deutschland exportiert: Abfälle aus der vor- und nachgelagerten Uranbearbeitung, Brennelemente zur Wiederaufarbeitung und die daraus entstehenden Abfälle, Brennelemente aus Forschungs- und Leistungsreaktoren zum Verbleib im Ausland, Abfälle zur Verklappung, Verbrennung und Zwischenlagerung. 2012 wurde die Natriumreste aus dem Versuchs-Schnellen Brüter KNK II in Karlsruhe in England verbrannt.
Die Richtlinie 2011770/EURTAOM des Rates vom 19.07.2011 sieht die Möglichkeit für die Mitgliedstaaten vor, Abkommen mit Mitgliedstaaten oder Drittstaaten abzuschließen um radioaktive Abfälle in diese Länder zu exportieren. Im Rahmen des Standortauswahlgesetzes wurde der Abschluss solcher Verträge für den Export aus Deutschland explizit untersagt. Allerdings besteht eine Ausnahme: wenn es sich um Brennelemente aus Forschungsreaktoren handelt. Vor diesem Hintergrund wollten die Bundesregierung und die Nordrhein-westfälische Landesregierung über Jahre hinweg den AVR Jülich zu einem Forschungsreaktor umdefinieren um die Brennelemente in die USA exportieren zu können, obwohl der AVR in allen Listen des Bundesamtes für Strahlenschutz und des Bundesumweltministeriums als Leistungsreaktor gelistet war. Endfe 2022 wurde dieser Plan nach vielen Protesten wieder aufgegeben.