Stilllegung
Hintergrund
Alle Atomkraftwerke in Deutschland sind stillgelegt. Für die AKW Brokdorf, Lingen/Emsland, Krümmel, und Ohu2/Isar 2 sind Stilllegungsanträge gestellt aber noch keine Genehmigungen erteilt. Alle anderen Reaktoren befinden sich bereits im Rückbau. Der Rückbau des AKW Würgassen wurde für beendet erklärt, allerdings befinden sich noch radioaktive Abfälle und die Gebäudestrukturen vor Ort. Das AKW Gundremmingen A wird als Konditionierungseinrichtung und Lager genutzt. Der THTR Hamm-Uentrop befindet sich im sogenannten "sicheren Einschluss". Vollständig zurückgebaut sind bisher der Heißdampfreaktor Großwelzheim, das Versuchsatomkraftwerk Kahl und das AKW Niederaichbach, das jedoch nur 18 Volllasttage in Betrieb war. Dazu kommen eine größere Anzahl von Forschungs- und Unterrichtsreaktoren und andere Atomanlagen in unterschiedlichen Phasen der Stilllegung.
Mit der Außerbetriebnhame eines Atomkraftwerks sind weder die Gefahren noch die Probleme vorbei. Gerade vor dem Hintergrund der Kosten für Stilllegung, Abriss und Verwahrung des Atommülls müssen Abschläge beim Strahlenschutz befürchtet werden. Die Reaktorsicherheitskommission (RSK) hat im Dezember 2005 Vorschläge für Anforderungen an die Stilllegung im technischen Regelwerk vorgelegt. Doch schon der Stilllegungsleitfaden des Bundesumweltministeriums von 2009 reduziert die Sicherheitsanforderungen der RSK. So wird weder eine zwingende Entfernung der Brennelemente aus der Anlage vor Beginn der Rückbaumaßnahmen noch eine umfassende radiologische Charakterisierung vorgeschrieben. Und die Praxis aus den Bundesländern zeigt eine zunehmende Aushöhlung der Öffentlichkeitsbeteiligung.
An fast allen Standorten wurden Zwischenlager für die radioaktiven Abfälle erbaut und in Betrieb genommen bzw. sind beantragt oder genehmigt. Nur die radioaktiven Abfälle aus dem Abriß des AKW Rheinsberg werden in das Zwischenlager Nord und die des AKW Mülheim-Kärlich in die Zwischenlager in Ahaus und Gorleben verbracht.