Am 28.04.2014 beschloss E.ON, das AKW Grafenrheinfeld Ende Mai 2015 vom Netz zu nehmen, sieben Monate vor seiner gesetzlichen Außerbetriebnahme. Hintergrund waren ökonomische Berechnungen, die einen notwendigen Einsatz neuer Brennelemente beim Brennelementwechsel im Frühjahr 2015 wegen der fälligen Brennelementsteuer als unrentabel erscheinen ließen. Nachdem das Finanzgericht Hamburg am 11.04.2014 die Rechtmäßgkeit der Brennelementsteuer bestritten hat [1], will E.ON nun das anhängige Verfahren beim Bundesverfassungsgericht abwarten und gegebenenfalls seine Entscheidung noch einmal überdenken.
Am 28.04.2014 beschloss E.ON, das AKW Grafenrheinfeld Ende Mai 2015 vom Netz zu nehmen, sieben Monate vor seiner gesetzlichen Außerbetriebnahme. Hintergrund waren ökonomische Berechnungen, die einen notwendigen Einsatz neuer Brennelemente beim Brennelementwechsel im Frühjahr 2015 wegen der fälligen Brennelementsteuer als unrentabel erscheinen ließen. Nachdem das Finanzgericht Hamburg am 11.04.2014 die Rechtmäßgkeit der Brennelementsteuer bestritten hat [1], will E.ON nun das anhängige Verfahren beim Bundesverfassungsgericht abwarten und gegebenenfalls seine Entscheidung noch einmal überdenken.