Im September 2014 untersagte die Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) die Verwendung von 44 CASTOR®-Behältern. Grund war der mangelnde Sicherheitsnachweis für die Tragzapfen. Jeder Behälter hat vier Tragzapfen für den Transport. Diese Tragzapfen sind aus Edelstahl gefertigt. Der Edelstahl muss vor dem Einsatz am CASTOR®-Behälter per Ultraschall auf Unregelmäßigkeiten überprüft werden, um sicher zu gehen, dass er bei der Handhabung nicht bricht. Bis April 2015 führte die BAM daraufhin als Sachverständige und Zuständige umfassende Prüfungen an allen Tragzapfen der in Deutschland gelagerten Behälter durch und stellte fest, dass bundesweit bei 315 der beladenen Behälter die vorgeschriebene Qualitätsprüfung fehlte. Während das Bundesumweltministerium ebenso wie die Gesellschaft für Nuklearservice (GNS) trotzdem keine Probleme erkennen mochten, verhängte der niedersächsische Umweltminister Wenzel am 10.04.2015 ein Transportverbot für die 58 in Niedersachsen betroffenen Behälter.
92 Tragzapfen an unbeladenen Behältern, bei denen ebenfalls die Qualitätssicherung nicht durchgeführt worden war, wurden vorsorglich ausgetauscht. Die abmontierten Tragzapfen wiesen bei einer Nachprüfung laut GNS und BAM die erforderliche Qualität auf. Das sagt jedoch nichts über jeden einzelnen Tragzapfen an den beladenen Behältern aus. Schließlich ist es unwahrscheinlich, dass der Edelstahl flächendeckend mangelhaft ist. Aber gerade wegen der Tragweite im Einzelfall ist es Vorschrift, dass die Ultraschallprüfung an jedem einzelnen Tragzapfen durchgeführt wird.
Quellen
[1] „Rückrufaktion für Castorbehälter“ von Michael Bauchmüller, süddeutsche.de, 05.09.2014
[3] „Transport von Castor-Behältern verboten“ von Peter Mlodoch, tagesspiegel.de, 10.04.2015