Finanzielle Vorsorge in anderen Ländern

Der Blick auf die finanzielle Vorsorge für Stilllegung, Rückbau und sicherer Verwahrung radioaktiver Abfälle in anderen Ländern zeigt, dass unterschiedliche Möglichkeiten bestehen, die Finanzierungssicherheit im Interesse zukünftiger Generationen zu erhöhen. Hierzu gehören Lösungen, bei denen Fonds bei den Betreibern separiert und staatlich kontrolliert werden, genauso wie betreiberextern verwaltete Fonds unter staatlicher Kontrolle. Letztlich kommt es auf die konkrete Ausgestaltung der Finanzierungssysteme an. Die externen Fondslösungen in der Schweiz, Schweden und Finnland zeichnen sich dadurch aus, dass die Betreiber nicht aus ihrer finanziellen Verantwortung für Stilllegung, Rückbau und Verwahrung der radioaktiven Abfälle entlassen werden.

Finanzielle Vorsorge in anderen Ländern

Seit dem Jahre 2004 hat die Europäische Kommission sich bemüht, die Transparenz über die Systeme der Sicherstellung der Finanzierung von Stilllegung, Rückbau und sicherer Verwahrung der radioaktiven Abfälle in der EU zu erhöhen und aus der Analyse bestehender Systeme Empfehlungen abzuleiten. Dabei hat sich gezeigt, dass unterschiedliche Möglichkeiten bestehen, die Finanzierungssicherheit im Interesse zukünftiger Generationen zu erhöhen. Hierzu gehören Lösungen, bei denen Fonds bei den Betreibern separiert und staatlich kontrolliert werden, genauso wie betreiberextern verwaltete Fonds unter staatlicher Kontrolle.

Die Finanzierungssysteme unterscheiden sich insbesondere nach der Methode und der Höhe der Schätzungen zukünftiger Kosten für Stilllegung, Rückbau und sicherer Verwahrung der radioaktiven Abfälle, der Art und Weise, wie finanzielle Mittel während und nach Ende der Laufzeit der Atomkraftwerke angesammelt werden, wie mit Risiken und Unsicherheiten dabei umgegangen wird, dem Grad der Umsetzung des Verursacherprinzips, Anreizen zur Kostenreduktion, sowie dem Grad öffentlicher Kontrolle und Informationsrechte.

Letztlich kommt es auf die konkrete Ausgestaltung der Finanzierungssysteme an. Zentrale Fragen dabei sind: Wer definiert und reguliert die Finanzierungssysteme? Wer trägt die Finanzierungsverantwortung? In welcher Organisation werden finanzielle Mittel angesammelt? Wer bestimmt, wie angesammelte Gelder investiert werden? Wer verwaltet angesammelte finanzielle Mittel? Wer entscheidet über Auszahlungen angesammelter Mittel, wenn sie für ihren eigentlichen Zweck benötigt werden? Wer kontrolliert das System der Finanzierungsvorsorge und kann Sanktionen verhängen, wenn Vorgaben nicht eingehalten werden? Und wie transparent ist das System für die Öffentlichkeit?

Die externen Fondslösungen in der Schweiz, Schweden und Finnland zeichnen sich dadurch aus, dass die Betreiber - im Gegensatz zum deutschen Entsorgungsfonds - nicht aus ihrer finanziellen Verantwortung für Stilllegung, Rückbau und Verwahrung der radioaktiven Abfälle entlassen werden, auch bei möglichen Kostensteigerungen nach dem Abschalten der Atomreaktoren.

Schweizer Stilllegungsfonds und Schweizer Entsorgungsfonds

Der Schweizer Stilllegungsfonds für Kernanlagen wurde am 1. Januar 1984, der Schweizer Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke am 1. April 2000 als jeweils eigene Rechtspersönlichkeiten mit Sitz in Bern gegründet. Während der Stilllegungsfonds die Finanzierung der Stilllegung und des Abbruchs von ausgedienten Kernanlagen einschließlich des sicheren Umgangs mit den Rückbauabfällen sicherstellen soll, bezweckt der Entsorgungsfonds, die für den sicheren Umgang mit den Betriebsabfällen und den abgebrannten Brennelementen anfallenden Kosten zu decken.

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Finnischer Fonds zum Management nuklearer Abfälle

Der finnische Fonds zum Management nuklearer Abfälle beim Ministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten und Beschäftigung (Valtion Ydinjätehuoltorahasto) wurde 1988 gegründet, um die Finanzierung zukünftiger Aufgaben im Umgang mit den radioaktiven Abfällen aus finnischen Atomkraftwerken zu sichern.

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Schwedischer Fonds zum Management nuklearer Abfälle

Der schwedische Fonds zum Management nuklearer Abfälle (Kärnavfallsfonden) hat seit 1982, in der heutigen Organisation seit 1996 die Aufgabe, die Finanzierung zukünftiger Ausgaben für Stilllegung, Rückbau und sichere Verwahrung radioaktiver Abfälle schwedischer kommerzieller Atomreaktoren sowie Forschungsreaktoren als auch weiterer Ausgaben des schwedischen Atomprogramms sicherzustellen.

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Links

Wuppertal Institut: Projekt Vergleich der verschiedenen Methoden zur Finanzierung von Stilllegung, Rückbau und Entsorgung nuklearer Anlagen in der Europäischen Union

Dr. Däuper/ Dr. Fouquet / Dr. Irrek: Gutachten Finanzielle Vorsorge im Kernenergiebereich -Etwaige Risiken des Status quo und mögliche Reformoptionen, 10.12.2014

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Verwendung der finanziellen Ressourcen für die Stilllegung kerntechnischer Anlagen und die Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle, COM(2013) 121 final, 08.03.2013

EURATOM: Guide to the Comission Recommendation on the management of financial resources for the decomissioning of nuclear installations, spent fuel and radioactive waste (2006/851/EURATOM)

Nuclear Energy Agency: International Structure for Decomissioning Costing (ISDC) of Nuclear Installations, OECD 2012