Konditionierung - radiologische Belastung

In einer Konditionierungsanlage wird offen mit radioaktiven Stoffen umgegangen. Im Normalbetrieb entstehen Strahlenbelastungen durch Direktstrahlung und Ableitungen mit Abluft und Abwasser, bei Störfällen durch Freisetzung radioaktiver Stoffe. Es müssen die Grenzwerte der Strahlenschutzverordnung eingehalten werden, jeweils 0,3 mSv/Jahr durch Abluft und Abwasser und 50 mSv bei Störfällen. Da die Ableitungen aus Konditionierungsanlagen nicht veröffentlicht werden müssen, ist eine unabhängige Überprüfung nicht möglich.

Strahlenbelastung wird nicht veröffentlicht

In einer Konditionierungsanlage wird offen mit radioaktiven Stoffen umgegangen. Im Normalbetrieb entstehen Strahlenbelastungen durch Direktstrahlung und Ableitungen mit Abluft und Abwasser, bei Störfällen durch Freisetzung radioaktiver Stoffe. Es müssen die Grenzwerte der Strahlenschutzverordnung eingehalten werden, jeweils 0,3 mSv/Jahr durch Abluft und Abwasser und 50 mSv bei Störfällen.

Die Überprüfung der Einhaltung der Grenzwerte obliegt in der Regel den Gewerbeaufsichtsämtern. Nur in Niedersachsen hat der Umweltminister im Zuge der Auseinandersetzungen um die Nuklearfirma Eckert & Ziegler Nuclitec in Braunschweig im Jahr 2015 die Zuständigkeiten beim Umweltministerium konzentriert.

Die Ableitungen aus Konditionierungsanlagen müssen nicht veröffentlicht werden. Daher ist an dieser Stelle keine unabhängige Überprüfung und keine belastbare Aussage über die tatsächliche Strahlenbelastung möglich. Sie wird im Normalfall irgendwo zwischen der Belastung durch Atomkraftwerke und durch Zwischenlager liegen.

Grenzwertüberschreitung bei EZN Braunschweig

Die zulässige Strahlenbelastung eines nicht im kerntechnischen Bereich arbeitenden Menschen beträgt laut Strahlenschutzverordnung ein Millisievert pro Jahr (1 mSv/a). Diese Belastung wird bei der Fa. Eckert & Ziegler Nuclitec in Braunschweig (Herstellung von Strahlenquellen, Konditionierung und Lagerung radioaktiver Abfälle) überschritten. So wurden z.B. 2012 an einem Messpunkt 1,97 mSv gemessen - also deutlich mehr als ein Millisievert. Nur weil die Messwerte in Abstimmung mit dem Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig auf eine Aufenthaltsdauer von 2.000 Stunden umgerechnet werden dürfen, wurde daraus ein offizieller Wert von 0,45 mSv.

Durch die Herabsetzung der zugrunde zu legenden Stundenzahl von 8760 Stunden/Jahr auf 2000 Stunden/Jahr würde eine Person, die sich dauerhaft an der Grenze des Betriebsgeländes aufhält, mit bis zu 4,38 mSv/a belastet werden, ohne dass dies Folgen für die ansässige Firma hätte.  [1]

Quellen

[1] „Umweltminister will Nuklearfirma prüfen“, NDR.de vom 23.06.2014