Konzeptionslosigkeit bei der Lagerung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle

Auch bei den schwach- und mittelradioaktiven Abfällen verlängert sich die Zwischenlagerzeit. Die Inbetriebnahme des alten Eisenerzbergwerks Schacht KONRAD als Atommülllager ist ungewiss und frühestens in den 2030er Jahren zu erwarten. Zudem ist ein Antrag auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses eingereicht, da das Projekt nicht dem Stand von Wissenschaft und Technik entspricht. Das heißt, die radioaktiven Abfälle, die derzeit an mehr als 40 Standorten in Deutschland lagern werden dort noch viele Jahrzehnte lagern müssen.

Kurzzusammenfassung des Vortrags von Ursula Schönberger auf der Fachtagung "Zwischen. Sicher? Ende?

Der Zustand in einigen Lagern ist kritisch oder wird es werden. Die Lager sind nicht für eine Langzeit-Zwischenlagerung ausgelegt. Teilweise fehlt eine gerichtete Luftführung, Mess- und Filtereinrichtungen sowie eine Klimatisierung zur Verhinderung von Korrosionserscheinungen. Viele Abfallgebinde sind unzugänglich und können gar nicht auf Schäden kontrolliert werden.

Bei vielen alten Abfallgebinden ist die Dokumentation über das Inventar lückenhaft bzw. falsch. Eine systematische standortscharfe Bestandsaufnahme basierend auf öffentlich zugänglichen Quellen gibt es erst im Rahmen des Atommüllreports seit 2013. Seit 2015 erhebt auch die Bundesregierung ein Abfallverzeichnis, allerdings fehlen dort einige Chargen und die Benennung der Probleme.

Für einige Abfallchargen gibt es keine Konditionierungsverfahren bzw. Konzepte für eine dauerhafte Lagerung z.B. für den AVR-Reaktordruckbehälter in Jülich, Beryllium-Abfälle aus Forschungseinrichtungen, uranhaltige Abfälle aus Gronau oder rückzuholende Abfälle aus der Asse.

Die Gefahren, die von den schwach- und mittelradioaktiven Stoffen ausgehen, dürfen nicht unterschätzt werden. Auch für sie muss ein Langzeit-Zwischenlagerkonzept erstellt und das Durchwursteln beendet werden.

Sowohl die Zwischenlagerung also auch die tiefengeologische Lagerung muss nach aktuellem Stand von Wissenschaft und Technik erfolgen. Deshalb darf die Einlagerung von radioaktiven Abfällen in dem alten Eisenerzbergwerk Schacht KONRAD nicht aufgenommen werden.

Stattdessen muss auch für schwach- und mittelradioaktive Abfälle der bestmögliche Standort für die tiefengeologische Lagerung in einem transparenten, wissenschaftsbasierten Prozesses unter Einbeziehung der Öffentlichkeit mit entscheidungsrelevanten Rechten der Bürgerinnen und Bürger ermittelt werden.