Länderausschuss Atomkernenergie (LAA)

Am 26.10.1972 wurden verschiedene, zum Teil bereits seit den 60er-Jahren auf fachlicher Ebene bestehende Kooperationsgremien zum LAA zusammengefasst. Er besteht aus VertreterInnen der Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden von Bund und Ländern. Der LAA soll die Tätigkeiten von Bund und Ländern beim Vollzug des Atomgesetzes koordinieren und Änderungen von Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie des untergesetzlichen Regelwerks im Interesse eines möglichst bundeseinheitlichen Vollzuges des Atomrechts vorbereiten.

Entstehung

18.12.1956 erste Sitzung der Länderreferenten zur Genehmigung von kerntechnischen Anlagen unter Leitung des Bundesministers für Atomfragen. Seit 1958 wird die Bezeichnung „Länderausschuss für Atomkernenergie“ verwandt. [1] 

Konstituierung

26.10.1982: Zusammenfassung verschiedener, zum Teil bereits seit den 60er-Jahren auf fachlicher Ebene bestehende Kooperationsgremien in einem Gremium. [2] 

Auftrag

Ständiges Bund-Länder-Gremium zur vorbereitenden Koordinierung der Tätigkeiten von Bund und Ländern beim Vollzug des Atomgesetzes sowie der Vorbereitung von Änderungen und der Weiterentwicklung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie des untergesetzlichen Regelwerks im Interesse eines möglichst bundeseinheitlichen Vollzuges des Atomrechts. [3] 

Angegliedert an

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)

Zusammensetzung

Atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden der Länder sowie das BMUB

Arbeitsweise

Im Länderausschuss für Atomkernenergie – Hauptausschuss – nehmen in der Regel die Abteilungsleiter der zuständigen Behörden teil. In den Fachausschüssen sind die höchstrangigen Teilnehmer
Unterabteilungsleiter, stellvertretende Abteilungsleiter, Fachbereichsleiter, Arbeitsgruppenleiter oder Referatsleiter, je nach Organisationsstruktur der jeweiligen Behörde.

Fachausschüsse

  • Recht
  • Reaktorsicherheit
  • Strahlenschutz
  • nukleare Ver- und Entsorgung

Den Fachausschüssen sind Arbeitskreise und Ad-hoc-Arbeitsgruppen zugeordnet. Die Fachausschüsse und die permanenten Arbeitskreise tagen mindestens zweimal jährlich, der Hauptausschuss mindestens einmal jährlich. Vorsitz und Geschäftsführung liegen beim BMUB. [2]

Kritik

Mangelnde Transparenz: Die Grüne Fraktion im Deutschen Bundestag kritiserte 2011 die mangelnde Transparenz des LAA. Das BMUB reagierte mit einer 400seitigen Antwort, die die Tagesordnungen des LAA seit dem 12./13.12.2003 umfasst, allerdings keine Hinweise auf die Ergebnisse der Beratungen gibt. [2]

Kerntechnisches Regelwerk: Am 20.11.2012 verabschiedete der LAA nach 10jähriger Beratung eine Überarbeitung des Kerntechnischen Regelwerks, das teilweise noch aus den 1970er Jahren stammte. Das Bayerische Umweltministerium war gegen die Verschärfung des Regelwerks gewesen und hatte seine Verabschiedung drei Jahre blockiert. Das Regelwerk wäre auch für die geplante Leistungserhöhung des AKW Gundremmingen anzuwenden gewesen. E.ON hat den betreffenden Antrag inzwischen zurückgezogen. [4]

Brunsbüttel-Urteil: In seinem Urteil zum Standortzwischenlager Brunsbüttel führte das OVG Schleswig aus: "Es sei verfehlt, dass der Länderausschuss für Atomenergie in seiner nicht zugänglich gemachten und daher nur anhand sekundärer Veröffentlichungen zu bewertenden Stellungnahme vom 03./04. Juli 2003 den herbeigeführten Flugzeugabsturz unter Hinweis auf eine „gewisse Parallele zur Sicherheitsebene 4 im Rahmen der Anwendung von § 6 Abs. 2 AtG und § 7 Abs. 3 AtG“ dem Restrisiko zuordne." [5]

Quellen

[1] https://de.wikipedia.org/wiki/L%C3%A4nderausschuss_f%C3%BCr_Atomkernenergie

[2] Deutscher Bundestag: Antwort auf die Kleine Anfrage (Grüne): „Länderausschuss Atomkernenergie“, Drucksache 17/7568 vom 31.10.2011

[3] http://www.bmub.bund.de/themen/atomenergie-strahlenschutz/nukleare-sicherheit/atomrechtliche-behoerden-gremien-und-organisationen/laenderausschuss-fuer-atomkernenergie/

[4] "Bayern blockiert neue Sicherheitsrichtlinien", augsburger allgemeine, 21.11.2012

[5] Schleswig-Holsteinisches OVG: Urteil vom 19. Juni 2013 · Az. 4 KS 3/08