Staatlicher Entsorgungsfonds

Zweck der 2017 errichteten öffentlich-rechtlichen Stiftung „Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung“ (KENFO) ist es, die Finanzierung der Kosten für die sichere langfristige Verwahrung radioaktiver Abfälle der kommerziellen Atomkraftwerke in Deutschland zu gewährleisten. Basis hierfür sind 24,1 Mrd. Euro, die die Betreiber am 03. Juli 2017 auf die Konten der Stiftung eingezahlt haben. Mit dieser pauschalen Zahlung konnten die Betreiber sämtliche finanzielle Verantwortung für die Kosten von Zwischenlagerung, Konditionierung, Transporten zwischen Lagern und Endlagerung auf den Staat übertragen. Diese Begünstigung der Atomkraftwerksbetreiber wurde von der Europäischen Kommission als gerechtfertigte Beihilfe genehmigt.

Finanzielle Vorsorge für die Verwahrung der radioaktiven Abfälle: Staatlicher Entsorgungsfonds

Name

Stiftung „Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung“ (KENFO)

Gründungsdatum

Mit Inkrafttreten des Entsorgungsfondsgesetzes am 16.06.2017 und der Einzahlung der Atomkraftwerksbetreiber auf die Konten der Stiftung am 03.07.2017

Einbezogene nukleare Anlagen

25 deutsche Atomkraftwerke

Zu finanzierende Aktivitäten

Alle Tätigkeiten des Bundes im Umgang mit den entstandenen und zukünftig noch entstehenden radioaktiven Abfällen aus der gewerblichen Nutzung der Kernenergie zur Erzeugung von Elektrizität in Deutschland ab der Ablieferung verpackter radioaktiver Abfälle bei einer Anlage zur Endlagerung oder bei einem Zwischenlager, das von einem vom Bund beauftragten Dritten betrieben wird, d. h. letztlich alle Maßnahmen des Bundes zur Zwischenlagerung, Konditionierung, Transporten zwischen Lagern und Endlagerung. Seit Juni 2021 dürfen auch Maßnahmen der Atomkonzerne bezahlt werden, die dazu dienen, die Entsorgungskosten des Bundes nicht nur unerheblich zu reduzieren. Welche Maßnahmen dies sind, legt das BMU im Einvernehmen mit dem BMWi fest, ohne verpflichtet sein zu prüfen, ob die Kosten für diese Maßnahmen kleiner sind als die erwarteten Entsorgungskosten des Bundes.

Verankerung Verursacherprinzip

Verursacher haben am 03.07.2017 eine pauschale Zahlung in Höhe von insgesamt 24.148 Mio. Euro geleistet. Nach Rückforderungen für im ersten Halbjahr 2017 entstandene Entsorgungskosten verblieben Ende 2017 davon 24.057 Mio. Euro als Nettoeinzahlung. Alle darüber hinaus gehenden finanziellen Risiken trägt der Staat (Verletzung des Verursacherprinzips). Die in §8 Abs. 2 EntsorgFondsG vorgesehene Nachschusspflicht der Betreiber ist wirkungslos, da die Betreiber den sogenannten Risikoaufschlag nach §7 Abs. 3 EntsorgFondsG gezahlt haben. Damit endet jegliche Nachhaftung der Betreiber. Es ist nicht sicher, ob die eingezahlten Gelder und die durch ihre Anlage erzielten Erträge am Ende ausreichen werden, alle anfallenden Ausgaben zu bezahlen.

Kostenschätzung als Basis für die Festlegung von Beiträgen zum Fonds

Als Basis für die Festlegung von Beiträgen zum Fonds wurden die nicht öffentlichen Kostenschätzungen der Atomkraftwerksbetreiber mit Preisstand 2014 übernommen, wie sie für die Rückstellungsbildung in den Bilanzen der Betreiber erforderlich sind (keine betreiberunabhängige Kostenschätzung; Zusammentragen der Kostenschätzungen in einem Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Warth & Klein Grant Thornton vom 09.10.2015).

Dabei schätzten die Betreiber die mit Stilllegung und Rückbau zusammenhängenden Kosten für die einzelnen Atomkraftwerke über Kostenmodelle der Siempelkamp NIS Ingenieurgesellschaft mbH. Die Abschätzung der Kosten der sicheren Verwahrung der radioaktiven Abfälle erfolgte nach Angaben der GRS Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit gGmbH durch die von den Betreibern beauftragte GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH auf Basis von Zeitplänen und Kostenschätzungen, die das Bundesamt für Strahlenschutz für die potenziellen Endlagerprojekte Konrad (letzte Kostenaktualisierung im Jahr 2010) und Gorleben (Kostenermittlung aus dem Jahr 1997) erstellt hatte. Als Beginn des Endlagerbetriebs für schwach- und mittelaktive Abfälle wurde dabei 2022, als Abschluss der Endlagerstandortsuche für hochaktive Abfälle 2031 und als Beginn des Endlagerbetriebs 2050 angenommen. Für die Zwischenlagerung wurden 2014 Kosten in Höhe von 5,8 Mrd. Euro, für die Endlagerung 12,1 Mrd. Euro angenommen.

Nach Auskunft des KENFO vom 16.12.2020 stützt sich die Planung der Auszahlungen für Entsorgungskosten der auf das laufende Geschäftsjahr folgenden drei Jahre auf Mitteilungen des BMU an den Fonds. Für die hierauf folgenden Jahre werden weiterhin die Zahlen des o. g. Gutachtens von Warth & Klein Grant Thornton von 2015 zugrunde gelegt, unter Berücksichtigung der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ermittelten Inflationserwartungen von allgemein 1,6 bzw. nuklearspezifisch 1,97%/a.

Nach einer Modellrechnung von Scherwath, Wealer und Mendelevitch (2020) verursacht aber allein die Verzögerung beim Endlager für schwach- und mittelaktive Abfälle zusätzliche Kosten von mehr als einer Mrd. Euro.

Berücksichtigung von Unsicherheiten bei Kostenschätzung

Die mit Preisstand 2014 geschätzten Kosten wurden auf den erwarteten Beginn der jeweiligen Tätigkeit bis maximal zum Jahr 2099 mit 1,97%/a inflationiert, dann mit 4,58%/a abgezinst und schließlich mit einem Unsicherheitsaufschlag von 35,47% versehen, so dass die Beiträge für Maßnahmen, die in 12 Jahren oder früher beginnen über, für alle anderen Maßnahmen unter den Kostenschätzungen lagen. Insgesamt wurden dadurch trotz des Unsicherheitsaufschlags einige Mrd. Euro weniger als die 2014 geschätzten Kosten in den Fonds eingezahlt.

Ansammlung Fondsvermögen

Einmalige Beiträge der Atomkraftwerksbetreiber bzw. ihrer Muttergesellschaften am 03.07.2017.

Anlage angesammelter Gelder

Die Anlagerichtlinien verweisen im Wesentlichen auf die Regelungen des Kapitels 4 der Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung (Orientierung an versicherungsrechtlichen Vorgaben). Der strategische Anlagerahmen definiert einen Handlungsrahmen, innerhalb dessen eine strategische Asset-Allokation des Stiftungsvermögens erfolgt, mit Quoten für die Anlageklassen Anleihen (ca. 35%), Aktien und Immobilienunternehmen (ca. 35%) sowie illiquide Anlagen (ca. 30%). Er wurde vom Kuratorium des Fonds am 09.10.2017 erstmalig verabschiedet und nach einer Überarbeitung auf Basis einer Asset-Liability-Studie zuletzt am 22.02.2021 bestätigt.

Integration nachhaltiger Kriterien (Environmental-Social-Governance-Kriterien) in die Anlagestrategie; im ersten Schritt 75% Best-in-Class-Ansatz nach ökologischen, sozialen und auf eine verantwortungsvolle Unternehmensführung bezogenen Kriterien, Best-in-Progress-Ansatz sowie Ausschlusskriterien (Verstoß gegen UN Global Compact-Prinzipien) für Aktien und Unternehmensanleihen. Unterzeichnung der von den Vereinten Nationen unterstützten „Principles for Responsible Investments“ im Jahr 2020, deren Empfehlungen als Leitfaden und „best practice“ für alle Assetklassen gelten würden.

Die Klimaneutralität der investierten Gelder soll 2050 erreicht werden („Net-Zero Asset Owner Alliance“-Mitgliedschaft, innerhalb derer zukünftig konkrete Meilensteine aufgesetzt und öffentlich kommuniziert werden sollen). Nach Angaben des Fonds werde nicht in besonders klimaschädliche Branchen wie den Betrieb von Kohlekraftwerken, Kohleförderung, Fracking oder Ölförderung investiert. Eine Reduktion der CO2-Intensität des Aktien- und Unternehmensanleiheportfolios um 20% bis 2025 wird angestrebt. Allerdings sei es (Stand: 12.11.2020) zu früh, Fragen zu den Erfolgen des Fonds hinsichtlich der Verfolgung der Klimaziele zu beantworten). Auch ermittelt der Fonds aktuell auch noch keine Zahlen zur Konformität mit der EU-Taxonomie (Berichtspflicht ab 01.01.2022).

Die Vermögenswerte summierten sich zum 31.12.2021 auf 22,0 Mrd. Euro. Davon waren 2,5% Barmittel (Vorjahr 25,6%), 15,7% Staatsanleihen, 29,1% Unternehmensanleihen (davon 40,51% von US-amerikanischen Firmen, insgesamt vor allem von Banken), 49,9% Aktien (davon 3,34% deutsche und 35,78% US-amerikanische Aktien, insgesamt vor allem Technologieunternehmen) und REITs (Real Estate Investment Trusts; davon 39,89% in den USA) sowie 2,8% illiquide Anlagen (Private Equity inklusive Start-up-Wagniskapital, Infrastruktur).

Anlagerendite

Ursprüngliche Zielrendite von 4,58%/a. (ursprünglich gewählter Diskontierungszins für die Abschätzung der in den Fonds zu übertragenden Vermögenswerte der Atomkraftwerksbetreiber).

Im Geschäftsjahr 2020 wurde ein Stiftungsergebnis von 247.946 TEUR erzielt (Vorjahr 120.491 TEUR). Die durchschnittliche jährliche Rendite (Stiftungsergebnis bezogen auf das von den Betreibern eingezahlte Kapital) von 0,22% (Vorjahr 0,02%) liegt deutlich unter den ursprünglich kalkulierten 4,58% pro Jahr. Die vom Fonds angegebene Rendite von 10,4% auf das investierte Vermögen berücksichtigt nicht, dass Teile des Vermögens nicht investiert wurden, -22.860 TEUR (Vorjahr -52.565 TEUR) Negativzinsen (Zinssatz von -0,50%/a) an die Deutsche Bundesbank gezahlt werden mussten und die Erträge auch die Aufwendungen für die Vermögensverwaltung decken müssen.

Im langfristigen Durchschnitt erwartete der Fonds Ende 2021 eine Rendite von 4,3% auf seine Anlagen, nicht auf sein Gesamtvermögen oder das von den Betreibern eingezahlte Vermögen. Damit wird der Fonds auch langfristig unter der Zielrendite von 4,58% auf das von den Betreibern eingezahlte Vermögen bleiben und in Gefahr geraten, nicht alle auf ihn zukommenden Ausgaben bezahlen zu können.

Anlagerisiko

Keine starren Obergrenzen für risikoreichere Investitionen. Breite Mischung und Streuung über verschiedene Asset-Klassen, Investmentansätze, Regionen und Sektoren , mit dem Ziel Schwankungsrisiken über unterschiedliche Marktphasen hinweg zu dämpfen. Risikomanagementkonzept zur Begrenzung von Verlustrisiken. 

Kein Ausschluss von Anlagen in Wertpapiere von Organisationen mit Standorten in der Nähe von Atomanlagen, obwohl diese Werte bei Unfällen betroffen sein könnten.

Das Portfolio an Staats- und Unternehmensanleihen Ende 2021 enthielt zu 10,4% Anleihen mit Rating AAA, zu 27,2% Anleihen mit Rating AA-A, zu 34,0% Anleihen mit Rating BBB, zu 22,0% Anleihen mit Rating von CCC bis BB und zu 6,0% Anleihen ohne Rating.

Berichtswesen

Jährlicher nicht-öffentlicher Finanz- und Wirtschaftsplan mit Kurzfrist-, Mittelfrist- und Langfristplanung.

Alle drei Jahre erstellte, nicht-öffentliche Szenarien des Finanzbereichs des KENFO über den gesamten absehbaren Anlage- und Finanzierungszeitraum. Eine erste Szenario‐Rechnung wurde im Rahmen der Finanz‐ und Wirtschaftsplanung 2018–2027 erstellt; die zweite Szenario‐Rechnung erfolgte in der Finanz‐ und Wirtschaftsplanung 2021–2030.

Jährlicher öffentlicher Corporate Governance-Bericht.

Jährlicher öffentlicher Geschäftsbericht mit Jahresrechnung der Vermögensanlagen, Auflistung der zu Marktpreisen bewerteten Posten des Anlageportfolios, Forderungen und Verbindlichkeiten, Einnahmen und Ausgaben.

Inanspruchnahme Fondsvermögen

Erstattung der Kosten, die dem Bund für die sichere Entsorgung der entstandenen und zukünftig noch entstehenden radioaktiven Abfälle aus der gewerblichen Nutzung der Kernenergie zur Erzeugung von Elektrizität in Deutschland ab dem Übergang der Entsorgungsverpflichtung von den Betreibern auf den Bund entstehen. Ansonsten werden die Verwaltungskosten des Fonds und Kosten des BAFA für Aufgaben nach dem Entsorgungsfondsgesetz aus den Fondsmitteln getragen („stiftungsrechtliche Verwendung“).

In 2017 wurden 190 Mio. Euro, in 2018 181 Mio. Euro, in 2019 362 Mio. Euro, in 2020 513 Mio. Euro und im Geschäftsjahr 2021 1.043 Mio. Euro, insgesamt bisher 2.288 Mio. Euro für Stiftungszwecke ausgegeben. Für die Jahre 2022-2026 sind Ausgaben von insgesamt 2,3 Mrd. Euro für Endlagerung und Standortauswahlverfahren geplant (ohne die nicht durch den Fonds refinanzierbaren Projekte Asse II und Morsleben), davon 1,7 Mrd. Euro für das Projekt Konrad und 0,3 Mrd. Euro für das Standortauswahlverfahren. Für Zwischenlagerungen sind in diesen Zeitraum insgesamt 2,4 Mrd. Euro eingeplant.

Management und Kontrolle

Öffentlich-rechtliche Stiftung mit einem Vorstand, der der Kontrolle eines Kuratoriums unterliegt und dessen Beschlüsse ausführt. Das Kuratorium wird durch einen Anlageausschuss beraten. Die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Fonds unterliegt der Prüfung durch den Bundesrechnungshof. Die Rechtsaufsicht erfolgt durch das BMWi im Einvernehmen mit dem BMF und dem BMU. Die Bundesregierung ist zudem verpflichtet, dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zum 30.09.2022 zu berichten.

Vorstand (3 Personen): Anja Mikus (CEO, CIO), Stefan Spannagl (COO), Dr. Thomas Bley (CFO, CRO).

Kuratorium (18 Personen): Für die Dauer einer Legislaturperiode paritätisch aus Mitgliedern aller Bundestagsfraktionen (9 Personen) und Vertreter:innen von BMWi, BMF und BMU (je 3 Personen) besetzt. Zum 01.08.2021 ist nach den Informationen auf der Internetseite des Fonds das BMF nur mit zwei Personen vertreten, so dass insgesamt nur 17 Personen im Kuratorium sind.

Anlageausschuss (5 Personen): vom BMF vorgeschlagene Mitglieder mit Erfahrungen in der Versicherungs- oder Finanzwirtschaft.

Anwendung der am 16.09.2020 beschlossenen Grundsätze guter Unternehmens- und aktiver Beteiligungsführung im Bereich des Bundes (PCGK – Public Corporate Governance Kodex), soweit Besonderheiten der Organisation als Stiftung des öffentlichen Rechts nicht zu Abweichungen führen.

Keine vollständige Transparenz für die allgemeine Öffentlichkeit.

Internetseite

www.kenfo.de  [19.05.2023]

 

Links

Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung: Geschäftsbericht 2021

Irrek, Wolfgang (2022): Finanzielle Vorsorge für Spätlasten, in: Lechtenböhmer, Stefan; et al.: Bewegende Energie, Die Energiewende als Treiber der Großen Transformation im Rück- und Ausblick, Festschrift zum 80. Geburtstag von Peter Hennicke, München: oekom, 131-148

RAin Dr. Ziehm: Aktuelle Fragen der Finanzierung des Atomausstiegs, 20.04.2018

Mikus / Busch / Wiener: Aufbau, Anlagestrategie und Nachhaltigkeitskonzept, Fachbeitrag-Absolut-impact-Ausgabe-03_2018

Gesetz zur Errichtung eines Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (Entsorgungsfondsgesetz - EntsorgFondsG Stand 16.06.2017)

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Bekanntmachung der geänderten Satzung der Stiftung "Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung", 18.07.2018

Bundesministerium für Finanzen: Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Stiftung "Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung" gemäß § 9 Absatz 2 Satz 1 des Entsorgungsfondsgesetz (Anlagerichtlinie AnlageRL) 27.07.2017

Irrek, Wolfgang: Financing Nuclear Decommissioning, in: Haas, Reinhard; Mez, Lutz; Ajanovic, Amela (Hrsg.): The Technological and Economic Future of Nuclear Power, Wiesbaden: Springer VS, 2019, 139-166

Scherwath, Tim; Wealer, Ben; Mendelevitch, Roman (2020): Nuclear decommissioning after the German Nuclear Phase-Out – An integrated view on new regulations and nuclear logistics, Energy Policy 137, 111125