Nationales Begleitgremium

Im Dezember 2016 konstituierte sich das Nationale Begleitgremium (NBG), dessen Aufgabe laut Gesetzgeber "die vermittelnde und unabhängige Begleitung des Standortauswahlverfahrens" ist, insbesondere die Begleitung "der Öffentlichkeitsbeteiligung, mit dem Ziel, so Vertrauen in die Verfahrensdurchführung zu ermöglichen." Das NBG hat sich bisher mit der Novelle des Standortauswahlgesetzes, der Zwischenlagerung, dem Export hochradioaktiver Abfälle und dem fehlenden Geologiedatengesetz beschäftigt. Allerdings wurden bisher in keinem der Felder von Behörden und Regierung die Anregungen und zentralen politischen Forderungen des NBG aufgegriffen.

Entstehung

Die Einrichtung eines pluralistisch zusammengesetzten Nationalen Begleitgremiums für das Standortauswahlverfahren wurde im Standortauswahlgesetz (StandAG) vom 23.07.2013 festgeschrieben.

Die Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfälle hat umfangreiche Empfehlungen [1] zur Einrichtung und den Aufgaben des Nationalen Begleitgremiums (NBG) beschlossen, die teilweise in einer Novelle des StandAG 2016 umgesetzt und in einer Novelle von 2017 fortgeschrieben wurden. [2]

Konstituierung

05.12.2016

Auftrag

„Aufgabe des pluralistisch zusammengesetzten Nationalen Begleitgremiums ist die vermittelnde und unabhängige Begleitung des Standortauswahlverfahrens, insbesondere der Öffentlichkeitsbeteiligung, mit dem Ziel, so Vertrauen in die Verfahrensdurchführung zu ermöglichen. Es kann sich unabhängig und wissenschaftlich mit sämtlichen Fragestellungen das Standortauswahlverfahren betreffend befassen, die zuständigen Institutionen jederzeit befragen und Stellungnahmen abgeben.“ [3]

Angegliedert an

Die Geschäftsstelle ist an das Umweltbundesamt (UBA) angegliedert.

Zusammensetzung

Das NBG besteht aus „anerkannten Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens“ und Bürgervertreter*innen - sogenannten „Zufallsbürger*innen“. Die Zufallsbürger*innen, darunter zwei Vertreter*innen der jungen Generation, werden in einem eigenen Verfahren nominiert und dann vom BMU ernannt. Die weiteren Mitglieder werden vom Deutschen Bundestag und dem Bundesrat gewählt. Die Amtszeit eines Mitgliedes beträgt drei Jahre. Eine Wiederberufung ist zweimal möglich. Begonnen wurde das NBG mit neun Mitgliedern. Mit der Bestätigung der vom Bundesrat vorgeschlagenen Mitglieder am 13.03.2020 sind alle 18 Plätze im NBG besetzt worden. Ein Bürgervertreter (Prof. Dr. Lambrecht) ist von der Position zurückgetreten. Sechs zusätzliche Mitglieder, die der Bundesrat vorgeschlagen hat, müssen noch vom Bundestag bestätigt werden.

Vorsitzende

  • Prof. Dr. Miranda Schreurs (vom Bundestag benannt), Politikwissenschaftlerin, Lehrstuhl für Umwelt und Klimapolitik, Hochschule für Politik an der TU München, 2008 – 2016 Mitglied im Sachverständigenrat für Umweltfragen, 2011 Mitglied der Ethikkommission für eine sichere Energieversorgung [4] (seit Dezember 2016). 
  • designiert Dr. Günther Beckstein (vom Bundesrat benannt), Jurist, 1974 - 2013 Mitglied des Bayerischen Landtages, 1993 - 2007 Innenminister in Bayern, 2007 - 2008 bayerischer Ministerpräsident. Beckstein setzte sich in seiner Zeit als Ministerpräsident für eine Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke ein. [5] "Noch 2008 sprach er sich für den Bau eines Endlagers in Gorleben aus, eine Endlager in Bayern lehnte er strikt ab." [6] (seit März 2020)

Weitere von Bundestag und Bundesrat gewählte Mitglieder

  • Klaus Brunsmeier (vom Bundestag benannt), Landschaftspfleger, Biolandwirt, Mitglied im Vorstand des BUND, von 2007 bis 2016 stellvertretender Vorsitzender des BUND, 2014 – 2016 Mitglied der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe. Brunsmeier stimmte als einziges Mitglied gegen den Endbericht der Kommission [7] (seit Dezember 2016) 
  • Dr. Dr. hc Markus Dröge, Theologe, ehemaliger Bischof der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg – schlesische Oberlausitz, Mitglied des Rates der EKD (seit März 2020)
  • Prof. Dr. Rainer Grießhammer, Chemiker, Honorarprofessor an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, 1979 - 2018 Mitarbeiter und Vorstand Öko-Institut, 1992 - 1994 Sachverständiges Mitglied in der Enquete-Kommission „Schutz des Menschen und der Umwelt“ des Deutschen Bundestags, 2004 - 2009 Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) [8], (seit März 2020)
  • Prof. Dr. Armin Grunwald (vom Bundestag benannt), Physiker, seit 1999 Direktor des Institutes für Technikfolgenabschätzung und Systemanalyse (ITAS) im Forschungszentrum Karlsruhe, heute Karlsruher Institut für Technologie (KIT), seit 2002 Leiter des Büros für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag; seit 2007 Professor für Technikphilosophie und Technikethik am Karlsruher Institut für Technologie, 2014 – 2016 Mitglied der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe (seit Dezember 2016) [9]
  • Jo Leinen, Rechtsanwalt, 1977 - 1984 z.T. umstrittener Vorstandssprecher des Bundesverbands Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) [10], 1985 - 1994 saarländischer Umweltminister, 1999 - 2019 Europaabgeordneter der SPD, (seit März 2020)
  • Dr. habil. Monika C. M. Müller (vom Bundestag benannt), Biologin, Studienleiterin für Naturwissenschaften, Ökologie und Umweltpolitik der Evangelischen Akademie Loccum (seit Dezember 2016)
  • Prof. Dr. Werner Rühm, Physiker, Group Leader Medical and Environmental Dosimetry im Institut für Strahlenmedizin am Helmholtz Zentrum München, Vorsitzender der Strahlenschutzkommission (SSK), Mitglied der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) [11] Rühm zweifelt u.a. die Untersuchungen des japanischen Physikers Shoji Sawada an, der die Strahlenwirkung des radioaktiven Fallouts der Atombombenabwürfe auf weiter entfernte Personen um ein zigfaches höher bewertet. Bei einer Anerkennung der Erkenntnisse Sawadas durch die ICRP müssten die Strahlengrenzwerte deutlich nach unten korrigiert werden. Aufgrund Sawadas Expertise bekamen 283 Atombombenopfer 2010 von japanischen Gerichten Entschädigungen zugesprochen. [12] (seit März 2020)
  • Prof. Dr. Roland Sauerbrey, Physiker, Professor für Quantenoptik an der Technischen Universität Dresden, wissenschaftlicher Direktor des Helmholtz-Zentrums Dresden-Rossendorf (HZDR). Laut StandAG dürfen die Mitglieder des NBG "keine wirtschaftlichen Interessen in Bezug auf die Standortauswahl oder die Endlagerung im weitesten Sinne haben. [3] Das HZDR hat jedoch Forschungsaufträge im Endlagerbereich. [13] (seit März 2020)
  • Prof. Dr. Magdalena Scheck-Wenderoth, Geologin, Direktorin des Departments 4 Geosysteme am Helmholtz-Zentrum Potsdam – Deutsches GeoForschungsZentrum (seit März 2020)
  • Prof. Dr. Michael Succow, Biologe und Agrarwissenschaftler, Professor für Geobotanik und Landschaftsökologie an der Universität Greifswald, März - Oktober 1990 stellvertretenden Minister für Natur-, Umweltschutz und Wasserwirtschaft der DDR und für Ressourcenschutz und Landnutzungsplanung, 1990 - 2003 stellv. Vorsitzender des Naturschutzbundes Deutschland (NABU), 1993 - 1996 Mitglied des Sachverständigenrates für Umweltfragen der Bundesregierung und dessen stellvertretender Vorsitzender [14] (seit März 2020)

In einem Beteiligungsverfahren nominierte Bürgervertreter*innen

  • Marion Durst, Diplompädagogin für Physik, Astronomie und Mathematik (seit Juli 2018)
  • Annette Lindackers, freie Journalistin (seit Dezember 2019)
  • Tobias Schmitt, Trainee Reputation Management & Market Research (seit Dezember 2019)
  • Dr. Manfred Suddendorf, selbstständiger Unternehmensberater und Dozent (seit Juli 2018)

In einem Beteiligungsverfahren nominierte Bürgervertreter*innen und Vertreter*innen der jungen Generation

  • Lukas Fachtan, Student der Philosophie und Politikwissenschaft (seit Juli 2018)
  • Jorina Suckow, Promotionsstudentin und Diplom-Juristin (seit Dezember 2016)

Ehemalige Mitglieder

  • Prof. Dr. Klaus Töpfer, ehem. Vorsitzender (vom Bundestag benannt), Volkswirt, CDU, 1987 – 1994 Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, 1994 – 1998 Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, 1998 – 2006 Exekutivdirektor des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP), 2001 – 2010 Rat für Nachhaltige Entwicklung, 2011 Mitglied der Ethikkommission für eine sichere Energieversorgung. Töpfer erteilte in seiner Amtszeit als Bundesumweltminister 27 atomaufsichtliche Weisungen v.a. gegen seinen Amtskollegen Joschka Fischer (Hessen) wegen der Hanauer Nuklearbetriebe und seine Amtskollegin Monika Griefahn (Niedersachsen) wegen Schacht KONRAD und Gorleben (Dezember 2016 - März 2020). [15]
  • Prof. Dr. Kai Niebert (vom Bundestag benannt), Professor für Didaktik der Naturwissenschaften und Nachhaltigkeit an der Universität Zürich, Präsident des Deutschen Naturschutzrings, stellvertretender Bundesvorsitzender der Naturfreunde (Dezember 2016 - März 2020)
  • Bettina Gaebel, selbstständige Marketing- und Kommunikationsexpertin, BürgerInnenvertreterin. Sie wurde nicht wieder benannt. (November 2016 - November 2019)
  • Prof. Dr. Hendrik Lambrecht, Professor für Industrial Ecology und Quantitative Methoden der Hochschule Pforzheim [16], der ebenfalls in einem Beteiligungsverfahren als Bürgervertreter nominiert wurde, trat im Februar 2019 aus dem NBG zurück. Dazu im Protokoll der NBG-Sitzung; „Diese Entscheidung erläutert er in einer ausführlichen, persönlichen Rücktrittserklärung. In dieser begründet er den Schritt zum einen konkret mit der hohen Arbeitslast, die mit anderen Alltagsverpflichtungen nicht mehr vereinbar sei. Durchschnittlich elf Stunden wöchentlichen Zeitaufwand habe er über einen längeren Zeitraum ermittelt. Zudem benennt er strukturelle Problemlagen im Gremium, die aus seiner Sicht bestünden und mit denen er unzufrieden sei. Für die Bürgervertreter*innen seien die Herausforderungen besonders groß und das Gremium habe dem bislang nicht ausreichend Rechnung getragen. Lambrecht spricht verschiedene Fragen der Zusammenarbeit an und geht dabei unter anderem ein auf Themen wie Vertrauen, Themensetzung und Beschlussfassung, Sitzungsabläufe, Rolle der Vorsitzenden im Zusammenspiel mit den anderen Mitgliedern, Unterschiede zwischen den anerkannten Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens und den Bürgervertreter*innen ein. Abschließend dankt er für die Zusammenarbeit in den letzten zwei Jahren und die wertvollen Erfahrungen und wünscht dem Gremium viel Erfolg für die Zukunft.“ [17] Rücktrittserklärung im Wortlaut [18] (Dezember 2016 - Februar 2019)

Arbeitsweise

Standortauswahlgesetz: „Die Mitglieder erhalten Einsicht in alle Akten und Unterlagen des Standortauswahlverfahrens des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit, des Vorhabenträgers, der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe sowie der geologischen Dienste. Die Beratungsergebnisse werden veröffentlicht. Abweichende Voten sind bei der Veröffentlichung von Empfehlungen und Stellungnahmen zu dokumentieren. [...]

Das Nationale Begleitgremium wird bei der Durchführung seiner Aufgaben von einer Geschäftsstelle unterstützt. Diese wird vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit eingesetzt und untersteht fachlich dem Nationalen Begleitgremium. Das Nationale Begleitgremium gibt sich eine Geschäftsordnung; es kann sich durch Dritte wissenschaftlich beraten lassen." [3]

Das Nationale Begleitgremium hat einen Partizipationsbeauftragten berufen, "der als Angehöriger der Geschäftsstelle die Aufgabe der frühzeitigen Identifikation möglicher Konflikte und der Entwicklung von Vorschlägen zu deren Auflösung im Standortauswahlverfahren übernimmt. Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit, der Vorhabenträger und die Konferenzen nach den §§ 9 bis 11 können den Partizipationsbeauftragten bei Fragen zum Beteiligungsverfahren hinzuziehen. Dieser berichtet dem Nationalen Begleitgremium über seine Tätigkeit.“ [3]

Bisherige Arbeit: Das NBG hat sich mit der Novelle des Standortauswahlgesetzes, der Zwischenlagerung und aktuell mit dem fehlenden Geologiedatengesetz beschäftigt. Das NBG hat dazu Veranstaltungen organisiert [19] und Studien beauftragt. [20] Mit seinem Jahresbericht hat das NBG auch zentrale politische Forderungen erhoben wie die Einhaltung eines strikten Exportverbots für hochradioaktive Abfälle und die Erarbeitung eines neuen Zwischenlager-Konzepts mit den betroffenen Bürger*innen. [21]

Bisher wurden in keinem der Felder von Behörden und Regierung die Anregungen und zentralen politischen Forderungen des NBG aufgegriffen. [22]  Die Erarbeitung eines neuen Zwischenlager-Konzepts mit den betroffenen Bürger*innen lehnen das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) und die BGZ - Gesellschaft für Zwischenlagerung ab. 

Das NBG tagt in der Regel öffentlich. Die Sitzungsprotokolle werden im Internet veröffentlicht [23], ebenso Gutachten, Stellungnahmen, etc. [20] Auf dem Blog endlagerdialog.de werden die Sitzungen und Veranstaltungen kritisch begleitet. [24]

Kritik

Eine ausführliche kritische Betrachtung des NBG findet sich in: Dr. Dieter Kostka: Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Standortsuche für ein langfristiges Atommüll-Lager nach StandAG, Seite 25-28 und Seite 83-112. Dort wird u.a. die Zusammensetzung des NBG sowie die fehlende Entscheidungsbefugnis kritisiert: Das NBG kann bestenfalls „über kluge und mutige Äußerungen einen gewissen öffentlichen Druck entfalten und vielleicht ein wenig moralisch wirken – also so ähnlich wie der Bundespräsident, nur auf viel niedrigerer Ebene, auf eine kleine fachliche Nische beschränkt und sogar noch deutlich machtloser (der Bundespräsident hat immerhin in ganz wenigen Ausnahmesituationen eine echte Entscheidungsbefugnis; das NBG hat nicht einmal das). [25]

Die Arbeitsbelastung der ehrenamtlich tätigen Zufallsbürger*innen ist zu hoch, wenn sie nicht nur als Feigenblatt dienen sollen. Das NBG zeigt zu wenig Bereitschaft, den besonderen Bedingungen der Bürgervertreter*innen, ihren konkreten Initiativen und praktischen Verfahrensvorschlägen die notwendige Aufmerksamkeit zu widmen. Anstatt einer Gleichbehandlung bedarf es eines angemessenen Nachteilsausgleichs zur Unterstützung der Laienbürger*innen. [18]

Die Mitglieder des NBG erhalten zwar umfassende Akteneinsicht, aber nur, wenn sie eine Verschwiegenheitserklärung unterschreiben. Sie können also mit den Informationen aus den Akten nicht öffentlich arbeiten, was für eine Öffentlichkeitsbeteiligung kontraproduktiv ist.

„Es wird aus dem NBG immer wieder eine „Beteiligung von Anfang an“ gefordert und auch das BfE spricht davon. Dabei wurden zwischen 2011 und 2017 alle wesentlichen Pflöcke ohne Beteiligung eingerammt. Und seit 2017 läuft die Suche – intransparent und ohne Beteiligung. Die Floskel von der „Beteiligung von Anfang an“ kommt aber seit Jahren ständig wieder, indem der „Anfang“ einfach immer weiter in die Zukunft verschoben wird, obwohl bereits ohne Ende Fakten geschaffen wurden und werden.“ [22]  „Machen wir uns nichts vor: Die Phase 1 hat schon Halbzeit. Öffentlichkeitsbeteiligung hat nicht stattgefunden und Transparenz gibt es nicht.“ Klaus Brunsmeier, BUND, NBG-Mitglied, auf der ersten BfE-Statuskonferenz am 8.11.2018.

Quellen

[1] nationales-begleitgremium.de: Empfehlungen der Endlager-Kommission, abgerufen am 15.04.2019

[2] nationales-begleitgremium.de: Gesetzliche Grundlagen, abgerufen am 15.04.2019

[3] gesetze-im-internet.de: StandAG

[4] hfp.tum.de: Dr. Miranda Schreurs

[5] augsburger-allgemeine.de: Staatsregierung singt das Hohelied der Atomenergie 04.06.2008

[6] Reimar Paul: Altersmilde, neues-deutschland.de, 21.03.2020

[7] bund.net: Klaus Brunsmeier zu seiner Berufung ins Nationale Begleitgremium

[8] wikipedia.de: Rainer Grießhammer, abgerufen am 30.03.2020

[9] itas.kit.edu: Dr. Armin Grunwald

[10] Einsame Auftritte, DER SPIEGEL, 13.05.1985

[11] bmu.de: Werner Rühm ist neuer Vorsitzender der Strahlenschutzkommission, Presseerklärung, 11.02.2020

[12] Axel Tillemans: Hiroshima - Professor Sawadas einsamer Kampf, wissenschaft.de, 17.04.2012

[13] hzdr.de: Nukleare Entsorgung, abgerufen am 30.03.2020

[14] succow-stiftung.de: Michael Succow, abgerufen am 30.03.2020

[15] atommuellreport.de: Übersicht über die atomaufsichtlichen Weisungen

[16] hs-pforzheim.de: Dr. Hendrik Lambrecht

[17] nationales-begleitgremium.de: Ergebnisprotokoll der 25. Sitzung 1.2.2019

[18] Rücktrittserklärung Hendrik Lambrecht

[19] nationales-begleitgremium.de: Was wir machen - Veranstaltungen

[20] nationales-begleitgremium.de: Was wir machen - Publikationen, abgerufen am 30.03.2020

[21] Nationales Begleitgremium: Erster Bericht zum Auswahlverfahren für einen Endlagerstandort, Berlin 09.05.2018

[22] Jochen Stay: Das Verfahren vom Kopf auf die Füße stellen. Oder: Was brauchen die Betroffenen um zustimmen zu können?, Vortrag auf dem Fachgespräch der Bundestagsfraktion DIE LINKE, Berlin 22.03.2019

[23] nationales-begleitgremium.de: Sitzungen, abgerufen am 30.03.2020

[24] endlagerdialog.de

[25] Dr. Dieter Kostka: Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Standortsuche für ein langfristiges Atommüll-Lager nach StandAG, Februar 2019