AKW Philippsburg 1

Name: KKP 1 – Kernkraftwerk Philippsburg 1

Art der Anlage: Atomkraftwerk

Status der Anlage: im Rückbau

Bundesland: Baden-Württemberg

Betreiber: EnBW Kernkraft GmbH (EnKK)

Foto: Michael Kauffmann, Karlsruhe

Anlage

Name der Anlage:

KKP 1 – Kernkraftwerk Philippsburg 1

Bundesland:

Baden-Württemberg

Betreiber:

EnBW Kernkraft GmbH (EnKK)

Gesellschafter:

EnBW AG

MitarbeiterInnen:

In beiden Blöcken zusammen ca. 800 [1]

Reaktortyp:

Siedewasserreaktor, Baulinie 69

Leistung, elektrisch:

926 MW brutto, 890 MW netto

Baubeginn:

01.10.1970

Netzsynchronisation:

05.05.1979

Inbetriebnahme:

Kommerzieller Leistungsbetrieb ab 26.03.1980

Entsorgungsvorsorge-nachweis:

Kraftwerksinterne Zwischenlagerung, Endlagerung in der ASSE II, „in dem die Abfälle in Zementblöcke eingeschlossen unter ständiger Aufsicht und ohne Gefahr für die Umgebung gelagert werden können“. (1. TEG vom 09.10.1970)

Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde:

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM)

Informelle
Beteiligungs-
maßnahmen:

Am 25.7.2012 konstituierte der baden-württembergische Umweltminister Untersteller die Informationskommission zum AKW Philippsburg. Sie besteht aus Kommunal- und LandespolitikerInnen sowie VertreterInnen von Bürgerinitiativen, BUND, Kreisbauernverband, ver.di und der Wirtschaft. [2] Die Kommission traf sich zwei Mal pro Jahr.

Oktober 2021: Die Informationskommission wird eingestellt, stattdessen hat das Umweltministerium Baden-Württemberg ein Infoforum "Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz" eingerichtet. Ein interaktiver Livestream ersetzt eine mit Mitgliedern besetzte Kommission. [3]

Besondere Gefahr:

Der Reaktor liegt in einem Erdbebengebiet, im Bereich des Oberrheingrabens und im natürlichen Überflutungsgebiet des Rheins. [4]

Eine statistische Erhebung zeigt, dass ab 2001 deutlich weniger Mädchen geboren werden. [5]

Meldepflichtige Ereignisse:

382 (Stand 31.12.2021) [6]

Stilllegung

 

Außerbetriebnahme:

17.03.2011 (laut Moratorium der Bundesregierung)

Abschaltung, endgültig:

06.08.2011 (per Atomgesetz)

Stilllegungsanträge:

24.04.2013: Antrag nach § 7 Abs.3 AtG (1. SAG) auf vollständigen Rückbau. Der Antrag zur 1. SAG umfasst den Restbetrieb, die Ableitung radioaktiver Abwasser und Abluft, den Abbau der Anlagenteile inklusive Reaktordruckbehälter (RDB) und RDB-Einbauten, die Änderung der Anlage und die Herausgabe nicht belasteter Materialien. 

18.06. und 03.06.2014: Anträge für die Errichtung eines Reststoffbearbeitungszentrums und eines Standortabfalllagers nach §7 StrlSchV

19.01.-18.03.2015: Auslegung der Stilllegungsunterlagen. Die vorgelegte Umweltverträglichkeitsuntersuchung  umfasst auch die vorgesehene Errichtung und Betrieb eines Reststoffbearbeitungszentrums (KKP-RBZ) sowie eines Standortabfalllagers (SAL-P), die jeweils Gegenstand eines separaten Bescheids nach §7 Strahlenschutzverordnung sind. [7]

Der BUND Mittlerer Oberrhein Karlsruhe verfasste eine Sammeleinwendung.

21.12.2017: Betreiber reicht den Antrag für die 2. Abbaugenehmigung beim Umweltministerium ein. Antragsgegenstände sind im Wesentlichen der Abbau des biologischen Schilds, des Brenn­element­lager­beckens, des Reaktorbeckens und des Flutraums über dem Reaktordruckbehälter. [8]

Die Freigabe radioaktiver Abfälle soll nach §29 Strahlenschutzverordnung genehmigt werden.

Genehmigungen:

07.04.2017: Erteilung der 1. Stilllegungs- und Abbaugenehmigung [9]

17.12.2018: Genehmigung zur Errichtung eines Reststoffbearbeitungszentrums und eines Standortabfalllagers (gemeinsam mit Block 1). [10]

30.07.2020: 2. und letzte Abbaugenehmigung [11]

Rückbau:

02.05.2017: Beginn des Rückbaus. Seitdem wurden die Beton-Abschirmriegel sowie der Deckel des Reaktordruckbehälters (RDB) zerlegt und ebenfalls bereits erste Einbauten des RDBs unter Wasser fernbedient demontiert und zerlegt. [12]

14.05.2020: Sprengung der beiden Kühltürme [13]

Dauer des Rückbaus:

Die EnBW geht im Normalfall von 15 – 20 Jahren Rückbauzeit ab Erteilung der 1. Stilllegungs- und Abbaugenehmigung (2017) aus.

Kosten:

Allein für die Errichtung der beiden Reststoffbearbeitungszentren und Abfalllager in Philippsburg und Neckarwestheim rechnet EnBW mit Kosten in Höhe eines „oberen zweistelligen bis unteren dreistelligen Millionenbetrages“. Deshalb plant EnBW über die neu gegründete Gesellschaft für nukleares Reststoffrecycling mbH, ihr Rückbaukonzept und Know-How weltweit zu vermarkten. [11]

August 2019: Für den Rückbau der AKW Obrigheim, GKN I und II sowie Philippsburg I und II kalkuliert die EnBW mit sieben Milliarden Euro. Zwei Milliarden Euro sind bis jetzt ausgegeben. [15]

Beitrag zum Entsorgungsfonds:

935 Mio. Euro Einzahlung zum 03.07.2017 abzüglich im Dezember 2017 ausgezahlte Rückforderung für Entsorgungskosten im ersten Halbjahr 2017: 5,28 Mio. Euro [16]

Hauptkritikpunkte:

EnBW will die überwiegende Menge der radioaktiven Abfälle freimessen und damit unkontrolliert auf Hausmülldeponien lagern oder in den Wirtschaftskreislauf geben.

Es wurde kein Strahlenkataster vorgelegt, wie es für die Erstellung eines strahlungsminimierenden Rückbaukonzepts dringend geboten wäre.

Abfälle

 

Brennelemente:

Uran-Brennelemente, Uran-Hochabbrand-Brennelemente; Philippsburg 1 hatte keine Genehmigung für den Einsatz von MOX-Brennelementen.

Insgesamt sind 646 t SM angefallen. [17]

112 Brennelemente haben wegen der ungeplanten Stilllegung einen deutlich niedrigeren Abbrand. [18]

Nasslager:

16.12.2016: Alle Brennelemente wurden in das SZL Philippsburg gebracht. [19] Für diese Umlagerung der Brennelemente aus dem Nasslager in das SZL waren 18 Behälter CASTOR® V/52 notwendig. [20]

Externes Lager:

Gemeinsames Standort-Zwischenlager mit Philippsburg 2

Betriebsabfälle: [21]

Gemeinsame Lagerung der Betriebsabfälle mit Philippsburg 2

Genehmigung nach §7 für ein Volumen von 3.775 m³

KKP 1 Feststofflager und Dekontaminationsgebäude (genehmigt in der 1. TEG vom 09.10.1970)

KKP 2 Lagerbehälter für kontaminierte Flüssigkeiten (genehmigt in der 4. ÄG vom 23.10.1991)

Inventar KKP I und II:

Stand 31.12.2020 (für beide Blöcke): [22]

  • Rohabfall (Nettovolumen): 287 m³
  • behandelte Abfälle am Standort (Bruttovolumen): 2.089 m³  inklusive 1 m³ aus dem AKW Obrigheim (61% Ausnutzung)

Anfall von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen im Jahr 2020 (für beide Blöcke):

  • Rohabfall (Nettovolumen): 226 m³ inklusive 5,4 m³ aus dem AKW Obrigheim
  • behandelte Abfälle am Standort (Bruttovolumen): 230 m³  inklusive 1 m³ aus dem AKW Obrigheim

Meldepflichtige Ereignisse:

08.02.1988: Leichte Deckelwölbung an endkonditionierten 200-l-Fässern mit hochdruckverpressten Mischabfällen

Abrissabfälle:

Gesamtmasse 397.400 t, davon 222.500 t im Kontrollbereich. Etwa 4.300 t werden als radioaktive Abfälle behandelt, der Rest soll freigegeben werden. [9]

"Da die Turbine eines Siedewasserreaktors mit Dampf aus dem Reaktordruckbehälter angetrieben wird, ist das Maschinenhaus beim Siedewasserreaktor im Gegensatz zu einem Druckwasserreaktor zusätzlich Kontrollbereich. Dementsprechend fallen [...] mehr betriebliche Abfälle an." [19]

Konditionierungs-anlage und neues Zwischenlager:

Mit dem Stilllegungsantrag wurde die Errichtung und der Betrieb einer Konditionierungsanlage (Reststoffbearbeitungszentrum RBZ-P) sowie eines Standortabfalllagers (SAL-P) nach §7 StrlSchV auf dem Gelände beantragt. Im RBZ-P sollen Abfälle aus KKP 1 und KKP 2 sowie aus anderen Anlagen der EnKK bearbeitet werden. Im SAL-P sollen die Abfälle aus KKP 1 und KKP 2 sowie aus anderen Anlagen der EnKK längerfristig bis zur Verbringung in ein „Bundesendlager“ (geplant Schacht KONRAD) gelagert werden. Die Abfälle können aber auch in anderen Anlagen der EnKK oder bei externen Einrichtungen konditioniert und gelagert werden.

Verbringung von Abfällen:

  1. Wiederaufarbeitung: 2.174 Brennelemente (391 t SM) wurden nach La Hague (F) verbracht. [22]
  2. TBL Gorleben: 1 Behälter 4,7 t SM CASTOR® IIa [23]
  3. Morsleben: Philippsburg 1 und 2 zusammen 2.197 m³ [24]
  1. Fasslager Gorleben Philippsburg I und II zusammen (Stand 06.09.2021) [25]
  • MOSAIK Gussbehälter Typ II: 25
  • Betonbehälter Typ I: 4
  • Betonbehälter Typ II: 62
  • Container Typ III: 29
  • Container Typ IV: 9
  • Container Typ V: 17

Transporte:

 

zur Anlage:

Extern konditionierte schwach- und mittelradioaktive Abfälle, Abfälle aus anderen Anlagen der EnKK, Strahlenquellen

von der Anlage:

Radioaktive Rohabfälle, konditionierte radioaktive Abfälle, Strahlenquellen, später ggf. Großkomponenten

Gleisanschluss:

Vorhanden

Adressen

 

Betreiber:

EnBW Kernkraft GmbH
Rheinschanzinsel, 76661 Philippsburg
Tel.: 07265 95-0, Fax: 07265 95-12029
poststelle-kkp(at)kk.enbw.comwww.enbw.com

Behörden:

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Kernerplatz 9, 70182 Stuttgart
Postfach 103439, 70029 Stuttgart
Tel.: 0711 126-0, Fax: 0711 126-2881
poststelle(at)um.bwl.dewww.um.baden-wuerttemberg.de

Kritiker*innen:

Südwestdeutsche Anti-Atom-Initiativen
mail(at)atomausstieg-sofort.de, www.atomausstieg-sofort.de 
und www.philippsburg-abschalten.de

Arbeitskreis gegen das AKW Philippsburg, antiatom(at)t-online.de

BUND Regionalverband Mittlerer Neckar
BUND-Ökozentrum, Waldhornstraße 25, 76131 Karlsruhe
Tel. 0721 358582, Fax 0721 35858
bund.mittlerer-oberrhein@bund.net, www.bund-mittlerer-oberrhein.de

Quellen

[1] „Die EnBW will „zügig und effizient“ vorgehen“ stuttgarter-zeitung.de, 31.03.2014

[2] infokommission-kkp.de:  Startseite

[3] Infoforum Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz, abgerufen am 19.02.2022

[4] BUND Landesverband Baden-Württemberg e.V.: „Atomkraftwerk Philippsburg – Atomrisiko bis 2019?“, März 2012

[5] Scherb / Kusmierz / Voigt: Secondary sex ratio and trends in the associated gender-specific births near nuclear facilities in France and Germany: Update of birth counts. 25.07.2019, abgerufen am 10.05.2021

[6] base.bund.de: Kernkraftwerke in Deutschland: Meldepflichtige Ereignisse in Deutschland

[7] um.baden-württemberg.de: Genehmigungsverfahren des Kernkraftwerks Philippsburg

[8] Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg: Philippsburg (KKP) 1

[9] Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg: Genehmigungsbescheid für das Kernkraftwerk Philippsburg, Block 1 (KKP 1) der EnBW Kernkraft GmbH (EnKK), Stilllegungs- und erste Abbaugenehmigung (1.. SAG), 07.04.2017

[10] Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg: Bericht: Genehmigung des Umgangs mit sonstigen radioaktiven Stoffen gemäß § 7 der Strahlenschutzverordnung im Reststoffbearbeitungszentrum am Standort Philippsburg (RBZ-P)

[11] Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg: Genehmigungsbescheid für das Kernkraftwerk Philippsburg, Block 1 (KKP 1) der EnBW Kernkraft GmbH (EnKK), zweite Abbaugenehmigung (2..AG), 30.07.2020

[12] EnKK: Stilllegung und Abbau von KKP 1 und GKN 1, abgerufen am 19.02.2022

[13] Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg: Kernenergieüberwachung und Strahlenschutz in Baden-Württemberg: Tätigkeitsbericht 2020

[14] „Die EnBW will „zügig und effizient“ vorgehen“ stuttgarter-zeitung.de vom 31.03.2014

[15] stimme.de, 14.08.2019: Der Rückbau des Kraftwerks in Neckarwestheim

[16] Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung - Geschäftsbericht zum 31.12.2017

[17] Wolfgang Neumann: Bestandsaufnahme Atommüll 2013 in: BI Lüchow-Dannenberg „Zur Sache Nr.2“, August 2013, S. 24

[18] ESK-Stellungnahme: Anforderungen an bestrahlte Brennelemente aus entsorgungstechnischer Sicht, 27.05.2011

[19] Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg: Bericht über die Entsorgung von radioaktiven Abfällen und abgebrannten Brennelementen auf Baden-Württemberg, April 2017

[20] Deutscher Bundestag: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Britta Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen: „Rückbau von Atomkraftwerken - Sachstand und Marksituation“ Drucksache 17/11944, 19.12.2012

[21] Deutscher Bundestag: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen: „Atommüll – Fragen zur Lagerung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen und diesbezüglichen Korrosionsproblemen (verrostete Atommüllfässer)“ Drucksache 17/9592, 09.05.2012

[22] Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg: Bericht über die Entsorgung von radioaktiven Abfällen und abgebrannten Brennelementen aus Baden-Württemberg, Mai 2021

[23] Deutscher Bundestag: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dorothee Menzner, Ralph Lenkert, Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke: „Zwischenlager und Landessammelstellen für radioaktive Abfälle in Deutschland“ Drucksache 17/4329, 17.12.2010

[24] Deutscher Bundestag: Antwort auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Drucksache 16/12182, 06.03.2012, Frage 91.

[25] Deutscher Bundestag: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Victor Perli, Lorenz Gösta Beutin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Kosten und Verteilung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle in den Zwischenlager der Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung mbH, Drucksache 19/32620, 29.09.2021