ARAK Karlstein

Name: Abfallreduzierungsanlage ARAK

Art der Anlage: Konditionierung 

Status der Anlage: zurückgebaut

Bundesland: Bayern

Betreiber: Kraftwerke Union (KWU)

Anlage

 

Name der Anlage:

Abfallreduzierungsanlage Karlstein (ARAK)

Bundesland:

Bayern

Betreiber:

Kraftwerke Union AG (KWU)

Gesellschafter:

AEG und Siemens

Zweck:

Behandlung von festen brennbaren schwachradioaktiven Abfällen (Papier, Kunststoffolien, Holz, Gummi, Arbeitskleidung) aus Kernkraftwerken ' und kerntechnischen Einrichtungen sowie derartige über die Landessammelstelle angelieferte Abfälle aus Medizin, Forschung und Industrie zur Volumenreduktion und Konditionierung [1]

Inbetriebnahme:

1986 [2]

Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde:

Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen 

Genehmigung:

November 1980: Antrag der KWU AG zur Erteilung einer atomrechtlichen Genehmigung für den Betrieb einer Anlage zur Veraschung und endlagerfähigen Konditionierung brennbarer schwach radioaktiver Abfälle [1]

Verarbeitung einer jährlichen Abfallmenge von bis zu 1000 m³ [3]

27.12.1982: Genehmigung des Bayerischen Landesamtes für Umwelt. Anstatt den Austritt von Jod über Filteranalagen zu reduzieren, schrieb das Landesamt für Umweltschutz vor, dass radioaktive Abfälle aus dem medizinischen Bereich vor der Anlieferung mindestens zwei Jahre und radioaktive Abfälle aus Kernkraftwerken mindestens 100 Tage zwischenzulagern sind. [4]

Besondere Gefahren:

Permanenter Grenzwertüberschreitungen bei den Emissionen [5] Ausstoß von besonders große Mengen an polychlorierten Dibenzodioxinen und polychlorierten Dibenzofuranen [6]

Die am 1. März 1986 in Kraft getretenen Verschärfungen der TA Luft konnten von der Anlage nicht eingehalten werden. [7]

Stilllegung

 

Außerbetriebnahme:

Oktober 1988: letzte Verbrennung [7]

März 1989: Außerbetriebnahme [7] Die novellierte TA Luft forderte eine Nachrüstung von Altanlagen an die neuen Standards innerhalb von acht Jahren. Die KWO plante, die Anlage umzurüsten.

1992: Verkauf der Anlage an die Gesellschaft für Nuklearservice (GNS), die die Anlage modernisieren wollte.  [7]

1993: Aufgrund des öffentlichen Protestes und des mangelnden politischen Rückhaltes in der Staatsregierung gab die GNS ihre Pläne auf, der Bau und Betrieb der Anlage wurde aus dem Landesentwicklungsprogramm gestrichen. [2]

Abfälle

 

Verbringung der Abfälle:

  1. Morsleben: 120 m³ von Siemens KWU. Ob diese auch aus der Verbrennungsanlage stammen, kann hier nicht nachvollzogen werden. [8] 

Quellen:

[1] Antwort des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen auf die schriftliche Frage des Abgeordneten Sieber (FDP): Verbrennungsanlage für schwachaktiven Müll in Karlstein. Drucksache 9/8148, 24.03.1981

[2] AtomkraftwerkePlag: Verbrennung von Atommüll. Stand 02.07.2023

[3] Antwort des Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen auf die schriftliche Anfrage des Abgeordneten Neuburger (SPD): Genehmigungsverfahren für eine Atommüllverbrennungsanlage in Karlstein, Lkr. Aschaffenburg. Drucksache 9/8295, 14.04.1981

[4] Antwort des Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umwelttragen auf die schriftliche Frage des Abgeordneten Norbert Geis (CSU): Kerntechnische Anlagen Im Raum Karlstein. Drucksache 10/1101, 13.06.1983/23.06.1983

[5] Aktionen gegen Atommüll, die tageszeitung 16.01.1992

[6] Antwort des Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Prof. Dr. Armin Weiß, Scheel, Paulig (DIE GRÜNEN): Dioxin-Emissionen aus der Verbrennungsanlage für radioaktive Abfälle in Karlstein. Drucksache 17/17844, 14.08.1990/22.08.1990

[7] Antwort des Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umwelttragen auf die schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Heinz Kaiser (SPD): Volunmenreduzierungsanlage (ARAK) für schwachradioaktiven Abfall in Karlstein, Lkr. Aschaffenburg. Drucksache 12/5509, 04.03.1993/11.03.1993

[8] Deutscher Bundestag: Antwort auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Lötzer, Drucksache 17/14270 vom 28.06.2013, S. 62 ff.