Endlager für flüssige und feste radioaktive Abfälle Rheinsberg

Name: Endlager für flüssige und feste radioaktive Abfälle Rheinsberg (ALfR)

Art der Anlage: Endlager

Status der Anlage: Im Rückbau

Bundesland: Brandenburg

Betreiber: EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen

http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Miebner. - Eigenes Werk, CC BY 3.0

Anlage

 

Name der Anlage:

Endlager für flüssige und feste radioaktive Abfälle Rheinsberg (ALfR)

Bundesland:

Brandenburg

Betreiber:

seit 02.02.2017: EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH, vorher Energiewerke Nord GmbH (EWN) [1]

Vor 1990: VE Kombinat Kernkraftwerke Bruno Leuschner

Gesellschafter:

100% Bundesrepublik Deutschland (Bundesministerium für Finanzen)

Bauweise:

Betonkavernen, 10 m unter der Erde [2]

Das ALfR (fest) bestand aus 13 Betonkammern, die mit Betonriegeln bzw. Deckenstopfen verschlossen waren. [3]

Zweck:

Oberflächennahes Endlager für alle Arten radioaktiver Abfälle

„In der DDR stand in den 50er und 60er Jahren kein Endlager für radioaktive Abfälle zur Verfügung. Daher entschied man sich am Standort Rheinsberg ein eigenes Endlager für die radioaktiven Betriebsabfälle zu errichten.“ [4]

Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde:

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg

Besondere Gefahren:

Das Lager entsprach in keiner Weise den Anforderungen an die dauerhafte Lagerung radioaktiver Abfälle.

Das Inventar war kaum dokumentiert.

Stilllegung

 

Außerbetriebnahme:

1990: Im Rahmen der Entscheidung, das AKW zurückzubauen, wurde entschieden, die eingelagerten radioaktiven Abfälle zu bergen und das Lager zurückzubauen. [4]

Rückbau:

Mittels Dekanter (eine Art Absetzbecken) erfolgte eine Abtrennung der festen Mischabfälle und Feststoffe aus den flüssigen radioaktiven Abfällen. Die Betriebsabfälle wurden in das Zwischenlager Nord (ZLN) eingelagert. Die flüssigen radioaktiven Abfälle wurden entweder über Tankcontainer nach Greifswald oder in das ERA Morsleben gebracht. [4]

Oktober 1998: Entleerung des Lagers abgeschlossen [4]

06.01.2006: Abschluss Rückbau des Teil-Abfalllagers für feste radioaktive Abfälle [4]

Der Rückbau des ALfR-flüssig muss unter einer Schutzeinhausung erfolgen, ist sehr aufwändig und dauert noch an. [4]

Abfälle

 

Inventar:

Radioaktive Abfälle aus Rheinsberg und Greifswald. [5] Das Inventar des ALfR ist nicht bekannt, es wurden auch hochradioaktive Abfälle dort „endgelagert“. [2]

Die Dokumentation der Abfälle war sehr lückenhaft. Sie mussten untersucht und neu konditioniert werden.

Verbringung von Abfällen:

  1. Morsleben:
  • Ab 1994: 2.528 m³ vom gesamten Standort [6] Flüssige radioaktive Abfälle aus dem ALfR  [4]
  1. Zwischenlager Nord:
  • Mit Zement verfestigte flüssige radioaktive Abfälle (z.B. Verdampferkonzentrat)
  • Feste radioaktive Mischabfälle
  • Radioaktiv belastete Feststoffe, die mittels Dekanter aus den radioaktiven Eindampfrückständen im ALfR-flüssig abgetrennt wurden [5]

Transporte

 

zur Anlage:

Keine

von der Anlage:

Radioaktive Rohabfälle, konditionierte radioaktive Abfälle

Gleisanschluss:

Vorhanden

Adressen:

 

Betreiber:

Entsorgungswerk für Nuklearanlagen (EWN)
Betriebsteil Rheinsberg
Am Nehmitzsee 1, 16831 Rheinsberg
Tel.: 033931 57-201, Fax: 033931 2367
info-kkr@ewn-gmbh.de, www.ewn-gmbh.de

Behörden:

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, 14467 Potsdam
Tel.: 0331 866-0, Fax: 0331 866-5109
poststelle@MSGIV.Brandenburg.dewww.msgiv.brandenburg.de

Quellen

[1] Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH: Neuer Name, bewährte Qualität, Pressemitteilung 10.02.2017

[2] BGE: Rückbau Rheinsberg, Einblicke  03.12.2018

[3] IAEA: Suchergebnis, abgerufen 24.05.2023

[4] EWN Entworgungswerk für Nuklearanlagen: Kernkraftwerk Rheinsberg: Geschichte, Stilllegung und Rückbau, Stand 10-2021

[5] EWN: Rückbau des Kernkraftwerks Rheinsberg, abgerufen 22.06.2017

[6] Deutscher Bundestag: Antwort auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Lötzer, Drucksache 17/14270, 28.06.2013, S. 62 ff.