Forschungsreaktor TRIGA Mainz

Name: TRIGA-Forschungsreaktor Mainz

Art der Anlage: Forschungsreaktor

Status der Anlage: in Betrieb

Bundesland: Rheinland-Pfalz

Betreiber: Universität Mainz – Institut für Kernchemie

Foto: Ralf Hüls, Mülheim an der Ruhr

Anlage

 

Name der Anlage:

TRIGA-Forschungsreaktor Mainz (FRMZ)

Bundesland:

Rheinland-Pfalz

Betreiber:

Universität Mainz – Institut für Kernchemie

Genehmigungsinhaber: Präsident der Johannes zu Gutenberg Universität Mainz

Eigentümer:

Universität Mainz – Institut für Kernchemie

Reaktortyp:

TRIGA II, leichtwassermoderierter Schwimmbadreaktor

Leistung, thermisch:

100 Watt; Pulsbetrieb: 250 MW [1]

Baubeginn:

1960

Inbetriebnahme:

03.08.1965: kritisch mit 57 Brennelementen,

03.04.1967: offizielle Inbetriebnahme durch Otto-Hahn [2]

Zweck:

  • Neutronenquelle für chemische und physikalische Grundlagenforschung
  • Medizinische Forschung
  • Ausbildung und Schulung von Wissenschaftlern, Lehrern, Studierenden und technischem Personal.

Umrüstungen:

28.07.1992: Genehmigung für einen umfangreichen Umbau: Kühlkreisläufe, Wärmetauscher und Kühlturm erneuert

2011: Installation einer ultrakalten Neutronenquelle zur Erhöhung der Neutronendichte und -geschwindigkeit.

Kosten:

Bau ca. 750.000 €, jährliche Kosten ca. 650.000 € (Land Rheinland-Pfalz) [3]

Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde:

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz (MKUEM)

Besondere Gefahren:

Der TRIGA Mainz liegt in einem seismisch exponierten Gebiet. [4]

Die Reaktorsicherheitskommission (RSK) bemängelte im Stresstest 2012, dass nicht erkennbar sei:

  • dass die Aussagen des Betreibers zu den maximalen radiologischen Auswirkungen im atomrechtlichen Aufsichts- und Genehmigungsverfahren geprüft und bestätigt sind
  • dass die Auslegungsgrundlage dem aktuellen Stand entsprechen

Die RSK bemängelte den Schutz des TRIGA Mainz gegen Flugzeugabstürze und forderte," alle relevanten Vorsorgemaßnahmen einer systematischen Betrachtung und Bewertung zu unterziehen  und dabei auch Einflüsse durch die begrenzte Zuverlässigkeit administrativer Maßnahmen zu berücksichtigen." [4]

Das rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerium hielt indes eine Auslegung des TRIGA gegen Flugzeugabstürze wegen der inhärenten Sicherheit und der geringen Brennstoffmasse für nicht erforderlich. [5] Die RSK folgt fünf Jahre später im Wesentlichen der Argumentation der Aufsichtsbehörde und beschränkt sich auf weitere Empfehlungen für die Notfallplanung. [6]

Meldepflichtige Ereignisse:

5 (Stand 31.05.2022) [7]

Stilllegung

 

Befristung:

Unbefristete Genehmigung. Derzeit ist ein Betrieb bis mindestens 2030 geplant. [8]

Abfälle

 

Brennelemente:

Uran-Brennelemente mit 20% iger Anreicherung. Der Reaktor hat einen Lebenszeitkern, d.h. nahezu alle Brennelemente sind seit Betriebsbeginn 1965 im Kern eingesetzt und werden bis zur Stilllegung dort verbleiben. Alle vier bis fünf Jahre wird ein neues TRIGA-Brennelement in den Kern eingesetzt. Insgesamt sind 89 Brennelemente am Standort vorhanden. [8]

Lagergruben:

4 bestrahlte Brennelemente (=764 g Uran) werden in speziellen Lagergruben gelagert. [8]

Verbringung der Abfälle:

Es ist beabsichtigt, die bestrahlten Brennelemente im TBL Ahaus zwischenzulagern. Ein Genehmigungsantrag dafür ist noch nicht eingereicht. [8]

Adressen

 
Betreiber: Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Institut für Kernchemie
Fritz Strassmann Weg 2, 55128 Mainz,
Tel.: 06131 39-25321, Fax: 06131 39-24510
triga@uni-mainz.de, triga.uni-mainz.de
Behörden: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilitäit Rheinland-Pfalz (MKUEM)
Kaiser-Friedrich-Straße 1, 55116 Mainz
Tel.: 06131 16-0, Fax: 06131 164646
poststelle(at)mueef.rlp.dewww.mueef.rlp.de

Quellen

[1] Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten: Forschungsreaktor TRIGA Mainz

[2] Wikipedia: Forschungsreaktor Mainz, abgerufen 18.07.2022

[3] Deutscher Bundestag: Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Bärbel Höhn, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Bündnis 90/DIE GÜNEN: Forschungs- und Versuchsreaktoren in Deutschland. Drucksache 17/2988, 17.09.2010

[4] RSK-Stellungnahme: Anlagenspezifische Sicherheitsüberprüfung (RSK-SÜ) unter Berücksichtigung der Ereignisse in Fukushima-I (Japan) 03.05.2012

[5] Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung: Sicherheitscheck des Forschungsreaktors an der Uni Mainz - TÜV-Prüfergebnisse liegen vor, 11.12.2012

[6] RSK-Stellungnahme: Bewertung der Umsetzung der Empfehlungen der RSK aus der Sicherheitsüberprüfung deutscher Forschungsreaktoren, 22.03.2017

[7] base.de: Meldepflichtige Ereignisse in Forschungsreaktoren

[8] "Bericht des BMUB zur Entsorgung bestrahlter Brennelemente aus Forschungs-, Versuchs- und Demonstrationsreaktoren", vorgelegt in der 9. Sitzung der Arbeitsgruppe 2 am 7. September 2015 der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe