Anlage |
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Name: | HOBEG – Hochtemperaturreaktor-Brennelementfabrik |
Bundesland: | Hessen |
Betreiber: | NUKEM |
Inbetriebnahme: | 1973 |
Brennelement- | Brennelemente für Hochtemperaturreaktoren auf der Basis von Uran (bis 94% Uran-235) und Thorium, Durchsatz 200.000 Brennelemente/a |
Fertigung gesamt: | 11,7 t SM |
Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde: | Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUELV) |
Umgebungs- | Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG) |
Betrieb ohne Genehmigung: | Die 3. Novelle des AtG erforderte eine Umstellung der befristeten Umgangsgenehmigung nach § 9 AtG in eine unbefristete Genehmigung nach § 7 AtG. Für die Hanauer Brennelementfabriken wurden fristgemäß Anträge nach §7 AtG gestellt, allerdings ohne die neu erforderlichen Sicherheitsnachweise zu erbringen. Mehr als ein Jahrzehnt verschleppten NUKEM, ALKEM, RBU und HOBEG mit Billigung des Landes Hessen durch „Vorabzustimmung“ und in Kenntnis des Bundes das Genehmigungsverfahren, bauten ihre Produktionsanlagen um und aus und hantieren wie ALKEM sogar mit hochgiftigem Plutonium ohne Sicherung gegen Flugzeugabstürze oder Erdbeben. 1986 legte die Staatsanwaltschaft eine 658-seitige Anklageschrift wegen unerlaubten Betriebs einer kerntechnischen Anlage vor. Die angeklagten Manager und Verantwortlichen im hessischen Umweltministerium wurden jedoch am 12.11.1987 alle freigesprochen, da ein absichtliches Fehlverhalten nicht beweisbar war. Allerdings stellte das Gericht fest, dass die Vorabzustimmungen rechtswidrig erteilt wurden. [1] |
Stilllegung | |
Außerbetriebnahme: | HOBEG wurde im Zuge des Transnuklearskandals am 15.01.1988 zunächst vorübergehend außer Betrieb genommen und später stillgelegt. [2] |
Rückbau: | 05.12.1988 – 07.04.1995 neun Rückbaugenehmigungen 18.12.1995: Aus dem Geltungsbereich des Atomgesetzes entlassen Gelände und Gebäude werden von der Nuclear Cargo & Service GmbH genutzt. |
Abfälle |
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Verbringung von Abfällen: | Es konnte bisher nicht zu 100 Prozent ermittelt werden, wo die Abfälle von HOBEG verblieben sind. Vermutlich sind die Abfälle von HOBEG bei den NUKEM-Abfällen subsummiert. Das wäre dann:
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Quellen[1] Jacob Martin: „Der atomindustrielle Komplex und das Recht – Hintergründe des Hanauer ALKEM-Prozesses“, Kritische Justiz, 1987 Heft 4, Nomos [3] umweltministerium.hessen.de: NCS [4] Stadt Heilbronn: „Lagerung von schwach radioaktiven Abfällen im Salzbergwerk Heilbronn“, 25.10.2011 |
HOBEG Hanau

Quelle: http://www.anti-atom-aktuell.de