LUnA Unterweser

Name: Abfall-Zwischenlager Unterweser 2

Art der Anlage: Zwischenlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle

Status der Anlage: in Betrieb

Bundesland: Niedersachsen

Betreiber: Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ)

Anlage

 

Name der Anlage:

Abfall-Zwischenlager Unterweser 2 (AZU 2)

vorher: LUnA – Lager für radioaktive Abfälle Unterweser

Bundesland:

Niedersachsen

Betreiber:

Seit 17.04.2020: BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH [1]

Infolge des Entsorgungsübergangsgesetzes vom 27.01.2017 [2] wurde das Zwischenlager auf die BGZ übertragen, einer Ausgründung der Gesellschaft für Nuklear-Service mbH (GNS). Die BGZ ist privatwirtschaftlich geführt aber zu 100 % im Besitz des Bundes

vorher: PreussenElektra GmbH

Gesellschafter:

100 % Bundesrepublik Deutschland (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit - BMUB)

Bauweise:

Lagerhalle L x B x H: 78 m x 27 m x 17 m [3]

Inbetriebnahme:

2020 [4]

Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde:

Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Niedersachsen (NMU)

Landkreis Wesermarsch

Genehmigung:

05. Dezember 2018: Genehmigung gemäß § 7 StrlSchV für den Umgang mit radioaktiven Stoffen mit einem Aktivitätsinventar von bis zu 5 x 1017 Bq: [5]

  • Konditionierte und vorkonditionierte radioaktive Abfälle gemäß den Endlagerungsbedingungen KONRAD/7.1
  • Transportbereitstellung und Pufferlagerung bis zur Weiterverarbeitung in externen oder internen Anlagen
  • Sonstige Handhabung im Zusammenhang mit Einlagerung, Pufferlagerung, Transportbereitstellung
  • Abfälle, die mit vergleichbaren Abfällen extern konditioniert wurden und als „äquivalente radioaktive Abfälle gelten
  • Abfälle aus dem AKW Esenshamm, den bereits vorhandenen Lagern LUW und ZL-KKU sowie bis zu 20 Prozent radioaktive Abfälle aus anderen Anlagen der E.ON Kernkraft GmbH

Anders als Baden Württemberg beim SAL Neckarwestheim und SAL Philippsburg hält Niedersachsen ein Verfahren für das LUnA gemäß § 2a Absatz 1 Satz 2 AtG nach den Regelungen der AtVfV für notwendig: "Dies ergibt sich aus der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß Nr. 11.3 der Anlage 1 zum UVPG für Errichtung und Betrieb einer Anlage zu dem ausschließlichen Zweck der für mehr als zehn Jahre geplanten Lagerung radioaktiver Abfälle an einem anderen Ort als dem Ort, an dem diese Stoffe angefallen sind." [6]

Im Februar 2016 erfolgte eine Öffentlichkeitsbeteiligung in dessen Rahmen die erhobenen Einwendungen in einem Erörterungstermin erörtert wurden. [7] Einwendung Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD [8]

Klage:

01.06.2018: Klage des AK Wesermarsch gegen die Stilllegungsgenehmigung für das AKW Esenshamm / Unterweser. [9] Unter anderem wird eine fehlerhafte Umweltverträglichkeitsuntersuchung angeführt; die Wechselwirkung mit dem beantragten und existierenden Lager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle Unterweser (Luna) auf dem Kernkraftwerkgelände sei nicht hinreichend geprüft worden und der Hochwasserschutz sei mangelhaft. [10]

2022: Vergleich zwischen den Kläger:innen und PreussenElektra: PreussenElektra verpflichtet sich deutlich niedrigere Abgabewerte einzuhalten, zum Hochwasserschutz soll ein Fachgespräch durchgeführt werden. [11]

Besondere Gefahren:

Ungenügender Schutz vor der Gefahr zunehmender Sturmfluten [12]

Wechselwirkungen mit dem AKW-Rückbau sind nicht untersucht.

Stilllegung

 

Befristung:

Unbefristete Betriebsgenehmigung [4]

Abfälle

 

Herkunft der Abfälle:

Lagerung von schwachradioaktiven Abfällen aus den AKW Unterweser und andere radioaktive Abfälle der PreussenElektra GmbH. Letztere sollen maximal 20% des Inventars ausmachen. [13]

Inventar (Stand 31.12.2022): [14]

Rohabfälle und vorbehandelte Abfälle

  • Feste Abfälle, anorganisch: 171,2 t
  • Feste Abfälle, organisch: 37,9 t
  • Flüssige Abfälle, anorganisch: 0,4 t
  • Flüssige Abfälle, organisch: 2,8 t
  • Mischabfälle: 17 t

Konditionierte Abfallprodukte

  • 200-l-Fass: 1.255 (339 m³)
  • 280-l-Fass: 74 (28 m³)
  • 400-l-Fass: 63 (33 m³)
  • 570-l-Fass: 78 (59 m³)

Endlagergebinde

  • Betonbehälter Typ I: 36 (43 m³)
  • Betonbehälter Typ II: 87 (113 m³)
  • Container Typ II: 54 (248 m³)
  • Container Typ IV: 47 (339 m³)
  • Container Typ V: 19 (207 m³)
  • Gussbehällter Typ I: 21 (15 m³)
  • Gussbehällter Typ II: 541 (703 m³)

Luftführung und Klimatisierung:

Lüftungsanlage zum Korrosionsschutz vorhanden. [15]

Transporte

 

zur Anlage:

Extern konditionierte schwach- und mittelradioaktive Abfälle

von der Anlage:

vorkonditionierte und konditionierte radioaktive Abfälle zu anderen Einrichtungen

Gleisanschluss:

Vorhanden

Adressen

 

Betreiber:

BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH
Frohnhauser Straße 67
45127 Essen
Telefon 0201 2796-0
Webseite: https://bgz.de E-Mail: info@bgz.de

Behörden:

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (NMU)
Archivstraße 2, 30169 Hannover
Tel.: 0511 120-0
poststelle(at)mu.niedersachsen.de, www.umwelt.niedersachsen.de

KritikerInnen:

AK Wesermarsch, c/o Hans-Otto Meyer-Ott
Hammelwarder Außendeich 8, 26919 Brake
info@ak-wesermarsch.info, www.ak-wesermarsch.info

Quellen:

[1] bgz.de: BGZ übernimmt weiteres Zwischenlager, Pressemitteilung 17,.04.2020

[2] Gesetz zur Regelung des Übergangs der Finanzierungs- und Handlungspflichten für die Entsorgung radioaktiver Abfälle der Betreiber von Kernkraftwerken (Entsorgungsübergangsgesetz - EntsorgÜbG), 27.01.2017

[3] PreussenElektra: Zwischenlager am Standort Kernkraftwerk Unterweser, abgerufen 12.10.2022

[4] bgz.de: Übericht der BGZ Zwischenlager, abgerufen am 28.10.2021

[5] Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz: Genehmigungsbescheid gemäß § 7 StrlSchV für den Umgang mit radioaktiven Stoffen beim Betrieb des Lagers Unterweser für radioaktive Abfälle (LUnA) (Bescheid 1/2018), 05.12.2018

[6] Öffentliche Bekanntmachung des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz Umgang mit radioaktiven Stoffen in einem neu zu errichtenden Lager Unterweser für radioaktive Abfälle (LunA) – Antrag gemäß § 7 Abs. 1 StrlSchV und Bauanträge gemäß § 59 Abs. 1 und § 64 NBauO, 02.09.2015

[7] Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz : Erörterungstermin in den Genehmigungsverfahren „Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Unterweser“ sowie „Errichtung und Betrieb eines Lagers für radioaktive Abfälle“ in Rodenkirchen vom 23. Februar 2016 bis 26. Februar, 2016

[8] Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD e.V. Einwendungen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach § 7 Absatz 1 Atomgesetz und Bauanträge gemäß § 59 Abs. 1 und § 64 NBauO zum Antrag der E.ON Kernkraft GmbH zur Errichtung und Betrieb des Lagers für radioaktive Abfälle Unterweser (LUnA)

[9] umwelfaieraendern.de: Rückbau AKW Wesermarsch: AK Wesermarsch fordert per Kalge mehr Sicherheit, abgerufen 16.07.2019

[10] weser-kurier: Kernkraftwerk Unterweser: 138 Seiten Klageschrift eingereicht, 01.06.2018

[11] Atompolitik kommt ohne Prozess weg, taz 24.05.2022

[12] „Japan-GAU im Norden möglich“, taz.de vom 15.03.2011

[13] PreussenElektra: Zwischenlager am Standort Kernkraftwerk Unterweser, abgerufen 12.10.2022

[14] Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: „Verzeichnis radioaktiver Abfälle – Bestand zum 31. Dezember 2022 und Prognose“, November 2023

[15] E.ON Kernkraft GmbH: Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Unterweser (KKU) und Betrieb des Lagers für radioaktive Abfälle Unterweser (LunA) – Sicherheitsbericht, 18.06.2015