LUW Abfalllager Unterweser

Name: Abfall-Zwischenlager Unterweser 1

Art der Anlage: Zwischenlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle

Status der Anlage: in Betrieb

Bundesland: Niedersachsen

Betreiber: Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ)

Foto: Martina Nolte / Lizenz: Creative Commons CC-by-sa-3.0 de

Anlage

 

Name der Anlage:

Abfall-Zwischenlager Unterweser 1 (AZU 1)

vor der Umbenennung durch die BGZ LUW - Lager Unterweser

Bundesland:

Niedersachsen

Betreiber:

Seit 01.01.2020: BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH [1]

Infolge des Entsorgungsübergangsgesetzes vom 27.01.2017 [2] wurde das Zwischenlager auf die BGZ übertragen, einer Ausgründung der Gesellschaft für Nuklear-Service mbH (GNS). Die BGZ ist  privatwirtschaftlich geführt aber zu 100% im Besitz des Bundes. 

Bis 31.12.2019: PreussenElektra GmbH

Gesellschafter:

100 % Bundesrepublik Deutschland (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit - BMUB)

Inbetriebnahme:

1981 [3]

Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde:

Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Niedersachsen (NMU)

Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg

Genehmigung:

24.06.1981, 29.11.1991 und 06.11.1998: Umgangsgenehmigungen nach § 7 StrlSchV zur Lagerung von 200-l-Fässern, 400-l-Fässern, Stahlblechcontainern, Betoncontainern und Gussbehältern mit einer Gesamtaktivität von 1,85 x 1015 Bq [4] 

Stilllegung

 

Befristung:

Ursprünglich befristet bis 31.12.1995

29.11.1981: Verlängerung bis 31.12.1998

06.11.1998: Aufhebung der Genehmigungsbefristung per Bescheid [5]

Abfälle

 

Eigen- und Fremdabfälle

Lagerung von schwachradioaktiven Abfällen aus den AKW Unterweser und Stade.

Bei den Abfällen aus Stade handelt es sich um Verdampferkonzentrate, die nach Belgien geliefert worden waren; danach wurden aus Belgien 107 Fässer zurückgeliefert. Diese als „Abfälle aus Stade“ deklarierten Fässer enthalten schwach radioaktive Abfälle, die vermutlich aus einem stillgelegten belgischen Reaktor stammen. Eine Rücklieferung dieser Fässer nach Stade ist nicht vorgesehen. [6]

Inventar (Stand 31.12.2021): [7]

  • 200-l-Fässer: 1218 (329 m³) - davon 770 aus Stade
  • 280-l-Fässer: 74 (28 m³)
  • 400-l-Fässer: 63 (33 m³) - davon 49 aus Stade
  • 570-l-Fässer: 77 (58 m³)
  • Betonbehälter Typ I: 36 (43 m³) - davon 28 aus Stade
  • Betonbehälter Typ II: 87 (113 m³) - davon 22 aus Stade
  • Konrad-Container: 32 - davon 21 aus Stade
  • MOSAIK Gussbehälter Typ II: 520 (676 m³) - davon 150 aus Stade

Ältestes gelagertes Gebinde: Rollreifenfass 1982 [8]

Im Jahr 2021 wurden keine Ein- und Auslagerungen durchgeführt. [7]

Luftführung und Klimatisierung:

Es besteht keine gerichtete Luftführung und damit auch keine Entlüftung über Mess- und Filtereinrichtungen. Bisher wurde keine Taupunktunterschreitung festgestellt. [8]

Inspektionen:

Jährliche visuelle Inspektionen auf Korrosionsschäden bei allen Gebinden. Alle 2 Jahre Deckelwölbungsmessungen zur Überprüfung der Gebinde auf Druckaufbau bei Fassgebinden ohne Druckentlastungsmaßnahmen. [8]

Ende 2016: Erstmalige periodische Sicherheitsüberprüfung (Bewertung steht noch aus) [9]

Befunde:

Farbabplatzungen an einzelnen MOSAIK-Behältern 

1998: Korrosion an einem Gebinde, das Ascherückstände aus der Verbrennung enthält. Das Gebinde wurde in ein größeres eingestellt. [9]

Transporte

 

zur Anlage:

Extern konditionierte schwach- und mittelradioaktive Abfälle

von der Anlage:

radioaktive Rohabfälle und vorkonditionierte Abfälle

Gleisanschluss:

Vorhanden

Adressen

 

Betreiber:

BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH
Frohnhauser Straße 67
45127 Essen
Telefon 0201 2796-0
Webseite: https://bgz.de E-Mail: info@bgz.de

Behörden:

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (NMU)
Archivstraße 2, 30169 Hannover
Tel.: 0511 120-0
poststelle(at)mu.niedersachsen.de, www.umwelt.niedersachsen.de

Kritiker*innen:

AK Wesermarsch, c/o Hans-Otto Meyer-Ott
Hammelwarder Außendeich 8, 26919 Brake
info@ak-wesermarsch.info, www.ak-wesermarsch.info

Quellen

[1] PreussenElektra: Zwischenlager an den Standorten Würgassen, Stade und Unterweser werden an den Bund übertragen, 17.12.2019

[2] Gesetz zur Regelung des Übergangs der Finanzierungs- und Handlungspflichten für die Entsorgung radioaktiver Abfälle der Betreiber von Kernkraftwerken (Entsorgungsübergangsgesetz - EntsorgÜbG), 27.01.2017

[3] bgz.de: Übericht der BGZ Zwischenlager, abgerufen am 28.10.2021

[4] Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: „Gemeinsames Übereinkommen über die Sicherheit und Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle – Bericht der Bundesrepublik Deutschland für die fünfte Überprüfungskonferenz im Mai 2015“, S. 296

[5] Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz: Abfall-Zwischenlager Unterweser 1 (AZU 1), abgerufen am 12.10.2022.

[6] Hamburgische Bürgerschaft: Antwort auf die Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Erika Romberg (Grüne/GAL): "Auf welcher Rechtsgrundlage lagern in dem Atomkraftwerk Unterweser ca. 118 Fässer, die radioaktiven Abfall aus Verdampferrückständen enthalten", Drucksache 13/305 vom 04.01.1988

[7] Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz: Atomaufsicht und Strahlenschutz in Niedersachsen – Bericht für das Jahr 2021, 03.08.2022

[8] Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz:“Fragen zur Umsetzung der ESK-Leitlinien für die Zwischenlagerung von radioaktiven Abfällen mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung – Anlage: Übersicht der Lagerstandorte für radioaktive Abfälle in Niedersachsen (Stand 30.01.2015)“

[9] Niedersächsischer Landtag: Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung der Abgeordneten Miriam Staudte und Hans-Joachim Janßen (GRÜNE): "Inventar der Atommülllager am Standort Esenshamm/Unterweser", Drucksache 17/7776, 05.04.2017