Anlage |
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Name: | NUKEM - Nuklearchemie und –metallurgie |
Bundesland: | Hessen |
Betreiber: | Gegründet 01.04.1960 von Degussa (52,5%), Rio Tinto (22,5%), Metallgesellschaft (15%) und Mallinckrodt (10%). 1965 stieg RWE bei NUKEM ein, später übernahm RWE NUKEM zu 100%. 2006 wurde NUKEM an den Finanzinvestor Advent International verkauft. 2007 wurden verschiedene Tochterunternehmen verkauft. Die in Alzenau ansässige NUKEM Technologies GmbH ist seit 2009 zu 100 Prozent im Besitz von JSC Atomstroyexport, einer Tochter der russischen Rosatom-Holding. [1] Sie ist jedoch ebenso wenig wie die RD Hanau GmbH (Mutterkonzern RWE Power) als Rechtsnachfolgerin dingfest zu machen. [2] |
Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde: | Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUELV) |
Brennelement- | Brennelemente für Forschungs- und Materialtestreaktoren aus Uran und Thorium bis zu einer Uran-235-Anreicherung von 94 Gewichtsprozent |
Inbetriebnahme: | 1962 |
Umgebungs- | Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG) |
Weisungen: |
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Betrieb ohne Genehmigung: | Die 3. Novelle des AtG erforderte eine Umstellung der befristeten Umgangsgenehmigung nach § 9 AtG in eine unbefristete Genehmigung nach § 7 AtG. Für die Hanauer Brennelementfabriken wurden fristgemäß Anträge nach §7 AtG gestellt, allerdings ohne die neu erforderlichen Sicherheitsnachweise zu erbringen. Mehr als ein Jahrzehnt verschleppten NUKEM, ALKEM, RBU und HOBEG mit Billigung des Landes Hessen durch „Vorabzustimmung“ und in Kenntnis des Bundes das Genehmigungsverfahren, bauten ihre Produktionsanlagen um und aus und hantieren wie ALKEM sogar mit hochgiftigem Plutonium ohne Sicherung gegen Flugzeugabstürze oder Erdbeben. 1986 legte die Staatsanwaltschaft eine 658-seitige Anklageschrift wegen unerlaubten Betriebs einer kerntechnischen Anlage vor. Die angeklagten Manager und Verantwortlichen im hessischen Umweltministerium wurden jedoch am 12.11.1987 alle freigesprochen, da ein absichtliches Fehlverhalten nicht beweisbar war. Allerdings stellte das Gericht fest, dass die Vorabzustimmungen rechtswidrig erteilt wurden. [4] |
Stilllegung | |
Außerbetriebnahme: | Am 14.01.1988 setzte das Bundesumweltministerium im Zuge des Skandals um die 100-prozentige NUKEM-Tochter Transnuklear die Betriebsgenehmigung für NUKEM wegen unerlaubter Lagerung von Atommüllfässern mit hohen Anteilen von Caesium 135, Cobalt 60 und Plutonium und den erheblichen Zweifeln an der atomrechtlich gebotenen Zuverlässigkeit des Unternehmens außer Kraft. [5] |
Rückbau: | 05.12.1988: Erste Genehmigung zum Abbau von Anlagenteilen im Bereich der Brennelementfertigung. 23.12.1988: Antrag auf Stilllegung der gesamten Betriebsstätte NUKEM 31.12.1988: Anlage wurde leergefahren 10.03.1993: Genehmigung zur Stilllegung von NUKEM Es hatte sich gezeigt, dass die sogenannte Monostahalle, die sich auf dem Gelände der Degussa (außerhalb der Umzäunung des Nukem-A-Geländes) befand und zwischenzeitlich von Degussa wieder genutzt wurde, in das Stilllegungsverfahren mit einbezogen werden musste. Deshalb wurden zwei zusätzliche Genehmigungen für den Abriss dieses Gebäudekomplexes beantragt und am 09.11.1999 sowie am 26.06.2001 erteilt. [6] Mai 2006: Aus dem Geltungsbereich des Atomgesetzes entlassen. |
Grundwasser- Kontamination: | Seit 2002 läuft die Grundwassersanierung auf dem Gelände von NUKEM. Eine Fläche von 1.000 m² bleibt für den Betrieb einer Grundwassersanierungsanlage im Atomgesetz. Die Grundwassersanierung wird noch einige Jahre in Anspruch nehmen, bis der wasserrechtliche Sanierungswert von 20 µg Uran/l erreicht ist. [6] |
Abfälle |
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Verbringung von Abfällen: |
Beide Salzbergwerke sind unterirdisch miteinander verbunden. |
Quellen[1] nukemtechnologies.com: Über uns [4] Jacob Martin: „Der atomindustrielle Komplex und das Recht – Hintergründe des Hanauer ALKEM-Prozesses“, Kritische Justiz, 1987 Heft 4, Nomos [7] umweltministerium.hessen.de: NCS [8] Stadt Heilbronn: „Lagerung von schwach radioaktiven Abfällen im Salzbergwerk Heilbronn“, 25.10.2011 |
NUKEM Hanau

Quelle: http://www.anti-atom-aktuell.de