Anlage |
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Name: | SBH-Uran: Siemens Brennelementwerk Hanau, Betriebsteil Uran |
Bundesland: | Hessen |
Betreiber: | Siemens AG Bis 1988 RBU - Reaktor-Brennelement Union. Das Unternehmen wurde 1969 von Siemens (60%) und NUKEM (40%) als RBG - Reaktor-Brennelemente Gesellschaft gegründet und 1974 in RBU umbenannt. Nach dem Transnuklearskandal übernahm Siemens 1988 die Anteile von NUKEM und benannte ALKEM in „Siemens Brennelementwerk Hanau – Betriebsteil Uran-Verarbeitung (SBH-Uran)“ um. |
Inbetriebnahme: | 1969 |
Brennelement- | Brennelemente für Leichtwasserreaktoren aus niedrig angereichertem Uran |
Fertigung gesamt: | 5 Mio. Brennstäbe aus 13.000 t UO2-Pulver |
Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde: | Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUELV) |
Umgebungs- | Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG) |
Weisungen: | 1985: Aufhebung der Teil-Stilllegungsverfügung. Der hessische Wirtschaftsminister Steger hatte diese Verfügung erlassen weil die RBU einen vom Atomgesetz zwingend vorgeschriebenen Genehmigungsantrag auf Umgang mit hochangereichertem Uran und plutoniumhaltigen Brennstäben nicht vorgelegt hatte. [1] |
Betrieb ohne Genehmigung: | Die 3. Novelle des AtG erforderte eine Umstellung der befristeten Umgangsgenehmigung nach § 9 AtG in eine unbefristete Genehmigung nach § 7 AtG. Für die Hanauer Brennelementfabriken wurden fristgemäß Anträge nach §7 AtG gestellt, allerdings ohne die neu erforderlichen Sicherheitsnachweise zu erbringen. Mehr als ein Jahrzehnt verschleppten NUKEM, ALKEM, RBU und HOBEG mit Billigung des Landes Hessen durch „Vorabzustimmung“ und in Kenntnis des Bundes das Genehmigungsverfahren, bauten ihre Produktionsanlagen um und aus und hantieren wie ALKEM sogar mit hochgiftigem Plutonium ohne Sicherung gegen Flugzeugabstürze oder Erdbeben. 1986 legte die Staatsanwaltschaft eine 658-seitige Anklageschrift wegen unerlaubten Betriebs einer kerntechnischen Anlage vor. Die angeklagten Manager und Verantwortlichen im hessischen Umweltministerium wurden jedoch am 12.11.1987 alle freigesprochen, da ein absichtliches Fehlverhalten nicht beweisbar war. Allerdings stellte das Gericht fest, dass die Vorabzustimmungen rechtswidrig erteilt wurden. [2] |
Stilllegung |
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Außerbetriebnahme: | 1995 durch Siemens aus wirtschaftlichen Gründen [3] |
Rückbau: | 1996-1998 Mehrere Rückbaugenehmigungen Mai 2006: Aus dem Geltungsbereich des Atomgesetzes entlassen |
Grundwasser- Kontamination: | Ende 1985 flossen 240.000 Liter uranverseuchtes Schmutzwasser in die öffentliche Kanalisation ab. Seit Dezember 1985 sickerte über Jahre hinweg strahlenbelastetes Wasser aus einem nicht georteten Leck des RBU-Kühlkreislaufsystems ins Grundwasser. Die radiologische Grundwassersanierung wurde im Januar 2006 abgeschlossen, die chemotoxische Sanierung dauert noch an. [3] |
Abfälle |
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Verbringung von Abfällen: |
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Quellen[1] "Atomindustrie - Ganz geknickt", DER SPIEGEL, 13.05.1985 [2] Jacob Martin: „Der atomindustrielle Komplex und das Recht – Hintergründe des Hanauer ALKEM-Prozesses“, Kritische Justiz, 1987 Heft 4, Nomos [4] umweltministerium.hessen.de: NCS [7] Stadt Heilbronn: „Lagerung von schwach radioaktiven Abfällen im Salzbergwerk Heilbronn“, 25.10.2011 |
RBU Hanau

Quelle: http://www.anti-atom-aktuell.de