RBZ Neckarwestheim

Name: RBZ-GKN Reststoffbearbeitungszentrum GKN

Art der Anlage: Konditionierungs- und Freimessanlage

Status der Anlage: im Bau

Bundesland: Baden-Württemberg

Betreiber: Gesellschaft für nukleares Reststoffrecycling mbH

Foto: AG AtomErbe Neckarwestheim

Anlage

                                      

Name der Anlage:

RBZ-GKN Reststoffbearbeitungszentrum GKN

Bundesland:

Baden-Württemberg

Betreiber:

Gesellschaft für nukleares Reststoffrecycling mbH

Für das RBZ wurde von der EnBW Kernkraft GmbH (EnKK) eigens eine Gesellschaft für nukleares Reststoffrecycling mbH gegründet. Die Gesellschaft steht für den Einstieg strategischer Partner offen. Die Verhandlungen mit Bilfinger sind allerdings gescheitert (2014). [1]

Gesellschafter:

EnBW AG

Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde:

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM)

Umgebungs-überwachung:

Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW)

Lage:

Durch die Lage im Steinbruch ist das Gelände begrenzt. Die Hallen wurden auf dem Gelände der abgerissenen Zellenkühltürme von Block I gebaut.

Genehmigung:

22.04.2014: EnBW legt eine Erheblichkeitsstudie vor, die besagt, dass vom RBZ-GKN keine erheblichen Umweltauswirkungen ausgehen würden und damit eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung im Genehmigungsverfahren nicht erforderlich sei. [2] Dies wurde vom Öko-Institut bestätigt. [3] Die Initiative Atomerbe Neckarwestheim hat trotzdem eine 13-seitige kritische Stellungnahme eingereicht. [4]

23.04.2014: Antrag auf Umgangsgenehmigung nach § 7 StrlSchV beim UM. Die Genehmigung steht noch aus.

22.02.2016: Baugenehmigung durch das Landratsamt Heilbronn [5]

17.12.2018: Alle nötigen Genehmigungen zum Umgang mit radioaktiven Stoffen wurden erteilt.

Die Genehmigungen für die RBZ- und SAL-Anlagen "verstoßen gegen das Minimierungsgebot des Strahlenschutzes, gegen das Verursacherprinzip und gegen das Vorsorgeprinzip, sie sind deshalb abzulehnen", heißt es von Kritiker*innen. [6]

Inbetriebnahme: Die Inbetriebnahme war ursprünglich für Ende 2019 angekündigt. [7] inzwischen ist von "Mitte 2020" die Rede. [8]

Konditionierung:

Im RBZ-GNK sollen Abfälle aus GKN I und GKN II sowie aus anderen Anlagen der EnKK bearbeitet werden können, u.a. der Dampferzeuger aus KKP 2 [9] und der Wärmetauscher aus KKP 1.

Das RBZ besteht aus einer Reststoffbearbeitungshalle, einer Freimesshalle, dem Übergangbereich sowie ca. 1.640 m² Lagerflächen. Verbrennen und Schmelzen radioaktiver Abfälle soll bei externen Konditionierern durchgeführt und die radioaktiven Aschen und Schlacken anschließend zurückgenommen werden.

Verfahren am Standort:

  • Zerlegung thermisch
  • Zerlegung mechanisch
  • Zerlege-Caisson für Großkomponenten
  • Kabelschäl-/Recyclinganlage
  • Betonbrecher und Betonbearbeitung
  • Dekontamination: Trocken-Abrasivverfahren und Nassverfahren
  • Ultraschallreinigung
  • chemische und elektrochemische Dekonteinrichtungen
  • Abfallsortierung
  • Hochdruckpresse
  • Behältertrocknung
  • Verdampferanlage
  • Konditionierung von Verdampferkonzentraten
  • Konditionierung von konventionellen Schadstoffen
  • Verpackungseinrichtungen
  • Freimessung [10]
Das RBZ soll auf einen Durchsatz von 10t/Tag im Einschichtbetrieb ausgelegt werden. [3]

Besondere Gefahren:

Mit der Gründung der neuen Gesellschaft will sich die EnKK ein neues Geschäftsfeld erschließen und ihr Rückbaukonzept und Know-How weltweit vermarkten. Die Öffnungsklausel für die Behandlung und Lagerung von Atommüll von anderen EnBW-Standorten kann zum Einfallstor für anderen Atommüll werden, selbst wenn die EnBW derzeit das Gegenteil erklärt. Die Energiewerke Nord (Zwischenlager Lubmin) haben eine solche Entwicklung bereits vollzogen.

Die Anlage steht auf dem Gelände eines ehemaligen Steinbruchs auf geologisch instabilem Grund. Der Kühlturm (Bodendurchmesser 165 Meter) ist bereits um 40 cm abgesunken. Über mehrere Jahre wurde mit Hilfe von Beton-Einpressungen in den Untergrund versucht, diesen zu stabilisieren. Ende 2002 kam es auf einem Acker 4,5 km vom AKW entfernt ohne Vorwarnung zu einem 18 Meter tiefen Erdeinbruch. [11]

Stilllegung

 

Befristung:

Keine Befristung der Anlage beantragt.

Abfälle

 

Inventar:

Ca. 2.950 m² Zwischenlagerflächen von radioaktiven Abfällen und freigemessenen Abfällen sowie zur Transportbereitstellung. 1.400 m² davon sind für die angelieferten Rohabfälle vorgesehen. Die Lagerflächen werden befestigt aber nicht überdacht. [2]

Transporte

 

  • Zur Anlage:

gerechnet wird mit täglich zwei Transporten, überwiegend aus dem Abbau von GKN I und GKN II

Großkomponenten aus KKP 1 (z.B. Wärmetauscher) und KKP 2 (z.B. Dampferzeuger) zur Zerlegung

Rücktransporte von konditionierten Abfällen von externen Konditionierern [2]

  • Von der Anlage:

Rücktransport von Abfällen nach Behandlung und Konditionierung an die Abfallverursacher

Abtransport von Rohabfällen zu externen Konditionierern [2]

  • Gleisanschluss:

Nicht vorhanden

Adressen

 

Betreiber:

Gesellschaft für nukleares Reststoffrecycling GmbH, Im Steinbruch, 74382 Neckarwestheim

Behörden:

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Kernerplatz 9, 70182 Stuttgart, Postfach 103439
70029 Stuttgart, Tel.: 0711 / 126-0, Fax: 0711 / 126-2881, poststelle(at)um.bwl.dewww.um.baden-wuerttemberg.de

LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg, Postfach 10 01 63, 76231 Karlsruhe, Tel.: 0721 / 5600-0, Fax: 0721 / 5600-1456, poststelle(at)lubw.bwl.de, www.lubw.baden-wuerttemberg.de

Kritiker*innen:

Bund der Bürgerinitiativen mittlerer Neckar e.V.
c/o Albrecht Klumpp, Kreuzstr. 34, 71723 Großbottwar
Email: info(at)bbmn.de, www.bbmn.de
Telefon: 0151-51760104

AG AtomErbe Neckarwestheim, c/o BUND Regionalverband Heilbronn-Franken, Lixstraße 10, 74072 Heilbronn, richtig-abschalten(at)atomerbe.de, www.atomerbe-neckarwestheim.de

Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim
c/o DemoZ, Wilhelmstr. 45/1, 71638 Ludwigsburg, neckarwestheim(at)antiatom.net, http://neckarwestheim.antiatom.net/
Telefon: 07141 / 90 33 6

Aktionsbündnis Energiewende Heilbronn
c/o BUND Regionalverband Heilbronn-Franken, Lixstraße 10, 74072 Heilbronn, energiewende-hn(at)gmx.de, www.energiewendeheilbronn.de

Interessengemeinschaft Deponien Froschgraben Schwieberdingen und Burghof Horrheim, c/o Martin Theurer und Dr. Dierk Christian Vogt, Peter-von-Koblenz-Str. 45, 71701 Schwieberdingen, mail(at)froschgraben-freigemessen.de, www.froschgraben-freigemessen.de

Quellen

[1] „Die EnBW will „zügig und effizient“ vorgehen“ stuttgarter-zeitung.de vom 31.03.2014

[2] Dr. Ing. Frank Dröscher: "Errichtung und Betrieb des Reststoffbearbeitungszentrums Neckarwestheim (RBZ-N) - Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c UVPG Umwelterheblichkeitstudie (UES)", 22.05.2014

[3] Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württenberg: Genehmigungsbescheid für das Kernkraftwerk Neckarwestheim Block I (GKN I) der EnBW Kernkraft GmbH (EnKK) - Stillegungs- und erste Abbaugenehmigung (1. SAG), 03.02.2017

[4] AG AtomErbe Neckarwestheim: Initiativstellungnahme zum atomrechtlichen Genehmigungsverfahren für das Reststoffbearbeitungszentrum (RBZ und das Standort-Abfalllager (SAL) beim Atomkraftwerk Neckarwestheim, 04.04.2016

[5] EnBW erhält Baugenehmigung für die Rückbau-Infrastruktur am Standort Neckarwestheim, pressebox.de, 22.02.2016

[6] AG AtomErbe Neckarwestheim: Presse-Mitteilung 17.12.2018

[7] SWR, 7.8.2019: Im Zeitplan: Rückbau vom AKW Neckarwestheim

[8] stimme.de, 30.11.2019 - GKN: Große Verspätung bei Rückbau-Anlagen

[9] Sicherheitsbericht: Stilllegung und Abbau von Anlagenteilen des Kernkraftwerks Philippsburg Block 2 (KKP 2), Januar 2018

[10] EnBW Kernkraft GmbH: Rückbau im Dialog – Präsentation Bürgerdialog-Veranstaltung in Neckarwestheim, 05.03.2015

[11] „Landkarte des Schreckens“, DER SPIEGEL12/201, S.138 ff.