Anlage |
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Name der Anlage: | RBZ-GKN Reststoffbearbeitungszentrum GKN |
Bundesland: | Baden-Württemberg |
Betreiber: | Gesellschaft für nukleares Reststoffrecycling mbH Für das RBZ wurde von der EnBW Kernkraft GmbH (EnKK) eigens eine Gesellschaft für nukleares Reststoffrecycling mbH gegründet. Die Gesellschaft steht für den Einstieg strategischer Partner offen. Die Verhandlungen mit Bilfinger sind allerdings gescheitert. [1] |
Gesellschafter: | EnBW AG |
Lage: | Durch die Lage im Steinbruch ist das Gelände begrenzt. Die Hallen wurden auf dem Gelände der abgerissenen Zellenkühltürme von Block I gebaut. |
Inbetriebnahme: | März 2021 [2] |
Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde: | Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM) |
Genehmigung: | 23.04.2014: Antrag auf Umgangsgenehmigung nach § 7 StrlSchV beim UM 22.05.2014: EnBW legt eine Erheblichkeitsstudie vor, die besagt, dass vom RBZ-GKN keine erheblichen Umweltauswirkungen ausgehen würden und damit eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung im Genehmigungsverfahren nicht erforderlich sei. [3] Dies wurde unter Berufung auf die Begutachtung durch das vom Umweltministerium bestätigt. [4] 22.02.2016: Baugenehmigung durch das Landratsamt Heilbronn 17.12.2018: Umgangsgenehmigung durch das Umweltministerium [5] 08.02.2021: Zustimmung des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zur Inbetriebnahme des RBZ-GKN [6] Max. zulässige Gesamtaktivität: 1 x 1013 Bq Konditionierung von radioaktiven Abfällen aus Betrieb und Rückbau von Anlagen der EnBW und von Prüfstrahlern, auch wenn diese durch gemeinsame Behandlung oder Bearbeitung mit Abfällen oder Reststoffen aus anderen Einrichtungen vermischt sind oder sich in bereits an die BGZ übergebene Zwischenlager befinden. Im RBZ-N dürfen Abfälle aus GKN I und GKN II sowie aus anderen Anlagen der EnBW bearbeitet werden. Die Großkomponenen aus den KKP 1 und KKP 2 werden wie z.B. der Dampferzeuger aus KKP 2 zur Zerlegung zum RBZ-N gebracht. [7] |
Konditionierung: | Das RBZ-N besteht aus einer Reststoffbearbeitungshalle, einer Freimesshalle, Lagerflächen sowie sonstigen Bereichen. Verbrennen und Schmelzen radioaktiver Abfälle soll bei externen Konditionierern durchgeführt und die radioaktiven Aschen und Schlacken anschließend zurückgenommen werden. Verfahren am Standort:
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Besondere Gefahren: | Die Initiative Atomerbe Neckarwestheim hat trotzdem eine 13-seitige kritische Stellungnahme eingereicht. [9] Die Genehmigungen für die RBZ- und SAL-Anlagen "verstoßen gegen das Minimierungsgebot des Strahlenschutzes, gegen das Verursacherprinzip und gegen das Vorsorgeprinzip, sie sind deshalb abzulehnen", heißt es von Kritiker*innen. [10] Die Öffnungsklausel für die Behandlung und Lagerung von Atommüll von anderen EnBW-Standorten kann zum Einfallstor für anderen Atommüll werden, selbst wenn die EnBW derzeit das Gegenteil erklärt. Die Energiewerke Nord (Zwischenlager Lubmin) haben eine solche Entwicklung bereits vollzogen. Die Anlage steht auf dem Gelände eines ehemaligen Steinbruchs auf geologisch instabilem Grund. Der Kühlturm (Bodendurchmesser 165 Meter) ist bereits um 40 cm abgesunken. Über mehrere Jahre wurde mit Hilfe von Beton-Einpressungen in den Untergrund versucht, diesen zu stabilisieren. Ende 2002 kam es auf einem Acker 4,5 km vom AKW entfernt ohne Vorwarnung zu einem 18 Meter tiefen Erdeinbruch. [11] |
Stilllegung |
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Befristung: | Unbefristete Betriebsgenehmigung |
Abfälle |
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Abfalllagerung: | Ca. 2.950 m² Zwischenlagerflächen von radioaktiven Abfällen und freigemessenen Abfällen sowie zur Transportbereitstellung. Die Lagerflächen werden befestigt, aber nicht überdacht. [3] |
Inventar: | Bestand 31.12.2022: [12]
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Transporte |
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Zur Anlage: | Gerechnet wird mit täglich zwei Transporten [3]
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Von der Anlage: | Rücktransport von Abfällen nach Behandlung und Konditionierung an die Abfallverursacher Abtransport von Rohabfällen zu externen Konditionierern |
Gleisanschluss: | Nicht vorhanden |
Adressen |
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Betreiber: | Gesellschaft für nukleares Reststoffrecycling GmbH |
Behörden: | Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg |
Kritiker*innen: | Bund der Bürgerinitiativen mittlerer Neckar e.V. AG AtomErbe Neckarwestheim Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim Aktionsbündnis Energiewende Heilbronn Interessengemeinschaft Deponien Froschgraben Schwieberdingen und Burghof Horrheim |
Quellen[1] „Die EnBW will „zügig und effizient“ vorgehen“ stuttgarter-zeitung.de vom 31.03.2014 [10] AG AtomErbe Neckarwestheim: Presse-Mitteilung 17.12.2018 [11] „Landkarte des Schreckens“, DER SPIEGEL12/201, S.138 ff. |