Anlage | |
Name der Anlage: | Brennelemente-Zwischenlager Biblis (BZB) |
Bundesland: | Hessen |
Betreiber: | BGZ - Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH |
Gesellschafter: | Infolge des Entsorgungsübergangsgesetzes vom 27.01.2017 wurde das Zwischenlager inklusive der Abfallbehälter am 01.01.2019 auf die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH übertragen. Die BGZ ist ein privatwirtschaftlich geführtes Unternehmen, das zu 100 % im Besitz des Bundes ist. [1] Sie ist eine Ausgründung der Gesellschaft für Nuklearservice (GNS). [2] Bis 31.12.2018: RWE Power AG und RWE Rheinbraun AG |
Genehmigungs-behörde: | Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) 30.06.2016: Übergang der Zuständigkeit vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) auf das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE), seit 01.01.2020: Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) |
Aufsichtsbehörde: | Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) |
Bauweise: | Hallenbau WTI-Konzept: Wandstärke 85 cm, Deckenstärke 60 cm, Bodenplatte 1,5 m Länge ca. 92 m, Breite ca. 38 m, Höhe ca. 19,5 m; seit der Erweiterung des baulichen Schutzes des SZL Biblis befinden sich vorgelagert der westlichen sowie der östlichen Längswand in ca. 3,5 m Abstand (bzw. ca. 5,5 m im Bereich eines Kabelschachtes) 10,10 m hohe Stahlbetonwände, die den Gebäudekomplex auf bis zu 48 m verbreitern. [3] Zweischiffiges Gebäude, bestehend aus zwei durch eine Zwischenwand abgetrennte Hallen. |
Inbetriebnahme: | 18.05.2006: Einlagerung des ersten Castor-Behälters [4] Juni 2008: Einlagerung der ersten MOSAIK-Behälter in Halle 2 [4] |
Genehmigung: [5] | Genehmigung vom 22.09.2003 nach §6 AtG:
Lagerung in CASTOR® V/19 Behältern, max. 19 BE pro CASTOR®:
Sonstige radioaktive Stoffe:
|
Änderungen und | 1. Änderungsgenehmigung vom 20.10.2005: Erneuerung der Zaundetektion 1. Ergänzung vom 20.03.2006: Einlagerung von Brennelementen mit integriertem Steuerstab 2. Änderungsgenehmigung vom 27.03.2006: Erhöhung der möglichen Restfeuchte 3. Änderungsgenehmigung 16.06.2014: Gemischte Lagerung von Brennelementen und sonstigen radioaktiven Abfällen (CASTOR® V/19 und MOSAIK® II mit B(U)-Zulassung) in Halle 2 des Standort-Zwischenlagers 4. Änderungsgenehmigung vom 22.07.2014: Baulicher Schutz gegen Einwirkung Dritter (SEWD) 5. Änderungsgenehmigung vom 22.09.2015: Modifikation Castor V/19 6. Änderungsgenehmigung vom 07.04.2016: Aufrüstung der Krananlagen 7. Änderungsgenehmigung vom 17.12.2017: Beitritt der RWE Nuclear GmbH 8. Änderungsgenehmigung vom 14.06.2018: Aufbewahrung von Brennstäben in Köchern 9. Änderungsgenehmigung vom 19.12.2019: Aufbewahrung von HAW-Glaskokillen aus der Wiederaufarbeitung in Sellafield in CASTOR HAW28M Obwohl es sich um teilweise gravierende Änderungen handelt (z.B. Lagerung der HAW28M ohne Reparaturmöglichkeit) wurden alle Änderungsgenehmigungen ohne Umweltverträglichkeitsprüfung und ohne Öffentlichkeitsbeteiligung erteilt. Aktuell beantragte Änderungen:
|
Lagerung schwach- und mittelaktiver Abfälle: | 13.12.2006: Genehmigung nach §7 StrlSchV für die Lagerung von nicht-wärmeentwickelnden konditionierten in Form von z.B. Filterkerzen, Core-Bauteilen und Verdampferkonzentraten in max. 252 MOSAIK-II- Behältern in Halle 2.
Die Genehmigung ist befristet für zehn Jahre ab der ersten Einlagerung. Es dürfen auch Abfälle aus anderen Atomanlagen gelagert werden. [6] |
Besondere Gefahren: | Beim WTI-Konzept kann ein gezielter Flugzeugangriff zu größeren Schäden mit einem Einsturz von Wänden und Dach führen, das Deckelsystem einzelner Behälter kann direkt getroffen werden. [7] Es gibt keine Reparaturmöglichkeit undichter CASTOR-Behälter im SZL. Mit Rückbau des Brennelementlagerbeckens entfällt die Möglichkeit, undichte Castoren im AKW zu entladen und zu reparieren bzw. auszutauschen. Die Behälter HAW28M mit den Glaskokillen aus Sellafield dürfen gar nicht unter Wasser repariert werden. Ohne Heiße Zelle kann auf einen undichten Primärdeckel nur ein Fügedeckel aufgeschweißt werden. Dann dürfen diese Behälter aber nicht mehr transportiert werden. [8] |
Meldepflichtige Ereignisse: | keine (Stand 31.12.2022) [9] |
Stilllegung |
|
Betrieb befristet: | Bis 17.05.2046 (40 Jahre nach Einlagerungsbeginn 18.05.2006) [4] |
Abfälle |
|
Inventar: [10] | 102 CASTOR-V/19-Behälter mit bestrahlten Brennelementen aus den AKW Biblis 1 und 2, inkl. 1 Behälter mit 276 Sonderbrennstäben 6 CASTOR HAW/M mit Glaskokillen aus Sellafield 138 MOSAIK-Behälter (Halle 2) 27 Stellplätze bleiben frei. [11] |
Transporte |
|
CASTOREN aus Sellafield (GB): | 14.02.2020: Transportgenehmigung [12] Der Transport war für April 2020 angesetzt, wurde jedoch wegen der Corona-Pandemie ausgesetzt. In dem Zuge wurde bekannt, dass 6.000 Polizisten für die Begleitung des Transportes eingesetzt werden sollten. [13] 04.11.2020: Begleitet von Protesten und 3.000 Polizisten fand mitten in einer Corona-Welle der Castor-Transport statt. [14] |
Gleisanschluss: | Vorhanden |
Adressen | |
Betreiber: | BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH Frohnhauser Straße 67, 45127 Essen, Telefon 0201 2796-0, Webseite: www.bgz.de, E-Mail: info@bgz.de |
Behörden: | Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) |
KritikerInnen: | Arbeitskreis gegen Atomanlagen Frankfurt atomkraftENDE.darmstadt AK.W.ende Bergstraße |
Quellen[2] Gesellschaft für Nuklearservice: Unternehmensmagazin Ausgabe 9-11/2016 [5] base.bund.de: Standort-Zwischenlager Biblis (Hessen) [11] base.bund.de: Interaktive Karte zu den Zwischenlagern für hochradioaktive Abfälle, abgerufen am 28.04.2020 [12] bund.base.de: Sicherheitsanforderungen für Rücknahme-Transport nach Biblis nachgewiesen, abgerufen 28.04.2020 [13] Castor-Transport wegen Coronavirus abgesagt, Der Spiegel 12.03.2020 |