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Name der Anlage: | Brennelemente-Zwischenlager Brokdorf (BZF) (Wir haben wegen bestehender Verlinkungen den alten Titel des Datenblatts beibehalten) |
Bundesland: | Schleswig-Holstein |
Betreiber: | BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH Infolge des Entsorgungsübergangsgesetzes vom 27.01.2017 wurde das Zwischenlager inklusive der Abfallbehälter am 01.01.2019 auf die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH übertragen. [1] Die BGZ ist ein privatwirtschaftlich geführtes Unternehmen, das zu 100 % im Besitz des Bundes ist. Bis 31.12.2018: PreussenElektra GmbH |
Bauweise: | Hallenbau STEAG-Konzept: Wandstärke ca.1,2 m, Deckenstärke ca. 1,3 m, einschiffiges Gebäude |
Inbetriebnahme: | 05.03.2007: Einlagerung des ersten CASTOR®-Behälters |
Genehmigungs-behörde: | Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) 30.06.2016: Übergang der Zuständigkeit vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) auf das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE), seit 1.1.2020: Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) |
Aufsichtsbehörde: | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) |
Genehmigung: [2] | Genehmigung vom 28.11.2003 durch das BfS nach §6 AtG:
Lagerung in CASTOR® V/19 Behältern, max. 19 BE pro CASTOR®:
Sonstige Genehmigungen:
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Änderungen und | 1. Änderungsgenehmigung vom 24.05.2007: Erhöhung der möglichen Restfeuchte 2. Änderungsgenehmigung vom 19.07.2012: Aufrüstung Krananlage 3. Änderungsgenehmigung vom 29.08.2012:
4. Änderungsgenehmigung vom 07.07 2022: Erweiterung des baulichen Schutzes gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD) 5. Änderungsgenehmigung vom 07.12.2022: zusätzliche Beladevarianten und Behälterinventare für Castor V/19 6. Änderungsgenehmigung vom 19.12.2023: Aufbewahrung von Köchern mit Sonderbrennstäben in Behältern der Bauart Castor V/19 7. Änderungsgenehmigung vom 27.03.2024: Aufbewahrungsgenehmigung für verfestigte hochradioaktive Abfälle aus der Wideraufarbeitung in Castor HAW28M Alle Änderungen wurden ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durch das BfS erteilt. Aktuell beantragte Änderungen: keine |
Besondere Gefahren: | Das SZL Brokdorf ist baugleich mit dem SZL Brunsbüttel Am 20.06.2013 erklärte das Oberverwaltungsgericht Schleswig die Betriebsgenehmigung für das SZL Brunsbüttel für nicht rechtens, da die Risiken für den Fall eines gezielten Terrorangriffs mit Flugzeugen und eines Angriffs mit speziellen Waffen nicht im erforderlichen Umfang berücksichtigt worden seien. [3] Es gibt keine Reparaturmöglichkeit undichter CASTOR-Behälter im SZL. Mit Rückbau des Brennelementlagerbeckens entfällt die Möglichkeit, undichte Castoren im AKW zu entladen und zu reparieren bzw. auszutauschen. Die Behälter HAW28M mit den Glaskokillen aus Sellafield dürfen nicht unter Wasser repariert werden. Ohne Heiße Zelle kann auf einen undichten Primärdeckel nur ein Fügedeckel aufgeschweißt werden. Dann dürfen diese Behälter aber nicht mehr transportiert werden. [4] |
Meldepflichtige Ereignisse: | 6 (Stand 31.12.2022) [5] 16.06.2007: Ausfall einer Überwachungsbaugruppe im Behälterüberwachungssystem 13.12.2007: Messgerät zur Überwachung der Neutronendosis ausgefallen 03.03.2008: Versehentliches Öffnen einer Zwischentür 09.11.2009: Ausfall einer Kühlwasserheizung am Notstromdiesel 22.02.2012: Ausfall der Brandmeldeanlage 12.11.2020: Maßabweichungen außerhalb der Toleranz am Primärdeckel des Behälters |
Stilllegung |
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Betrieb befristet: [2] | Bis 04.03.2047 (40 Jahre nach Einlagerungsbeginn) |
Abfälle |
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Inventar: | Bestrahlte Brennelemente aus dem AKW Brokdorf 31.05.2024: 60 CASTOR®-Behälter eingelagert. [6] Zusätzlich werden noch 17 Behälter-Stellplätze für die Entladung des AKW Brokdorf und 7 für Behälter mit Abfällen aus der Wiederaufarbeitung im Ausland benötigt, so dass 16 Stellplätze frei bleiben. [7] |
CASTOREN aus Sellafield (GB): | Laut Konzept des Bundesumweltministeriums vom 19.06.2015 sollen am SZL Brokdorf bis zu 7 Behälter mit verglasten hochradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung in Großbritannien gelagert werden. Das Konzept sieht diverse Abstriche bei der Sicherheit, eine erhebliche Beschleunigung der Genehmigungsverfahren und eine Aushebelung der Öffentlichkeitsbeteiligung vor. [8] 29.09.2017: Antrag auf Einlagerungsgenehmigung der Castor HAW28M Den politischen Vorgaben folgend hat das BfE für das SZL Biblis und das SZL Philippsburg entschieden, dass von der Einlagerung der Castoren des Typs HAW28M keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ausgehen würden, das Verfahren nicht UVP-pflichtig sei und damit auch keine Öffentlichkeitsbeteiligung stattfinden müsse. Für das SZL Brokdorf ist eine gleichlautende Entscheidung zu erwarten. Der Transport in das SZL Brokdorf wurde für 2023 / 2024 angekündigt. [9] |
Gleisanschluss: | Vorhanden |
Adressen | |
Betreiber: | BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH |
Behörden: | Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) |
KritikerInnen:
| Brokdorf akut, c/o Karsten Hinrichsen Anti-Atom-Initiative im Kreis Pinneberg Kieler Initiative gegen Atomanlagen |
Quellen[2] base.bund.de: Standort-Zwischenlager Brokdorf (Schleswig-Holstein) [6] bgz.de: Das Brennelemente-Zwischenlager Brokdorf, abgerufen am 13.05.2024 [7] base.bund.de: Dezentrale Zwischenlager: Standorte und Belegung [9] ndr.de: Castoren kommen 2023 auch nach Brokdorf, 09.05.2019 |