Anlage |
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Name der Anlage: | Standort-Zwischenlager (SZL) Brunsbüttel |
Bundesland: | Schleswig-Holstein |
Betreiber: | Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH Am 01.01.2019 ist die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH dem laufenden Genehmigungsverfahren beigetreten. Infolge des Entsorgungsübergangsgesetzes vom 27.01.2017 wird das Zwischenlager inklusive der Abfallbehälter nach der Genehmigung auf die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH übertragen. Die BGZ ist ein privatwirtschaftlich geführtes Unternehmen, das zu 100 % Im Besitz des Bundes ist. [1] Die BGZ ist eine Ausgründung der Gesellschaft für Nuklearservice (GNS). |
Genehmigungs-behörde: | Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BaSE) 30.06.2016: Übergang der Zuständigkeit vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) auf das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) [1] 01.01.2020: Umbenennung in BaSE |
Aufsichtsbehörde: | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUR) |
Umgebungs-überwachung: | Helmholtz-Zentrum GKSS-Forschungszentrum Geesthacht GmbH |
Bauweise: | Hallenbau STEAG-Konzept: Wandstärke ca. 1,2 m, Deckenstärke ca. 1,3 m, einschiffiges Gebäude |
Inbetriebnahme: | 05.02.2006 |
Genehmigung: [2] | Genehmigung vom 28.11.2003 nach §6 AtG, Anordnung des Sofortvollzuges am 28.10.2005:
Lagerung in CASTOR® V/52 Behältern, max. 52 BE pro CASTOR®:
Sonstige Genehmigungen:
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Änderungen und | 1. Änderungsgenehmigung vom 14.03.2008: Erhöhung der möglichen Restfeuchte, ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durch das BfS erteilt. 2. Änderungsgenehmigung vom 21.07.2014 (nach dem Urteil des OVG Schleswig): Aufrüstung der Krananlage. Mit dem Urteil des BVerwG vom 08.01.2015 wurde die Genehmigung vom 28.11.2003 aufgehoben. Damit sind laut Bundesregierung auch die laufenden Änderungsgenehmigungsverfahren gegenstandslos. [3] |
Klagen: | 17.04.2004: Ein ca. 6 km entfernt wohnendes Ehepaar reicht Klage gegen die Genehmigung ein. 31.01.2007: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig weist die Klage ab, lässt aber eine Revison zu. 10.04.2008: Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hebt das Urteil des OVG auf und weist die Klage an das OVG zurück. 19.06.2013: Das Oberverwaltungsgericht hebt die Genehmigung für das SZL Brunsbüttel auf. Unter anderem seien die Risiken von gezielten Terrorangriffen sowie der Absturz einer Airbus A380 nicht ausreichend untersucht worden. [4] 08.01.2015: Das BVerwG bestätigt die Entscheidung des OVG und damit die Aufhebung der Betriebsgenehmigung. [5] |
Betrieb ohne Genehmigung: | 16.01.2015: Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUR) erlässt eine atomaufsichtliche Anordnung, dass die Castor-Behälter auch ohne Genehmigung bis Anfang 2018 im Standortzwischenlager verbleiben dürfen. Bis dahin muss die Betreiberin des Zwischenlagers, Vattenfall, für eine genehmigte Aufbewahrung Sorge tragen, eine Regelung zur Zwischenlagerung zu treffen. [6] Diese Anordnung wurde inzwischen dreimal verlängert, zuletzt am 17.01.2020. [7] Da sich die Neu-Genehmigung für das SZL Brunsbüttel immer weiter verzögert, wurde in der neuen Verlängerung auf eine zeitliche Befristung verzichtet. Die Castoren sollen jetzt bis zu einer erneuten Genehmigung für das SZL Brunsbüttel vor Ort lagern dürfen unabhängig des Zeitpunktes der Genehmigung. 17.12.2018: Das MELUR erlaubt die weitere Einlagerung von Castoren mit Brennelementen aus dem AKW Brunsbüttel obwohl das SZL immer noch keine Genehmigung hat. [8] 11 weitere Castoren sollen "zur bestmöglichen Schadensvorsorge" - deklariert als Bereitstellung - in das SZL eingelagert werden. [9] Das Bundesumweltministerium zieht keine Konsequenzen für andere Standortzwischenlager: "Wir haben aufgrund dieser Situation sofort zu einer Besprechung mit den Länderkollegen, die davon betroffen sind [...] eingeladen und die Diskussion geführt, welche Konsequenzen aus dieser Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu ziehen sind. [Diese haben festgestellt] dass keine Erkenntnisse vorliegen, die die rechtskräftigen Genehmigungen an allen anderen zentralen und dezentralen Zwischenlagern in Frage stellen." [10] |
Besondere Gefahren: | siehe Klagen |
Meldepflichtige Ereignisse: | 4 (Stand 31.12.2018) [11] 15.02.2008: technischer Defekt in einem Druckschalter am äußeren Behälterdeckel 11.01.2013: Batterieausfall in der Netz-unabhängigen Stromversorgung |
Stilllegung |
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Betrieb befristet: | Bis 04.02.2046 (40 Jahre nach Einlagerungsbeginn) |
Abfälle |
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Inventar: | 01.01.2020: 20 CASTOR®-Behälter eingelagert [12] Laut Bundesregierung werden etwa 10 Behälter-Stellplätze noch benötigt. Der Betreiber hat beantragt, wegen der Umbaumaßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit vor Terroranschlägen die Stellplätze von 80 auf 34 zu reduzieren. Würde diesem Antrag stattgegeben, würden 15 Stellplätze frei bleiben. [13] Im Zuge der Konsensfindung zwischen CDU, SPD, FDP und Grünen zum Standortauswahlverfahrensgesetz hat der Landtag Schleswig-Holstein mit großer Mehrheit der Aufnahme von weiteren CASTOR®-Behältern aus Sellafield (GB) zugestimmt. Dies wurde mit dem Gerichtsurteil hinfällig, die Castoren sollen nun ins SZL Brokdorf. |
Gleisanschluss: | Vorhanden |
Adressen | |
Betreiber: | BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH Frohnhauser Straße 67 45127 Essen Tel.: 0201 2796-0 info@bgz.de, www.bgz.de |
Behörden: | Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)
Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUR) Schleswig-Holstein |
KritikerInnen: | BürgerInnen-Initiative (BI) Kiel gegen Atomanlagen Anke Dreckmann, dreckmann(at)t-online.de Brokdorf-akut Anti-Atom-Initiative im Kreis Pinneberg |
Quellen[2] base.bund.de: Zwischenlager Brunsbüttel (Schleswig-Holstein) [5] Bundesverwaltungsgericht Beschluss BVerwG 7 B 25.13 [12] base.bund.de: KarteZwischenlager, abgerufen am 17.11.2020 |
SZL Brunsbüttel

Quelle: contratom.de