Anlage |
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Name der Anlage: | Brennelemente-Zwischenlager Unterweser (BZU) Vor der Umbenennung durch die BGZ: Standort-Zwischenlager (SZL) Unterweser |
Bundesland: | Niedersachsen |
Betreiber: | BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH Infolge des Entsorgungsübergangsgesetzes vom 27.01.2017 wurde das Zwischenlager inklusive der Abfallbehälter am 01.01.2019 auf die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH übertragen. Die BGZ ist ein privatwirtschaftlich geführtes Unternehmen, das zu 100 % im Besitz des Bundes ist. [1] Die BGZ ist eine Ausgründung der Gesellschaft für Nuklearservice (GNS). Bis 31.12.2018: PreussenElektra GmbH |
Genehmigungs-behörde: | Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BaSE) 30.06.2016: Übergang der Zuständigkeit vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) auf das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE), 01.01.2020 Umbenennung in BaSE |
Aufsichtsbehörde: | Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (NMU) |
Umgebungs-überwachung: | Niedersächsische Landesbetriebe für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) |
Bauweise: | Hallenbau STEAG-Konzept: Wandstärke ca. 1,2 m, Deckenstärke ca. 1,3 m, einschiffiges Gebäude |
Inbetriebnahme: | 18.06.2007 |
Genehmigung: [2] | Genehmigung vom 22.09.2003 nach §6 AtG, Anordnung des Sofortvollzuges am 05.02.2007:
Lagerung in CASTOR® V/19 Behältern, max. 19 BE pro CASTOR®:
Sonstige radioaktive Stoffe:
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Änderungen und | 1. Änderungsgenehmigung vom 27.05.2008, Einsatz der Prüfvorschrift PV 170 2. Änderungsgenehmigung vom 05.01.2012, Aufrüstung der Krananlage 3. Änderungsgenehmigung vom 18.12.2012, Modifikation CASTOR® V/19, Inventar 4. Änderungsgenehmigung vom 11.08.2016, Erweiterung des baulichen Schutzes gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD) 5. Änderungsgenehmigung vom 02.11.2017, Zusätzliche Beladevarianten für CASTOR® V/19 6. Änderungsgenehmigung vom 26.07.2018: Aufbewahrung von Köchern mit Sonderbrennstäben in Behältern der Bauart CASTOR® V/19 Alle Änderungsgenehmigungen wurden ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durch das BfS erteilt. Aktuell beantragte Änderungen: keine |
Klagen: | Auch die Genehmigung des BZU ist beklagt. 23.06.2010: Anders als das OVG Schleswig weist das OVG Lüneburg die Klage zweier Landwirte gegen die Genehmigung ab. [3] 22.03.2012: Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) gibt den Klägern in einem Revisionsverfahren teilweise recht und verweist das Verfahren zurück an das OVG Lüneburg. [4] 28.07.2017: In einem Zwischenverfahren klagten die Betroffenen gegen die umfangreichen Schwärzungen in den Unterlagen, die im Gerichtsverfahren vor dem OVG vorgelegt worden sind, die eine Beurteilung der Sicherheitsbewertung unmöglich macht. Das BVerwG weist diese Klage ab. [5] 28.02.2018: Durch Beschluss des OVG Lüneburg wird die Ruhendstellung des Verfahrens auf Antrag der Kläger und nach Einverständnis der Beklagten angeordnet. [6] |
Besondere Gefahren: | Das BZU ist baugleich mit dem SZL Brunsbüttel. Am 08.01.2015 bestätigte das Bundesverwaltungsgericht die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig, dass die Sicherheit des SZL Brunsbüttel nicht nachgewiesen und die Aufhebung der Betriebsgenehmigung rechtens ist. [7] |
Meldepflichtige Ereignisse: | 1 (Stand 31.12.2021) [8] 2020: Maßabweichungen außerhalb der Toleranz am Primärdeckel des Behälters festgestellt. [9] |
Stilllegung |
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Betrieb befristet: | Bis 17.06.2047 (40 Jahre nach Einlagerungsbeginn) |
Abfälle |
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Inventar: | Bestrahlte Brennelemente aus dem AKW Esenshamm / Unterweser 28.02.2024: 40 CASTOR®-Behälter eingelagert Insgesamt werden 40 Stellplätze benötigt, 40 Stellplätze bleiben frei. [10] |
Transporte |
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zur Anlage: | keine |
von der Anlage: | Betriebsabfälle zur Konditionierung, bestrahlte Brennelemente ggf. zur Konditionierung und zur Endlagerung |
Gleisanschluss: | Vorhanden |
Adressen | |
Betreiber: | BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH Frohnhauser Straße 67 45127 Essen Tel.: 0201 2796-0 info@bgz.de, www.bgz.de |
Behörden: | Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (NMU) |
KritikerInnen: | Arbeitskreis Wesermarsch |
Quellen[2] base.bund.de: Standort-Zwischenlager Unterweser/Stadland (Niedersachsen) [3] Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht: 7 KS 215/03", 23.06.2010 [4] Bundesverwaltungsgericht: Beschluss BVerwG 7 C 1.11, 22.03.2012 [5] Bundesverwaltungsgericht: Beschluss BVerwG 20 F 12.16, 28.07.2017 [7] Bundesverwaltungsgericht: Beschluss BVerwG 7 B 25.13, 22.03.2016 [9] Meldepflichtiges Ereignis im Brennelemente-Zwischenlager Unterweser, Pressemitteilung 137/2020 [10] base.bund.de: Karte Zwischenlagerung, abgerufen am 11.12.2020 |