Anlage |
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Name der Anlage: | Brennelemente-Zwischenlager Krümmel (BZK), vorher Standort-Zwischenlager (SZL) Krümmel (Anmerkung: Die BGZ hat bei der Übernahme der Zwischenlager alle Anlagen umbenannt. Wir haben wegen der Verlinkung die alten Namen im Titel beibehalten) |
Bundesland: | Schleswig-Holstein |
Betreiber: | BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH Infolge des Entsorgungsübergangsgesetzes vom 27.01.2017 wurde das Zwischenlager inklusive der Abfallbehälter am 01.01.2019 auf die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH übertragen. [1] Die BGZ ist ein privatwirtschaftlich geführtes Unternehmen, das zu 100 % im Besitz des Bundes ist. Sie ist eine Ausgründung der Gesellschaft für Nuklearservice (GNS). Bis 31.12.2018: Kernkraftwerk Krümmel GmbH und Co oHG |
Bauweise: | Hallenbau STEAG-Konzept: Wandstärke ca. 1,2 m, Deckenstärke ca. 1,3 m, einschiffiges Gebäude |
Inbetriebnahme: | 14.11.2006: Einlagerung des ersten CASTOR®-Behälters |
Genehmigungs-behörde: | Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) 30.06.2016: Übergang der Zuständigkeit vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) auf das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE), seit 1.1.2020: Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) |
Aufsichtsbehörde: | Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) |
Genehmigung: [2] | Genehmigung vom 19.12.2003 nach §6 AtG, Anordnung des Sofortvollzuges am 28.04.2006:
Lagerung in CASTOR® V/52 Behältern, max. 52 BE pro CASTOR®,:
Sonstige Genehmigungen:
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Änderungen und | 1. Änderungsgenehmigung vom 14.03.2008: Abschwächung beim Nachweis der Intaktheit der BE (Bei einem Versagen eines Brennstabhüllrohres nach der Beladung handelt es sich um kein systematisches Versagen der Brennstabhüllrohre, sondern um ein unabhängiges Einzelereignis) 2. Änderungsgenehmigung vom 17.10.2007: Erhöhung der möglichen Restfeuchte) 3. Änderungsgenehmigung vom 09. Juli 2014: Aufrüstung der Krananlage 4. Änderungsgenehmigung vom 18.04.2016: Erweiterung des baulichen Schutzes gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD) 5. Änderungsgenehmigung vom 04.07.2016: Transport- und Lagerbehälter CASTOR® V/52 - Modifikation, Inventar 6. Änderungsgenehmigung vom 18.12.2018: Aufbewahrung von Köchern mit Sonderbrennstäben in Behältern der Bauart CASTOR® V/52 Alle Änderungsgenehmigungen wurden ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durch das BfS erteilt. Aktuell beantragte Änderungen: keine |
Besondere Gefahren: | Das SZL Krümmel ist baugleich mit dem SZL Brunsbüttel. Am 20.06.2013 erklärte das Oberverwaltungsgericht Schleswig die Betriebsgenehmigung für das SZL Brunsbüttel für nicht rechtens, da die Risiken für den Fall eines gezielten Terrorangriffs mit Flugzeugen und eines Angriffs mit speziellen Waffen nicht im erforderlichen Umfang berücksichtigt worden seien. [3] Es gibt keine Reparaturmöglichkeit undichter CASTOR-Behälter im SZL. Mit Rückbau des Brennelementlagerbeckens entfällt die Möglichkeit, undichte Castoren im AKW zu entladen und zu reparieren bzw. auszutauschen. |
Meldepflichtige Ereignisse: | 0 (Stand 31.12.2014) [4] |
Stilllegung |
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Betrieb befristet: | Bis 13.11.2046 (40 Jahre nach Einlagerungsbeginn) |
Abfälle |
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Inventar: | 28.02.2024: 42 CASTOR®-Behälter eingelagert. Nach vollständiger sicherheitstechnischer Umrüstung 65 Stellplätze, so dass 23 Stellplätze frei bleiben [5] |
Gleisanschluss: | Vorhanden |
Adressen | |
Betreiber: | BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH Frohnhauser Straße 67 45127 Essen Telefon 0201 2796-0 info@bgz.de, www.bgz.de |
Behörden: | Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) |
KritikerInnen: | BI gegen Leukämie in der Elbmarsch Lüneburger Aktionsbündnis gegen Atom (LagAtom) |
Quellen[2] base.bund.de: Standort-Zwischenlager Krümmel (Schleswig-Holstein), abgerufen am 26.08.2021 [5] base.bund.de: Dezentrale Zwischenlager: Standorte und Belegung |