SZL Lingen

Name: Standort-Zwischenlager Lingen

Art der Anlage: Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente

Status der Anlage: in Betrieb

Bundesland: Niedersachsen

Betreiber: BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH

Anlage

 

Name der Anlage:

Brennelemente-Zwischenlager Lingen (BZL)
Vor der Umbenennung durch die BGZ: Standort-Zwischenlager (SZL) Lingen

(Wir haben wegen bestehender Verlinkungen den alten Titel des Datenblatts beibehalten)

Bundesland:

Niedersachsen

Betreiber:

BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH

Infolge des Entsorgungsübergangsgesetzes vom 27.01.2017 wurde das Zwischenlager inklusive der Abfallbehälter am 01.01.2019 auf die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH übertragen. Die BGZ ist ein privatwirtschaftlich geführtes Unternehmen, das zu 100 % im Besitz des Bundes ist. [1]

Bis 31.12.2018: Kernkraftwerk Lippe-Ems GmbH

Bauweise:

Hallenbau STEAG-Konzept: Wandstärke ca. 1,2 m, Deckenstärke ca. 1,3 m, einschiffiges Gebäude

Inbetriebnahme:

10.12.2022

Genehmigungs- behörde:

Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BaSE)

30.06.2016: Übergang der Zuständigkeit vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) auf das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE), seit 1.1.2020: Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)

Aufsichtsbehörde: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (NMU)

Bauweise:

Hallenbau STEAG-Konzept: Wandstärke ca. 1,2 m, Deckenstärke ca. 1,3 m, einschiffiges Gebäude

Genehmigung: [2]

Genehmigung vom 06.11.2002 nach §6 AtG mit Anordnung des Sofortvollzuges:

  • für Uran-Brennelemente, Hochabbrand-Uran-Brennelemente und MOX-Brennelemente (1. Ergänzung) aus dem AKW Lingen
  • max. 1.250 t SM
  • max. 6,9 x 1019 Bq Aktivität
  • max. 4,7 MW Wärmeleistung
  • Befristung: 09.12.2042 (40 Jahre, Einlagerungsbeginn 10.12.2002)

Lagerung in CASTOR® V/19 Behältern, max. 19 BE pro CASTOR®:

  • 125 Stellplätze
  • Gesamtinventar pro Behälter maximal 5,5 x 1017 Bq
  • max. 39 kW Wärmeleistung pro Behälter
  • Befristung: 40 Jahre ab Beladung

Sonstige radioaktive Stoffe:

  • Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen, die im Standortzwischenlager bei Prüfungen und Wartungen verwendet werden oder als betriebliche Abfälle anfallen
  • Lagerung dieser Stoffe im SZL und Rücknahme nach externer Konditionierung
  • Abstellen leerer, innen kontaminierter CASTOR® V/52, max. 7,4 x 1012 Bq pro Behälter, die für die Beladung vorgesehen sind
  • Umgang mit den beantragten umschlossenen radioaktiven Stoffen in Form von Prüfstrahlern für Mess- und Kalibrierzwecke
  • Abgabe von radioaktiven Stoffen, die in Gasproben aus dem Behältersperrraum enthalten sind

Änderungen und
Ergänzungen:
[2]

Alle Änderungsgenehmigungen wurden ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durch das BfS erteilt.

Aktuell beantragte Änderungen:

  • Aufbewahrung von Köchern mit Sonderbrennstäben in Behältern der Bauart CASTOR® V/19
  • Verwendung des Fügedeckel-Reparatur-Konzeptes als alternative Reparaturvariante

Besondere Gefahren:

Das SZL Lingen ist baugleich mit dem SZL Brunsbüttel. Am 08.01.2015 bestätigte das Bundesverwaltungsgericht die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig, dass die Sicherheit des SZL Brunsbüttel nicht nachgewiesen und die Aufhebung der Betriebsgenehmigung rechtens ist. [3]

Es gibt keine Reparaturmöglichkeit undichter CASTOR-Behälter im SZL. Mit Rückbau des Brennelementlagerbeckens entfällt die Möglichkeit, undichte Castoren im AKW zu entladen und zu reparieren bzw. auszutauschen.

Meldepflichtige Ereignisse:

2 (Stand 31.12.2020) [4]

Dezember 2003: Ausfall der Behälterdichtheitsüberwachung 

Stilllegung

 

Betrieb befristet:

Bis 09.12.2042 (40 Jahre nach Einlagerungsbeginn)

Abfälle

 

Inventar:

28.02.2024: 47 CASTOR®-Behälter eingelagert. Insgesamt werden 85 Stellplätze benötigt. [5]

Gleisanschluss:

Vorhanden

Adressen

 
Betreiber: BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH
Frohnhauser Straße 67, 45127 Essen
Telefon 0201 2796-0
info@bgz.de, www.bgz.de
Behörden:

Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)
Wegelystraße 8, 10623 Berlin
Telefon +49 (0)3018 767676 5000
info@base.bund.de, www.base.bund.de

Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (NMU)
Archivstraße 2, 30169 Hannover
Tel.: (0511) 1200, poststelle(at)mu.niedersachsen.de
www.umwelt.niedersachsen.de

KritikerInnen:

Anti-Atom-Gruppe Osnabrück
antiatom-os(at)gmx.de, www.antiatomgruppe-osnabrueck.de

Anti-Atom-Gruppe Lingen
AntiatomLingen(at)gmx.net

Bündnis AgiEL
www.atomstadt-lingen.de

Quellen

[1] Gesetz zur Regelung des Übergangs der Finanzierungs- und Handlungspflichten für die Entsorgung radioaktiver Abfälle der Betreiber von Kernkraftwerken (Entsorgungsübergangsgesetz - EntsorgÜbG), 27.01.2017

[2] base.bund.de: Standort-Zwischenlager Lingen, Emsland (Niedersachsen)

[3] Bundesverwaltungsgericht Beschluss BVerwG 7 B 25.13

[4] base.bund.de: Kernkraftwerke in Deutschland: Anlagen zur Kernbrennstoffver- und -entsorgung in Deutschland: Meldepflichtige Ereignisse seit Inbetriebnahme

[5] base.bund.de: Dezentrale Zwischenlager: Standorte und Belegung