Anlage |
|
Name der Anlage: | Standort-Zwischenlager (SZL) Isar |
Bundesland: | Bayern |
Betreiber: | BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH Infolge des Entsorgungsübergangsgesetzes vom 27.01.2017 wurde das Zwischenlager inklusive der Abfallbehälter am 01.01.2019 auf die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH übertragen. Die BGZ ist ein privatwirtschaftlich geführtes Unternehmen, das zu 100 % im Besitz des Bundes ist. [1] Sie ist eine Ausgründung der Gesellschaft für Nuklearservice (GNS). [2] Bis 31.12.2018: PreussenElektra GmbH |
Genehmigungs- behörde: | Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) 30.06.2016: Übergang der Zuständigkeit vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) auf das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE), seit 1.1.2020: Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) |
Aufsichtsbehörde: | Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU) |
Umgebungs- | Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU) Unabhängige Messstellen:
|
Bauweise: | Hallenbau WTI-Konzept: Wandstärke 85 cm, Deckenstärke 55 cm, zweischiffiges Gebäude, bestehend aus zwei durch eine Zwischenwand abgetrennten Hallen |
Besondere Gefahren: | Beim WTI-Konzept kann ein gezielter Flugzeugangriff zu größeren Schäden mit einem Einsturz von Wänden und des Daches führen, das Deckelsystem einzelner Behälter kann direkt getroffen werden. [4] Es gibt keine Reparaturmöglichkeit undichter CASTOR-Behälter im SZL. Mit Rückbau des Brennelementlagerbeckens entfällt die Möglichkeit, undichte Castoren im AKW zu entladen und zu reparieren bzw. auszutauschen. Die Behälter HAW28M mit den Glaskokillen aus Sellafield dürfen gar nicht unter Wasser repariert werden. Ohne Heiße Zelle kann auf einen undichten Primärdeckel nur ein Fügedeckel aufgeschweißt werden. Dann dürfen diese Behälter aber nicht mehr transportiert werden. [5] |
Meldepflichtige Ereignisse: | 2 (Stand 31.12.2018) [6] |
Genehmigung: [7] | Genehmigung vom 22.09.2003 nach §6 AtG, Anordnung des Sofortvollzuges am 28.05.2004
Lagerung in CASTOR® V/19 Behältern, max. 19 BE pro Behälter und CASTOR® V/52 Behältern, max. 52 BE pro Behälter
Sonstige radioaktive Stoffe:
|
Änderungen und | 1. Änderungsgenehmigung vom 11.01.2007: Erhöhung der möglichen Restfeuchte für CASTOR® V/19 2. Änderungsgenehmigung vom 29.02.2008: Erhöhung der möglichen Restfeuchte für CASTOR® V/52 3. Änderungsgenehmigung vom 16.11.2011: Aufrüstung Krananlage 4. Änderungsgenehmigung vom 07.02.2012:
5. Änderungsgenehmigung vom 20. Juni 2016, Erweiterung des baulichen Schutzes gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD) 6. Änderungsgenehmigung vom 28. Juli 2016, Verwendung des Transport- und Lagerbehälters TN 24 E 7. Änderungsgenehmigung vom 09.08.2017: Modifikation CASTOR® V/52, Inventar Aktuell beantragte Änderungen:
|
Stilllegung |
|
Betrieb befristet: | Bis 11.03.2047 (40 Jahre nach Einlagerungsbeginn) |
Abfälle | |
Inventar: | Bestrahlte Brennelemente aus den AKW Ohu 1 und 2 01.01.2020: 73 CASTOR®-Behälter eingelagert. Es werden noch 125 Stellplätze benötigt, darunter 7 für Behälter aus der Wiederaufarbeitung in England. Ende 2018: 59 CASTOR®-Behälter eingelagert. [8] |
CASTOREN aus Sellafield (GB): | Laut Konzept des Bundesumweltministeriums vom 19.06.2015 sollen am SZL Isar bis zu neun Behälter mit verglasten hochradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung im Vereinigten Königreich gelagert werden. Neben der Standortbestimmung sieht das Konzept diverse Abstriche bei der Sicherheit, eine erhebliche Beschleunigung der Genehmigungsverfahren und eine Aushebelung der Öffentlichkeitsbeteiligung vor. [9] 29.09.2017: Antrag auf Einlagerungsgenehmigung für den Castor HAW28M Den politischen Vorgaben folgend hat das BfE für das SZL Biblis und das SZL Philippsburg entschieden, dass von der Einlagerung der Castoren des Typs HAW28M keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ausgehen würden, das Verfahren nicht UVP-pflichtig sei und damit auch keine Öffentlichkeitsbeteiligung stattfinden müsse. Für das SZL Ohu/Isar ist eine gleichlautende Entscheidung zu erwarten. Eine Transportgenehmigung wurde noch nicht beantragt. Angekündigt wurde, dass der Transport bis 2024 stattfinden soll. [10] |
Gleisanschluss: | Vorhanden |
Adressen | |
Betreiber: | BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH |
Behörden: | Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU), Bürgermeister-Ulrich-Straße 160, 86179 Augsburg, Tel.: 08 21/ 9071-0, Fax: 08 21/ 9071-5556, poststelle(at)lfu.bayern.de, http://www.lfu.bayern.de |
Kritiker*innen: | Bündnis für Atomausstieg Landshut, Armin Reiseck, Landshuter Straße 41, 84109 Wörth a.d.Isar, armin.reiseck(at)gmx.de Bündnis für Atomausstieg Regensburg, Haaggasse 16, 93047 Regensburg, buefa-regensburg(at)googlemail.com, www.buefa-regensburg.de |
Quellen[2] Gesellschaft für Nuklearservice: Unternehmensmagazin Ausgabe 9-11/2016 [3] bayern.de: Welche Anlagen werden überwacht? [7] base.bund.de: Standort-Zwischenlager Isar/Ohu (Bayern) [8] base.bund.de: Dezentrale Zwischenlager: Standorte und Belegung [10] BASE: Rücknahme und Rücktransport radioaktiver Abfälle aus der Wiederaufarbeitung, Stand 14.02.2020 |
SZL Ohu / Isar

Foto: S8z11, Wikipedia