SZL Ohu / Isar

Name: Standort-Zwischenlager Isar

Art der Anlage: Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente

Status der Anlage: in Betrieb

Bundesland: Bayern

Betreiber: BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH

Foto: S8z11, Wikipedia

Anlage

 

Name der Anlage:

Standort-Zwischenlager (SZL) Isar

Bundesland:

Bayern

Betreiber:

BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH

Infolge des Entsorgungsübergangsgesetzes vom 27.01.2017 wurde das Zwischenlager inklusive der Abfallbehälter am 01.01.2019 auf die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH übertragen. Die BGZ ist ein privatwirtschaftlich geführtes Unternehmen, das zu 100 % im Besitz des Bundes ist. [1] Sie ist eine Ausgründung der Gesellschaft für Nuklearservice (GNS). [2]

Bis 31.12.2018: PreussenElektra GmbH

Genehmigungs- behörde:

Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)

30.06.2016: Übergang der Zuständigkeit vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) auf das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE), seit 1.1.2020: Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)

Aufsichtsbehörde: Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)

Umgebungs-
überwachung:

Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)

Unabhängige Messstellen:

  • Universität Regensburg, Zentrales Radionuklidlaboratorium - UmweltRadioAktivität-Laboratorium (URA)
  • Helmholtz-Zentrum München - Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (HMGU)
  • Materialprüfungsamt Nordrhein-Westfalen (MPA NRW), Dortmund [3]

Bauweise:

Hallenbau WTI-Konzept: Wandstärke 85 cm, Deckenstärke 55 cm, zweischiffiges Gebäude, bestehend aus zwei durch eine Zwischenwand abgetrennten Hallen

Besondere Gefahren:

Beim WTI-Konzept kann ein gezielter Flugzeugangriff zu größeren Schäden mit einem Einsturz von Wänden und des Daches führen, das Deckelsystem einzelner Behälter kann direkt getroffen werden. [4]

Es gibt keine Reparaturmöglichkeit undichter CASTOR-Behälter im SZL. Mit Rückbau des Brennelementlagerbeckens entfällt die Möglichkeit, undichte Castoren im AKW zu entladen und zu reparieren bzw. auszutauschen.

Die Behälter HAW28M mit den Glaskokillen aus Sellafield dürfen gar nicht unter Wasser repariert werden. Ohne Heiße Zelle kann auf einen undichten Primärdeckel nur ein Fügedeckel aufgeschweißt werden. Dann dürfen diese Behälter aber nicht mehr transportiert werden. [5]

Meldepflichtige Ereignisse:

2 (Stand 31.12.2018) [6]

Genehmigung: [7]

Genehmigung vom 22.09.2003 nach §6 AtG, Anordnung des Sofortvollzuges am 28.05.2004

  • Uran-Brennelemente, Hochabbrand-Uran-Brennelemente aus Ohu 1 und 2, ERU-Brennelemente und MOX-Brennelemente aus Ohu 2.
  • max. 1.500 t SM
  • max. 1,5 x 1020 Bq Aktivität
  • max. 6,0 MW Wärmeleistung
  • Befristung: 11.03.2047 (40 Jahre, Einlagerungsbeginn 12.03.2007)

Lagerung in CASTOR® V/19 Behältern, max. 19 BE pro Behälter und CASTOR® V/52 Behältern, max. 52 BE pro Behälter

  • 152 Stellplätze
  • Gesamtinventar pro Behälter CASTOR® V/19, max. 1,9 x 1018 Bq (ursprüngliche Genehmigung: 5,5 x 1017 Bq, pro Behälter CASTOR® V/52 1,2 x 1018 Bq)
  • max. 39 kW Wärmeleistung pro Behälter CASTOR® V/19, max. 36 kW Wärmeleistung pro Behälter CASTOR® V/52, im Falle einer gemischten Aufstellung max. 36 kW pro Behälter in einer Behälterdoppelreihe 
  • Befristung: 40 Jahre ab Beladung

Sonstige radioaktive Stoffe:

  • Abstellen leerer, innen kontaminierter CASTOR® V/19, max. 7,4 x 1012 Bq pro Behälter, die für die Beladung vorgesehen sind.
  • Umgang mit den beantragten umschlossenen radioaktiven Stoffen in Form von Prüfstrahlern für Mess- und Kalibrierzwecke.

Änderungen und
Ergänzungen:
[7]

1. Änderungsgenehmigung vom 11.01.2007: Erhöhung der möglichen Restfeuchte für CASTOR® V/19

2. Änderungsgenehmigung vom 29.02.2008: Erhöhung der möglichen Restfeuchte für CASTOR® V/52

3. Änderungsgenehmigung vom 16.11.2011: Aufrüstung Krananlage

4. Änderungsgenehmigung vom 07.02.2012:

  • Erweiterung auf CASTOR® V/19 ab den Seriennummern 167 SGK und 568 GP;
  • Erweiterung auf die Einlagerung von ERU-Brennelementen
  • Erhöhung der maximalen Gesamtaktivität eines Behälters auf 1,9 x 1018 Bq

Aktuell beantragte Änderungen:

  • Aufbewahrung von Köchern mit Sonderbrennstäben in Behältern der Bauart CASTOR® V/19
  • Zusätzliche Beladevarianten für den Transport- und Lagerbehälter CASTOR® V/19
  • Aufbewahrung von verfestigten hochradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung in Behältern der Bauart CastorHAW28M

Stilllegung

 

Betrieb befristet:

Bis 11.03.2047 (40 Jahre nach Einlagerungsbeginn)

Abfälle

Inventar:

Bestrahlte Brennelemente aus den AKW Ohu 1 und 2

01.01.2020: 73 CASTOR®-Behälter eingelagert. Es werden noch 125 Stellplätze benötigt, darunter 7 für Behälter aus der Wiederaufarbeitung in England.

Ende 2018: 59 CASTOR®-Behälter eingelagert. [8]

CASTOREN aus Sellafield (GB):

Laut Konzept des Bundesumweltministeriums vom 19.06.2015 sollen am SZL Isar bis zu neun Behälter mit verglasten hochradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung im Vereinigten Königreich gelagert werden. Neben der Standortbestimmung sieht das Konzept diverse Abstriche bei der Sicherheit, eine erhebliche Beschleunigung der Genehmigungsverfahren und eine Aushebelung der Öffentlichkeitsbeteiligung vor. [9]

29.09.2017: Antrag auf Einlagerungsgenehmigung für den Castor HAW28M

Den politischen Vorgaben folgend hat das BfE für das SZL Biblis und das SZL Philippsburg entschieden, dass von der Einlagerung der Castoren des Typs HAW28M keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ausgehen würden, das Verfahren nicht UVP-pflichtig sei und damit auch keine Öffentlichkeitsbeteiligung stattfinden müsse. Für das SZL Ohu/Isar ist eine gleichlautende Entscheidung zu erwarten.

Eine Transportgenehmigung wurde noch nicht beantragt. Angekündigt wurde, dass der Transport bis 2024 stattfinden soll. [10]

Gleisanschluss:

Vorhanden

Adressen

Betreiber:

BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH
Frohnhauser Straße 67
45127 Essen
Telefon 0201 2796-0
Webseite: https://bgz.de E-Mail: info@bgz.de

Behörden:

Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)
Wegelystraße 8, 10623 Berlin
Telefon +49 (0)3018 767676 5000
www.base.bund.de, info@base.bund.de

Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU), Bürgermeister-Ulrich-Straße 160, 86179 Augsburg, Tel.: 08 21/ 9071-0, Fax: 08 21/ 9071-5556, poststelle(at)lfu.bayern.de, http://www.lfu.bayern.de

Kritiker*innen:

Bündnis für Atomausstieg Landshut, Armin Reiseck, Landshuter Straße 41, 84109 Wörth a.d.Isar, armin.reiseck(at)gmx.de

Bündnis für Atomausstieg Regensburg, Haaggasse 16, 93047 Regensburg, buefa-regensburg(at)googlemail.com, www.buefa-regensburg.de

Quellen

[1] Gesetz zur Regelung des Übergangs der Finanzierungs- und Handlungspflichten für die Entsorgung radioaktiver Abfälle der Betreiber von Kernkraftwerken (Entsorgungsübergangsgesetz - EntsorgÜbG), 27.01.2017

[2] Gesellschaft für Nuklearservice: Unternehmensmagazin Ausgabe 9-11/2016

[3] bayern.de: Welche Anlagen werden überwacht?

[4] Bundesamt für Strahlenschutz: „Dezentrale Zwischenlager - Bausteine zur Entsorgung radioaktiver Abfälle“, 2005

[5] Neumann, Wolfgang: Heiße Zellen für die Zwischenlagerung von Abfällen aus der Wiederaufarbeitung und bestrahlte Brennelemente, Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfälle, K-Drs 109, 10.06.2015

[6] base.bund.de: Anlagen zur Kernbrennstoffver- und -entsorgung in Deutschland: Meldepflichtige Ereignissse seit der Inbetriebnahme

[7] base.bund.de: Standort-Zwischenlager Isar/Ohu (Bayern)

[8] base.bund.de: Dezentrale Zwischenlager: Standorte und Belegung

[9] Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Gesamtkonzept zur Rückführung von verglasten radioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung, vom 19.06.2015

[10] BASE: Rücknahme und Rücktransport radioaktiver Abfälle aus der Wiederaufarbeitung, Stand 14.02.2020