Anlage |
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Name der Anlage: | Brennelemente-Zwischenlager Isar (BZI) Vor der Umbenennung durch die BGZ: Standort-Zwischenlager (SZL) Isar |
Bundesland: | Bayern |
Betreiber: | BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH Infolge des Entsorgungsübergangsgesetzes vom 27.01.2017 wurde das Zwischenlager inklusive der Abfallbehälter am 01.01.2019 auf die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH übertragen. Die BGZ ist ein privatwirtschaftlich geführtes Unternehmen, das zu 100 % im Besitz des Bundes ist. [1] Sie ist eine Ausgründung der Gesellschaft für Nuklearservice (GNS). [2] Bis 31.12.2018: PreussenElektra GmbH |
Genehmigungs- behörde: | Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) 30.06.2016: Übergang der Zuständigkeit vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) auf das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE), seit 1.1.2020: Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) |
Aufsichtsbehörde: | Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz |
Bauweise: | Hallenbau WTI-Konzept: Wandstärke 85 cm, Deckenstärke 55 cm, zweischiffiges Gebäude, bestehend aus zwei durch eine Zwischenwand abgetrennten Hallen |
Inbetriebnahme: | 12.03.2007: Einlagerung des ersten CASTOR-Behälters [3] |
Genehmigung: [4] | Genehmigung vom 22.09.2003 nach §6 AtG, Anordnung des Sofortvollzuges am 28.05.2004
Lagerung in CASTOR® V/19 Behältern, max. 19 BE pro Behälter und CASTOR® V/52 Behältern, max. 52 BE pro Behälter
Sonstige radioaktive Stoffe:
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Änderungen und | 1. Änderungsgenehmigung vom 11.01.2007: Erhöhung der möglichen Restfeuchte für CASTOR® V/19 2. Änderungsgenehmigung vom 29.02.2008: Erhöhung der möglichen Restfeuchte für CASTOR® V/52 3. Änderungsgenehmigung vom 16.11.2011: Aufrüstung Krananlage 4. Änderungsgenehmigung vom 07.02.2012:
5. Änderungsgenehmigung vom 20. Juni 2016, Erweiterung des baulichen Schutzes gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD) 6. Änderungsgenehmigung vom 28. Juli 2016, Verwendung des Transport- und Lagerbehälters TN 24 E 7. Änderungsgenehmigung vom 09.08.2017: Modifikation CASTOR® V/52, Inventar 8. Änderungsgenehmigung vom 22. Dezember 2021, Aufbewahrung von Köchern mit Sonderbrennstäben in Behältern der Bauart CASTOR V/19 9. Änderungsgenehmigung vom 12. April 2023, Aufbewahrung von HAW-Glaskokillen in Transport- und Lagerbehältern der Bauart CASTOR HAW28M Alle Änderungsgenehmigungen wurden ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durch das BaSE bzw. BfS erteilt. Aktuell beantragte Änderungen:
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Besondere Gefahren: | Beim WTI-Konzept kann ein gezielter Flugzeugangriff zu größeren Schäden mit einem Einsturz von Wänden und des Daches führen, das Deckelsystem einzelner Behälter kann direkt getroffen werden. [5] Es gibt keine Reparaturmöglichkeit undichter CASTOR-Behälter im SZL. Mit Rückbau der Abklingbecken in den Atomkraftwerken entfällt die Möglichkeit, undichte Castoren im AKW zu entladen und zu reparieren bzw. auszutauschen. Die Behälter HAW28M mit den Glaskokillen aus Sellafield dürfen gar nicht unter Wasser repariert werden. Ohne Heiße Zelle kann auf einen undichten Primärdeckel nur ein Fügedeckel aufgeschweißt werden. Dann dürfen diese Behälter aber nicht mehr transportiert werden. [6] |
Meldepflichtige Ereignisse: | 3 (Stand 31.12.2022) [7] 21.05.2014 und 13.06.2021: Störungen an der unterbrechungsfreien Stromversorgung 22.05.2010: Temporärer Ausfall des Behälterüberwachungssystems |
Stilllegung |
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Betrieb befristet: | Bis 11.03.2047 (40 Jahre nach Einlagerungsbeginn 12.03.2007) |
Abfälle | |
Inventar: | Bestrahlte Brennelemente aus den AKW Ohu 1 und 2 31.05.2024: 26 CASTOR V/19, 43 CASTOR V/52, 19 TN 24 E [8] Laut Bundesregierung werden etwa 124 Behälter-Stellplätze noch benötigt, so dass 28 Stellplätze frei bleiben. [9] |
CASTOREN aus Sellafield (GB): | Laut Konzept des Bundesumweltministeriums vom 19.06.2015 sollen am SZL Isar Behälter mit verglasten hochradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung im Vereinigten Königreich gelagert werden. Neben der Standortbestimmung sieht das Konzept diverse Abstriche bei der Sicherheit, eine erhebliche Beschleunigung der Genehmigungsverfahren und eine Aushebelung der Öffentlichkeitsbeteiligung vor. [10] 12.03.2023: Einlagerungsgenehmigung für den Castor HAW28M. Den politischen Vorgaben folgend hat das BaSE entschieden, dass von der Einlagerung der Castoren des Typs HAW28M keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ausgehen würden, das Verfahren nicht UVP-pflichtig sei und damit auch keine Öffentlichkeitsbeteiligung stattfinden müsse. Eine Transportgenehmigung wurde noch nicht erteilt. Angekündigt wurde, dass der Transport der sieben Behälter bis 2024 stattfinden soll. [11] |
Transporte |
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Von der Anlage: | Derzeit keine |
Zur Anlage: | Brennelemente aus dem Abklingbecken des AKW Gundremmingen C sowie verglaste hochradioaktive Abfälle aus Sellafield. |
Gleisanschluss: | Vorhanden |
Adressen | |
Betreiber: | BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH |
Behörden: | Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) |
Kritiker*innen: | Bündnis für Atomausstieg Landshut Bündnis für Atomausstieg Regensburg |
Quellen[2] Gesellschaft für Nuklearservice: Unternehmensmagazin Ausgabe 9-11/2016 [4] base.bund.de: Standort-Zwischenlager Isar/Ohu (Bayern) [8] BGZ: Das Brennelemente-Zwischenlager Isar, abgerufen 25.07.2024 [9] base.bund.de: Dezentrale Zwischenlager: Standorte und Belegung, abgerufen 25.07.2024 [11] BASE: Rücknahme und Rücktransport radioaktiver Abfälle aus der Wiederaufarbeitung, Stand 14.02.2020 |
SZL Ohu / Isar

Foto: S8z11, Wikipedia