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Name der Anlage: | Standort-Zwischenlager (SZL) Philippsburg |
Bundesland: | Baden-Württemberg |
Betreiber: | BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH Infolge des Entsorgungsübergangsgesetzes vom 27.01.2017 wurde das Zwischenlager inklusive der Abfallbehälter am 01.01.2019 auf die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH übertragen. Die BGZ ist ein privatwirtschaftlich geführtes Unternehmen, das zu 100 % im Besitz des Bundes ist. [1] Sie ist eine Ausgründung der Gesellschaft für Nuklearservice (GNS). [2] Bis 31.12.2018: EnBW Kernkraft GmbH |
Inbetriebnahme: | 19.03.2007 |
Genehmigungs-behörde: | Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) 30.06.2016: Übergang der Zuständigkeit vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) auf das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE), seit 1.1.2020: Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) |
Aufsichtsbehörde: | Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) |
Umgebungs- | Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) |
Bauweise: | Hallenbau WTI-Konzept: Wandstärke 70 cm, Deckenstärke 55 cm, zweischiffiges Gebäude, bestehend aus zwei durch eine Zwischenwand abgetrennten Hallen |
Besondere Gefahren: | Beim WTI-Konzept kann ein gezielter Flugzeugangriff zu größeren Schäden mit einem Einsturz von Wänden und Dach führen, das Deckelsystem einzelner Behälter kann direkt getroffen werden. Im Gegensatz zu allen anderen Standort-Zwischenlagern nach WTI-Konzept, deren Wandstärke 85 cm beträgt, weist das SZL Philippsburg sogar nur eine Wandstärke von 70 cm auf. [3] Es gibt keine Reparaturmöglichkeit undichter CASTOR-Behälter im SZL. Mit Rückbau des Brennelementlagerbeckens entfällt die Möglichkeit, undichte Castoren im AKW zu entladen und zu reparieren bzw. auszutauschen. Die Behälter HAW28M mit den Abfällen aus La Hague dürfen gar nicht unter Wasser repariert werden. Ohne Heiße Zelle kann auf einen undichten Primärdeckel nur ein Fügedeckel aufgeschweißt werden. Dann dürfen diese Behälter aber nicht mehr transportiert werden. [4] |
Meldepflichtige Ereignisse: | 4 (Stand 31.12.2018) April 2017: gebrochene Welle, auf der Messwertgeber zur Überwachung des Hubwerks des Krans. [5] Mai 2017: Riss eines Kabels, das Signale zwischen der Steuerungselektronik auf der Kranbrücke und dem Steuerstand überträgt. [6] |
Genehmigung: [7] | Genehmigung vom 19.12.2003 nach §6 AtG :
Lagerung in CASTOR® V/19 Behältern mit max. 19 BE und CASTOR® V/52 mit max. 52 BE pro CASTOR®:
Sonstige radioaktive Stoffe:
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Änderungen und | 1. Änderungsgenehmigung vom 05.10.2006: Erhöhung der möglichen Restfeuchte 2. Änderungsgenehmigung vom 21.12.2006: Übertragung der Genehmigung von der EnBW Kraftwerke AG auf die EnBW Kernkraft GmbH (EnKK) 3. Änderungsgenehmigung vom 13.06.2014, Modifikation CASTOR® V/19 4. Änderungsgenehmigung vom 18.12.2014, Aufrüstung der Kranalagen 5. Änderungsgenehmigung vom 24. Februar 2016, Modifikation CASTOR® V/52, Inventar 6. Änderungsgenehmigung vom 19.03.2020: Aufbewahrung von Köchern mit Sonderbrennstäben in CASTOR® V/19 Alle Änderungsgenehmigungen wurden ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durch das BfS erteilt. Aktuell beantragte Änderungen:
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Stilllegung | |
Betrieb befristet: | Bis 18.03.2047 (40 Jahre nach Einlagerungsbeginn) |
Abfälle |
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Inventar: | Bestrahlte Brennelemente aus den AKW Philippsburg 1 und Philippsburg 2. 31.12.2018: 62 CASTOR®-Behälter eingelagert. Es werden noch 44 Behälter-Stellplätze noch benötigt, so dass 46 Stellplätze frei bleiben würden. [8] |
CASTOREN aus La Hague (F): | Im Zuge der Konsensfindung zwischen CDU, SPD, FDP und Grünen zum Standortauswahlgesetz sagte der baden-württembergische Ministerpräsident Kretschmann die Aufnahme von fünf CASTOR®-Behälter aus La Hague im SZL Philippsburg zu. Die Stadt Philippsburg und die Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen haben eine Resolution gegen die geplante Lagerung der CASTOR®-Behälter aus La Hague (F) verfasst und darauf hingewiesen, dass bei der Genehmigung des SZL versprochen worden wäre, dass es ausschließlich für Brennelemente aus den AKW Philippsburg genutzt werden würde. [9] 29.09.2017: Antrag auf Einlagerungsgenehmigung der Castor HAW28M 13.08.2018: Den politischen Vorgaben folgend hat das BfE (seit 1.1.2020: BASE) für das SZL Philippsburg [11] entschieden, dass von der Einlagerung der Castoren des Typs HAW28M keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ausgehen würden, das Verfahren nicht UVP-pflichtig sei und damit auch keine Öffentlichkeitsbeteiligung stattfinden müsse. Für das SZL Brokdorf ist eine gleichlautende Entscheidung zu erwarten. 03.04.2018: Beantragung der Transportgenehmigung. [12] Anfang 2020: Bisher liegen weder Transport- noch Aufbewahrungsgenehmigung vor. Mit dem Transport wird 2020 / 2021 gerechnet. |
Gleisanschluss: | Vorhanden. |
Adressen | |
Betreiber: | BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH |
Behörden: | Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg, Postfach 10 01 63, 76231 Karlsruhe, Tel.: 0721 / 5600-0, Fax: 0721 / 5600-1456, poststelle(at)lubw.bwl.de, www.lubw.baden-wuerttemberg.de |
KritikerInnen: | Südwestdeutsche Anti-Atom-Initiativen, Südwestdeutsche Anti-Atom-Initiativen, info(at)atomausstieg-sofort.de, Tel.: 0160-983 763 04, www.atomausstieg-sofort.de |
Quellen[2] Gesellschaft für Nuklearservice: Unternehmensmagazin Ausgabe 9-11/2016 [6] enbw.com: Standort-Zwischenlager KKP: Defekt an einem Signalkabel eines Gebäudekrans, 26.05.2017 [7] bfe.bund.de: Standort-Zwischenlager Philippsburg (Baden-Württemberg) [9] „Atommüll-Lagerung in Philippsburg: Wir haben genug Belastungen“, Rhein-Neckar-Zeitung, 24.06.2014 [10] contratom.de: Castortransporte? Philippsburg kündigt zivilen Ungehorsam an, 10.04.2013 |
SZL Philippsburg

Foto: Christopher Mick, BGZ