SZL Philippsburg

Name: Standort-Zwischenlager Philippsburg

Art der Anlage: Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente

Status der Anlage: in Betrieb

Bundesland: Baden-Württemberg

Betreiber: BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH

Foto: Christopher Mick, BGZ

Anlage

 

Name der Anlage:

Standort-Zwischenlager (SZL) Philippsburg

Bundesland:

Baden-Württemberg

Betreiber:

BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH

Infolge des Entsorgungsübergangsgesetzes vom 27.01.2017 wurde das Zwischenlager inklusive der Abfallbehälter am 01.01.2019 auf die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH übertragen. Die BGZ ist ein privatwirtschaftlich geführtes Unternehmen, das zu 100 % im Besitz des Bundes ist. [1] Sie ist eine Ausgründung der Gesellschaft für Nuklearservice (GNS). [2]

Bis 31.12.2018: EnBW Kernkraft GmbH

Inbetriebnahme:

19.03.2007

Genehmigungs-behörde:

Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)

30.06.2016: Übergang der Zuständigkeit vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) auf das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE), seit 1.1.2020: Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)

Aufsichtsbehörde: Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW)

Umgebungs-
überwachung:

Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW)

Bauweise:

Hallenbau WTI-Konzept: Wandstärke 70 cm, Deckenstärke 55 cm, zweischiffiges Gebäude, bestehend aus zwei durch eine Zwischenwand abgetrennten Hallen

Besondere Gefahren:

Beim WTI-Konzept kann ein gezielter Flugzeugangriff zu größeren Schäden mit einem Einsturz von Wänden und  Dach führen, das Deckelsystem einzelner Behälter kann direkt getroffen werden. Im Gegensatz zu allen anderen Standort-Zwischenlagern nach WTI-Konzept, deren Wandstärke 85 cm beträgt, weist das SZL Philippsburg sogar nur eine Wandstärke von 70 cm auf. [3]

Es gibt keine Reparaturmöglichkeit undichter CASTOR-Behälter im SZL. Mit Rückbau des Brennelementlagerbeckens entfällt die Möglichkeit, undichte Castoren im AKW zu entladen und zu reparieren bzw. auszutauschen.

Die Behälter HAW28M mit den Abfällen aus La Hague dürfen gar nicht unter Wasser repariert werden. Ohne Heiße Zelle kann auf einen undichten Primärdeckel nur ein Fügedeckel aufgeschweißt werden. Dann dürfen diese Behälter aber nicht mehr transportiert werden. [4]

Meldepflichtige Ereignisse:

4 (Stand 31.12.2018)

April 2017: gebrochene Welle, auf der Messwertgeber zur Überwachung des Hubwerks des Krans. [5]

Mai 2017: Riss eines Kabels, das Signale zwischen der Steuerungselektronik auf der Kranbrücke und dem Steuerstand überträgt. [6]

Genehmigung: [7]

Genehmigung  vom 19.12.2003 nach §6 AtG :

  • Uran-Brennelemente und Hochabbrand-Uran-Brennelemente aus Philippsburg 1 und 2 und MOX-Brennelemente aus Philippsburg 2
  • max. 1.600 t SM
  • max. 1,5 x 1020 Bq Aktivität
  • max. 6,0 MW Wärmeleistung
  • Befristung: 18.03.2047 (40 Jahre, Einlagerungsbeginn 19.03.2007)

Lagerung in CASTOR® V/19 Behältern mit max. 19 BE und CASTOR® V/52 mit max. 52 BE pro CASTOR®:

  • 152 Stellplätze
  • Gesamtinventar pro Behälter CASTOR® V/19, max. 5,5 x 1017 Bq,
  • Gesamtinventar pro Behälter CASTOR® V/52 1,2 x 1018 Bq
  • Max. 39 kW Wärmeleistung pro Behälter
  • Befristung: 40 Jahre ab Beladung

Sonstige radioaktive Stoffe:

  • Abstellen leerer, innen kontaminierter CASTOR® V/19 Behälter, 
    max. 7,4 x 1012 Bq pro Behälter, die für die Beladung vorgesehen sind
  • Umgang mit den beantragten umschlossenen radioaktiven Stoffen in Form von Prüfstrahlern für Mess- und Kalibrierzwecke

Änderungen und
Ergänzungen:
[7]

1. Änderungsgenehmigung vom 05.10.2006: Erhöhung der möglichen Restfeuchte

2. Änderungsgenehmigung vom 21.12.2006: Übertragung der Genehmigung von der EnBW Kraftwerke AG auf die EnBW Kernkraft GmbH (EnKK)

3. Änderungsgenehmigung vom 13.06.2014, Modifikation CASTOR® V/19

4. Änderungsgenehmigung vom 18.12.2014, Aufrüstung der Kranalagen

5. Änderungsgenehmigung vom 24. Februar 2016, Modifikation CASTOR® V/52, Inventar 

6. Änderungsgenehmigung vom 19.03.2020: Aufbewahrung von Köchern mit Sonderbrennstäben in CASTOR® V/19

Alle Änderungsgenehmigungen wurden ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durch das BfS erteilt.

Aktuell beantragte Änderungen:

  • Verwendung des Transport- und Lagerbehälters TN 24 E
  • Erweiterung des baulichen Schutzes gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD)
  • zusätzliche Beladevarianten für den Transport- und Lagerbehälter CASTOR® V/19
  • Aufbewahrung von verfestigten hochradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung in Behältern der Bauart CastorHAW28M

Stilllegung

Betrieb befristet:

Bis 18.03.2047 (40 Jahre nach Einlagerungsbeginn)

Abfälle

 

Inventar:

Bestrahlte Brennelemente aus den AKW Philippsburg 1 und Philippsburg 2.

31.12.2018: 62 CASTOR®-Behälter eingelagert. Es werden noch 44 Behälter-Stellplätze noch benötigt, so dass 46 Stellplätze frei bleiben würden. [8]

CASTOREN aus La Hague (F):

Im Zuge der Konsensfindung zwischen CDU, SPD, FDP und Grünen zum Standortauswahlgesetz sagte der baden-württembergische Ministerpräsident Kretschmann die Aufnahme von fünf CASTOR®-Behälter aus La Hague im SZL Philippsburg zu. Die Stadt Philippsburg und die Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen haben eine Resolution gegen die geplante Lagerung der CASTOR®-Behälter aus La Hague (F) verfasst und darauf hingewiesen, dass bei der Genehmigung des SZL versprochen worden wäre, dass es ausschließlich für Brennelemente aus den AKW Philippsburg genutzt werden würde. [9]

29.09.2017: Antrag auf Einlagerungsgenehmigung der Castor HAW28M
Das Konzept des Bundesumweltministeriums vom 19.06.2015 bestätigt die Lagerung der fünf Behälter im SZL Philippsburg. Das Konzept sieht diverse Abstriche bei der Sicherheit, eine erhebliche Beschleunigung der Genehmigungsverfahren und eine Aushebelung der Öffentlichkeitsbeteiligung vor. [10]

13.08.2018: Den politischen Vorgaben folgend hat das BfE (seit 1.1.2020: BASE) für das SZL Philippsburg [11] entschieden, dass von der Einlagerung der Castoren des Typs HAW28M keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ausgehen würden, das Verfahren nicht UVP-pflichtig sei und damit auch keine Öffentlichkeitsbeteiligung stattfinden müsse. Für das SZL Brokdorf ist eine gleichlautende Entscheidung zu erwarten.  

03.04.2018: Beantragung der Transportgenehmigung. [12]

Anfang 2020: Bisher liegen weder Transport- noch Aufbewahrungsgenehmigung vor. Mit dem Transport wird 2020 / 2021 gerechnet.

Gleisanschluss:

Vorhanden.

Adressen

Betreiber:

BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH
Frohnhauser Straße 67
45127 Essen
Telefon 0201 2796-0
Webseite: www.bgz.de, E-Mail: info@bgz.de

Behörden:

Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)
Wegelystraße 8, 10623 Berlin
Telefon +49 (0)3018 767676 5000
www.base.bund.de, info@base.bund.de

LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg, Postfach 10 01 63, 76231 Karlsruhe, Tel.: 0721 / 5600-0, Fax: 0721 / 5600-1456, poststelle(at)lubw.bwl.de, www.lubw.baden-wuerttemberg.de

KritikerInnen:
Südwestdeutsche Anti-Atom-Initiativen, Südwestdeutsche Anti-Atom-Initiativen, info(at)atomausstieg-sofort.de, Tel.: 0160-983 763 04, www.atomausstieg-sofort.de

Quellen

[1] Gesetz zur Regelung des Übergangs der Finanzierungs- und Handlungspflichten für die Entsorgung radioaktiver Abfälle der Betreiber von Kernkraftwerken (Entsorgungsübergangsgesetz - EntsorgÜbG), 27.01.2017

[2] Gesellschaft für Nuklearservice: Unternehmensmagazin Ausgabe 9-11/2016

[3] Bundesamt für Strahlenschutz: „Dezentrale Zwischenlager - Bausteine zur Entsorgung radioaktiver Abfälle“, 2005

[4] Neumann, Wolfgang: Heiße Zellen für die Zwischenlagerung von Abfällen aus der Wiederaufarbeitung und bestrahlte Brennelemente, Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfälle, K-Drs 109, 10.06.2015

[5] Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg: "Meldepflichtiges Ereignis im Standort-Zwischenlager Philippsburg", 13.04.2017

[6] enbw.com: Standort-Zwischenlager KKP: Defekt an einem Signalkabel eines Gebäudekrans, 26.05.2017

[7] bfe.bund.de: Standort-Zwischenlager Philippsburg (Baden-Württemberg)

[8] Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg: Bericht über die Entsorgung von radioaktiven Abfällen und abgebrannten Brennelementen auf Baden-Württemberg, April 2017

[9] „Atommüll-Lagerung in Philippsburg: Wir haben genug Belastungen“, Rhein-Neckar-Zeitung, 24.06.2014

[10] contratom.de: Castortransporte? Philippsburg kündigt zivilen Ungehorsam an, 10.04.2013

[11] Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Gesamtkonzept zur Rückführung von verglasten radioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung, 19.06.2015

[12] Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit: Standort-Zwischenlager Philippsburg - Allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht, 29.09.2017

[13] EnBW: Transport von Abfällen aus der Wiederaufarbeitung in das Standort-Zwischenlager Philippsburg beantragt, Presseerklärung 03.04.2018