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Name der Anlage: | Standort-Zwischenlager (SZL) Philippsburg |
Bundesland: | Baden-Württemberg |
Betreiber: | BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH Infolge des Entsorgungsübergangsgesetzes vom 27.01.2017 wurde das Zwischenlager inklusive der Abfallbehälter am 01.01.2019 auf die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH übertragen. Die BGZ ist ein privatwirtschaftlich geführtes Unternehmen, das zu 100 % im Besitz des Bundes ist. [1] Sie ist eine Ausgründung der Gesellschaft für Nuklearservice (GNS). [2] Bis 31.12.2018: EnBW Kernkraft GmbH |
Bauweise: | Hallenbau WTI-Konzept: Wandstärke 70 cm, Deckenstärke 55 cm, zweischiffiges Gebäude, bestehend aus zwei durch eine Zwischenwand abgetrennten Hallen |
Inbetriebnahme: | 19.03.2007 |
Genehmigungs-behörde: | Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) 30.06.2016: Übergang der Zuständigkeit vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) auf das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE), seit 1.1.2020: Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) |
Aufsichtsbehörde: | Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg |
Genehmigung: [3] | Genehmigung vom 19.12.2003 nach §6 AtG :
Lagerung in CASTOR® V/19 Behältern mit max. 19 BE und CASTOR® V/52 mit max. 52 BE pro CASTOR®:
Sonstige radioaktive Stoffe:
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Änderungen und | 1. Änderungsgenehmigung vom 05.10.2006: Erhöhung der möglichen Restfeuchte 2. Änderungsgenehmigung vom 21.12.2006: Übertragung der Genehmigung von der EnBW Kraftwerke AG auf die EnBW Kernkraft GmbH (EnKK) 3. Änderungsgenehmigung vom 13.06.2014, Modifikation CASTOR® V/19 4. Änderungsgenehmigung vom 18.12.2014, Aufrüstung der Kranalagen 5. Änderungsgenehmigung vom 24. Februar 2016, Modifikation CASTOR® V/52, Inventar 6. Änderungsgenehmigung vom 19.03.2020: Aufbewahrung von Köchern mit Sonderbrennstäben in CASTOR® V/19 7. Änderungsgenehmigung vom 01.10.2020: Zusätzliche Beladevarianten für den CASTOR® V/19 8. Änderungsgenehmigung vom 27.10.2020: Erweiterung des baulichen Schutzes gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD) 9. Änderungsgenehmigung vom 08.12.2021: Aufbewahrung von MAW-Glaskokillen in CASTOR® HAW28M 10. Änderungsgenehmigung vom 25.07.2022: Aufbewahrung von HAW-Glaskokillen in CASTOR® HAW28M Alle Änderungsgenehmigungen wurden ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durch das BfS bzw. BaSE erteilt. Aktuell beantragte Änderungen: keine |
Besondere Gefahren: | Beim WTI-Konzept kann ein gezielter Flugzeugangriff zu größeren Schäden mit einem Einsturz von Wänden und Dach führen, das Deckelsystem einzelner Behälter kann direkt getroffen werden. Im Gegensatz zu allen anderen Standort-Zwischenlagern nach WTI-Konzept, deren Wandstärke 85 cm beträgt, weist das SZL Philippsburg sogar nur eine Wandstärke von 70 cm auf. [3] Es gibt keine Reparaturmöglichkeit undichter CASTOR-Behälter im SZL. Mit Rückbau des Brennelementlagerbeckens entfällt die Möglichkeit, undichte Castoren im AKW zu entladen und zu reparieren bzw. auszutauschen. Die Behälter HAW28M mit den Abfällen aus La Hague dürfen gar nicht unter Wasser repariert werden. Ohne Heiße Zelle kann auf einen undichten Primärdeckel nur ein Fügedeckel aufgeschweißt werden. Dann dürfen diese Behälter aber nicht mehr transportiert werden. [4] |
Meldepflichtige Ereignisse: | 7 (Stand 31.12.2022) [5]
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Stilllegung | |
Betrieb befristet: | Bis 18.03.2047 (40 Jahre nach Einlagerungsbeginn) |
Abfälle |
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Inventar: | Bestrahlte Brennelemente aus den AKW Philippsburg 1 und Philippsburg 2 28.02.2024: 102 Behälter, davon 73 Castor V/19 und 29 Castor V/52 Für die Lagerung der Castor-Behälter mit Abfällen aus La Hague werden noch 4 Behälter-Stellplätze benötigt, so dass 48 Stellplätze frei bleiben. [12] |
CASTOREN aus La Hague (F): | Nach dem Konzept des Bundesumweltministeriums von 2015 sollten ursprünglich fünf Behälter mit verglasten mittelradioaktiven Abfällen aus La Hague im BZP eingelagert werden. Aufgrund technischer Schwierigkeiten bei der Bereitstellung der vorgesehenen Behälter der Bauart TGC27 sollen nun statdessen vier Behälter mit hochaktiven Abfällen kommen. [13] Im Zuge der Konsensfindung zwischen CDU, SPD, FDP und Grünen zum Standortauswahlgesetz 2013 sagte der baden-württembergische Ministerpräsident Kretschmann die Aufnahme von fünf CASTOR®-Behälter aus La Hague im SZL Philippsburg zu. Die Stadt Philippsburg und die Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen haben eine Resolution gegen die geplante Lagerung der CASTOR®-Behälter aus La Hague (F) verfasst und darauf hingewiesen, dass bei der Genehmigung des SZL versprochen worden wäre, dass es ausschließlich für Brennelemente aus den AKW Philippsburg genutzt werden würde. [14] 25.07.2023: Genehmigung für die Einlagerung der Behälter aus La Hague. [13] Den politischen Vorgaben folgend hat das BaSE entschieden, dass von der Einlagerung der Castoren des Typs HAW28M keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ausgehen würden, das Verfahren nicht UVP-pflichtig sei und damit auch keine Öffentlichkeitsbeteiligung stattfinden müsse. [15] Der Transporttermin steht noch nicht fest. Eine Transportgenehmigung ist bei BaSE beantragt, aber noch nicht erteilt. [13] |
Gleisanschluss: | Vorhanden. |
Adressen | |
Betreiber: | BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH |
Behörden: | Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg |
KritikerInnen: | Südwestdeutsche Anti-Atom-Initiativen |
Quellen[2] Gesellschaft für Nuklearservice: Unternehmensmagazin Ausgabe 9-11/2016 [7] enbw.com: Standort-Zwischenlager KKP: Defekt an einem Signalkabel eines Gebäudekrans, 26.05.2017 [12] BGZ: Das Brennelemente-Zwischenlager Philippsburg, Stand 28.02.2024 [14] Atommüll-Lagerung in Philippsburg: Wir haben genug Belastungen, Rhein-Neckar-Zeitung, 24.06.2014 |
SZL Philippsburg

Foto: Christopher Mick, BGZ