In der Schweiz wird der Atommüll in folgende Kategorien eingeteilt: [1]
- Schwach- und mittelradioaktive Abfälle (SMA): alle Abfälle die nicht den beiden anderen Kategorien zugeordnet werden können.
- alphatoxische Abfälle (ATA): Abfälle, deren Gehalt an Alphastrahlern den Wert von 20.000 Becquerel/Gramm übersteigt
- hochradioaktive Abfälle (HAA): bestrahlte Brennelemente und verglaste Wiederaufarbeitungsabfälle
Alle Abfälle werden in Zwischenlagern an den Atomanlagen oder im zentralen Zwischenlager ZWILAG in Würenlingen gelagert.
Atomenergienutzung
In Betrieb: 5 Reaktoren: Beznau (2 Reaktoren), Goesgen, Leibstadt, Mühleberg
In Bau oder Planung: keine; der Ausstieg aus der Atomenergie wurde 2011 von der Schweizer Regierung beschlossen. In einer Volksabstimmung im November 2016 lehnten allerdings 54,2 Prozent eine Begrenzung der Laufzeit auf 45 Jahre ab. [2]
Akteure der Endlagersuche
Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (NAGRA): Die Genossenschaft Nagra wurde 1972 von den Atommüllproduzenten und der Eidgenossenschaft gegründet. Aufgaben der Nagra sind die Inventarisierung der Abfälle, geowissenschaftliche Forschung und die Standortsuche von Tiefenlagern. [3]
Genossenschafter: Schweizerische Eidgenossenschaft, Bern; BKW FMB Energie AG, Bern; Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG, Däniken; Kernkraftwerk Leibstadt AG, Leibstadt; Axpo AG, Baden; Alpiq AG, Olten; Zwilag Zwischenlager Würenlingen AG [4]
Mitarbeiter: Ca. 110 [5]
Weitere Akteuere: Das Bundesamt für Energie (BFE) leitet das Sachplanverfahren. Es untersteht dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) Das Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI), eine unabhängige öffentlich-rechtliche Aufsichtsbehörde, und die Eidgenössische Kommission für Nukleare Sicherheit (KNS), eine Verwaltungskommission aus fünf bis sieben Mitgliedern, führen die sicherheitstechnische Bewertung der Standortvorschläge der Nagra durch.
Finanzierung
Für die Finanzierung der Rückbau- und Lagerkosten wird von den Eigentümern der Atomkraftwerke Beznau 1 und 2, Mühleberg, Gösgen und Leibstadt sowie dem Zentralen Zwischenlager für radioaktive Abfälle in Würenlingen Geld einen staatlich kontrollierten Stilllegungs- und den Entsorgungsfonds eingezahlt. [6]
Schwach- und mittelradioaktive Abfälle
Endlager Meer
Zwischen 1969 und 1982 wurden schwach- und mittelradioaktive Abfälle im Atlantik verklappt, siehe Endlager Meer. 1982 wurde die Verklappung nach massiven Protesten von (fast) alles Staaten, auch der Schweiz, eingestellt.
Standortsuche Phase 1 (SMA)
1980: Aufnahme eines regionalen geologischen Untersuchungsprogramms in der Nordschweiz
1982: Bewilligung von 11 Tiefbohrungen
1985: Aufnahme der Standortabklärung an vier Standorten: Oberbauenstock (UR) – Mergel, Piz Pian Grand (GR) – Kristallin, Bois de la Glaive (VD) – Anhydrit, Wellenberg (NW) – Mergel
1988: Genehmigung des Entsorgungsnachweises für schwach- und mittelradioaktive Abfälle durch den Bundesrat. Der Sicherheitsnachweis wurde für ein Lager im Mergel des Oberbauenstockes, einem Berg der Urner Alpen auf der Grenze der Kantone Nitwalden und Uri geführt. [3]
Wellenberg – per Volksabstimmung abgelehnt
1993: Standortvorschlag Wellenberg
1994: Gründung der Genossenschaft für nukleare Entsorgung Wellenberg (GNW), Mitglieder mehrere Elektrizitätsgesellschaften sowie die Gemeinde Wolfenschiessen (Wellenberg). Einreichung des Rahmenbewilligungsgesuchs Wellenberg
1995: Ablehnung des Rahmenbewilligungsgesuchs durch einen Volksentscheid im Kanton Nitwalden zurückgewiesen. Daraufhin sollte das Projekt in Etappen durchgesetzt werden.
Doch schon der Konzessionsantrag für einen Sondierstollen wurde 2002 von der Nitwaldener Bevölkerung erneut abgelehnt. [3]
2011 wurde Wellenberg in das Sachplanverfahren aufgenommen.
2017: In Phase 2 des Sachplanverfahrens wurde Wellenberg nicht in die engere Wahl einbezogen. Der Standort wird zwar weiterhin als „geeignet“ bezeichnet, „weist jedoch eindeutig Nachteile im Vergleich zu anderen SMA-Standortgebieten auf.“ [7]
Änderung der Regeln für eine Volksabstimmung zur Endlagerung
2003: Änderung des Kernenergiegesetzes: „Neu wurde das Mitspracherecht der Kantone deutlich eingeschränkt und die Entscheidungsgewalt gänzlich dem Bund übertragen – mit fakultativem Referendum auf nationaler Ebene. Indirekt bedeutet dies, dass ein Atommülllager zukünftig einem Kanton oder einer Region aufgezwungen werden kann.“ [8]
Aktuelles Konzept SMA-Lager
Tiefe: maximal 600 Meter
Wirtsgestein: Opalinuston (Jura Ost) bzw. Opalinuston und Brauner Dogger (Nördlich Lägern und Zürich Nordost)
Geplanter Start der Errichtung: Die Nagra rechnet 2031 mit der endgültigen Standortentscheidung. [9]
Geplante Inbetriebnahme: 2050
Kapazität: 100.000 m³ in Kavernen, die nach mehreren Jahrzehnten verfüllt werden
Geplante Anlagen: Testbereich: Auffahren eines Sondierstollens, ca. fünfjährige Untersuchung des Wirtsgesteins; Pilotlager: kleinere Lagerkaverne, in die die ersten Abfallcontainer eingelagert werden, welche während der gesamten Betriebs- und Beobachtungsphase überwacht werden, Hauptlager: mehrere große Lagerkavernen [10]
Hochradioaktive Abfälle
Felslabor Grimsel
Das Felslabor Grimsel liegt 1730 Meter über Meer in granitischen Gesteinen des Aarmassivs. Es wird über den Zugangsstollen der Kraftwerke Oberhasli AG (KWO) erreicht. Das Labor ist rund einen Kilometer lang. [11]
Start: 1984
Betreiber: Nagra
Gestein: Granit
Zweck: Internationales Forschungsprojekt von ca. 20 Projektpartnern (privat und öffentlich) zum Verhalten von kristallinem Gestein.
Radioaktives Material: Am Standort Grimsel wird mit radioaktivem Material experimentiert.
Felsabor Mont Terri
Das Felslabor Mont Terri liegt nördlich von St-Ursanne im Kanton Jura und befindet sich rund 300 Meter unterhalb der Erdoberfläche auf der Höhe des Mont Terri Autobahntunnels. [12]
Start: 1996
Betreiber: swisstopo (Bundesamt für Landestotpografie)
Gestein: Opalinuston
Zweck: Internationales Forschungsprojekt von 16 Projektpartnern (privat und öffentlich) zur hydrogeologischen, geochemischen und felsmechanischen Charakterisierung des Opalinuston sowie zum Verhalten der technischen Barrieren.
1996 – 2016: 149 Experimente, davon abgeschlossen 99. Investitionen der Projektpartner: rund 80 Mio. CHF.
Entsorgungsnachweis
2006: Genehmigung des Entsorgungsnachweises für hochradioaktive Abfälle durch den Bundesrat. Basis dafür waren die Experimente in den Felslaboren Grimsel und Mont Terri. Die Nagra gelangte zu dem Schluss, dass stark radioaktive Abfälle sowohl im kristallinen Gestein als auch im Opalinuston sicher gelagert werden können. Damit hielt es der Bundesrat für erweisen, "dass dass ein Endlager für stark radioaktive Abfälle in der Schweiz technisch machbar ist." [13]
Aktuelles Konzept HAA-Lager
Konzept: Lagerstollen
Glasmatrix und Stahlbehälter: der hochradioaktive Abfall soll in einer Glasmatrix in Stahlbehältern eingelagert werdern
Bentonit-Ton-Ummantelung: Bentonit soll Wasser absorbieren und durch seine Quellfähigkeit Risse im Felsen schließen. Sollte es Risse im Behälter geben soll die Betonit-Ton-Ummantelung sowohl der Eintritt von Wasser als auch den Austritt von Radioaktivität verhindern.
Opalinuston: Der Opalinuston soll durch gutes Einschlussvermögen, der sehr geringen Wasserdurchlässigkeit und dem vorwiegend diffusiven Transport gelöster Stoffe sowie eine homogene Struktur, die Rückhaltung von Radionukliden an den Tonmineraloberflächen sowie die Fähigkeit, Risse und Klüfte durch Quellung selbst zu verschließen, besonders geeignet sein.
Tiefe: Ca. 600 Meter
Geplanter Start der Errichtung: Die Nagra rechnet 2031 mit der endgültigen Standortentscheidung. [9]
Geplante Inbetriebnahme: 2060
Geplante Anlagen: Testbereich: Untersuchungen zum Bau und Betrieb des Tiefenlagers. Pilotlager: kleinere Lagerkaverne, in die die ersten Abfallcontainer eingelagert werden, mit Hilfe des Pilotlager soll das Verhalten der Sicherheitsbarrieren auch nach Verschluss der Lagerstollen im Hauptlager während der Beobachtungsphase überwacht werden. Hauptlager: Lagerstollen von ca. 2,5 m Durchmesser für Brennelemente, für verglaste hochradioaktive Abfälle sowie für langlebige mittelradioaktive Abfälle geplant. Zugang mittels Rampe oder einem vertikalen Schacht. [14]
Kritik: Stahlbehälter können korrodieren, was zur Freisetzung von Gas, u.a., Wasserstoff führt. "Angesichts der Gasprobleme in einem Tiefenlager wie auch der Langzeitsicherheit ist eine starke Ausweitung der Forschung im Bereich alternativer Werkstoffe für die Konditionierung und Verpackung von Abfällen unerlässlich." [15]
Sachplanverfahren
Im Sachplanverfahren werden Standorte für ein oder zwei Endlager für alle Arten radioaktiver Abfälle gesucht.
2008: Verabschiedung des Sachplans Geologische Tiefenlagerung (SGT) durch den Bundesrat.
Auftrag: Im Rahmen dieses Sachplanverfahrens werden ein Standort für ein tiefengeologisches Lager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle und einer für hochradioaktive Abfälle gesucht bzw. ein Standort für alle Arten radioaktiver Abfälle. "Die Zuordnung der alphatoxischen Abfälle ATA zum geologischen Tiefenlager HAA oder SMA wird vorläufig vorgenommen und später entschieden, wenn die Ergebnisse aus der Sicherheitsanalyse für die vorgesehenen Standorte vorliegen." [16]
Die Standortsuche erfolgt in drei Etappen: [7]
Etappe 1: Suche nach geeigneten Regionen in der gesamten Schweiz (Weiße Landkarte Schweiz). 2008: Vorschlag folgender Standortregionen für ein SMA und/oder ein HAA-Lager: Zürich Nordost, Nördlich Lägern und Jura Ost. Zusätzlich wurden die Regionen Südranden, Jura-Südfuss und Wellenberg für ein SMA-Lager vorgeschlagen. Behörden, Fachgremien, Kantone und Nachbarstaaten sowie Interessierte Gruppen und Einzelpersonen konnten Stellung nehmen. 2011 entschied der Bundesrat, alle sechs Regionen in die Etappe 2 aufzunehmen.
Etappe 2: Auswahl von Standortarealen für die obertägigen Anlagen in jeder Standortregion. Geologischer und sicherheitstechnischer Vergleich der sechs Standorte. Ein Standort kann nur dann zurückgestellt werden, wenn im Vergleich eindeutige sicherheitstechnische Nachteile nachgewiesen werden. 2015 wurden die Ergebnisse der Nagra für Phase 2 veröffentlicht. Die Nagra schlägt vor, die Standorte Zürich Nordost und Jura Ost in Phase 3 weiter zu erkunden. 2016 empfahl ENSI, auch Nördlich Lägern in Phase 3 weiter zu verfolgen. An allen drei Standorten könnten laut Nagra sowohl ein SMA als auch ein HAA-Lager errichtet werden. Parallel dazu lief ein Beteiligungsprozess in Regionalkonferenzen und Fachgruppen.
Ende November 2017 bis 9. März 2018: Venehmlassungsverfahren, in dem alle, auch BürgerInnen aus dem angrenzenden Ausland, Stellungnahmen abgeben können.
Etappe 3: Vertiefte geologische Untersuchung, Konkretisierung der Projekte, Untersuchung von Auswirkungen auf Gesellschaft und Wirtschaft, Verhandlung über finanzielle Entschädigungen der Standortgemeinden. Danach wird ein Rahmenbewilligungsgesuch pro Lagerstandort eingereicht.
Am Ende jeder Etappe liegt die Entscheidung beim Bundesrat. Die Entscheidung zur Rahmenbewilligung muss zudem durch das Parlament und gegebenenfalls eine Volkabstimmung gebilligt werden.
Kritik: Die Schweizer Energie-Stiftung kritisiert, dass Standorte für Oberflächenanlagen ohne vertiefende geologische Untersuchungen ausgewählt werden, dass mögliche Standorte aus unverständlichen Gründen ohne geologischen Untersuchungen ausgeschlossen werden und befürchtet, "dass die Nagra vor allem an einem schnellen, billigen Verfahren Interesse hat, anstatt eine saubere geologische Abklärung vorzunehmen, um den sichersten Standort ausfindig zu machen." [8]
Der Wissenschaftler Marco Buser kritisiert eine Lücke im Sachplan: "Es geht um die Frage, ob sich unter den drei vorgeschlagenen Standorten wirklich mindestens einer findet, der den Sicherheitsansprüchen an ein geologisches Tiefenlager eine Zeitdauer von 1 Million Jahren wirklich genügt. Es soll in Etappe 3 SGT nicht nur darum gehen, den günstigsten, bzw. den am wenigsten ungünstigen unter den drei vorgeschlagenen Standorten zu finden. Wichtiger ist die Frage, ob der Standort (die Standorte) nun wirklich auch geeignet ist (sind) um die geforderte Langzeitgarantie zu bieten. Konkret ist auch denkbar, dass keiner der drei Standorte wirklich geeignet ist. Dies gehört zu einem wissenschaftlich korrekten, Ergebnis offenen Verfahren." [15]
Weiterführende Links
Dokumente zur Vernehmlassung (Öffentlichkeitsbeteiligung) im Sachplanverfahren Etappe 2
Bundesamt für Energie – Radioaktive Abfälle
Blog von Marcos Buser und Walter Wildi
Schweizerische Energie-Stiftung
Quellen
[1] Kernenergieverordnung (KEV) vom 10. Dezember 2004, Stand am 1. Januar 2018), Artikel 51
[2] „Schweizer wollen Atomkraftwerke nicht schnell abschalten“, faz.net, 27.11.2016
[5] www.nagra.ch: Organisation
[10] www.nagra.ch: Tiefenlager für schwach und mittelradioaktive Abfälle
[11] www.grimsel.com
[12] www.mont-terri.ch
[13] www.kernenergie.ch: Felslabor Grimsel