Anlage |
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Name der Anlage: | KKI 1– Kernkraftwerk Isar 1 |
Bundesland: | Bayern |
Betreiber: | PreussenElektra GmbH. |
Eigentümer: | E.ON Kernkraftwerk GmbH |
MitarbeiterInnen: | ca. 500 plus zusätzliche zahlreiche Mitarbeiter von Fremdfirmen für beide Blöcke [1] |
Reaktortyp: | Siedewasserreaktor, Baulinie 69 |
Leistung, elektrisch: | 912 MW brutto, 878 MW netto |
Baubeginn: | 01.05.1972 |
Netzsynchronisation: | 03.12.1977 |
Leistungsbetrieb: | Kommerzieller Leistungsbetrieb ab 21.03.1979 |
Entsorgungsvorsorge-nachweis: | „Für künftige Einlagerungen in der Grube Asse II wurden die erforderlichen Verwaltungsverfahren, ebenso wie für das Endlager Gorleben eingeleitet. Daneben laufen Untersuchungen zur Prüfung der Eignung und der Nutzungsmöglichkeiten der früheren Eisenerzgrube Konrad für die Einlagerung von schwachradioaktiven Abfällen und von aktivierten bzw. kontaminierten Bauteilen aus kerntechnischen Anlagen soweit sie Abfälle darstellen.“ (8. TEG vom 31.08.1981) [2] |
Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde: | Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) |
Besondere Gefahren: | Die Siedewasserreaktoren der Baulinie 69 weisen schwerwiegende Konstruktionsmängel auf, die nicht nachgerüstet werden können. Die Drcuikbehälter entsprechen nicht den Sicherheitskriterien späterer Baulinien. Insbesondere die Schweißnähte stehen unter zu hoher Spannung, können teilweise nicht überprüft werden, Ermüdungsrisse entstehen. "Bei einem schweren Unfall in einem Kernkraftwerk des Typs SWR 69 tritt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine große Freisetzung von Radioaktivität in die Umwelt auf." [3] "Die Festlegung des Bemessungsbebens am Standort Isar erfolgte nicht nach den Richtlinien der IAEA. Vieles deutet darauf hin, dass die tektonischen Störungszonen der Region eine anhaltende Aktivität aufweisen. Im Hinblick auf die alterungsbedingte Schwächung von Strukturen kommt den schwächeren Bebenereignissen eine erhöhte Bedeutung zu." [3] Am 30. März 1988 wäre es durch dem Absturz eines französischen Kampfflugzeugs (Mirage) in nur zwei Kilometer Entfernung vom AKW beinahe zu einer Katastrophe gekommen. In diesem seinerzeit häufig für Kampfübungen genutzten Luftraum galt der Kühlturm der Atomanlage als beliebte Wendemarke. [4] Das Nasslager liegt wie im Block 4 im AKW Fukushima außerhalb des Containments unter dem Dach. |
Meldepflichtige Ereignisse: | 288 (Stand 31.12.2021) [5] |
Stilllegung |
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Außerbetriebnahme: | 18.03.2011 (laut Moratorium der Bundesregierung) |
Abschaltung, endgültig: | 06.08.2011 (per Atomgesetz) |
Stilllegungsanträge: | 04.05.2012: Antrag nach §7 Abs.3 auf vollständigen Rückbau [6] Bedingungen:
31.01.2020: Antrag nach § 7 Abs. 3 für die 2. Abbaugenehmigung [7] |
Genehmigungen: | 17.01.2017: 1. Stilllegungs und Abbaugenehmigung [8] |
Klagen: | 06.12.2016: Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Schadensersatzklage von E.ON wegen der Stilllegung des AKW Ohu 1/Isar 1. Die Stilllegung des AKW durch Änderung des Atomgesetzes begründet keine Enteignung und damit auch keinen Anspruch auf Schadensersatz. [9] 20.12.2018: Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zur Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz Bayerns (BUND) gegen konkrete Punkte der Stilllegungsgenehmigung. Die Klage wird abgewiesen, eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht zugelassen, da das Gericht eine höchstrichterliche Klärung juristischer Sachverhalte für notwendig hält. [10] Klagepunkte waren u.a.:
Der BUND kündigte an, in Revision vor das Bundesverwaltungsgericht zu ziehen. [11] 21.01.2021: Das Bundesverwaltungsgericht weist die Klage ab und erklärt die Stilllegungs- und Abbaugenehmigung für rechtmäßig. "Die angefochtene Stilllegungsgenehmigung muss nur die sich auf die Stilllegung des Kernkraftwerks beziehenden Fragen behandeln. Der für die Stilllegung und den Abbau einer kerntechnischen Anlage geltende Genehmigungsvorbehalt in § 7 Abs. 3 AtG löst nicht den gesamten bei der erstmaligen Errichtung und Inbetriebnahme einer Anlage anfallenden Prüfungsaufwand erneut aus und stellt die bestandskräftige und bindende Betriebsgenehmigung insgesamt nicht infrage. [12] |
Dauer des Rückbaus: | AKW-Betreiber Preussen-Elektra geht davon aus, dass der nukleare Rückbau des ersten Reaktors Isar 1 bis Ende 2032 beendet werden kann. Der konventionelle Abriss der Anlage soll dann später gemeinsam mit dem Abriss des zweiten Kraftwerksblocks von Isar 2 erfolgen. [13] |
Kosten: | Nach Schätzung des Betreibers 1 Mrd. Euro. [14] |
Beitrag zum Entsorgungsfonds: | 927 Mio. Euro Einzahlung zum 03. Juli 2017 abzüglich im Dezember 2017 ausgezahlte Rückforderung für Entsorgungskosten im ersten Halbjahr 2017: 2,971 Mio. Euro [15] |
Hauptkritikpunkte: | E.ON hatte beantragt, mit dem Rückbau beginnen zu können, selbst wenn sich noch Brennelemente im Abklingbecken befinden sollten. Dies ist jedoch mit höherer Strahlenbelastung für das Personal und einem höheren Störfallrisiko verbunden. E.ON hat keine Abwägung zwischen „sofortigem“ Abriss und „sicherem“ Einschluss getroffen, obwohl es Wechselwirkungen mit dem noch in Betrieb befindlichen Block 2 geben könnte und sowieso bis mindestens Mitte der 40er Jahre der Atommüll vor Ort lagern wird. E.ON will die überwiegende Menge der radioaktiven Abfälle freimessen und damit unkontrolliert auf Hausmülldeponien lagern oder in den Wirtschaftskreislauf geben. [16] |
Abfälle |
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Brennelemente: | Uran-Brennelemente, Uran-Hochabbrand-Brennelemente; Ohu 1 hatte keine Genehmigung für den Einsatz von MOX-Brennelementen. Insgesamt sind 4.072 Brennelemente (723 t SM) angefallen. [17] 136 Brennelemente haben wegen der ungeplanten Stilllegung einen deutlich niedrigeren Abbrand. [18] Es gab 44 Sonderbrennstäbe, für die Genehmigungen zur Verladung in CASTOR-Behälter extra erteilt werden mussten. [19] |
| Oktober 2020: Nachdem der letzte Sonderbrennstab in das Nasslagerbecken von Ohu 2 / Isar 2 umgelagert wurde, ist der Block 1 kernbrennstoffrei. [20] Eigentlich sollten bis Weihnachten 2019 alle Brennelemente aus den Nasslager in das Zwischenlager BELLA überführt werden. Wegen defekter Brennelemente ("Edelgas-Leckagen") könnte die Beladung von drei der ingesamt 34 Castor-Behälter "erst im ersten Halbjahr 2020" stattfinden. [21] |
| Gemeinsames Standort-Zwischenlager für Ohu 1 und Ohu 2 |
Betriebsabfälle: [22] | Genehmigung nach §3 StrlSchV (alt) vom 01.10.1982 für ein Volumen von 4.000 m³: Großkomponentenlager, Komponentenlager, Zellenlager, Stauraum, Öllager, Ölsammeltanks, Fasslager, Lagerung in Kavernen. Bei Zustimmung des Strahlenschutzbeauftragten dürfen weitere Abfalllagerflächen im Kontrollbereich eingerichtet werden. |
| Rohabfälle und vorbehandelte Abfälle
Konditionierte Abfälle
Abfälle in Endlagergebinden
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Abrissabfälle - Prognostiziertes Volumen: | E.ON prognostiziert ein Gesamtvolumen von 224.000 t Abfälle, davon nicht dekontaminierbaren oder nicht freizumessenden Abfällen von ca. 3.400 t. [24] |
Konditionierung der Abrissabfälle: | Zur Behandlung der Abfälle wird ein Zentrum zur Bearbeitung von Reststoffen und Abfällen (ZEBRA) im Maschinenhaus und in weiteren Räumen des Kontrollbereiches des KKI 1 eingerichtet. Das ZEBRA soll auch für den Abbau von Block 2 genutzt werden. Zur Pufferlagerung sollen weitere Anlagenbereiche zur Verfügung gestellt werden. [24] |
Zwischenlagerung der Abrissabfälle: | Ursprünglich sollten die Abrissabfälle nach Mitterteich oder andere Zwischenlager abtransportiert werden. [24] Am 12.04.2018 hat PreussenElektra doch einen Antrag auf Errichtung und Betrieb eines Zwischenlagers (Bereitstellungshalle) am Standort (KKI-BeHa) gestellt. Am 24.07.2018 hat das Bayerische Landesamt für Umwelt entschieden, dass für das Zwischenlager keine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig sei. [25] Beantragtes Inventar: Volumen 8.000 m³, Aktivitätsinventar 2 x 1017 Bq [19] |
Verbringung von Abfällen: |
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Transporte |
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zur Anlage: | Extern konditionierte schwach- und mittelradioaktive Abfälle, Strahlenquellen |
von der Anlage: | Radioaktive Rohabfälle, konditionierte radioaktive Abfälle, Strahlenquellen, später ggf. Großkomponenten |
Gleisanschluss: | Vorhanden |
Adressen | |
Betreiber: | PreussenElektra GmbH |
Behörden: | Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) |
Kritiker*innen: | Bündnis für Atomausstieg Landshut c/o Armin Reisec Bündnis für Atomausstieg Regensburg BUND Naturschutz Bayern, Landesfachgeschäftsstelle |
Quellen[1] www.preussenelektra.de: Kernkraftwerk Isar 1 & 2 [4] "Abschied von der "alten Kiste"", merkur-online vom 15.03.2011 [5] base.bund.de: Kernkraftwerke in Deutschland: Meldepflichtige Ereignisse seit Inbetriebnahme, abgerufen am 15.02.2021 [9] Bundesverfassungsgericht: Urteil des 1. Senats vom 06.12.2016, 1 BvR 2821/11 [10] Bayerische Staatskanzlei: VGH München, Urteil v. 20.12.2018 – 22 A 17.40004 [13] deutschlandfunkkultur.de, 2.3.2020: AKW Isar 2 bei Landshut: Abschalten, rückbauen – und dann? [14] heise.de: Abbau von Atomkraftwerk genehmigt - Isar 1 verschwindet, 24.01.2017 [15] Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung - Geschäftsbericht zum 31.12.2017 [16] deutschlandfunk.de: Atomkraftwerk Isar 1 Aufwändiger Abriss", 30.07.2014 [21] Entladung von Isar 1 verzögert sich, idowa.de, 21.11.2019 [25] Bayerisches Landesamt für Umwelt: Amtliche Bekanntgabe, 24.07.2018 |
AKW Ohu 1 / Isar 1

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