Anlage |
|
Name: | SBH-MOX: Siemens Brennelementwerk, Betriebsteil MOX |
Bundesland: | Hessen |
Betreiber: | Siemens AG Bis 1988 ALKEM - Alpha-Chemie und Metallurgie. ALKEM wurde 1964 von Siemens (60%) und NUKEM (40%) gegründet. Nach dem Transnuklearskandal übernahm Siemens 1988 die Anteile von NUKEM und benannte ALKEM in „Siemens Brennelementwerk Hanau – Betriebsteil MOX-Verarbeitung (SBH-MOX)“ um. |
Inbetriebnahme: | 1968 |
Brennelement- | MOX-Brennelemente für Leichtwasserreaktoren und Schnelle Brüter aus Plutonium und Uran, Durchsatz bis zu 35 t SM/a |
Fertigung gesamt: | 8,5 t Plutonium |
Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde: | Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUELV) |
Umgebungs- | Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG) |
Weisungen: | Herbst 1984: Weisung auf Aufhebung der Betriebsbeschränkung. Der hessische Wirtschaftsminister hatte eine Beschränkung des Umganges auf nicht-kernwaffenfähiges Uran (20 % angereichertes Uran) erlassen. Juli 1985: Weisung auf Sofortvollzug der Aufhebung der o.g. Beschränkung. [1] |
Betrieb ohne Genehmigung: | Die 3. Novelle des AtG erforderte eine Umstellung der befristeten Umgangsgenehmigung nach § 9 AtG in eine unbefristete Genehmigung nach § 7 AtG. Für die Hanauer Brennelementfabriken wurden fristgemäß Anträge nach §7 AtG gestellt, allerdings ohne die neu erforderlichen Sicherheitsnachweise zu erbringen. Mehr als ein Jahrzehnt verschleppten NUKEM, ALKEM, RBU und HOBEG mit Billigung des Landes Hessen durch „Vorabzustimmung“ und in Kenntnis des Bundes das Genehmigungsverfahren, bauten ihre Produktionsanlagen um und aus und hantieren wie ALKEM sogar mit hochgiftigem Plutonium ohne Sicherung gegen Flugzeugabstürze oder Erdbeben. 1986 legte die Staatsanwaltschaft eine 658-seitige Anklageschrift wegen unerlaubten Betriebs einer kerntechnischen Anlage vor. Die angeklagten Manager und Verantwortlichen im hessischen Umweltministerium wurden jedoch am 12.11.1987 alle freigesprochen, da ein absichtliches Fehlverhalten nicht beweisbar war. Allerdings stellte das Gericht fest, dass die Vorabzustimmungen rechtswidrig erteilt wurden. [2] |
Stilllegung |
|
Außerbetriebnahme: | 17.06.1991: Nach wiederholter Kontamination von Arbeitern und gravierenden Sicherheitsmängeln (Undichtigkeit der Gebinde) durch Anordnung des hessischen Umweltministers Fischer. [3] |
Aufgabe des Neubaus: | Das neue MOX-Brennelementfertigungs-Gebäude war zu 90% fertig gebaut, als es 1995 aufgegeben wurde. Am 21.07.1993 hatte der hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel drei von sechs Teilgenehmigungen für den Neubau aufgehoben. Im August 1994 erklärte das Bundesverwaltungsgericht den Bau für rechtens, aber den deutschen Atomkraftwerksbetreibern, die das Bauprojekt zu 50% mitfinanziert hatten, wurden die Kosten des Projekts, die bereits bei ca. 550 Mio. € lagen, zu hoch. [4] |
Rückbau: | 1997-2005 September 2006: Aus dem Geltungsbereich des Atomgesetzes entlassen |
Abfälle im Plutonium-Bunker |
|
„Prekäre Genehmigungssituation“ [2] | 09.09.1975: Durch einen Deal zwischen ALKEM und der hessischen Genehmigungsbehörde wurde ein Plutoniumlager ohne Sicherheitsnachweis und ohne Betriebsgenehmigung geplant und 1978 in Betrieb genommen. Eine nachträgliche Auflage nach §17 AtG „verpflichtete“ ALKEM zum Bau des auf das 20fache der bestehenden Umgangsgenehmigung ausgelegten Bunkers für die Verwahrung von Plutonium – drei Wochen vor Inkrafttreten der 3. AtG-Novelle und drei Monate vor Auslaufen der befristeten Betriebsgenehmigung. Der Bunker wäre nach dem neuen AtG nicht genehmigungsfähig gewesen. 1978: Als „Zwischenlösung“ wurde Plutonium widerrechtlich in Belgien gelagert. Am 28.10.1980 ordnet das hessische Umweltministerium die teilweise Inbetriebnahme (für 460 kg Plutonium) des Bunkers durch ALKEM an. Die übrige Kapazität im „Atombunker“ wird 1981 zum „staatlichen Verwahrlager“ nach §15 AtG erklärt und der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) unterstellt. Beide Bereiche sind in den Gebäuden teilweise nur durch einen Strich als Markierung getrennt, die ALKEM kann sich nach Belieben aus der „staatlichen Verwahrung“ bedienen. Bis 2005 werden die unbestrahlten Brennelemente für den Schnellen Brüter in Kalkar gelagert, wofür es ebenfalls keine atomrechtliche Genehmigung gab. |
Kosten: | Bau: 80% finanziert durch Bundesministerium für Forschung und Technologie (BMFT) Die „Entsorgung“ des radioaktiven Inventars bis 2005 kostete 240 Mio. €, davon alleine 200 Mio. € für die Brennelemente des Schnellen Brüters. Der Bund übernahm davon 76 Mio. €, davon 40 Mio. € für die Brennelemente des Schnellen Brüters. [5] |
Räumung: | Am 10.05.2005 wurde der „Atombunker“ endgültig geräumt. |
Verbringung von Abfällen: |
|
Quellen[2] Jacob Martin: „Der atomindustrielle Komplex und das Recht – Hintergründe des Hanauer ALKEM-Prozesses“, Kritische Justiz, 1987 Heft 4, Nomos [3] „Abriss von Atomfabrik geht in die letzte Phase“, strom-magazin, 21.03.2005 [4] „Das Hanauer Atomdorf“, anti-atom-aktuell Nr. 150 [5] „BfS räumt Plutoniumlager in Hanau“, Presseerklärung, 10.05.2005 [6] umweltministerium.hessen.de: NCS [8] Stadt Heilbronn: „Lagerung von schwach radioaktiven Abfällen im Salzbergwerk Heilbronn“, 25.10.2011 |
Alkem Hanau

Quelle: http://www.anti-atom-aktuell.de