Anlage |
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Name der Anlage: | AVR Behälterlager |
Bundesland: | Nordrhein-Westfalen |
Betreiber: | Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH (JEN) Am 01.09.2015 wurde die Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor (AVR) GmbH mit dem Geschäftsbereich Nuklear-Service (N) des Forschungszentrums Jülich (FZJ) unter dem neuen Namen Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH (JEN) GmbH zusammengeführt. Die JEN ist eine 100%ige Tochter der staatlichen Entsorgungswerk für Nuklearanlagen(EWN) GmbH und für Rückbau, Abfallbehandlung und Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle am Standort Jülich verantwortlich. [1] 20.05.2003: Übernahme der AVR GmbH durch due Energiewerke Nord GmbH (EWN) 1959: Gründung der Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor GmbH - Konsortium 15 kommunaler Elektrizitätsversorger unter Führung der Stadtwerke Düsseldorf [2] |
Gesellschafter: | Zu 100 % im Besitz der Entsorgungswerk für Nuklearanlagen(EWN) GmbH |
Eigentümer: | Bundesrepublik Deutschland (Bundesministerium der Finanzen) |
Bauweise: | Erweiterung der Abfalllagerhalle II um ca. 18 m in südöstlicher Richtung (Bestandteil Gebäude 12.6) [3] |
Antrag: | 27.02.1985: Baugenehmigung durch die Stadt Jülich 10.03.1987: atomrechtlicher Antrag [3] |
Inbetriebnahme: | Aufbewahrungsgenehmigung 17.06.1993 [3] |
Genehmigungsbehörde: | Bundesamt für die Sicherheit der kerntechnischen Entsorgung (BaSE) Am 23.06.2016 beschloss der Deutsche Bundestag eine Umstrukturierung der Behörden. Zuvor war das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) Genehmigungsbehörde für die Zwischenlagerung von Kernbrennstoffen. [4] |
Genehmigung: [3] | Genehmigung vom 17.06.1993 nach §6 AtG :
Lagerung in CASTOR® AVR/THTR für max. 300.000 Brennelementkugeln:
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Änderungen und Ergänzungen: [5] | 1. Änderungsgenehmigung vom 27.04.1995: Anlagensicherung (Verschlusssache) 2. Änderungsgenehmigung vom 07.07.2005 Alle Änderungsgenehmigungen wurden ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durch das BfS erteilt. |
Aufsichtsbehörde: | Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRW (MWIKE) |
Besondere Gefahren: | Das AVR-Behälterlager weist einen deutlich geringeren Sicherheitsstandard als andere Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente auf: u.a. fehlende Stahlbetondecke, fehlende Freiflächen ohne angrenzende Nebengebäude, Schutzeinrichtungen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass für eine Erfüllung des Standes von Wissenschaft und Technik der Neubau eines Zwischenlagers in Jülich nötig wäre. [6] |
Meldepflichtige Ereignisse: | 26 (Stand 31.12.2021) [7] |
Stilllegung |
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Erlöschen der Betriebs-genehmigung: | Genehmigung befristet bis 30.06.2007 "Die Aufbewahrungsgenehmigung vom 17. Juni 1993 enthielt die Nebenbestimmung, dass der Genehmigungsinhaber gegenüber der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde spätestens bis zum 30. Juni 2007 einen Nachweis über den weiteren Verbleib der AVR-Brennelemente zu erbringen hatte." [3] 30.06.2013: Betriebsgenehmigung erloschen. Seitdem lagern die Brennelemente ohne Genehmigung in dem Lager! |
Staatliche Anordnung: | Seit dem 01.07.2013 lagern die Brennelemente ohne Genehmigung in Jülich. 27.06.2013: Anordnung des nordrhein-westfälischen Wirtschaftsministeriums nach §19 Abs. 3 AtG zur weiteren Lagerung der Brennelemente im AVR-Behälterlager [8] 17.12.2013: 2. Anordnung des nordrhein-westfälischen Wirtschaftsministeriums nach §19 Abs. 3 AtG zur weiteren Lagerung der Brennelemente im AVR-Behälterlager 02.07.2014: Anordnung zur Räumung des AVR-Behälterlagers. Bis zum 30.09.2014 muss das FZJ ein detailliertes Konzept dazu vorlegen. [9] |
Anträge zur Verlängerung der Lagerung in Jülich: | 26.06.2007: Antrag auf Verlängerung der Aufbewahrungsgenehmigung für drei Jahre (bis 2016) 16.07.2010: Antrag des FZJ, den Verlängerungsantrag ruhend zu stellen. 16.05.2012: Antrag auf Wiederaufnahme des Verlängerungsantrages Das Bundesamt für Strahlenschutz sieht den Nachweis einer sicheren Lagerung nach Stand von Wissenschaft und Technik nicht als erfüllt an: „Derzeit steht nach wie vor die Einreichung mehrerer wesentlicher Unterlagen durch das FZJ aus. Diese betreffen vor allen Dingen den Prüfpunkt Erdbebensicherheit – insbesondere den Nachweis, dass bei einem Erdbeben keine Bodenverflüssigung eintritt. [5] |
Anträge zur Umlagerung nach Ahaus: | 24.09.2009: Antrag der GNS (im Auftrag des FZJ) auf Lagerung der Brennelemente im Zwischenlager der GNS in Ahaus 04.10.2010: Antrag der Nuclear Cargo + Service GmbH auf Transport der Jülicher Brennelemente in das Zwischenlager Ahaus 11.01.2013: Antrag der GNS, den Antrag zur Lagerung in Ahaus ruhend zu stellen (vor allem aufgrund der massiven Proteste im Münsterland) 17.01.2013: Antrag der NCS, den Antrag zum Transport nach Ahaus ruhend zu stellen. 06.01.2015: Wiederaufnahme des Genehmigungsverfahrens zur Umlagerung 31.07.2016: BfS erteilt die 8. Änderungsgenehmigung für das TBL Ahaus und erteilt die Genehmigung für die Einlagerung der Brennelemente aus Jülich. Eine Transportgenehmigung liegt noch nicht vor. [5] Januar 2017: Das BfE setzt die Anordnung zu sofortigen Vollziehung der Einlagerung der Jülicher Brennelemente in das TBL Ahaus aus. [10] |
Export in die USA: | Wurde ab Mitte 2012 vom FZJ geprüft Am 28.03. bzw. 01.04.2014 unterzeichneten das US-amerikanische Department of Energy, das Bundesforschungsministerium sowie das nordrhein-westfälische Wissenschaftsministerium eine Absichtserklärung, die abgebrannten Brennelemente aus dem AVR-Reaktor in Jülich sowie dem THTR Hamm-Uentrop, die derzeit in Ahaus lagern, zur Savannah River Site (South Carolina) zu transportieren. Dort sollte das Graphit abgetrennt und der Atommüll dauerhaft gelagert werden. [11] Dezember 2017: Die Umweltverträglichkeitsprüfung in den USA zum Import der Brennelemente aus dem AVR Jülich und dem THTR Hamm-Uentrop wurde mit einer Zustimmung abgeschlossen. [12] |
Kritik am US-Export: | Sowohl in Deutschland als auch den USA regte sich Widerstand gegen den geplanten Export, wobei sich die Aufmerksamkeit in Deutschland auf die Jülicher Brennelemente richtete während in den USA auch der Transport der THTR-Brennelemente im Focus stand. Weder der AVR-Reaktor Jülich noch der THTR Hamm-Uentrop sind Forschungsreaktoren. In allen offiziellen Dokumenten tauchen beide Reaktoren unter den Rubriken Atomkraftwerke und nicht Forschungsreaktoren auf. [13] [14] Ein Rechtsgutachten von Dr. Wollenteit kommt zu dem Schluss, dass ein Export
verstößt und keine Transportgenehmigung erteilt werden dürfe. [15] Zuweilen wird mit dem Proliferationsrisiko der Brennelemente argumentiert. Dies träfe aber allenfalls auf die THTR-Brennelemente zu, die wegen der ungeplanten Stilllegung des THTR infolge eines Störfalles einen zu geringen Abbrand haben. Auf die AVR-Brennelemente aus Jülich, die der Antrieb für die Exportpläne sind, trifft dies nicht zu. Der Export der Brennelemente in die USA hätte der immer wieder auch von der Politik postulierten Verpflichtung widersprochen, die Altlasten der Atomenergienutzung im Inland bearbeiten zu müssen. Letztlich hätte das FZJ bereits mit seinem Antrag zur Verlängerung der Lagerung vom 26.06.2007 die Unterlagen für den Neubau einer Lagerhalle in Jülich nach aktuellem Stand von Wissenschaft und Technik beibringen können. |
Kosten des US-Exports: | Bisher gibt es keine Aufarbeitungsanlage für Kugelhaufen-Brennelemente. Die etwaigen Kosten für die Technologieentwicklung, Planung, Errichtung, Konditionierung und Lagerung in Savannah River Site sollte das Forschungszentrum Jülich, also Bund und Land NRW tragen. [9] |
Neubau vs Umlagerung: | 14.04.2016: Die Bundesregierung betont, dass der Betreiber sich weiterhin alle drei Optionen offen hält: "Die Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH (JEN), ehemals Forschungszentrum Jülich GmbH, untersucht zur Räumung des Zwischenlagers am Standort Jülich weiterhin drei Optionen: die Verbringung der AVR-Brennelemente in das Transportbehälterlager Ahaus, die Verbringung in die USA und die Errichtung eines neuen Zwischenlagers am Standort." [16] 14.09.2022: Auf der 66. Sitzung des Nationalen Begleitgremiums in Ahaus informieren die JEN und die Staatssekretärin des Wirtschaftsministeriums NRW, dass die Brennelemente nicht in die USA exportiert werden. Die Landesregierung strebe den Neubau eines Zwischenlagers in Jülich an, um Atomtransporte zu vermeiden. [17] 30.11.2022: Die Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP beschließt im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages, aus Kostengründen die Option der Umlagerung der Behälter in das Zwischenlager Ahaus zu verfolgen. Nur wenn das Land NRW die Kosten für einen Neubau eines Zwischenlagers am Standort Jülich trägt, können die Brennelemente auch vor Ort bleiben. [18] |
Abfälle |
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Inventar: | 152 Behälter CASTOR® AVR/THTR mit 288.161 Brennelementkugeln, 2 t SM inklusive Thorium. [19] Das entspricht 75 kg Kernbrennstoff [13] |
Gleisanschluss: | Nicht vorhanden. |
Adressen | |
Betreiber: | Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH |
Behörden: | Bundesamt für die Sicherheit der kerntechnischen Entsorgung (BaSE) Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRW (MWIKE) |
KritikerInnen: | Aktionsbündnis Stop Westcastor, c/o Siegfried Faust |
Quellen[1] jen-juelich.de: Über uns, abgerufen 26.03.2023 [5] base.bund.de: AVR-Behälterlager bei Jülich [12] JEN: AVR-Brennelemente in Jülich, Pressemitteilung 22.12.2017 |
AVR-Behälterlager Jülich

Blid: Ludwig Wasmus