Anlage |
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Name der Anlage: | AVR Behälterlager |
Bundesland: | Nordrhein-Westfalen |
Betreiber: | Seit 01.09.2015: Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH (JEN): Zusammenführung der Nuklearbereiche des Forschungszentrums Jülich mit der Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor (AVR) GmbH Bis 31.08.2015: Forschungszentrum Jülich GmbH (FZJ) Vormals Kernforschungsanlage Jülich des Landes Nordrhein-Westfalen e. V. (KFA) Gegründet als Gesellschaft zur Förderung der kernphysikalischen Forschung (GFKF) (bis 1960) |
Gesellschafter: | Zu 100 % im Besitz der EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen |
Eigentümer: | Bundesrepublik Deutschland (Bundesministerium der Finanzen) |
Bauweise: | Erweiterung der Abfalllagerhalle II um ca. 18 m in südöstlicher Richtung (Bestandteil Gebäude 12.6) [1] |
Antrag: | 27.02.1985: Baugenehmigung durch die Stadt Jülich 10.03.1987: atomrechtlicher Antrag [1] |
Inbetriebnahme: | Aufbewahrungsgenehmigung 17.06.1993 [1] |
Genehmigungs-behörde: | Bundesamt für die Sicherheit der kerntechnischen Entsorgung (BaSE) Am 23.06.2016 beschloss der Deutsche Bundestag eine Umstrukturierung der Behörden. Zuvor war das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) Genehmigungsbehörde für die Zwischenlagerung von Kernbrennstoffen. [2] |
Genehmigung: [1] | Genehmigung vom 17.06.1993 nach §6 AtG :
Lagerung in CASTOR® AVR/THTR für max. 300.000 Brennelementkugeln:
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Änderungen und Ergänzungen: [3] | 1. Änderungsgenehmigung vom 27.04.1995: Anlagensicherung (Verschlusssache) 2. Änderungsgenehmigung vom 07.07.2005 Alle Änderungsgenehmigungen wurden ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durch das BfS erteilt. |
Aufsichtsbehörde: | Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk Nordrhein-Westfalen (MWEIMH) |
Umgebungs-überwachung: | Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) und Landesinstitut für Arbeitsgestaltung des Landes NRW (LIA) |
Besondere Gefahren: | Das AVR-Behälterlager weist einen deutlich geringeren Sicherheitsstandard als andere Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente auf: u.a. fehlende Stahlbetondecke, fehlende Freiflächen ohne angrenzende Nebengebäude, Schutzeinrichtungen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass für eine Erfüllung des Standes von Wissenschaft und Technik der Neubau eines Zwischenlagers in Jülich nötig wäre. [4] |
Meldepflichtige Ereignisse: | 26 (Stand 31.12.2018) [5] |
Stilllegung |
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Erlöschen der Betriebs-genehmigung: | "Die Aufbewahrungsgenehmigung vom 17. Juni 1993 enthielt die Nebenbestimmung, dass der Genehmigungsinhaber gegenüber der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde spätestens bis zum 30. Juni 2007 einen Nachweis über den weiteren Verbleib der AVR-Brennelemente zu erbringen hatte." [3] 30.06.2013: Betriebsgenehmigung erloschen. Seit mehr als sieben Jahren lagern die Brennelemente ohne Genehmigung in dem Lager! |
Staatliche Anordnung: | Seit dem 01.07.2013 lagern die Brennelemente ohne Genehmigung in Jülich. 27.06.2013: Anordnung des nordrhein-westfälischen Wirtschaftsministeriums nach §19 Abs. 3 AtG zur weiteren Lagerung der Brennelemente im AVR-Behälterlager [6] 17.12.2013: 2. Anordnung des nordrhein-westfälischen Wirtschaftsministeriums nach §19 Abs. 3 AtG zur weiteren Lagerung der Brennelemente im AVR-Behälterlager 02.07.2014: Anordnung zur Räumung des AVR-Behälterlagers. Bis zum 30.09.2014 muss das FZJ ein detailliertes Konzept dazu vorlegen. [7] |
Anträge zur Verlängerung der Lagerung in Jülich: | 26.06.2007: Antrag auf Verlängerung der Aufbewahrungsgenehmigung für drei Jahre (bis 2016) 16.07.2010: Antrag des FZJ, den Verlängerungsantrag ruhend zu stellen. 16.05.2012: Antrag auf Wiederaufnahme des Verlängerungsantrages Das Bundesamt für Strahlenschutz sieht den Nachweis einer sicheren Lagerung nach Stand von Wissenschaft und Technik nicht als erfüllt an: „Derzeit steht nach wie vor die Einreichung mehrerer wesentlicher Unterlagen durch das FZJ aus. Diese betreffen vor allen Dingen den Prüfpunkt Erdbebensicherheit – insbesondere den Nachweis, dass bei einem Erdbeben keine Bodenverflüssigung eintritt. [3] |
Antrag zur Umlagerung nach Ahaus: | 24.09.2009: Antrag der GNS (im Auftrag des FZJ) auf Lagerung der Brennelemente im Zwischenlager der GNS in Ahaus 04.10.2010: Antrag der Nuclear Cargo + Service GmbH auf Transport der Jülicher Brennelemente in das Zwischenlager Ahaus 11.01.2013: Antrag der GNS, den Antrag zur Lagerung in Ahaus ruhend zu stellen (vor allem aufgrund der massiven Proteste im Münsterland) 17.01.2013: Antrag der NCS, den Antrag zum Transport nach Ahaus ruhend zu stellen. 06.01.2015: Wiederaufnahme des Genehmigungsverfahrens zur Umlagerung 31.07.2016: BfS erteilt die 8. Änderungsgenehmigung für das TBL Ahaus und erteilt die Genehmigung für die Einlagerung der Brennelemente aus Jülich. Eine Transportgenehmigung liegt noch nicht vor. [3] Januar 2017: Das BfE setzt die Anordnung zu sofortigen Vollziehung der Einlagerung der Jülicher Brennelemente in das TBL Ahaus aus. [8] |
Export in die USA: | Wird seit Mitte 2012 vom FZJ geprüft Am 28.03. bzw. 01.04.2014 unterzeichneten das US-amerikanische Department of Energy, das Bundesforschungsministerium sowie das nordrhein-westfälische Wissenschaftsministerium eine Absichtserklärung, die abgebrannten Brennelemente aus dem AVR-Reaktor in Jülich sowie dem THTR Hamm-Uentrop, die derzeit in Ahaus lagern, zur Savannah River Site (South Carolina) zu transportieren. Dort soll das Graphit abgetrennt und der Atommüll dauerhaft gelagert werden. [9] Dezember 2017: Die Umweltverträglichkeitsprüfung in den USA zum Import der Brennelemente aus dem AVR Jülich und dem THTR Hamm-Uentrop wird mit einer Zustimmung abgeschlossen. [10] |
Kritik am US-Export: | Sowohl in Deutschland als auch den USA regt sich Widerstand gegen den geplanten Export, wobei sich die Aufmerksamkeit in Deutschland auf die Jülicher Brennelemente richtet während in den USA auch der Transport der THTR-Brennelemente im Focus steht. Weder der AVR-Reaktor Jülich noch der THTR Hamm-Uentrop sind Forschungsreaktoren. In allen offiziellen Dokumenten tauchen beide Reaktoren unter den Rubriken Atomkraftwerke und nicht Forschungsreaktoren auf. [11] [12] Zuweilen wird mit dem Proliferationsrisiko der Brennelemente argumentiert. Dies träfe aber allenfalls auf die THTR-Brennelemente zu, die wegen der ungeplanten Stilllegung des THTR infolge eines Störfalles einen zu geringen Abbrand haben. Auf die AVR-Brennelemente aus Jülich, die der Antrieb für die Exportpläne sind, trifft dies nicht zu. Der Export der Brennelemente in die USA widerspricht der immer wieder auch von der Politik postulierten Verpflichtung, die Altlasten der Atomenergienutzung im Inland bearbeiten zu müssen. Letztlich hätte das FZJ bereits mit seinem Antrag zur Verlängerung der Lagerung vom 26.06.2007 die Unterlagen für den Neubau einer Lagerhalle in Jülich nach aktuellem Stand von Wissenschaft und Technik beibringen können. |
Kosten des US-Exports: | Bisher gibt es keine Aufarbeitungsanlage für Kugelhaufen-Brennelemente. Die etwaigen Kosten für die Technologieentwicklung, Planung, Errichtung, Konditionierung und Lagerung in Savannah River Site soll das Forschungszentrum Jülich, also Bund und Land NRW tragen. [9] |
Alle Optionen offen: | 14.04.2016: Die Bundesregierung betont, dass der Betreiber sich weiterhin alle drei Optionen offen hält: "Die Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH (JEN), ehemals Forschungszentrum Jülich GmbH, untersucht zur Räumung des Zwischenlagers am Standort Jülich weiterhin drei Optionen: die Verbringung der AVR-Brennelemente in das Transportbehälterlager Ahaus, die Verbringung in die USA und die Errichtung eines neuen Zwischenlagers am Standort." [13] Stand 17.10.2020: Seit 2017 wurde keine weitere Entwicklung öffentlich bekannt, obwohl die Castoren inzwischen seit 7 Jahren ohne Genehmigung und ohne Sicherheitsnachweis im Behälterlager stehen. |
Abfälle |
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Inventar: | 152 Behälter CASTOR® AVR/THTR mit 288.161 Brennelementkugeln, 1,8 t SM entspricht 75 kg Kernbrennstoff [9] |
Gleisanschluss: | Vorhanden. |
Adressen | |
Betreiber: | Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH, Wilhelm-Johnen-Straße, 52428 Jülich, Tel.: 02461/629-0, Fax: 02461/629-47200, info(at)jen-juelich.de, www.jen-juelich.de |
Behörden: | Bundesamt für die Sicherheit der kerntechnischen Entsorgung (BaSE), Wegelystraße 8, 10623 Berlin, Tel.: 030 / 184321-0, Fax: 030 / 184321-9005, info(at)base.bund.de, www.base.bund.de Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes NRW (MWEIMH), Berger Allee 25, 40213 Düsseldorf, Tel.: 0211 / 61772-0, Fax: 0211 / 61772-777, poststelle(at)mweimh.nrw.de, www.mweimh.nrw.de Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) |
KritikerInnen: | Dr. Rainer Moormann, r.moormann(at)gmx.de Aktionsbündnis Stop Westcastor, c/o Siegfried Faust, Kopernikusstraße 14, 52428 Jülich, siegfried_faust(at)web.de, www.westcastor.de AntiAtom-Bündnis Niederrhein, www.antiatom-buendnis-niederrhein.de |
Quellen[3] bfe.bund.de: AVR-Behälterlager bei Jülich [10] JEN: AVR-Brennelemente in Jülich, Pressemitteilung 22.12.2017 |
AVR-Behälterlager Jülich

Blid: Ludwig Wasmus