ORANO NCS Zwischenlager Hanau

Name: ORANO NCS Zwischenlager Hanau

Art der Anlage: Zwischenlager

Status der Anlage: in Betrieb

Bundesland: Hessen

Betreiber: ORANO Nuclear Technologies

Anlage

 

Name:

ORANO NCS Zwischenlager Hanau

Bundesland:

Hessen

Betreiber:

Seit 2021: ORANO NCS GmbH [1]

01.10.2015 - 2021: DAHER Nucelar Technolgies GmbH

1988 - 30.09.2015: NCS Nuclear Cargo & Service GmbH [2]

Mai 1988: Auflösung des Unternehmens Transnuklear GmbH infoge des Transnuklear-Skandals [3]

Bis 1988: NUKEM / Transnuklear GmbH

Gesellschafter:

Seit 2021: ORANO Group: Sie ging 2017 aus der Zerschlagung des französischen Staatskonzerns AREVA infolge der finanziell desaströsen AKW-Neubauprojekte in Flamanville (F) und Olkiluoto (FIN) hervor. Die ORANO Group ist Betreiberin von Uranminen in Kanada, Kastachstan und Niger. In Frankreich betreibt sie die Uranaufbereitungsanlage in Malvési, der Urananreicherungsanlage in Tricastin, die MOX-Brennelementfertigung in Marcoule und die Wiederaufarbeitungsanlage in La Hague. Außerdem ist sie im Bereich nuklearer Transporte und Lagerung sowie dem Rückbau von Atomanlagen tätig. [4]

2021 verkaufte der Vorbesitzer, der französische Mischkonzern DAHER, seine nuklearen Aktivitäten in Deutschland und den USA an den französischen Staatskonzern ORANO. [5]

2007 verkaufte die Stinnes AG als Unternehmen der Deutsche Bahngruppe die NCS-Gesellschafteranteile an die französische Gesellschaft Compagnie DAHER. [2]

Ab 1988: Schenker AG (Die Schenker AG war wechselnd im Besitz der DB AG und der Stinnes AG)

Bis 1988: NUKEM [3]

Geschäftsfeld:

Einzige noch in Betrieb befindliche Firma im „Atomdorf Hanau“ als Nachfolge der Transnuklear. Weltweite Logistik im gesamten Nuklear-Kreislauf für Brennstoffhersteller, Reaktorbetreiber und Entsorger mit eigenem Transport-Equipment und Zwischenlager, u.a. führt ORANO Castor-Transporte durch. [4]

Inbetriebnahme:

1962

Lage / Bau:

Zwei Lagerhallen, 2 Freiläger in Hanau-Wolfgang [4]

Vorgänger Transnuklear:

Transnuklear wurde 1966 von NUKEM (80%) und TNP-Transnucleaire Paris (20%) gegründet. Transnuklear war quasi Monopolist für den Transport radioaktiver Abfälle und bestrahlter Brennelemente.

Schmiergeldzahlungen: Transnuklear und NUKEM bezahlten an Mitarbeiter von Atomkraftwerken und ihrer Betreibergesellschaften Schmiergeld, um Entsorgungsaufträge zu erhalten. [3]

Der Hauptverantwortliche Holtz soll nach Angaben der Staatsanwaltschaft in der U-Haft Selbstmord begangen haben. Zweifel an der Selbstmordversion bestehen noch heute. [6]

Falsch deklarierte Fässer: 1987 wurde bekannt, dass die Firma Transnuklear jahrelang auf illegale Weise Atommüll über die deutsch-belgische Grenze verschob und diesen Transfer mit Geldern in Millionenhöhe entlohnte. Anstatt den Abfall im belgischen Mol verbrennen zu lassen, wurden die Abfälle einfach zusammengekippt, mit weiteren Abfällen u.a. Plutonium vermischt, umdeklariert und unbehandelt nach Deutschland zurückgebracht. [3]

Wenn keine Rückstände aus der Behandlung radioaktiver Abfälle aus deutschen Kernkraftwerken in MOL zur Verfügung standen, weil die CEN/SCK sie im Meer versenkt hatte, wurden einfach belgische oder andere Abfälle zurückgeliefert. Die falsch deklarierten Gebinde wurden an Atomkraftwerksstandorte, ins Fasslager Gorleben und zu NUKEM zurückverbracht. [3]

Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde:

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUELV)

Genehmigung:

09.11.2009: Umgangsgenehmigung nach § 7 StrlSchV

Halle 6: Sonstige radioaktive Stoffe mit einer genehmigten Gesamtaktivität von 1 x 1014 Bq, von NUKEM (jetzt RD Hanau GmbH), AREVA NP, GNS und RWE Biblis, Lagerkapazität ca. 4.000 m³.

Halle 12: Radioaktive Abfälle aus dem Rückbau der ehemaligen Siemens-Brennelementwerke, Betriebsteile Uran und MOX mit einer genehmigten Gesamtaktivität von 2 x 1016 Bq und einer Lagerkapazität von ca. 9.000 m³. [7]

Rechtstreit um den Bau einer dritten Lagerhalle:

Langjähriger Rechtsstreit zwischen dem Betreiber und der Stadt Hanau um die Errichtung des Zwischenlagers.

DAHER hatte 2005 beantragt, Gebäude 15 als Zwischenlager umzubauen und umzunutzen. Ein Entwurf für eine Umgangsgenehmigung vom Hessischen Umweltministerium liegt vor. Die Stadt Hanau verweigerte die Baugenehmigung und bekam am 25.01.2022 höchstrichterlich Recht.

2005 bis 2009: Die Errichtung einer dritten Zwischenlagerhalle für Atommüll von anderen Standorten wurde vom hessischen Verwaltungsgerichtshof im Februar 2009 gestoppt, nachdem die Stadt Hanau die Baugenehmigung verweigert hatte. Die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht scheiterte. [8]

2011 erneuter Bauantrag, erneute Ablehnung durch die Stadt wegen der Unverträglichkeit der Pläne mit der städtebaulichen Ordnung und Entwicklungsperspektive.

Februar 2018: Das Verwaltungsgericht Frankfurt gibt der Klage des Unternehmens in erster Instanz statt, die Stadt legt Revision ein. [9]

12.02.2020: Der Verwaltungsgerichtshof Kassel entscheidet zugunsten der Stadt Hanau, erlaubt jedoch Revision beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG). [9]

25.01.2022: Das BVerwG entscheidet ebenfalls zugunsten der Stadt Hanau: "Ein Zwischenlager für radioaktive Abfälle aus kerntechnischen Anlagen ist im Gewerbegebiet unzulässig. Es überschreitet bei typisierender Betrachtung wegen des Gefahrenpotentials der radioaktiven Abfälle den im Gewerbegebiet zulässigen Störgrad der nicht erheblichen Belästigung. [9]

Besondere Gefahren:

Der Standort liegt mitten im Gewerbegiet. Die Hallen sind trotz Nähe zum Frankfurter Flughafen nicht gegen Flugzeugabstürze ausgelegt.

Stilllegung

 

Befristung:

unbefristete Betriebsgenehmigung [10]

Abfälle

 

Inventar (Stand 31.12.2022): [10]

Rohabfälle und vorbehandelte Abfälle

  • Feste Abfälle, anorganisch: 16 t

Konditionierte Abfälle

  • 200-l-Fässer: 125 (34 m³)
  • 280-l-Fässer: 2 (<1 m³)
  • 400-l-Fässer: 40 (21 m³)
  • 570-l-Fässer: 5 (4 m³)

Abfälle in Endlagergebinden

  • Betonbehälter Typ I: 33 (40 m³)
  • Betonbehälter Typ II: 9 (12 m³)
  • Gussbehälter Typ II: 4 (5 m³)
  • Container Typ IV: 280 (2.000 m³)
  • Container Typ V: 12 (131 m³)
  • Container Typ VI: 954 (5.152 m³)

12 Gebinde mit radioaktiven Abfällen aus dem AKW Mülheim-Kärlich und 69 Gebinde mit radioaktiven Abfälle der Siemens Brennelementwerke Hanau sind bereits in die Verantwortung der BGZ übergegangen. [9]

Verbringung von Abfällen:

  1. ASSE II: 6.993 Gebinde von Transnuklear [10]

Transporte

 

Zur Anlage:

Konditionierte radioaktive Abfälle

von der Anlage:

Radioaktive Rohabfälle und teilkonditionierte radioaktive Abfälle

Gleisanschluss:

vorhanden

Adressen

 

Betreiber:

ORNAO NCS GmbH
Mar­garete-von-Wrangell-Straße 7, 63457 Hanau
Tel.: 06181 501-0
E-Mail: info.ncs@orano-ncs.com, www.orano-ncs.com

Behörden:

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV)
Mainzer Str. 80, 65189 Wiesbaden
Tel.: 0611 8150, Fax: 061 /8151941,
poststelle(at)umwelt.hessen.de, www.umweltministerium.hessen.de

KritikerInnen:

Arbeitskreis gegen Atomanlagen Frankfurt
c/o Dieter Kaufmann, Dritte-Welthaus
Große Seestraße 14, 60487 Frankfurt
akdieter(at)aol.com

atomkraftENDE.darmstadt
Oetinger Villa, Kranichsteiner Str. 81, 64289 Darmstadt

AK.W.ende Bergstraße
c/o Volker Ahlers, Mozartstr. 70i, 64646 Heppenheim

Quellen

[1] Company-House: ORANO NCS, abgerufen am 31.08.2023

[2] Landtag Hessen: Kleine Anfrage der Abg. Degen, Lotz und Schmitt (SPD) vom 27.02.2018 betreffend Genehmigung eines atomaren Zwischenlagers in Hanau und Antwort. Drucksache 19/6106. 20.04.2018

[3] Deutscher Bundestag, Beschlussempfehlung und Bericht des 2. Untersuchungsausschusses nach Artikel 44 des Grundgesetzes (Transnuklearskandal). Drucksache 11/7800. 15.10.1990

[4] orano-ncs: Über uns, abgerufen am 31.08.2023

[5] Hogan Lovells: Hogan Lovells berät Daher beim Verkauf seines Nukleargeschäfts in Deutschland und Nordamerika. Pressemitteilung 10.03.2021

[6] Ein ungeheuerlicher Verdacht, Frankfurter Neue Presse – Höchster Kreisblatt, 06.04.2013

[7] umweltministerium.hessen.de: Kerntechnische Anlagen - Orano NCS, abgerufen 10.08.2023

[8] Regenbogen-Nachrichten: Kein Atommüll-Zwischenlager in Hanau. 03.02.2009

[9] BVerwG: Zwischenlager für radioaktive Abfälle im Gewerbegebiet unzulässig, BVerwG 4 C 2.20 - Urteil vom 25. Januar 2022 , Presssemitteilung Nr. 7/2022 vom 25.01.2022

[10] Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: „Verzeichnis radioaktiver Abfälle – Bestand zum 31. Dezember 2022 und Prognose“, November 2023

[11] Deutscher Bundestag: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Victor Perli, Lorenz Gösta Beutin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Kosten und Verteilung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle in den Zwischenlager der Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung mbH, Drucksache 19/32620, 29.09.2021, abgerufen am 28.10.2021

[12] Helmholtz Zentrum München, PG Jülich: AG Asse Inventar - Abschlussbericht, 31.08.2010