Anlage |
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Name der Anlage: | Bergwerk zur Erkundung des Salzstocks Gorleben |
Bundesland: | Niedersachsen |
Betreiber: | Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) Betreiberwechsel zur Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE): Am 23.06.2016 beschloss der Deutsche Bundestag eine Umstrukturierung im Endlagerbereich. [1] Die Betreiberaufgaben des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), die ASSE GmbH und die Betreibertätigkeiten der Deutschen Gesellschaft für den Bau und Betrieb von Endlagern (DBE) wurden in der zu 100 % staatlichen, neu zu gründenden Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) mit Sitz in Peine (Sitz der DBE) zusammengeführt. |
Eigentümer: | Bundesrepublik Deutschland (100 %) |
Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde: | Planfeststellung: Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Niedersachsen (NMU) Erkundungsbergwerk: Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie |
Erkundung: [2]
| 22.02.1977: Standortbenennung durch den damaligen niedersächsischen Ministerpräsidenten Ernst Albrecht - explizit aus politischen Gründen trotz erheblicher Zweifel in Wissenschaftlerkreisen. Gorleben war zuvor nicht unter den Standorten, die nach den damaligen Kriterien als die besten ausgewählt worden waren. 28.07.1977: Planfeststellungsantrag nach § 9b (AtG) auf eine Anlage zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle im Rahmen des am Standort Gorleben geplanten „integrierten Entsorgungszentrums“ 17.04.1979: Beginn der hydrogeologischen Untersuchungen 1983: Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB), die für die Untersuchungen verantwortlich war, empfahl in ihrem Zwischenbericht die Erkundung weiterer Standorte. Nachdem das politische Bonn intervenierte, wurde die Forderung fallen gelassen und die „Eignungshöffigkeit“ bestätigt. 09.09.1983: Genehmigung des Rahmenbetriebsplanes für den Ausbau des geplanten Bergwerks durch das Bergamt Celle. 17.03.1986: Beginn des Abteufens von Schacht 1. Nach einem tödlichen Unfall im Mai 1987, der die Probleme beim Schachtbau verdeutlichte, wurden die Arbeiten eingestellt und erst im Januar 1989 wieder aufgenommen. März 1997: Weil der Bund die Salzrechte nicht hat, wurde der Erkundungsbereich um 50% auf die Nord-Ost-Flanke reduziert. Damit reduzierten sich auch die möglichen Erkenntnisse über den Salzstock um 50%. 14.06.2000: Im Atomkonsens zwischen der Bundesregierung und den Energiekonzernen wurde ein Moratorium für die Erkundung über 10 Jahre vereinbart. 17.08.2005: Erlass einer Veränderungssperre: Für ein parzellenscharf festgelegtes Gebiet werden “Veränderungen” unterhalb einer Tiefe, gemessen ab der Geländeoberkante von 50 Metern und im übrigen Planungsgebiet von 100 Metern untersagt, die “die Standorterkundung erheblich erschweren können”. [3] 01.10.2010: Aufhebung des Moratoriums durch Bundesumweltminister Röttgen 30.11.2012: Im Zuge der Debatten um ein Standortauswahlgesetz wurde die Erkundung in Gorleben durch Bundesumweltminister Altmaier wieder ausgesetzt, das Bergwerk befindet sich offiziell im „reinen Offenhaltungsbetrieb“: Der Erkundungsbereich 1 wird außer Betrieb genommen, die zwei Schächte sowie der Verbindungsweg werden offen gehalten, der Infrastrukturbetrieb für Bewetterung und Fluchtwege weiter betrieben, die Sicherungsanlagen wurden zurückgebaut. [4] 05.05.2017: Infolge der Novellierung des Standortauswahlgesetzes wird die Veränderungssperre auf alle "Gebiete, die als bestmöglicher Standort für die Endlagerung in Betracht kommen", ausgeweitet. [5] 28.09.2020: Der von der BGE veröffentlichte Zwischenbericht Teilgebiete schließt Gorleben als Standort für die tiefengeologische Lagerung hochradioaktiver Abfälle aus. [6] 17.09.2021: Das BMU erteilt der BGE den Auftrag, das Erkundungsbergwerk zu schließen und die Salzhalde wieder unter Tage zu verbringen. Damit ist das Projekt Endlager Gorleben endgültig aufgegeben. [7] |
Inbetriebnahme: | Endgültig aufgegeben. Bei der Antragstellung 1977 wurde von einer Inbetriebnahme 1999 ausgegangen. |
Kosten: | Bisher 1,9 Mrd. € Die Kosten für den Offenhaltungsbetrieb liegen bei ca. 20 Mio. Euro jährlich. [8] |
Besondere Gefahren: | Geologische Barriere unzureichend: Spätestens seit 1983 ist bekannt, dass das Deckgebirge nicht den Anforderungen an ein Atommülllager im Salz entspricht. Es weist unter anderem keine durchgängige Tonschicht und keine vollständige Trennung der Grundwasserstockwerke auf. Darüber hinaus gibt es die sogenannte "Gorlebener Rinne", bei der Kies und Sand bis auf den Salzstock hinabreichen und bei der heute noch durch Wasserzutritt der Salzstock abgelaugt wird. Gasvorkommen: In einer streng-vertraulichen Vorlage des niedersächsischen Wirtschaftsministeriums vom 02.02.1977 „ist mit großer Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass sich unter dem Salzstock Gorleben in einer Tiefe von ca. 3.500 m Gas befindet.“ Bereits 1969 hatte sich auf DDR-Seite in Lenzen eine Gasbohrturmexplosion ereignet. Gas kann zu unkontrollierten Reaktionen und Explosionen führen, wenn der 200 °C heiße hochradioaktive Atommüll in der Nähe eingelagert wird. Durch eine mögliche Gasförderung kann es zu Hebungen und Senkungen des Geländes kommen, Risse und Klüfte können entstehen, durch die sowohl Gas von unten aufsteigen als auch Grundwasser von oben eindringen kann. [9] |
Stilllegung | |
Rückbau: | Die Salzhalde soll wieder unter Tage gebracht und anschließend das Bergwerk verschlossen werden. Für den Rückbau wird mit einer Dauer von 10 Jahren gerechnet. [8] |
Kosten: | Das BMU geht von einem dreistelligen Millionenbetrag für den Rückbau aus Finanziert werden sollen die Kosten aus dem staatlichen Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung. [8] |
Transporte | |
Gleisanschluss: | Nicht vorhanden |
Adressen | |
Betreiber: | Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) |
Behörden: | Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (NMU) |
KritikerInnen: | Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V. Bäuerliche Notgemeinschaft, www.baeuerliche-notgemeinschaft.de Gorleben-Archiv (Historie) Ökumenische Initiative Gorlebener Gebet Rechtshilfe Gorleben e.V. (Juristische Fragen) |
Quellen:[6] BGE Bundesgesellschaft für Endlagerung: Zwischenbericht Teilgebiete gemäß § 13 StandAG, 28.09.2020 [8] "Nach Aus als Atommüll-Endlager: Gorleben wird stillgelegt", ndr.de, 17.09.2021 [9] Deutscher Bundestag: „Beschlussempfehlung und Bericht des 1. Untersuchungsausschusses nach Artikel 44 Grundgesetz“ (PUA Gorleben), Drucksache 17/13700, 23.05.2013 |
Salzstock Gorleben

Foto: User Fice